Heute haben die GEMA und YouTube (für uns) überraschend einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der die Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf der wohl dominierenden Videoplattform im Internet regelt. Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen hat unsereins kaum noch einen außergerichtlichen Konsens erwartet, der in anderen Ländern schon vor Jahren erzielt wurde.
Die Sperrtafeln, die hierzulande auch viele Videos aus dem Ausland betrafen, in denen einvernehmliche Lizenzverträge existieren, sollten damit (bis auf weiteres) der Vergangenheit angehören. Wir sagen bewusst "bis auf weiteres", denn so ganz wollen wir dem Frieden noch nicht trauen. Denn weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.
Ebenfalls erwähnenswert: Der Vertrag gilt angeblich rückwirkend bis 2009, was vielen Musikern eine jetzt eine einmalige Tantiemen-Sonderauszahlung bescheren sollte. Die GEMA betont stolz die zeitliche Rückwirksamkeit des Vertrags, jedoch fragen wir uns, wer etwas davon abbekommt, wenn die meisten Videos in dem besagten Zeitraum hinter Sperrtafeln nicht zugreifbar waren. Und bei einer präsentierten Sperrtafel wird man ja wohl kaum Tantiemen für sein musikalisches Werksstück bekommen...