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Infoseite // GEMA-frei gleich Angabefrei?



Frage von Ioppe:


Hallo, ganz kurz und schmerzlos:
Wenn ich GEMA-freie Musik habe (zB von der DVD eines Magazins), muss ich sie im Abspann oder sonstwo zitieren?

Grüße

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Antwort von Anonymous:

Hallo, ganz kurz und schmerzlos:
Wenn ich GEMA-freie Musik habe (zB von der DVD eines Magazins), muss ich sie im Abspann oder sonstwo zitieren?

Grüße Nein! Du musst die Verwendung der GEMA melden, gibts ein Formular auf der Gemaseite, gibt dann nach drei Tagen Post mit der Bestätigung der Gema-Freiheit.

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Antwort von Flati:

siehe auch hier:
viewtopic.php?t=54809?highlight=

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Antwort von Andreas_Kiel:

Nein! OMG! GEMA-frei ist nicht rechtefrei. Der Autor GEMA-freier Musik hat genauso das Recht im Abspann genannt zu werden, wie alle anderen auch.
Schaut mal bei den Creative Commons-Lizenzen, da gehört die Namensnennung zu der meistbenutzten Lizenzvariante.
BG, Andreas

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Antwort von Ioppe:

Scheint wohl doch nicht so kurz und schmerzlos zu gehen, hehe.
@Gast
Die Musik ist eindeutig als GEMA-frei markiert, wieso soll ich dass dann nochmal der GEMA melden...?
@Flati
Das bezieht sich doch aber nicht auf GEMA-freie, sondern Royalty-free bzw Creative-Common-License Inhalte, oder nicht?
@Andreas
Natürlich hat der Ersteller das Recht, im Abspann genannt zu sein, die Frage ist nur, ob das eine Notwendigkeit darstellt :-) die Creative Commons haben ja leider weniger was mit der GEMA-Freiheit zu tun, wie ich das verstanden habe :-/

In der Zeitschrift (in diesem Fall "videofilmen" in der Ausgabe 1/2008) steht ein Kasten, der besagt:

"Rechtliche Hinweise
Mit dem Erwerb der Zeitschrift erhalten Sie das zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht der enthaltenen Musikstücke und Geräusche. Sie können für jegliche private und gewerbliche Produktionen eingesetzt werden. Untersagt sind Produktionen mit Gewalt verherrlichenden, rechtsradikalen oder pornografischen Inhalten. "
Das Weggekürzte bezieht sich auf die Software auf der DVD, daher weggelassen.
Leider hilft mir dieser Kasten nicht weiter, da er nichts über die Erwähnung sagt. Kann man das vielleicht irgendwo nachlesen, dass ich das Angeben muss? Ich würde es nämlich gerne vermeiden, wenn das ginge.
Auf der GEMA-Webseite finde ich leider auch keinen Rat, aber eine weitere Frage:
Es gibt ja das stilistische Mittel des Musikzitats, bei der GEMA steht aber im Punkt "Hintergrundmusik auf Websites/Downloads" die Frage: "Wie viele Sekunden Spieldauer sind frei?", dazu steht als Antwort dann
"Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_wp.pdf"
Tangiert mich das nun, also für einen Film?

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Antwort von Andreas_Kiel:

Großer Seufzer ... warum in dreiteufelsnamen verschwindet nicht endlich mal das Wort "Zitat" aus diesen ganzen Diskussionen? Vergeßt es! Niemand zitiert hier!!!
(Das mußte raus ;-))

Im Abspann nennen: siehe http://www.finanztip.de/recht/online/ur ... ennung.htm; Kurzfassung: wer die Urheberrechtsangabe unterläßt, kann sich schadenersatzpflichtig machen; Ausnahmen sind aber denkbar, wenn branchenüblich (dürfte bei der Filmproduktion nicht der Fall sein). Natürlich hat der Ersteller das Recht, im Abspann genannt zu sein, die Frage ist nur, ob das eine Notwendigkeit darstellt Wenn er das Recht hat ... dann beantwortet sich die Frage ja von selbst.

Creative Commons: oh doch; CC-Werke sind meist GEMA-frei. Aber: Die Anmeldung bei der GEMA mußt Du schon deswegen machen, weil Du vermutlich auf der Zeitschriften-CD keine Freistellungsbescheinigungen für jeden einzelnen Titel finden wirst. Ohne die Bescheinigungen kannst Du ein Problem bekommen. Die GEMA prüft eben die von Dir vorgelegten Titel.

