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Infoseite // Drohne bei EB-Einsätzen



Frage von tripod5:


Hallo Community,

ich arbeite seit ein paar Jahren als freier Kameramann. Hauptsächlich werde ich für EB Einsätze von freien Produktionsfirmen gebucht. Immer wieder kommt es dort vor, daß ich wie selbstverständlich (mal eben) ein paar Drohnenbilder mit der Drohne der Produktionsfirma erstellen soll. Momentan ist dies eine Mavic 1 Pro. Da ich nur den kleinen EU Schein für meine Mavic Mini habe darf ich theoretisch nicht fliegen. Trotzdem wird ständig darauf gedrängt in irgendeiner Kleinstadt z.b. Bilder vom Kirchturm oder im Industriegebiet zu machen. Bisher habe ich dies zähneknirschend getan. Jedoch wird es mir so langsam zu riskant.

Daher Frage an die EB Kollegen unter uns:
Wie handhabt ihr dieses (wie selbstverständlich) fliegen mit einer externen Drohne?
Lasst ihr euch das extra bezahlen oder bleibt der EB Tagessatz unberührt?

Ich danke euch vielmals :-)

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Antwort von Pianist:

Die Frage der Bezahlung steht da eigentlich ganz am Ende. Zunächst mal müssen die ganzen von Dir ja schon ganz richtig erkannten Probleme gelöst werden. Zu jedem Copter gehören eingetragene Steuerer. Die Probleme gehen also schon los, wenn Du einen fremden Copter steuerst oder Du Deinen Copter durch Fremde steuern lässt. Und dann geht es als nächstes natürlich um die ganzen üblichen Regeln, von denen es ja viele gibt, die einen legalen Einsatz verhindern. Im Prinzip wäre die einfachste Lösung, dass Du (bis Ende nächsten Jahres) mit einer Mini 2 arbeitest und Dir das zusätzlich vergüten lässt. Danach sind dann nur noch zertifizierte Copter zugelassen, und bis 249 Gramm hast Du die wenigsten Restriktionen. Und dann versicherst Du Deinen eigenen Copter bei copter-profi.de und bekommst Zugriff auf eine nach meiner Meinung sehr gute App, wo Du (noch besser als früher mit der DFS-App) siehst, wo Du aufsteigen darfst und wo nicht.

Und ich würde mich da auch präzise dran halten, denn wenn Du irgendwann mal auf einer schwarzen Liste landest, weil gegen Dich mehrere Bußgelder verhängt wurden, hast Du es um so schwerer, wenn Du für einen größeren Einsatz mal extra etwas beantragen möchtest. Schauen Dir also noch mal genau die Regeln an, vor allem die Betriebsverbotszonen in § 21b LuftVO. Das ist alles noch im Ordnungsrecht. Aber wenn Du das Pech hast, dass der Einsatz in einer ED-R stattfinden soll, bist Du schon im strafrechtlich relevanten Bereich.

Also die Rechnung "ich lasse mich extra dafür bezahlen, dass ich damit mögliche Bußgeld- oder Strafzahlungen kompensiere" geht natürlich nicht auf. Und denke daran, dass Du ja permanent den öffentlich sichtbaren Beweis selbst produzierst. Dinge, die nicht erlaubt sind, aber trotzdem von einem verlangt werden, muss man ablehnen. Gute Auftraggeber verlangen nichts, was verboten ist.

Matthias

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Antwort von TomStg:

Pianist hat geschrieben:
Und dann versicherst Du Deinen eigenen Copter bei copter-profi.de und bekommst Zugriff auf eine nach meiner Meinung sehr gute App, wo Du (noch besser als früher mit der DFS-App) siehst, wo Du aufsteigen darfst und wo nicht.
Besser gleich die neue kostenlose und quasi amtliche Quelle:
https://droniq.de/pages/droniq-app

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Antwort von Pianist:

Ja, die wollte ich mir auch mal ansehen, aber derzeit habe ich kaum Einsätze für den Copter.

An sich müssten da ja die gleichen Sachen drinstehen. Wobei man trotzdem immer noch genug Hintergrundwissen haben muss, um zu erkennen, ob man irgendwo von Einschränkungen tatsächlich betroffen ist oder nicht, und welche Zustimmungen man benötigt.

Matthias

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