slashCAM
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Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von slashCAM »


Tote Stars, die in neuen Filmen mitspielen? Das wurde tatsächlich schon mehrmals gemacht, jetzt aber wird es dank KI immer einfacher zu bewerkstelligen, denn es können ni...

Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?



Saint.Manuel
Beiträge: 253

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Saint.Manuel »

Das "ok" ist sicherlich das falsche Wort für dieses komplexe Thema. Daher finde ich den Einstieg mit dieser Überschrift, auch wenn das vielleicht beabsichtigt war, etwas schwierig. Gerade in diesem Szenario ist die Wortwahl von großer Wichtigkeit.

Das Thema selbst kann moralisch, ethisch, juristisch, abstrakt usw. beleuchtet werden.
Ich denke, dass für zukünftige Szenarien Verträge dementsprechend ergänzt werden. Wenn sich beide Parteien einig sind, kann z. B. im Todesfall, die Figur mit dem Gesicht des jeweiligen Schauspielers weiter genutzt werden.

Wie sieht es aber mit bereits verstorbenen Schauspielern aus. Ist hier die jeweilige Actors-Estate im vollem Umfang bemächtigt, solche Entscheidungen zu fällen, ggf. das filmische Vermächtnis ohne das aktive Wirken des Schauspielers fortzusetzten?

Wenn ein Schauspieler zu Lebzeiten genau festlegen kann, was er und was er nicht "erlaubt", ist das eine individuelle Entscheidung, die, ungeachtet der späteren Umsetzungsqualität, akzeptiert werden muss. Wenn aber nun Anwälte oder Ur-Ur-Enkel über das Vermächtnis von Künstlern entscheiden, nicht selten aus eigenem monetärem Interesse...



Frank Glencairn
Beiträge: 25786

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Frank Glencairn »

Saint.Manuel hat geschrieben: So 05 Jan, 2025 16:22 Das "ok" ist sicherlich das falsche Wort für dieses komplexe Thema. Daher finde ich den Einstieg mit dieser Überschrift, auch wenn das vielleicht beabsichtigt war, etwas schwierig. Gerade in diesem Szenario ist die Wortwahl von großer Wichtigkeit.

Das Thema selbst kann moralisch, ethisch, juristisch, abstrakt usw. beleuchtet werden.

Wie sieht es aber mit bereits verstorbenen Schauspielern aus.

Wenn ein Schauspieler zu Lebzeiten genau festlegen kann, was er und was er nicht "erlaubt", ist das eine individuelle Entscheidung, die, ungeachtet der späteren Umsetzungsqualität, akzeptiert werden muss.
Ich bin kein Schauspieler, deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, daß mich jemand als Animation wiederbelebt eher gering.

Aber selbst wenn - ich bin dann doch sowieso schon tot - was sollten mich solche irdisch-materiellen Kleinkariertheiten da noch jucken? Wenn irgendwas, dann fände ich das wahrscheinlich eher spannend.

Ich empfinde das daher als eine eher seltsam esoterische-religiöse Haltung, die völlig aus der Zeit gefallen zu sein scheint - ähnlich wie Leute früher glaubten ein Photo würde ihre Seele einfangen. Da lacht man ja heute auch darüber.

Ich meine das ganze setzt ja den festen Glauben an ein - wie auch immer geartetes - Weiterleben nach dem Tode voraus, und dann auch noch hier auf Erden, und daß man dann als Gespenst ins Kino geht, und den neuen Film mit einer 3D Version von sich selbst sehen (und sich darüber aufregen) kann.

Ehrlich gesagt finde ich das alles ein bisschen viel was man da voraussetzen muß, um so ein Thema überhaupt "moralisch, ethisch, juristisch" zu diskutieren.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



7River
Beiträge: 4290

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von 7River »

Wenn es Sinn macht, Schauspieler oder andere Persönlichkeiten „wiederzubeleben“, wie in Star Wars-Rogue One, oder wie in Forrest Gump, wo ein verstorbener Präsident eine Rolle spielt, obwohl es hier anders gelöst wurde, spricht doch nichts dagegen.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“



CineMika
Beiträge: 180

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von CineMika »

Was ich absolut begrüßen würde, wenn manch fantastische Synchronstimme eines verstorbenen Sprechers (leider schon zu viele) per KI nachbildet. Allerdings mit den Vorraussetzungen, daß die passende Stimme zu dem Schauspieler bereits bewährt und beliebt ist, und die Nachkommen einverstanden sind und eine Vergütung stattfindet.



macaw
Beiträge: 1936

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von macaw »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 05 Jan, 2025 18:20 Aber selbst wenn - ich bin dann doch sowieso schon tot - was sollten mich solche irdisch-materiellen Kleinkariertheiten da noch jucken? Wenn irgendwas, dann fände ich das wahrscheinlich eher spannend.
Guter Punkt.

