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Frage von WolleXPC:


Hallo zusammen,

ich filme Hobbymäßig Landmaschinen in meiner Freizeit und lade diese bei Youtube hoch.
Nun haben mich schon mehrere Firmen angeschrieben, ob ich ihnen ein Messevideo oder Video für ihre Homepage erstellen könnte.

Ich habe überhaupt keine Ahnung was das Copyright angeht.
- Behalte ich dieses nach Verkauf?
- Darf ich ein Logo/ mein Name am Endes des Videos einfügen?
- Was sollte ich in das Konzept/ Rechnung bzgl. Copyright schreiben?

Habt ihr noch irgendwelche anderen Tipps für mich?

Ich würde gerne diese Videos drehen, möchte aber im vorhinein 100%ig sicher sein, dass mir im Nachhinein "keiner an den Karren pissen kann" oder ich es bereue.

Vielen Dank für eure Hilfe und Tipps.

Gruß
Wolfgang

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Antwort von Bernd E.:

"Copyright" ist ein Begriff aus der US-amerikanischen Rechtsprechung, der nicht so einfach auf deutsche Verhältnisse übertragbar ist. Was hierzulande zählt, ist stattdessen das Urheberrecht. Dieses behältst du, auch wenn du Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte an einen Kunden abtrittst (ist auch logisch, denn deine Urheberschaft an einem Video ist nachträglich ja nicht zu ändern). Wem du welche Rechte einräumst, also wer was wo mit dem Video machen darf, hängt davon ab, was ihr vereinbart habt. Auch ob dein Logo am Ende erscheinen darf/muss, ist im Einzelfall mit dem Kunden zu klären. Und so eine Vereinbarung sollte man immer möglichst genau definiert und vor allem schriftlich treffen. Also lieber etwas mehr als zu wenig festhalten, um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen.

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Antwort von Pianist:

Genau. Nennt sich Vertragsfreiheit. Der Wolfgang wird in diesem Augenblick ja vom Privatmann zum Unternehmer, und Unternehmer können unter einander so ziemlich alles vereinbaren, was sie wollen.

Der genaueste Regelungsbedarf wird hier vermutlich darin liegen, was der Kunde mit dem fertigen Film machen darf und was nicht. Da böte sich also an, eine möglichst pauschale Regelung zu treffen, damit sich der bürokratische Aufwand für den Kunden in Grenzen hält.

Also Beispiel: Wolfgang macht einen Film über einen Mähdrescher und der Kunde darf dann mit diesem Film machen, was er möchte, also zum Beispiel auf Messen und im Internet zeigen. Dafür berechnet Wolfgang dann Summe X. Und wenn der Kunde z.B. nicht möchte, dass Wolfgangs Logo am Ende des Filmes steht, dann könnte man ja einen finanziellen Ausgleich für die entgangene Eigenwerbung vereinbaren. Also Film wird teurer ohne Wolfgang-Logo und etwas billiger mit Logo.

Wenn der Kunde dann ein halbes Jahr später einen Film über den Mähdrescher und einen neuen Traktor haben möchte, dann ist das ein neuer Auftrag, wo das bereits bezahlte Material einfließt und alles, was neu ist, neu berechnet wird.

Wichtig ist auf jeden Fall, die Musikrechte wasserdicht zu klären. Das ist vermutlich das Einzige, wo es sonst Ärger geben könnte.

Matthias

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Antwort von WolleXPC:

Super, danke euch.
Also vereinbare ich alles mit dem Kunden, bevor ich mit der Arbeit beginne, in einem Vertrag?

Was sollte ich denn verlangen, wenn ich mein Logo nicht einfügen soll/darf?

Wenn der Kunde dann ein halbes Jahr später einen Film über den Mähdrescher und einen neuen Traktor haben möchte, dann ist das ein neuer Auftrag, wo das bereits bezahlte Material einfließt und alles, was neu ist, neu berechnet wird. Da ich schon viel Material besitze und ich dieses gut in verschiedenen Projekten verwenden könnte, frage ich mich, ob ich mir die "Verwendung" bezahlen lassen soll? Der Kunde würde dann ja Dreh-Kosten sparen.

