Frage von popaj:Hallo,
kann man eigentlich überall filmen wo keine Schilder oder
Absperrungen sind?
Wir waren letzten auf einem Gelände. Dort waren zwar so Poller
aufgebaut damit kein Auto durchfahren kann, aber sonst
keine Schilder nix. Wir sind dann da drauf und haben einfach gefilmt.
Darf man auf solchen Geländen filmen?
Es ist wirklich schwer eine brauchbare und erlaubte Location zu
finden.
Antwort von KrischanDO:
Hi,
schau mal auf Wikpedia nach "Panoramafreiheit".
Da weißt Du, was auf
öffentlichem Gelände angesagt ist.
Auf privatem Gelände - auch auf frei zugänglichem - ist es das Recht des Inhabers des Hausrechtes, Dir das Filmen zu erlauben oder auch zu verbieten. Einen Anspruch darauf hat man nicht.
Grüße
Christian
Antwort von Kino:
Hi,
schau mal auf Wikpedia nach "Panoramafreiheit". ...
... daneben findest Du z.B auch auf
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/r ... .html#allg
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://www.fotorecht.de/
viele Informationen und Antworten auf Fragen, die Du noch gar nicht gestellt hast. Einiges wird Dir gewiss schon bekannt sein.
Antwort von DWUA:
"Ist filmen erlaubt, wo
keine Schilder sind?..."
Unerhört! Sowas!
Niemals und nirgendwo!
Aus diesem Grund haben wir stets Schneeschaufeln dabei.
Sind in doppelter DIY-Hinsicht wertvoll:
Mit dem Stiel in die Erde.
Auf der Schaufel steht in weißer Farbe auf blauem Grund:
FILMEN ERLAUBT!
Für diejenigen, die sich dennoch in die Hose machen, ist die
Schaufel sogar ein zweites Mal zu Diensten.
:)
Antwort von Misanthropoet:
Wie schaut es dann eigentlich mit Bahnhöfen und sowas aus? Ist bei meinem nächsten Projekt wichtig...
Weil es ist ja Öffentlicher Raum, gehört aber der Bahn, die wiederum inzwischen nichtmehr staatlich, also gemeineigen ist...
Antwort von mon3:
bahnhöfe nur mit genehmigung der bahn bzw. deren betreiber (ist nicht immer die bahn).
sonst fliegts du hochkant raus dort.
Antwort von Valentino:
Das mit den Bahnhöfen ist immer so eine Sache und auch in Zügen darf man das nicht so ohne weiteres.
So lange das Team aber klein ist und immer eine gute Aussrede hat kann es funktionieren. Wir haben sogar mal mit einer 16mm auf einem Bahnhof gedreht und uns hat keiner angesprochen, aber dafür hat der Regiseur auch den Ton übernommen. Nichtmal durch das Klappe schlagen haben sich die Leute, Sicherheitsbeamten gestört gefühlt.
Was ich auch schon so gehört habe, ein Popschutz von den Öffentlichen und niemand wird Fragen stellen;-)
Aber bitte versuche vorher eine Drehgenemigung zu bekommen und erst dann mit den Tips zu versuchen.
Antwort von WideScreen:
Wenn du Material ohne Drehgenigung gefilmt hast kann es hinterher bei einer Vor- oder Auffrühung nochmal zu Ärger kommen. Das kann soweit kommen das du ne einstweilige Verfügung bekommst, solange bis das Gericht geklärt hat, wo das Material her hast, und wo die dafür benötigte Drehgenemigung ist. Hast du keine war das Hausfriedensbruch. Würde damit keine Witze machen....
Andererseits ist es unwahrscheinlich das das jemand raus bekommt, aber eben nicht unmöglich.....
Antwort von KrischanDO:
Auf der Schaufel steht in weißer Farbe auf blauem Grund:
FILMEN ERLAUBT!
Für diejenigen, die sich dennoch in die Hose machen, ist die
Schaufel sogar ein zweites Mal zu Diensten.
:)
Moin,
ich verstehe, worauf Du hinaus willst: Auf die (angeblich so deutsche) Neigung zum vorauseilenden Gehorsam und Verbote-Demütigkeit.
Ist auch ein immer wieder lustiges Thema, aber wenn drei Leute zur Location gekommen sind und man wird rausgeworfen, weil man keine Drehgenehmigung besorgt hat, steht man nicht gut da.
Grüße
Christian
Antwort von popaj:
Vielen Dank.
ja ok, vielen Dank. Ist schon klar dass wir nicht auf Flächen filmen wo
Privatgelände oder Betreten verboten draufsteht. Ich will jetzt auch nicht
übertreiben, aber manchmal kann man wirklich nicht sehen ob eine Fläche
jemanden gehört oder nicht. Bin kein Angsthase, aber hier muß man schon schauen wo man sich bewegt.
Und wie schaut es z.B. auf so Feldwegen aus wo "Anlieger frei" steht?
Wir achten schon sehr drauf wo wir was filmen, auf Bahnhöfen oder wo man es direkt im Hintergrund etwas sieht schon gar nicht.
Zur Drehgenehmigung: Wenn es ersichitlich ist zu wem das Gelände gehört ok, aber wo nicht? Wen bitte soll man da denn fragen?
Antwort von KrischanDO:
Zur Drehgenehmigung: Wenn es ersichitlich ist zu wem das Gelände gehört ok, aber wo nicht? Wen bitte soll man da denn fragen?
Die Nachbarn - die Kommune (Grundbuch) - das Ordnungsamt.
Grüße
Christian
Antwort von popaj:
Hausfriedensbruch, netter Begriff. Vor allem wenn man irgendwo im Grünen filmt.
Ist schon wirklich schwer in unserem Land eine "freie" Stelle zu
finden, wo man auch "legal" filmen kann. Egal ob man im Wald oder sonst wo ist, überall nur Gesetze, Regeln usw.,
Müssen mal schauen wie das Budget in Zukunft ausschaut, evtl. gehts
dann nach Sibirien.
Antwort von Andreas_Kiel:
Und wie schaut es z.B. auf so Feldwegen aus wo "Anlieger frei" steht?
Das Filmen wird vom Anliegergebrauch ebenso umfaßt wie beispielsweise auch der Besuch eines Restaurants, eines Baggersees usw. usw., Du hast ja ein "Anliegen" - es ist jedoch KEIN Anliegen, die Durchfahrt lediglich zum Abkürzen des Weges zu benutzen.
Grundsätzlich: will man zu einem Grundstück (bzw. dessen Besitzer ...) an der Anliegerstraße, ok. Will man nur durch: nicht ok.
Zur Drehgenehmigung: Wenn es ersichitlich ist zu wem das Gelände gehört ok, aber wo nicht? Wen bitte soll man da denn fragen?
Die Gemeinden (Katasterverwaltung) geben idR Auskunft über die Besitzverhältnisse. Man muß aber ein berechtigtes Interesse daran nachweisen. Ob Filmaufnahmen eines Hobbyfilmers davon betroffen sind, liegt ganz im Ermessen der Beamten dort. Vielleicht einfacher ist der Weg über die unmittelbare Nachbarschaft.
Ein fehlender Zaun bedeutet übrigens nicht automatisch "Zutritt frei", denn eine Umfriedung kann auch vorübergehend fehlen (Erneuerung). Den strafrechtlichen Vorwurf der Hausfriedensbruchs wird man dann aber kaum erheben können.
BG, Andreas