Frage von Theofilm:Hallo,
klar beim drehen braucht man je nach Ort eine Drehgenehmigung, wenn man es kommerziell macht. z.B. Bahnhof, Eisenbahn, Kaufhaus,etc.
Wie verhält es sich denn in Sachen Genehmigung, wenn man statt einer Kamera mit einem recht kleinen unauffälligen Ton-Aufnahmerecorder unterwegs ist, um Geräusche für eine Produktion aufzunehmen?
(Ich meine jetzt keine Aufnahmen irgendwelcher Gespräche von Einzelpersonen sondern allg. Atmos, z.B. im Bahnhof, Zug, Supermarkt etc.)
grüße
Theo
Antwort von domain:
Du bist wohl ein typisch Deutscher (= obrigkeitsunterwürfig und superkorrekt).
Kannst ja vorher zur Gratisberatung bei der Bezirkshauptmannschaft oder zum örtlichen Amtsgericht oder zu einem Rechtsanwalt gehen, dort dein Gerät vorzeigen und ausführlich deine Bedenken schildern. Die werden sicher eine mords Freude mit dir haben und dich gut beraten.
Antwort von Theofilm:
Ja, das wäre dann auch sicher ein Grund zum Schmunzeln. ;-)
Nein ich machte solche Aufnahmen bisher nie mit irgendwelchen Rückfragen.
Mich interessiert nur wie es rechtlich aussieht, falls doch mal irgendein übereifriger Sicherheitsdienst es bemerkt und Fragen stellen sollte.
Antwort von domain:
Es gibt keine übereifrigen Sicherdienste und wenn mal jemand fragt, bist halt gerade dabei, einige mp3-Files mit Kopfhörer zu genießen. Also einige davon sollten auf dem Gerät schon vorhanden sein.
Antwort von Theofilm:
Du hast Erfahrung damit?
Wenn ja, mit welchem Recorder nimmst du auf?
Antwort von tillbaer:
gelöscht
Antwort von DWUA:
Bei allzu laut kreischend bremsenden Zügen musst du dich
an Hartmut wenden.
(Hartmut Mehdorn).
:))
Antwort von Theofilm:
Ich sehe das alles ziemlich genauso. Also dürfte sich da auch keiner "auf den Schlips getreten" fühlen, wenn man aufzeichnet.
Beim Thema Bahnhof oder auch Flughafen, frage ich mich natürlich, wie sieht es mit den Durchsagen vom Lautsprecher aus, wenn die im Hintergrund in der allgemeinen Atmo mit drauf sind. Wobei man dann evtl schon wieder unterscheiden müsste zwischen Durchsagen dieser neuen Computerstimmen auf vielen Bahnhöfen. Und den Durchsagen vom Personal.
Das müsste ja eigentlich irgendwelche Rechte verletzten, obwohl ich oft in Filmen und Hörspielen auch das im Hintergrund gehört habe.
Undzwar keine nachgesprochenen Durchsagen sondern echte.
Grüße
Theo
Antwort von Pianist:
Mit großem Micro, Tonangel und Fellwindschutz würde ich natürlich nicht an so einem Ort auftauchen. Man könnte ja sinnvollerweise denken, Du wolltest jemaden interviewen.
Ich war schon oft mit Korbwindschutz auf Bahnhöfen, um Stereo-Atmos aufzunehmen. Gelegentlich kommen Sicherheitsleute und fragen, was man dort macht. Ich sage wahrheitsgemäß, dass ich die Geräuschkulisse aufnehme, weil ich das für einen Film brauche, und dann ziehen sie weiter. In der Hausordnung der Bahn ist nämlich nur davon die Rede, dass gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen genehmigungspflichtig sind. Tonaufnahmen sind folglich gestattet.
Matthias
Antwort von tillbaer:
gelöscht
Antwort von Pianist:
Selbstverständlich ist das Mitschneiden von Durchsagen ohne Wissen und Duldung des Durchsagenden genauso verboten, als stünde er/sie direkt vor Deinem Micro.
Rechtsquelle?
Matthias
Antwort von tillbaer:
gelöscht
Antwort von tillbaer:
gelöscht
Antwort von Pianist:
§201 StGB "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes"
Mir war schon klar, dass Du mit 201 kommst. Dabei ist eine Bahnhofsdurchsage nun wirklich der Inbegriff eines öffentlich gesprochenen Wortes. Der besagte Paragraf ist also nicht einschlägig. Bleibt zu klären, ob durch die Verbreitung der Durchsage (die Aufnahme als solche ist erst mal keinesfalls verboten und veröffentlicht ist sie ja auch schon) ein Persönlichkeitsrecht des Durchsagenden verletzt wird. Und da käme man wohl im Normalfall zu dem Ergebnis, dass bei einer Bahnhofsdurchsage der Inhalt der Durchsage im Vordergrund steht und die Persönlichkeit des Durchsagenden weit zurücktritt.