Wichtig ist auf jeden Fall, die Musikrechte wasserdicht zu klären. Das ist vermutlich das Einzige, wo es sonst Ärger geben könnte. Da sehe ich das Problem der Verwendungsmöglichkeit. Der Kunde sagt mir, dass das Video für eine Messe benötigt wird. Also kaufe ich Musik, mit dem Recht diese in ein Video einzubinden, welches auf einer Messe abgespielt wird.
Jetzt darf das Video natürlich nicht im Internet abgespielt werden. Weil hierzu die Rechte fehlen. Wer haftet, wenn der Kunde es doch tut?

Gruß
Wolfgang

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Antwort von Pianist:

Erst mal vorneweg: Ein Vertrag ist ja nichts weiter als eine "übereinstimmende Willenserklärung". Der kann auf alle möglichen Weisen zustandekommen, das muss kein Blatt Papier sein, wo oben "Vertrag" drübersteht und dann lauter Paragraphen kommen. Das kann auch ein Mailverkehr sein. Würde sogar mündlich reichen, aber das ist dann im Versagensfall immer so eine Sache mit der Beweisbarkeit. Ich mache das immer so, dass ich in mein Angebots-PDF unten einige jeweils wichtige Bemerkungen hinschreibe, dann kann der Auftraggeber das zur Kenntnis nehmen und dann reicht es mir, wenn ich eine Mail bekomme, wo drin steht, dass er das Angebot annimmt.

Das müssen auch keine umfangreichen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sein, das ist meist vollkommen überflüssig. Viel wichtiger ist es, die für das jeweilige Projekt wichtigen Punkte kurz festzuhalten, zum Beispiel, was der Auftraggeber zum Gelingen beizutragen hat.
Was sollte ich denn verlangen, wenn ich mein Logo nicht einfügen soll/darf? Sagen wir mal so: Gerade Amateure und Halbprofis legen ja immer sehr viel Wert auf ausführliche Eigendarstellung und lange Vor- und Abspänne. Daher mein Tipp: Sei da von Anfang an entspannt und stelle den Kunden bzw. seine Produkte in den Vordergrund. Ich zum Beispiel arbeite inzwischen vollkommen im Hintergrund, nirgendwo in meinen Filmen taucht noch mein Name oder mein Logo auf. Ich sage mir: Wenn jemand was von mir möchte, wird er sich schon irgendwie durchfragen. Das klappt beeindruckend gut.

Nun bist Du noch ganz am Anfang, da wird ein wenig Eigenwerbung nicht schaden, also solltest Du einfach mal in den letzten Sekunden des Filmes irgendwo in einer Bildecke Dein Logo oder dergleichen kurz einblenden. Das ist dann elegant und zurückhaltend. Filme für Messen macht man ja meist als Endlosschleife, so dass da kaum Platz für einen Vor- oder Abspann ist, das würde ich alles weglassen.
Da ich schon viel Material besitze und ich dieses gut in verschiedenen Projekten verwenden könnte, frage ich mich, ob ich mir die "Verwendung" bezahlen lassen soll? Der Kunde würde dann ja Dreh-Kosten sparen. Klar, Dein Archiv ist ein wertvoller Schatz und natürlich sollst Du Dir bereits vorhandene Aufnahmen bezahlen lassen. Schreib dafür einfach eine angemessene Pauschale ins Angebot. Genau solche Archivaufnahmen sind es übrigens, die eine gute Erledigung bestimmter Aufträge überhaupt erst möglich machen. Davon profitiere ich auch oft. Da kann man in einem mündlichen Gespräch auch mal einfließen lassen, wie viele Kosten der Auftraggeber dadurch spart, dann zahlt er gerne was dafür und hat noch ein gutes Gefühl, was gespart zu haben.
Der Kunde sagt mir, dass das Video für eine Messe benötigt wird. Also kaufe ich Musik, mit dem Recht diese in ein Video einzubinden, welches auf einer Messe abgespielt wird.
Jetzt darf das Video natürlich nicht im Internet abgespielt werden. Weil hierzu die Rechte fehlen. Wer haftet, wenn der Kunde es doch tut? Es haftet immer derjenige, der was verbreitet. In diesem Falle also der Auftraggeber, der den Film ohne Dein Wissen ins Internet stellt. Genau sowas wäre ein Punkt, den ich zur Sicherheit noch mal auf die Rechnung draufschreiben würde: "Hinweis: Derzeit wurden nur Musikrechte für die Aufführung auf Veranstaltungen erworben. Für eine Nutzung im Internet ist eine weitergehende Rechteeinräumung des Komponisten/Verlages einzuholen." Dann hast Du Deinen Kunden ordnungsgemäß informiert und dann ist es sein Bier.

