Frage von Pete21:Hallo,
ich plane ein Musikvideo. Den Dreh werde ich finanzieren (etwas größerer Dreh, an die 5000 - 10 000 Euro). Dazu werde ich Anzeigen in der Zeitung, Internet etc. stellen, um eine gute, sehr talentierte Sängerin ranzubekommen.
Die Sache ist:
Die meisten Sängerinnen können sich den Dreh ja natürlich nicht leisten, deswegen finanziere ICH das ja. Als Gegenleistung behalte ich die uneingeschränkten Eigentumsrechte am Film und möchte die Eigentumsrechte an der Musik bekommen.
Das Video soll evtl. kommerziell vermarktet oder im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Was gibt es nun alles zu beachten, dass diese Sängerin mir nicht doch noch damit kommt, dass sie etwas vom Gewinn abbekommen muss oder mir irgendwie anders "in den Arsch treten" kann?
Wie gesagt, die Sängerin soll vom Gewinn durch Austrahlung, Vermarktung etc. natürlich nichts bekommen - ihr Lohn ist ein professioneller Dreh und evtl. Erfolg in der Musikbranche.
Pete
Antwort von Pianist:
Findest Du es nicht irgendwie ein wenig dreist, das Du so ein kompliziertes Projekt durchziehen willst, aber erst mal im Internet um Rat fragen musst, weil Du nicht die geringste Ahnung hast? Hast Du eine ungefähre Vorstellung, wie viele Tausend Leute vor Dir genau diese Idee hatten und was jeweils daraus wurde?
Matthias
Antwort von christopher:
Hast Du eine ungefähre Vorstellung, wie viele Tausend Leute vor Dir genau diese Idee hatten?
Echt? So viele Kranke da draußen?
Antwort von Pete21:
Moment mal, wer sagt denn dass ich keine Ahnung habe. Vom Rechtlichen her habe ich wenig Ahnung, das stimmt (deswegen frage und lerne ich ja) - beim Planen, Drehen etc. ist das was anderes. Ich bitte um ernstgemeinte Tipps und nicht geistige Gülle.
Antwort von Andreas_Kiel:
Wie gesagt, die Sängerin soll vom Gewinn durch Austrahlung, Vermarktung etc. natürlich nichts bekommen - ihr Lohn ist ein professioneller Dreh und evtl. Erfolg in der Musikbranche.
Von einem solchen Vertrag würde ich jeder Sängerin mit einem Mindestmaß Selbstachtung abraten. Im übrigen wäre der Vertrag ohnehin sehr wahrscheinlich vor Gericht anfechtbar wegen Sittenwidrigkeit. Es ist nämlich in der Branche üblich, den darstellenden Künstlern auch etwas vom Kuchen abzugeben.
Abgesehen davon dürfte die Sängerin das kleinste Problem sein. Es geht dabei auch darum, was sie vorträgt: sollte es eine Eigenkomposition sein, mag das angehen; in allen anderen Fällen ist das Urheberrecht a) des Texters und b) des Komponisten tangiert. Wird ein sehr altes, rechtefreies Stück via Playback eingefügt, so kämen noch die Rechte der aufführenden Künstler plus des Plattenlabels hinzu.
BG
Andreas
Antwort von KSProduction:
Hallo,
ich plane ein Musikvideo. Den Dreh werde ich finanzieren (etwas größerer Dreh, an die 5000 - 10 000 Euro). Dazu werde ich Anzeigen in der Zeitung, Internet etc. stellen, um eine gute, sehr talentierte Sängerin ranzubekommen.
Die Sache ist:
Die meisten Sängerinnen können sich den Dreh ja natürlich nicht leisten, deswegen finanziere ICH das ja. Als Gegenleistung behalte ich die uneingeschränkten Eigentumsrechte am Film und möchte die Eigentumsrechte an der Musik bekommen.
Das Video soll evtl. kommerziell vermarktet oder im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Was gibt es nun alles zu beachten, dass diese Sängerin mir nicht doch noch damit kommt, dass sie etwas vom Gewinn abbekommen muss oder mir irgendwie anders "in den Arsch treten" kann?
Wie gesagt, die Sängerin soll vom Gewinn durch Austrahlung, Vermarktung etc. natürlich nichts bekommen - ihr Lohn ist ein professioneller Dreh und evtl. Erfolg in der Musikbranche.
