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Infoseite // Cover - Urheberrecht Youtube



Frage von schlaflos011:


Hallo,

die Tochter eines Arbeitskollegen singt in einer Band. Die covern bekannte Songs.

Nun möchten sie ein Video dazu drehen und auf Youtube veröffentlichen. Das ganze ist aber eine "Grauzone". Da ich nebenberuflich mit Video Geld verdiene möchte ich meinen Namen aus der Sache komplett raus halten.

Wie seht ihr das? Können da größere Probleme auf einen Zukommen?

Meine 2. Frage: Ich sehe gerade bei einem Lokalsender, der über Kabel und DVB-T ausstrahlt immer wieder Videosequenzen von z.B. einer ORF-Produktion und dann wird "Quelle Youtube" eingeblendet. Darf man sich da wirklich einfach nach Belieben bedienen?

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Antwort von handiro:

zur 1. frage: solange heino rammstein covern darf, darf die tochter das auch.
probleme gibt es sobald geld im spiel ist. da gurgel und seine tochterfirma utube mit urheberrechten nicht so eindeutig und klar umgehen, (man vergleiche das freiwillige zahlen an die zeitungsverlage in frankreisch vs. dem verhalten zum leistungsschutzrecht in unserer bunten republik) kann man die frage also nicht mit 100%er rechtssicherheit beantworten. grössere probleme kann es aber nicht geben.

frage2: ja wenn man vom rechteinhaber ein schriftliches ok hat kann man.

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Antwort von schlaflos011:

Zu Frage 2 nochmal.
Also wenn ich jetzt auf einmal einen Clip von mir im RegionalTV sehe mit Quelle Youtube Einblendung könnte ich dagegen rechtlich vorgehen?

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Antwort von handiro:

Zu Frage 2 nochmal.
Also wenn ich jetzt auf einmal einen Clip von mir im RegionalTV sehe mit Quelle Youtube Einblendung könnte ich dagegen rechtlich vorgehen? Denke schon. Allerdings stelle ich nix von mir bei utube rein, weil mir meine zeit, das kleingedruckte zu lesen, zu schade ist. es kann nämlich sein, dass man beim hochladen auf youtube alle rechte inkl. alle künftigen körperausscheidungen an gurgel verschenkt hat...;-)

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Antwort von olja:

Hallo,

die Tochter eines Arbeitskollegen singt in einer Band. Die covern bekannte Songs.

Nun möchten sie ein Video dazu drehen und auf Youtube veröffentlichen. Das ganze ist aber eine "Grauzone". Da ich nebenberuflich mit Video Geld verdiene möchte ich meinen Namen aus der Sache komplett raus halten. Wenn der Urherber 70 Jahre tot ist, sollte das kein Problem sein ;-)
Sollte das nicht der Fall sein, verstößt du mit der Veröffentlichung gegen das Urheberrecht. Dann sind ggf. noch Verwertungsgesellschaften mit im Spiel.

Die Band darf covern, der Veranstalter muß die Gema bezahlen. Veröffentlichen darfst du das widerum nicht (kostenlos), auch wenn sie die Leistungsschutzrechte an dich abtreten. Noch nicht mal einen Takt, entgegen der urbanen Legende, das man ein paar Sekunden veröffentlichen darf.

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Antwort von schlaflos011:

Genau mit diesem "bis zu 10 Sekunden" sind erlaubt argumentiert der LokalTV-Betreiber.

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Antwort von olja:

Ruf einfach bei der Gema an und laß dir keinen Mist von irgendwelchen Lokalsendern erzählen. Deshalb hab ich das gleich bei der ersten Antwort geschrieben. Es gibt keine 10 Sekunden-Regel oder 2 Takte..oder sonstwas.

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass eine bestimmte Taktzahl oder eine bestimmte Anzahl von Sekunden ohne Einwilligung des Inhabers der Urheberrechte an dem Musikwerk zulässig und damit kostenfrei ist. Die wahren Kriterien dafür, ob eine Einwilligung des Urhebers erforderlich ist oder nicht, sind die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer Begleitstimmen.


http://www.wuppertal.ihk24.de/recht_und ... 643.repl22

Oder Gucke mal hier auf Seite 22
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/m ... runner.pdf

Ob die Titel gecovert sind, ist dabei egal.


Wie viele Sekunden Spieldauer sind im Internet frei?

Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen unter: www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_wp.pdf

(Seite ist aber nicht mehr vorhanden)



Was ist nicht GEMA-pflichtiges Repertoire?

Nicht zum GEMA-Repertoire gehören Musikwerke, deren Rechteinhaber nicht Mitglied der GEMA oder nicht Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft im Ausland sind (das ist die Ausnahme). Das bedeutet, dass der Lizenznehmer die Rechte nicht über die GEMA einholen kann, er muss sich direkt an den Komponisten bzw. Berechtigten wenden.

Die GEMA vertritt ihre Mitglieder und nimmt die Interessen und Rechte an den Werkschöpfungen der Urheber und Rechteinhaber aus aller Welt in Deutschland wahr. Das Urheberrecht erlischt in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (traditionelle Werke). Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Genehmigte Bearbeitungen werden entsprechend weitere 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiter-Urhebers von der GEMA vertreten.


Ab wann kann ich die Musik ins Internet stellen?

Sobald Sie die entsprechenden Rechte erworben haben. Dies sind in der Regel das Herstellungsrecht (=Recht zur Benutzung eines Musikwerks), das Leistungsschutzrecht (nähere Informationen erteilt Ihnen die IFPI unter www.ifpi.de) sowie das Vervielfältigungsrecht, welches die GEMA vergibt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Lizenzantrag bei der GEMA nicht das Herstellungs- oder Leistungsschutzrecht erwerben, sondern lediglic

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Antwort von Cam1234:

Solange die Videos auf YT online sind kann wohl jeder mit Genehmigung von YT und Quellangabe die Videos verwenden.


"Zu Frage 2 nochmal.
Also wenn ich jetzt auf einmal einen Clip von mir im RegionalTV sehe mit Quelle Youtube Einblendung könnte ich dagegen rechtlich vorgehen?"


https://www.youtube.com/t/terms

Punkt 10.2

"Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen."

11.2

"Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor."

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