Ob sowas schon mal höchstrichterlich ausgefochten wurde, weiß ich allerdings nicht.
Matthias
Antwort von tillbaer:
gelöscht
Antwort von Pianist:
Kannst Du mir mal verraten, warum Du hier gerade so ausrastest? Alle waren nett zu Dir, niemand hat Dir was getan.
Matthias
Antwort von Theofilm:
Ich glaube und hoffe hier will keiner dem anderen was böses. Es gibt doch immer unterschiedliche Meinungen die man gerne diskutieren kann.
Es wäre schade wenn sich hier jemand persönlich angegriffen fühlt.
Antwort von domain:
Du hast Erfahrung damit?
Wenn ja, mit welchem Recorder nimmst du auf?
In meinem Fall ist der Edirol R1 aber auch der ZOOM H4 oder H2 eignet sich angeblich gut für solche Zwecke. Mit Knopfohrhörern im Ohr erinnert das Aufnehmen eher an das Abhören von mp3 Musiktiteln (was ja auch möglich ist), wüsste nicht, wer was dagegen haben sollte.
Wäre überhaupt nie auf die Idee gekommen, da irgendjemand um Erlaubnis zu fragen.
Übrigens kann man bei geringeren Ansprüchen mit Camcordern selbst natürlich auch ausschließlich Geräusche einfangen. Hängst dir halt die Kamera mit geschlossenem Objektivdeckel lässig um und nimmst nur den Ton auf.
Außerdem, das möchte ich mal sehen, wer da auf dem Bahnhof angerannt käme, um mir das Filmen meines gerade angekommenen Bruders zu untersagen.
Da sind ja teilweise hosenschei...erische Beiträge dabei, über die man nur schmunzeln kann.
Antwort von Pianist:
In meinem Fall ist der Edirol R1 aber auch der ZOOM H4 oder H2 eignet sich angeblich gut für solche Zwecke. Mit Knopfohrhörern im Ohr erinnert das Aufnehmen eher an das Abhören von mp3 Musiktiteln (was ja auch möglich ist), wüsste nicht, wer was dagegen haben sollte.
Es gibt sogar ein Mikrofonsystem, welches wie Ohrhörer getragen wird und Kunstkopf-ähnliche Ergebnisse bringt. Für Stereo-Atmos könnte das ganz lustig sein. Die Bezeichnung habe ich vergessen.
Da hier nach Tontechnik gefragt wurde: Ich nutze für Stereo-Atmos zwei Neumann KM 83 (also Kugeln) in einem Rycote-Korbwindschutz mit Stereo-Halterung. Damit gehe ich dann in mein SQN-2S und von dort zur Aufnahme in einen Tascam HD-P2 (auf Flashkarte), früher war es ein DAP-1 (DAT).
Ich könnte für sowas theoretisch auch mein Sennheiser MKH 418S einsetzen, das ist praktisch ein MKH 416 mit zusätzlicher Acht, also für MS-Stereo, zumal ich im SQN eine MS-Matrix habe, aber mir rauscht die Acht ein wenig zu stark. Außerdem finde ich, dass zwei Kugeln fast noch schönere Atmos machen.
Matthias
Antwort von domain:
Der Ohrwurm von Ruessel ist z.B. so ein hervorragendes Mikro, dass man sich direkt in die Ohren steckt, sieht dann genauso wie die Knopfohrhörer unserer Jugendlichen aus. Was braucht man mehr zum Täuschen und Tarnen?
Antwort von Pianist:
Der Ohrwurm von Ruessel ist z.B. so ein hervorragendes Mikro, dass man sich direkt in die Ohren steckt, sieht dann genauso wie die Knopfohrhörer unserer Jugendlichen aus. Was braucht man mehr zum Täuschen und Tarnen?
Ja, genau das Ding meinte ich. Wobei ich aber schon der Meinung bin, dass man "mit offenem Visier" kämpfen sollte, also lieber einen großen Korbwindschutz in der Hand hält als ein verstecktes Mikrofon am Kopf.
Matthias
Antwort von domain:
Da gibt es offenbar ein Nord-Südgefälle in Punkto Gesetzesmissachtung. Ich bin Südösterreicher und diese Eigenschaft nimmt gegen Sizilien hin immer mehr zu :-))
Antwort von Theofilm:
Ich selbst habe mit jetzt das Sony PCM D50 angeschafft.
Sehr guter Sound, auch mit den eingebauten Micros.
