Frage von KanonCanon:Hallo zusammen!
Ihr kennt vielleicht die Situation: Man hat beispielsweise einen Zusammenschnitt eines Festivals gedreht und den Veranstalter als Kunden.
Das fertige Video mit Bild- und Nutzungsrechten wird kommerziell weitergegeben und nun kommen einzelne Bands auf den Veranstalter zu und fragen, ob man nicht das Material von der jeweiligen Band, an diese weiter geben kann.
Wie verhält man sich da am besten?
Folgende Gedanken habe ich dazu:
(1) Diese Bands können mit dem Rohmaterial doch ohnehin nichts anfangen, weil z.B. in flachem Bildprofil gedreht und so weiter.
-> Daher müsste man die Clips erst sortieren und korrigieren, wenn man sie überhaupt weiter geben möchte.
(2) Der Veranstalter, also der eigentliche Auftraggeber, hat ja die Bild- und Nutzungsrechte am fertigen Video erstanden.
Ich kann ja nun nicht mehr die Clips die im Video verarbeitet wurden erneut mit einem Bild- und Nutzungsvertrag an einzelne Bands weiter verkaufen.
(3) Es ist für mich keine Option das nicht verwendete Material "einfach so" an irgendwelche Teilnehmer weiter zu geben. Doch selbst wenn ich beabsichtige, dass das Material separat "verkauft" wird, siehe Problematik oben.
Es wäre klasse, wenn ihr eure Erfahrungen und Meinungen dazu äußern könntet, ich bin echt gespannt wie andere Leute solche Situationen handhaben.
Gruß
Antwort von Jens1967:
Die Lösung ist doch dermaßen einfach. Du verweist alle Anfragenden an den Rechteinhaber, denn bei diesem sind sie richtig und bei dir sind sie falsch. Wenn dieser einverstanden ist, bietest du der Band ein gegradetes und geschnittenes Filmchen gegen Berechnung deiner Arbeitszeit an.
Antwort von dienstag_01:
Das hängt ganz davon ab, in welcher Form die Nutzungsrechte an den Kunden verkauft wurden (Vertrag). Hast du direkt im Auftrag des Kunden gearbeitet, dann liegen die Rechte natürlich bei ihm. Hast du ihm nur ein fertiges Video verkauft, dann kannst du das Material für andere Zwecke nutzen.
Liegen die Rechte beim Kunden, wäre trotzdem zu klären, ob diese Rechte soweit gehen, dass er das Material beliebig weiterverkaufen kann.
Im Zweifel muss man halt nachfragen (aber warum sollte er das untersagen).
Antwort von soan:
Hast du ihm nur ein fertiges Video verkauft, dann kannst du das Material für andere Zwecke nutzen.
Ui, da wäre ich aber nicht so sicher?! Der Auftraggeber tritt ja als Veranstalter auf, der kann theoretisch die Verwertung der Aufnahmen für Dritte untersagen. Schließlich hat er als Veranstalter die "Drehgenehmigung" erteilt und sein Areal für Dreharbeiten zwar freigegeben, aber eben als Auftragsproduktion. Wie kommst Du darauf das restliches Material frei weiterverwertet werden darf???
(krassestes Beispiel: Aufnahmen werden genutzt um ein "Grundgerüst" für einen schnuckeligen Softporno im Schnitt zu liefern. Darf man ja...war ja ne reine Auftragsproduktion :-P ...??!)
Antwort von KanonCanon:
Hallo Leute. Erst einmal Danke für eure Rückmeldungen.
Stand der Dinge ist der, dass direkt im Auftrag des Kunden gearbeitet wird und dann ein Bild- und Nutzungsrechtevertrag geschlossen wird, der verbietet das Material (bzw. Video) in pornographischen Zusammenhängen o.Ä. zu verwenden. Daher ist man dagegen gewappnet Soan :)
Die Nutzungsrechte beziehen sich auf den vom Auftraggeber veranlassten Auftrag.
Der Weiterverkauf des Videos seitens des Auftraggebers bzw. Lizenznehmers ist ausdrücklich untersagt.
Aber der Auftragnehmer erhält ja nur das fertig geschnittene Video von mir und nicht das restliche Rohmaterial. An diesem nicht verwendeten Rohmaterial habe ich ja weiterhin Rechte (bis auf die auftragsspezifischen Rechte die beim Veranstalter liegen, wie Genehmigungen das Bauwerk zu drehen usw - in diesem Falle ist der Veranstalter ja auch der Auftraggeber). ->KORREKTUR UNTEN<-
Ich bin irgendwie durcheinander ob es nun in irgend einer Form Sinn macht, das nicht verwendete Rohmaterial an Dritte zu veräußern.
Die Idee von dir Jens, ist natürlich prinzipiell auch nicht verkehrt, wobei es den Bands aber wohl eher darum geht, einfach das Material für die eigene Tasche zu bekommen (was auch immer die damit vorhaben). Das müsste man tatsächlich abklären.
Antwort von klusterdegenerierung:
Wie kommst Du denn darauf das nichtverwendetes Rohmaterial Dir gehört?
Das war doch ein Job und Du wurdest fürs drehen bezahlt, also ist das Rohmaterial Teil des Auftrags. Da kannst Du doch nicht so einfach mit machen was Du willst.
Antwort von KanonCanon:
@klusterdegenerierung:
Ja, das war dämlich ausgedrückt.
Ich meine die Urheberrechte. Ich darf das Material nicht für irgendwelche anderen Dinge außer für das vom Kunden geforderte Video nutzen.
Antwort von soan:
Du hast die Urheberrechte (ja, du hast das gedreht), der Auftraggeber aber trägt die Verwertungsrechte (ja, er verwertet das; ja, er hat dich bezahlt). Wenn er die Weiterverwertung des fertigen Films ausgeschlossen hat (Weiterverkauf) umschliesst das nach meiner Rechtsauffassung definitiv auch die Weiterverwertung des Rohmaterials. Es wäre sogar möglich das er dein Rohmaterial weiterverkauft...
Ich denke die beste Lösung ist sämtliche Korrespondenz diesbezüglich über deinen Auftraggeber laufen zu lassen. Wenn er mit Weitergabe einverstanden ist kannst du ja den Interessenten das Material gegen Aufwandspauschale zukommen lassen...
Ich würde nicht dicke die Hand aufhalten, schliesslich hat der Auftraggeber deine Dienste komplett entlohnt. Es käme bestimmt unangenehm rüber wenn du für bereits "bezahlte" Arbeit woanders die Hand aufhältst. Sowas spricht sich sofort rum, dann werden Fragen gestellt. Dann wird irgendeiner sauer und das wars dann auch schon für dich :-P
Antwort von dienstag_01:
Ich darf das Material nicht für irgendwelche anderen Dinge außer für das vom Kunden geforderte Video nutzen.
Na dann ist doch alles klar.
Man kann natürlich trotzdem mal beim Auftraggeber nachfragen, vielleicht schmeichelt ihm das und er gestattet es ;)
Antwort von klusterdegenerierung:
Gibt auch Auftraggeber für die Du Rohmaterial drehst und es direkt dort lässt, oder es auf deren Speichermedien oder Cams drehst,
dann hast Du am Ende des Tages kein Rohmaterial und auch nix wo Du meinst was mit machen zu können.
Da wird dann immer der Begriff, ist nicht deins, recht deutlich! ;-)
Antwort von KanonCanon:
Ich danke für eure Antworten :-)