Frage von popaj:Hallöchen,
weis jemand ob ein Gimbal ein GWG ist oder nicht und ob man es für 2020 sofort steuerlich
als Betriebsausgabe absetzen kann? Oder kann man es mit in den Sammelposten zum Laptop und
der Fotokamera nehmen z.b.?
Danke.
Antwort von prime:
Ich würde sagen nein, da nicht selbständig nutzbar. Ohne Kamera macht es keinen Sinn.
Antwort von andieymi:
Doch.
Selbst Objektive sind nicht zwangsläufig an den Posten Kamera gebunden (schau Dir mal Verleiher an...).
Und tatsächlich lässt sich der Gimbal mit jeder beliebigen Kamera, theoretisch auch mit Smartphone und Counterweights nutzen.
Wenn jetzt jeder Fokusmotor und jeder Field Monitor (den ich übrigens auch ohne Probleme am PC nutzen kann) eine Kamera braucht wäre das völlig praxisfremd.
Irgendwann hängt alles am Sicherungskasten, weil ohne den funktioniert nichts.
Antwort von popaj:
Ok danke, wenn es kein GWG ist, was dann, wo kann man es einordnen. Liegt noch unter 250€.
Antwort von andieymi:
Doch, ich würde sagen GWG (Bin aber kein Steuerberater, wenn Du verbindliche Infos willst kriegst Du die auch nur dort). Die Unterscheidung ist ja nicht nur nach Buchungskonto, sondern erst mal ob Anlagevermögen oder Gwg (gibt ja dann eigentlich auch nur die beiden Kontengruppen)
Und da würde ich argumentieren, ist ein Gimbal eine eigentständig nutzbare Sache. Ein Standfuß-Zubehörteil für den Gimbal ist es nicht. Ein Akku für den Gimbal auch nicht. Ein Hard-Case für den Gimbal genau so wenig. Aber warum soll ein Gimbal-System, das für verschiedene Kameras nutzbar ist keine eigenständig nutzbare Sache sein?