Merke: Es lohnt sich immer, den Auftraggeber auf mögliche Probleme aktiv hinzuweisen, auch wenn man dazu nicht verpflichtet wäre. Das gehört meiner Meinung nach aber zum guten Service und trägt zur Vermeidung von Ärger bei. Denn der Kunde wäre sicher sauer auf Dich, wenn er sich nicht gut informiert fühlt.

Wenn Du in diesem Bereich erfolgreich arbeiten möchtest, dann denke stets daran, dass der Erfolg nur zu 50 Prozent aus dem eigentlichen Film mit schönen Bildern besteht. Die anderen 50 Prozent sind eine gute Kommunikation mit dem Auftraggeber, das ist ganz genau so wichtig. Daran scheitern übrigens auch größere Filmbuden öfter als man denkt.

Dein Thema mit den Landmaschinen könnte jedenfalls eine dieser interessanten Nischen sein, die sich jeder Filmer suchen sollte.

Viel Erfolg!

Matthias (John-Deere-Fan)

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Antwort von blowup:

Du scheinst ja wirklich ganz am Anfang zu stehen. Ich würde mir daher auch mal Gedanken über Steuer, Gewerbe etc. machen. Besonders, wenn du nicht schon anderweitig selbständig bist.

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Antwort von WolleXPC:

@ Matthias: Vielen Dank für deine Tipps!!!
Da ich im Oktober mit meinem Studium anfange, werde ich dann kaum mehr Zeit dafür haben. Deswegen wird das alles nur von kurzer Dauer sein.
Wer Fendt fährt, führt ;)

@ blowup: Ja richtig,. Stehe noch ganz am Anfang ;-) War auch schon beim Steuerberater. Was das betrifft, habe ich mich schon informiert.

Gruß
Wolfgang

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Antwort von Pianist:

Wer Fendt fährt, führt ;) Aber nur in Bayern... :-)

Matthias

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Antwort von WolleXPC:

Eine Frage hätte ich da noch.

In meinen Videos verwende ich Musik die ich z.B. bei soundtaxi.net, auf meinen Namen, einkaufe.
Wenn ich dem Auftraggeber erlaube das Video auf Messen abzuspielen,
übertrage ich ihm dann die Rechte des Musikstücks?
Darf ich die Musik später auch für weitere Videos verwenden?

Danke

Gruß
Wolfgang

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Antwort von B.DeKid:

Wer Fendt fährt, führt ;) Aber nur in Bayern... :-)
Nö hier im Hunsrück auch!-) ( Geile Arbeitstiere )

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Antwort von Pianist:

Nö hier im Hunsrück auch! Ja, letztendlich trifft man natürlich Fendt-Traktoren überall in Deutschland, aber mir geht es ja um die Häufung. Und in Bayern haben die eben einen Marktanteil von spontan geschätzten 60 bis 70 Prozent, den sie nirgendwo sonst erreichen. Dafür ist John Deere vor allem im Osten sehr stark, weil die damals nach der Wende dort als erste in großem Umfang aktiv wurden. Dafür hat John Deere in Bayern sehr geringe Marktanteile.

Ich würde mal sagen, mit Fendt verhält es sich in Bayern in etwa so wie mit Claas in Nordwestdeutschland. Die Landwirte kaufen eben gerne Produkte aus der eigenen Region, das ist ja auch prima.

Matthias

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Antwort von WolleXPC:

Wenn ihr jetzt noch meine Frage beantwortet, seid ihr spitze ;)

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Antwort von Pianist:

Wenn ihr jetzt noch meine Frage beantwortet, seid ihr spitze ;) Sagen wir mal so: Das hängt auch wieder davon ab, was zwischen Dir und dem Musikanbieter vereinbart wurde. Meist wird man ja als Produzent die Musik so einkaufen, dass der Auftraggeber sie nutzen kann. Alles andere wäre ja unsinnig. Man selbst verbreitet den Film ja nicht, den man für den Auftraggeber gemacht hat.

Da solltest Du einfach mal in die Bedingungen des jeweiligen Anbieters schauen. Und dann ist es im Detail natürlich auch noch ein Unterschied, ob es sich um Musik eines Gema-Mitgliedes handelt oder nicht.

Matthias

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