Der "Ohrwurm" ist gut, mir persönlich aber zu dumpf. Die OKM 2 sind klarer und linearer vom sound. Allerdings sind beide Systeme Kunstkopfmicros und eigentlich zum späteren hören nur für Kopfhörer geeignet.
Per Boxen kommt das komisch weil die Kugel dann einen Grenzflächenabschall (mir fällt das genaue Fachwort gerade nicht ein) der Ohren hat.
Neumann KM 83 sind natürlich ohne jeden zweifel erhaben -Spitzenklasse. (da kommen auch meine eingebauten Mics vom PCM D50 nicht mit. Ein Mic ist ja schon doppelt so teuer wie das ganze Gerät.
MKH 418S und MKH 416 sind Richtmicros.
Die würde ich für Atmos nur in sehr speziellen Fällen einsetzten.
Niere oder Kugel sind da doch besser geeignet für.
Antwort von Pianist:
Wir müssen den werten Mitlesenden allerdings an dieser Stelle mal verraten, dass wir hier alleine beim Ton über ein Investitionsvolumen reden, welches ein Vielfaches von dem beträgt, was die meisten hier für ihre Videokamera ausgeben.
Matthias
Antwort von domain:
Ja in dem Fall ist wohl klar, dass man auch auf dem Bahnhof herzeigen möchte was man hat :-)
Als blutiger nichtaudiophiler Amateur biege ich mir den Sound halt nachträglich mit einem Grafik-Equalizer zurecht und verwende schon bei der Aufnahme meist einen Kompressor.
Die Eigenklangfeinheiten eines Mikros sind mir daher ziemlich wurscht, wichtig scheint mir für Amateurzwecke eher zu sein, dass das Nutzsignal deutlich über dem Rauschen liegt und dass gute Höhen vorhanden sind. Bässe kann man immer noch im Nachhinein gut anheben, aber Höhen eigentlich nicht mehr ohne dass das Rauschen unerträglich wird.
Antwort von Theofilm:
Sicher gibt es Unterschiede zwischen Amateur und Profi. Bei Profis sind die Geräte natürlich teurer. Das Tonequipment ist hier in der tat um einiges Teurer als so manche Amateurkamera.
Das liegt aber auch daran, das Leute die das alles berufsmäßig machen, hinterher keine große Zeit haben, in der Postproduktion die Unzulänglichkeiten technischer Geräte auszubügeln.
Wobei ich kein Gerät schlecht machen will. Das Zoom H2 oder H4 sind tolle kompakte Geräte, aber aus mehreren Gründen nicht sosehr für den Broadcastbereich geeignet. (hab's selber getestet)
Dafür ist so ein Tascam HD-P2 eben auch fünfmal so teurer. Und Neumänner kosten noch mal genausviel pro Stück.
Ich bin übrigens ganz froh, wenn ich bei den Tonaufnahmen mit meinem relativ kleinen Sonygerät kaum auffalle. Das empfinde ich als sehr angenehm.
Wenn wir drehen (Schulterkamera, SQN, Windkorb etc) Wird man ja dauernd angesprochen. Die meisten verstehen wohl nicht, das man arbeitet und nicht aus Langeweile herumsteht.
Grüeß teho
Antwort von Theofilm:
Was mich ja auch noch mal interessiert, ob ein einzelnes Geräusch überhaupt geschützt ist.
Ich habe im Netzt gelesen, das Geräusche in Europa nicht geschützt werden können.
http://www.fnl.ch/LOBs/LOs_Public/Urheberrecht.html
unter dem Punkt: "Was wird in Europa nicht vom Recht geschützt?"
Im UrhG habe ich darüber aber nichts gefunden.
Wenn dem so wäre, dürfte man ja Geräusche von sample CD immer kommerziell verwenden, was ja auf solchen CD des öfteren ausgeschlossen wird.
Antwort von Theofilm:
Also mittlerweile weiß ich offizielles von der Bahn Pressestelle.
Reine Geräuscheaufnahmen/Geräusche Atmos sind genehmigungspflichtig und in kommerziellen Fällen mit kosten verbunden.
Antwort von AndyZZ:
Also mittlerweile weiß ich offizielles von der Bahn Pressestelle.
Reine Geräuscheaufnahmen/Geräusche Atmos sind genehmigungspflichtig und in kommerziellen Fällen mit kosten verbunden.
Na, die wittern ein Geschäft!
Wenn es schon mit Börsengang und den Gewerkschaften nicht so klappt, dann kann man sich anderweitig um Finanzen bemühen.
Antwort von Theofilm:
Ich finde es eine Frechheit. Vor allem wenn es sich wie hier, um Kleinstproduktionen handelt.
Naja im Ausland stellen sich Bahngesellschaften nicht alle so an.
Und wer soll nachher kontrollieren wo das aufgenommen wurde.