Pete
hallo! ich denke auch, daß die tipps (wenn welche kommen sollten) dir nicht weiterhelfen können. das ist ein dings wo du zu einem anwalt gehen solltest. es gibt sogar spezielle "musikanwälte" die nix anderes tun, um die rechte der urheber von produktionen, durchzusetzen.
Antwort von Andreas_Kiel:
es gibt sogar spezielle "musikanwälte" die nix anderes tun, um die rechte der urheber von produktionen, durchzusetzen.
Du wirst lachen, es gibt sogar richtige "RECHTSANWÄLTE", die nix anderes tun, als die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen. Da staunt man schon, was es alles gibt ...
Antwort von KSProduction:
es gibt sogar spezielle "musikanwälte" die nix anderes tun, um die rechte der urheber von produktionen, durchzusetzen.
Du wirst lachen, es gibt sogar richtige "RECHTSANWÄLTE", die nix anderes tun, als die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen. Da staunt man schon, was es alles gibt ...
nee, lachen muß ich nicht.
Antwort von Pianist:
Ich bitte um ernstgemeinte Tipps und nicht geistige Gülle.
Aus dieser Reaktion und Deinem Ursprungsschreiben kann jeder halbwegs sensible Mensch herauslesen, dass es nicht sinnvoll ist, mit Dir zusammenzuarbeiten.
Matthias
Antwort von smooth-appeal:
Wieso suchst du eigentlich zwingend eine Sängerin?
Hast du Angst das dir ein Kerl die Zähne einschlagen würde, wenn du ihm fies grinsend, mit einem Monokel im Auge das Kleingedruckte von deinem Abzockvertrag vorliest oder brauchst du eine unerfahrene kleine Sängerin mit niedrigem Selbstbewusstsein die du nach belieben unter Druck setzen kannst?
Antwort von Pete21:
Es ist doch wohl jedem selbst überlassen, was er für einen Vertrag unterschreibt, oder? Wenn er sich den Vertrag gründlich durchliest und einstimmt, würde ich das sicher nicht als Abzocke bezeichnen.
Antwort von Pianist:
Genau das meine ich. Du hast einfach eine falsche Grundeinstellung. Im Bereich Film und Musik geht es darum, gemeinsam zu guten Lösungen zu gelangen und alle Beteiligten fair zu behandeln. Nur wenn Du das beherzigst, kannst Du dauerhaft erfolgreich sein. Es gibt genug Leute in dieser Branche, die das so sehen wie Du. Die sind dann aber irgendwann pleite, weil niemand mehr mit ihnen zusammenarbeiten möchte.
Matthias
Antwort von meister hubert:
"Es ist doch wohl jedem selbst überlassen, was er für einen Vertrag unterschreibt, oder?"
also wenn ich jetzt nach afrika gehe und jemandem 1€ tageslohn anbiete is das auch gerecht, weil die auch nein sagen könnten?
aber bitte, falls du eine solche sängerin findest, ich schreib dir jetzt mal eine eigentliche antwort azf deine frage.
"Was gibt es nun alles zu beachten, dass diese Sängerin mir nicht doch noch damit kommt, dass sie etwas vom Gewinn abbekommen muss oder mir irgendwie anders "in den Arsch treten" kann?"
vorschlag was im vertrag stehen könnte:
mit meiner unterschrift trete ich sämtliche rechte, anrechte, ansprüche, urheberrechte, ... an dedem song, dem text/lyrics, der komposition, dem arrangement.. an "dein name" ab.
musste halt reinschreiben worums geht, wenn die das unterzeichneit hat, ist sie voll am arsch. aber finde mal jmd, der das unterzeichnet. das is genauso, als ob du jemanden fragst, ob er/sie (es) sich dir schenkt und vertraglich deine bedingungslose sklavin wird.
also viel spaß dabei
Antwort von klaas:
vorschlag was im vertrag stehen könnte:
mit meiner unterschrift trete ich sämtliche rechte, anrechte, ansprüche, urheberrechte, ... an dedem song, dem text/lyrics, der komposition, dem arrangement.. an "dein name" ab.
urheberrechte sind in deutschland leider nicht abtretbar... ;)
gruß, klaas.
Antwort von Pianist:
urheberrechte sind in deutschland leider nicht abtretbar... ;)
Du wolltest schreiben: "Urheberrechte sind in Deutschland zum Glück unveräußerlich."
Matthias
Antwort von meister hubert:
hmm stimmt:) wär ja irgendwie ein wiederspruch in sich :P
aber den text von mir is ja auch ohne urheberrechte gemein genug, aber da wär er doch eigentlich auch selbst drauf gekommen.