Frage von Fab95:Hallo zusammen
Vielleicht gibt es so eine frage bereits und ich hab sie nicht gefunden aber anyway...
Ich schaue mir des öfteren Filme an und finde es schade, dass z. T. der Soundtrack beinahe untergeht (Soundeffekte zu laut).
Rechtliche Frage:
Kann ich das irgendwie anstellen, dass ich den Film nehme, den Original-Soundtrack und die Tonspur des Films einfach ausschalte, sodass man nur den Original-Soundtrack hört und das dann auf ein Videoportal hochladen? Also wie das mit dem Ton geht weiss ich aber das Rechtliche (Urheberrecht, Nachahmung, Urkundenfälschung usw)
Ich würde den Soundtrack mit einem Equalizer bearbeiten und die Geschwindigkeit anpassen... den Film würde ich natürlich so belassen.
Nun, wie sieht das ganze rechtlich aus??? By the way, ich lebe in der Schweiz (im Bezug auf das rechtliche). Konnte eben nichts gescheites finden...
Grüsse
Fab95
Antwort von stefangs:
ob du die ausstattung hast, eine bessere mischung hinzubekommen als die leute, die die abgenommene mischung hergestellt haben, weiss ich nicht, aber rechtlich geht es schonmal gar nicht, da du, wie ich aus deiner frage schliesse, vermutlich nicht die syncrechte besitzt.
stefan
Antwort von Fab95:
Die Tonspur vom Film würde ich ganz rausnehmen.
Den Original-Soundtrack nochmals unterlegen und audio-mässig anpassen.
Den veränderten Soundtrack dürfte ich aber hochladen oder nicht?
Nur das Bildmaterial wäre das Problem, denke ich.
Aber danke für deine Antwort
Antwort von Pianist:
Nein, darfst Du nicht, weil Du nicht im Besitz der dafür nötigen Rechte bist. Privat vorführen innerhalb der Familie oder des Freundeskreises ja, aber mehr nicht.
Matthias
Antwort von Fab95:
Ok danke für die Infos