BG, Andreas

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Antwort von Ioppe:

Okay, die Frage der Nennung wäre damit beseitigt, "leider" -.-

Gut, das mit dem CC hatte ich anderswo anders gelesen, aber gut, wenn's dabei bleibt.
Nun bleiben mir aber zwei Sachen. Erstmal: ich will nicht meckern, eher verstehen: eine Zeitschrift gibt mir schriftlich die Versicherung, ich könne das Material frei nutzen, es wird auch nirgends darauf hingewiesen, dass ich was anmelden muss. Wie kann es (darf es?) denn sein, dass sich ein Magazin damit aus der Verantwortung zieht und ich in den sauren Apfel beiße, wenn die GEMA mich "packt"? Woher soll man denn sowas wissen? :-/
Auf der DVD ist (wie wohl erwartet) keine Bescheinigung bei. Aber die Angabe des Komponisten und seiner Website; sollte ich vielleicht den erstmal fragen (die GEMA ist mir so sympathisch wie Fußpilz!)?
Zum anderen:
Ich verstehe deine Einwände bzgl des Zitats, aber finde, dass du voreilig urteilst. Wieso sollte ich denn nicht zitieren? Ich habe nicht alle Quellen gelesen, aber vertraue (naiver weise?) Wikipedia eigentlich. Ich habe mich in meinem Fall peinlich genau an die Bestimmungen gehalten und bezeichne das Abspielen eines ganzen Werkes während eines Videos nicht als Zitat.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Wieso sollte ich denn nicht zitieren? Weil ein Zitat nicht einfach die Übernahme kleiner, großer oder vollständiger Schnipsel in ein eigenes Werk ist. Weder komplett - noch teilweise.
Willst Du tatsächlich zitieren (das glaube ich schon deswegen im aktuellen Fall nicht, weil Du ja eine Heft-CD mit "freier" Musik verwendest und wohl kaum ein Video über dieses Heft machst ...), weil Du z.B. ein wissenschaftliches Werk über die Arbeit eines zeitgenössischen Musikers herausgeben und Dich mit seinem Stil auseinandersetzen willst, dann kommen Zitate aus dessen Stücken in Frage - wenn Du beispielhaft darstellen möchtest, wie oft dieser Musiker sich im Ton vergreift, wie gut er sein Tremolo beherrscht usw.
Oder Du machst eine Filmbesprechung: Du zeigst eine Szene und setzt Dich in Deinem Werk damit auseinander.
Wohlgemerkt: In Deinem zitierenden Werk muß die Auseinandersetzung das wesentliche Element sein, Du darfst die Zitate nur in diesem Rahmen gebrauchen und auch nur so weit (Musik: so lange), wie es der Zweck unbedingt erfordert. D.h., Zitate müssen so kurz wie möglich gehalten werden. Volle Musikstücke zu zitieren ist immer gleich Ärger ...
GEMA-Freigabe: auch mit Fußpilz muß man umgehen. Investiere lieber ein paar Cent in das Telefongespräch oder eine (nette) Mail. Bei öffentlichen Aufführungen gilt zunächst einmal die GEMA-Vermutung ... Du solltest Dir die Freigabe vorher besorgen ;-)
BG, Andreas

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Antwort von Anonymous:

Es ist eine Szene aus einem Film.
Wenn ich in einem Essay wen zitiere, will ich damit eine Meinung oder Stimmung aufbauen, zB bei Hitler eine sehr kontroverse oder bei Sokrates eine "weise", oder man will kontrastieren. Die Szene erinnert ein wenig an "Midnight Cowboy", daher zitiere ich mit dem Titelstück jenes Films, also mit Harry Nilsson. Enthalten ist Intro und kurzer Anfang des Gesangs (man muss es ja nach Wikipedia eindeutig erkennen können). Damit ist das Lied nicht wesentlich, aber stützend oder fördernd, wie ein Zitat.

Dann muss ich heute wohl mal bei der GEMA anrufen. Kommt ja fast in den Ruf der GEZ.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Letzter Versuch: Du zitierst nicht, Du untermalst. Die Einspielung einzelner Musikstücke und Schlagerlieder in dokumentarische Jahrgangsvideofilme über die Jahre 1942 bis 1952 ist im Hinblick auf die Zulässigkeit von Zitaten gemäß UrhG § 51 Nr 2 daraufhin zu prüfen, ob die verwendeten Werkstellen in einem durch den Zweck gebotenen Umgang angeführt werden und ob die konkrete Verwendung jeweils vom Zitatzweck gedeckt wird, der nur erfüllt ist, wenn die herangezogene Stelle als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient. (...) jedes Zitat setzt - trotz der aus der Kunstfreiheit abgeleiteten Erweiterung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG AfP 00, 451 - Heiner Müller) - einen wie auch immer gearteten "Zitatzweck" voraus. (...) Im übrigen ist ein Musikzitat nur in den Grenzen des § 51 Nr. 3 UrhG zulässig. Und das setzt die Einbettung des Musikzitats in ein anderes "selbständiges Werk der Musik" voraus. Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Das sind die Anforderungen an einen Dokumentarfilm bzw. an ein Zitat ... die sind für einen Kurzfilm bestimmt nicht geringer.
BG, Andreas

