Das ist irreführend, denn auch bei einem Privatkauf (der Preis ist entscheidend) führt legal kein Weg am Zoll vorbei. Und wer es illegal versucht, bezahlt am Ende häufig noch einen "Extrabonus".B.DeKid hat geschrieben:Solltest du aber das Gerät beruflich nutzen [...], bleibt nur ein weg über den Zoll...
Mit dem Teil am Zoll vorbeizumarschieren halte ich für Steuerhinterziehung. Der Zoll ist da auch ganz meiner Meinung. Der Zoll ist auch bei weitem nicht so blöd /blind, wie Du denkst (oder hoffst, je nachdem). Deine Kamera werden die schneller als US-Import identifizieren, als Du sie einschalten kannst.B.DeKid hat geschrieben:Aber mit einer gekauften Linse am Zoll aufzutauchen nachdem ich Sie 2 Wochen schon in gebrauch hatte erhalte ich für sinnlos.
hilft Dir dann nicht mehr weiter. Sogar bei "Leichtfertigkeit", d.h. selbst wenn Du da aus Versehen die falsche Spur nimmst, gibts einen drauf:B.DeKid hat geschrieben:Persönlich bin ich aber auch der Meihnung das ein Privat User durchaus nicht alles aus dem Urlaub dem Zoll vorlegen muss.
und zwar in diesem Maße:BFH 7. Senat, 16.03.2007 Aktenzeichen: VII B 21/06 hat geschrieben:Ein Reisender, der aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie anzumelden und dass für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind, muss sich über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er diese Kenntnis nicht bereits besitzt. Tut er dies nicht und benutzt den grünen Ausgang in der Annahme, die von ihm erwarteten zollrechtlichen Erklärungen bei oder sogar noch nach Durchschreiten dieses Ausgangs abgeben zu können, begeht er im Allgemeinen eine zumindest leichtfertige Steuerverkürzung, so dass ein Zollzuschlag erhoben werden kann.
Abgabenordnung hat geschrieben:§ 378 Leichtfertige Steuerverkürzung
(...)
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
BG, AndreasFG Hamburg 4. Senat 10.12.1999 Aktenzeichen: IV 883/97 hat geschrieben: Für den Zollzuschlag wird im Regelfall in etwa der (hinterzogene) Abgabenbetrag Richtschnur für die Festsetzung des Zuschlages sein.
Dann behalte bitte Deine Meinung für Dich. Du rufst hier nämlich ziemlich unverhohlen zu einer Straftat auf, um so etwas handelt sich hier; solche Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit auch nicht mehr gedeckt. Und das - mal nebenbei - bringt u.U. auch den Forenbetreiber in die Bredouille.B.DeKid hat geschrieben:Kuckuck Andreas ....ich rede von gekauften Sachen wie zB Objektiv oder Klamotten oder nem Teddybären etc. Dies werde ich auf garkeinen Fall dem Zoll vorlegen. Da ich sowieso nie grosse Sachen im Ausland kaufe seh ich hier keine Pflicht.
Das Einhalten der Spielregeln hat nichts mit Unterdrückung zu tun. Ganz im Gegenteil: wenn Du offen heraus sagst, daß Zoll, Steuern & Co. Dich einen Scheißdreck interessieren (weil es ja Unterdrückung ist), so ist das eine Ohrfeige gegenüber denjenigen, die ihre Steuern korrekt zahlen. So wie Du Dich hier äußerst, funktioniert eine Gemeinschaft nun mal nicht.B.DeKid hat geschrieben:um sich solcher Unterdrückung zu stellen.