Was ich eher kritisch sehe ist, daß so gut wie alle "Wiederauferstehungen" von so lala bis extrem Scheisse aussahen, egal ob Peter Cushing, Carrie Fisher oder - besonders erschreckend - Ian Holm in diesem Schwachsinnigen Alien Romulus. Nicht einmal diejenigen, die noch am Leben sind aber ein Alter darstellen sollen, das sie lange hinter sich gelassen haben, überzeugen. Es ist schon eher traurig wenn so jemand wie Harrison Ford dann sogar "zombifiziert" wird, weil er nicht mehr sehr schnell laufen kann.

Ich verstehe aber ansonsten einfach nicht, wie man es geschafft hat Ian Holm als stark beschädigten Androiden in 2023/24 selbst in der Halbtotalen mit Hilfe von Animatronics und CG "on top" derart beschissen Aussehen zu lassen während sie es vor über 33 Jahren mit Lance Henriksen/Bishop in Alien 3 "nur" mit Animatronics echt verdammt gut geschafft haben.

Zu den "Erben" - da frage ich mich ehrlich, warum die überhaupt etwas mitzureden haben. Bei dem, was die tollen "Abbild"- und sonstigen IP Erben so veranstalten und dem schier unendlichen Zoff, den sowas mit sich bringt, hinterfrage ich die Erberei an sich. Die haben nichts, aber auch gar nichts dafür geleistet, scheffeln aber munter weiter Kohle. Und ja, ich bin kritisch gegenüber jeder Form von größeren Erbschaften und das, obwohl auch ich zu dieser Gruppe zählen werde. Viel lieber sähe ich es, wenn das Erbe von denen, die es ihr Leben lang angesammelt haben selbst in irgendeiner Form nutzen um sich daran zu erfreuen.
Besten Gruss,
R. S.



Saint.Manuel
Beiträge: 253

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Saint.Manuel »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 05 Jan, 2025 18:20 Ich bin kein Schauspieler, deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, daß mich jemand als Animation wiederbelebt eher gering.

Aber selbst wenn - ich bin dann doch sowieso schon tot - was sollten mich solche irdisch-materiellen Kleinkariertheiten da noch jucken? Wenn irgendwas, dann fände ich das wahrscheinlich eher spannend.

Ich empfinde das daher als eine eher seltsam esoterische-religiöse Haltung, die völlig aus der Zeit gefallen zu sein scheint - ähnlich wie Leute früher glaubten ein Photo würde ihre Seele einfangen. Da lacht man ja heute auch darüber.

Ich meine das ganze setzt ja den festen Glauben an ein - wie auch immer geartetes - Weiterleben nach dem Tode voraus, und dann auch noch hier auf Erden, und daß man dann als Gespenst ins Kino geht, und den neuen Film mit einer 3D Version von sich selbst sehen (und sich darüber aufregen) kann.

Ehrlich gesagt finde ich das alles ein bisschen viel was man da voraussetzen muß, um so ein Thema überhaupt "moralisch, ethisch, juristisch" zu diskutieren.
Gut, von einer esoterisch-religiösen Haltung bin ich recht weit entfernt, sondern dachte da eher an den selektiven Schaffensprozess, der Auswahl der Projekte, in denen ein Schauspieler bewusst und mit Überzeugung mitwirkt/mitgewirkt hat. Wenn nun Schauspieler XY nun nach seinem Tod in Projekten von oder mit Personen auftaucht, mit denen er zu Lebzeiten nur ungern oder gar nicht kooperiert hätte, seien das nun politische, ideologische, religiöse oder andere Gründe, kann man schon darüber nachdenken, ob das Vermächtnis von XY hier noch gewahrt wird bzw. welche Rechte er nach seinem Tod von wem verwalten lässt.

Im den hier genannten Beispielen fand ich Peter Cushing in Rogue One noch am besten umgesetzt. 1:1 seine Rolle, nur ein etwas früherer Zeitpunkt in der Story. Wohingegen Carrie Fisher im gleichen Film sehr künstlich aussah. Von Ian Holm in Romulus ganz zu schweigen.
Aber hier wird sich noch einiges Entwickeln. So war der Sprung eines Charakters im Manalorian Season 2 Finale deutlich schlechter umgesetzt als seine Darstellung in der Book of Boba Fett Serie.

