Frage von adrenalin64:Hallo,
ich möchte die GEZ-Gebühr sparen und das TV ganz abschaffen und auch abmelden. Allerdings möchte ich trotzdem gepflegt DVDs und Videos vom DVD-/Video-Player (gibt's beides schon in unserem Haushalt) sehen können.
Ist es praktisch möglich (ohne PC), einen DVD-oder Video-Player direkt an einen einfachen TFT-Monitor anzuschließen?
Falls ja: Welche Schnittstellen muss der TFT-Monitor haben? Den müßte ich dann noch kaufen.
Würde mich sehr über einfach verständliche Infos freuen.
Danke und Grüße, Adrenalin64
Antwort von Anonymous:
Hmm,
Es gibt
1. Geräte, die analoge YUV/SVideo/Composite-Anschlüsse haben.
2. Geräte, die per DVI/HDMI digitalen Content abspielen.
Der StandardTFT im Laden wird kein PAL-Bild darstellen können.
Ausweg:
Extron hat Scaler, die PAL-Signal in RGBHV/DVI umwandeln können.
http://www.extron.com/product/prodtype06.asp?step=4
Aber bitte erst zahlen, dann über den Preis meckern.
ABER:
Da Du den TFT als Betrachtungsgerät benutzt, könnte es genauso
zur Zahlungsaufforderung kommen. In vielen Teilen Deutschlands
ist das analoge TV-Signal eh schon abgeschaltet, also wird ein
Betrachtungsgerät nicht mehr nur ein TV sein, sondern alle
bildwiedergebenden Geräte. Früher musste ein TV einen Tuner
haben um als Solcher eingestuft zu werden, nun nicht mehr so,
denn theoretisch kann auch ein DVB-S/T-Receiver an einen TFT
angeschlossen werden.
mfg chmee
Antwort von oliver II:
Hallo Adrenalin (so ein Name passt sicher zum Thema Rundfunkgebühren;-))
Folgender Link desillusioniert sicher, denn bei der GEZ heißt es ganz einfach: Internet-PC=Radio und somit gebührenpflichtig!
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebueh ... ex.html#20
Zitat:
Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 01. April 2005 in Kraft getreten.
Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31.12. 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 01.01.2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 01.01.2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.
Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Antwort von StefanS:
Zum Thema GEZ und PC fällt mir was ein.
Es ist doch so, daß die GEZ einen PC für gebührenpflichtig hält, egal ob diese Kiste nun wirklich im Internet ist, sein kann, könnte, oder nicht. Entscheidend ist, daß man ein Gerät besitzt.
Wir können ja mal austesten, ob sich mit der selben Begründung nicht z. B. auch Kindergeld beantragen ließe. Vorstellbar wäre:
QUOTE
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Kindergeld.
Bevor Sie nun fragen, nein, ich habe kein Kind, aber ich habe das Gerät dazu!
UNQUOTE
Mit kopfschüttelndem Gruß
Stefan
Antwort von oliver II:
Mein Vorschlag zum Thema Vereinfachung von Gebühren wäre, dass jeder, der mit gesunden Ohren und Augen ausgestattet ist, sofort an die GEZ Gebühren abführt. Immerhin ist es ja durchaus möglich, aus Versehen Radio zu hören (z.B. auf der Straße usw.) und wo kämen wir denn hin, wenn jeder un-gebühr-lich Radio empfangen würde.
Desweiteren sollte jedem seine FernUnterhaltungsRundfunkZiffer, kurz FURZ, auf die Stirn tätowiert werden.
Antwort von Markus:
An diesen Beispielen zeigt sich eben, dass die GEZ-Gebühr in Wahrheit eine der Steuern ist und es der Regierung am liebsten wäre, wenn jeder sie zahlen müsste. Und das am besten gleich mehrfach (Stichwort: Radio auf der Arbeit).
Man kann einen Fernseher aus der GEZ-Pflicht heraus bekommen, wenn man damit kein Programm mehr empfangen kann. Dazu muss man nur den Tuner außer Gefecht setzen. Über den AV-Eingang (Scart-Anschlüsse, etc.) lassen sich weiterhin DVDs anschauen.
Ein Videorecorder oder ein DVD-Recorder dürfen dann natürlich auch keinen funktionierenden Tuner mehr haben. DVD-Player können keine Programme emfangen und sind damit unkritisch.