Newsmeldung von slashCAM:Heute haben die GEMA und YouTube für uns überraschend einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der die Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke a...
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
GEMA einigt sich mit YouTube
Antwort von rakzak:
Halleluja...
Antwort von Zworg:
Unglaublich! Nicht vielleicht doch 1. April?
Antwort von sottofellini:
Mit der Zupflasterung von Werbung, selbst in unbedeutend angeklickten Clips, ist wohl die noch offene Frage, ob YT oder der Hochlader zur Kasse kommt, vorab geklärt. Ansonsten verlange ich von YT das eingenommene Geld zurück dafür ;-)
Antwort von TheGadgetFilms:
Ob man den ganzen jubelnden und sich jetzt freuenden Filmamateuren mal erzählen sollte dass dies nicht heißt dass man jetzt einfach jedes Lied für sein Video / Job benutzen kann, nur weil es nicht geblockt wird...
Antwort von Bruno Peter:
Für Privatvideos schon!
Antwort von TheGadgetFilms:
Bleibt genau so Diebstahl.
Antwort von sottofellini:
Zumal es ja fast immer geschrieben steht, dass der Rechteinhaber es gemerkt hat, aber es dennoch zulässt, allerdings mit dem Hinweis, dass Werbung geschaltet werden kann.
Na, wenn das mal keine offenen Scheunentore sind ;-)
Antwort von TheSquarecow:
Das Recht, ein Musikstück mit einem eigenen Video zu verbinden (etwas missverständlich "Herstellungsrecht" genannt) wird NICHT von der GEMA verwaltet, sondern liegt beim jeweiligen Komponisten bzw. deren Plattenlabel.
Wer sein eigenes Video mit Musik anderer Leute unterlegt und publiziert, ohne sich vorher mit dem Label darüber einig zu werden, bricht das Gesetz, bumms.
Das das in der Praxis auf youtube kaum einen Interessiert, steht auf einem anderen Blatt. Die meisten Rechteinhaber scheinen sich damit zu begnügen, solche Videos entweder zu ignorieren oder zu sperren oder wenn möglich die Monetarisierung einzukassieren. Theoretisch KÖNNTE der Rechteinhaber den Youtube-hochlader aber verklagen, zumindest nach deutschem Recht. (Das amerikanische ist da glaube ich grosszügiger, da bin ich aber kein Experte).
Antwort von sottofellini:
Da wird es ein Kläger aber sehr schwer haben, den Verstoss einzuklagen, nachdem er solches verkündet:
In deinem Video können Anzeigen eingeblendet werden.
In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.
Wiedergabebeschränkungen: Keine
Vom Antragsteller monetarisiert
Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen.
Antwort von nachtaktiv:
jetz aber hop hop, habe noch ein für D gesperrtes video seit 2009 auf dem abstellgleis.