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Antwort von Anonymous:

Mit Beamtendeutsch bin ich leider nicht gut befreundet - aber zu deiner entlastung frage ich da rechtskundige kollegen, der letzte versuch soll ja so einer bleiben :-)
vielen Dank für die Infos und Aufklärung(sversuche).

Ich will kein neues Thema dafür eröffnen, daher frage ich mal hier:
Darf ich "einfach so" wie bei großen Produktionen die Logos der Hersteller meines Equipments in den abspann reinmachen? ist ja werbung für die, oder muss ich das auch anfragen? wenn ja, dann mache ich mir die mühe nciht.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Mit Beamtendeutsch bin ich leider nicht gut befreundet - aber zu deiner entlastung frage ich da rechtskundige kollegen, der letzte versuch soll ja so einer bleiben :-) Beamtendeutsch kann ich nicht ... bin Jurist. Vergiß übrigens die geschützten Herstellerlogos (jedenfalls ohne die Hersteller zu fragen), oder frage einen, der sich mit Rechtsfragen auskennt.

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Antwort von Anonymous:

Danke und Tschüß!

:-)

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Antwort von Andreas_Kiel:

Ohne jetzt jemand speziell ansprechen zu wollen: ich freue mich natürlich immer wieder, ständig dieselben Fragen zu lesen. Naja, vielleicht war gerade das Suchskript überlastet oder Gugel nicht erreichbar.
Die nächste Stufe ist dann das Nichtverstehen der gegebenen Erklärung. Naja, hat der Fragesteller vielleicht einen schlechten Tag oder es ist nicht simpel genug erklärt.
Manchmal jedoch enden solche Threads in der ganz klaren Aussage "das war nun nicht die Antwort, die ich haben wollte und mich interessiert das sowieso nicht, ob das nun erlaubt ist oder nicht."
Das ist dann Nichtverstehenwollen. Irgendwie habe ich den Eindruck, bei den diversen GEMA-Threads häuft sich das.

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Antwort von Anonymous:

...he Andreas ich will ja nicht blöd daher kommen:
Aber tust Du nicht ein wenig Unrecht, wenn Du sagst, es sei nicht simpel genug? Zitate aus den Gesetzen die ja offensichtlich nicht verstanden wurden heranzuziehen war vielleicht nicht so optimal.
Ich gebe Dir ansonsten recht, aber fair muss man sein :-/

Grüße

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Antwort von Anonymous:

...he Andreas ich will ja nicht blöd daher kommen:
Aber tust Du nicht ein wenig Unrecht, wenn Du sagst, es sei nicht simpel genug? Zitate aus den Gesetzen die ja offensichtlich nicht verstanden wurden heranzuziehen war vielleicht nicht so optimal.
Ich gebe Dir ansonsten recht, aber fair muss man sein :-/

Grüße Etwas mehr Nachsicht; er studiert ja noch.

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Antwort von Andreas_Kiel:

... nicht ganz ... Abschluß vor 13 Jahren ;-) Zitate aus den Gesetzen die ja offensichtlich nicht verstanden wurden heranzuziehen war vielleicht nicht so optimal. Deswegen ja bearbeitete Zitate aus den Urteilen. An den Gesetzen - so meine Erfahrung - scheinen manche solange rumzudeuteln und zu drehen, bis - beispielsweise, ne? - das Wort "Zitat" auf den eigenen Soundtrack paßt.
Das ist ja das Dilemma: man kann sowas lesen und sich seinen Teil denken, dann fällt einer auf die Schnauze und heult dann hier (oder im Heise-Forum ;-)) über diesen bösen Staat, die bösen Richter und vor allem und im Besonderen über blöde Anwälte rum.
Oder man liest das und korrigiert den allergrößten Blödsinn. Dann bewahrt man vielleicht den einen oder anderen vor einem (teuren) Fehler, muß sich aber angiften lassen.
Schwere Auswahl?
BG, Andreas

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