Juristisch habe ich hinzugenommen, da es ab einem gewissen Level um durchaus hohe Summen gehen kann. Bei Alien 3 wurde Michael Biehn für die Verwendung seines Fotos als Hicks im Film ein Betrag in Höhe seiner Gage von Aliens gezahlt.
Deshalb ist der Part für mich auch relevanter, als die Möglichkeit, dass der Schauspieler sich als Geist nach dem Tod über Projekte seiner CG-Figur aufregen könnte ;)



macaw
Beiträge: 1936

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von macaw »

Saint.Manuel hat geschrieben: So 05 Jan, 2025 23:46 Im den hier genannten Beispielen fand ich Peter Cushing in Rogue One noch am besten umgesetzt. 1:1 seine Rolle, nur ein etwas früherer Zeitpunkt in der Story. Wohingegen Carrie Fisher im gleichen Film sehr künstlich aussah. Von Ian Holm in Romulus ganz zu schweigen.
Cushing sah nur ok aus, solange man ihn nicht von vorne gesehen hat, ansonsten wirkte er wie eine Figur aus einem Computerspiel. Mein Bruder und ich haben uns krank gelacht bei dem Anblick, derart lächerlich sah der aus...

Und einen Einsatz verstorbener Schaupieler anhand von Sympathien/Antipathien klingt doch etwas schwierig in der Umsetzung. Wieviele Filmschaffende waren sich spinnefeind und haben dennoch zusammengearbeitet?

Geht etwas am Thema vorbei, aber ich hatte letztes Jahr eine etwas skurrile Erfahrung mit Steven "Spaz" Williams, dem ex-Chefanimator bei ILM, der die Wasserkreatur in The Abyss, den T1000 in Terminator 2 modelliert und animiert hatte und dafür verantwortlich war, daß die Saurier in Jurassic Park per Computeranimation und nicht Stop Motion generiert wurden - er sagte mir unverblümt, daß er seinen damaligen Boss bei ILM, den 15-fachen Oscargewinner Dennis Muren als einen Scharlatan und die ganzen Entscheider der Branche als Betrüger ansieht...aber in den Jahrzehnten, wo ich ihn und viele andere der digitalen VFX Pioniere verfolgt habe, wurde schön zusammen Publicity gemacht, es würde mich sehr wundern, wenn es bei Regisseuren, Schauspielern usw. anders wäre...
Besten Gruss,
R. S.
Zuletzt geändert von macaw am Mo 06 Jan, 2025 13:49, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 25786

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Frank Glencairn »

macaw hat geschrieben: So 05 Jan, 2025 22:41

Was ich eher kritisch sehe ist, daß so gut wie alle "Wiederauferstehungen" von so lala bis extrem Scheisse aussahen, egal ob Peter Cushing, Carrie Fisher oder - besonders erschreckend - Ian Holm in diesem Schwachsinnigen Alien Romulus.
Ja, sehe ich ganz genau so. Wenn man sich schon um "das Erbe" eines toten Schauspielers bemühen will, dann sollte der Schwerpunkt darauf liegen, daß er dabei möglichst gut und realistisch aussieht, und nicht darauf, ob sich sein Geist im Kino aufregen könnte, oder wie viel Geld seine Erben dafür bekommen müssen.

Ich finde dieses Konzept der "Rechtevererbung" sowieso extrem bizarr.
Warum sollte jemand - ohne selbst irgendwas zu können, oder irgend eine Leistung zu vollbringen - nur weil er rein zufällig das Kind von jemandem ist, der mal ne Leistung erbracht hat für alle Ewigkeit Geld bekommen? Das macht überhaupt keinen Sinn.

Einen toten Vater/Großvater/Urgroßvater für absolut nix permanent zu Geld machen zu wollen, ist IMHO die schrägste Forme eines bereits zweifelhaften Totenkultes aus der untersten Schublade.
Saint.Manuel hat geschrieben: So 05 Jan, 2025 23:46 Wenn nun Schauspieler XY nun nach seinem Tod in Projekten von oder mit Personen auftaucht, mit denen er zu Lebzeiten nur ungern oder gar nicht kooperiert hätte, seien das nun politische, ideologische, religiöse oder andere Gründe, kann man schon darüber nachdenken, ob das Vermächtnis von XY hier noch gewahrt wird bzw. welche Rechte er nach seinem Tod von wem verwalten lässt.


Einen Toten kümmern weder Rechte noch Geld noch Politik und Religion, noch Ideologie, und schon gar keine Kinofilme.
Wen es nach mir gänge, erlöschen mit dem Tot einer Person alle Rechte und Ansprüche, und alles damit wird automatisch gemeinfrei.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



ruessel
Beiträge: 10059

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von ruessel »

Warum sollte jemand - ohne selbst irgendwas zu können, oder irgend eine Leistung zu vollbringen - nur weil er rein zufällig das Kind von jemandem ist, der mal ne Leistung erbracht hat für alle Ewigkeit Geld bekommen? Das macht überhaupt keinen Sinn.
Das ist gang und gäbe beim Vererben. Ein Grundrecht sozusagen.
Gruss vom Ruessel



dienstag_01
Beiträge: 14114

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von dienstag_01 »

ruessel hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:18
Warum sollte jemand - ohne selbst irgendwas zu können, oder irgend eine Leistung zu vollbringen - nur weil er rein zufällig das Kind von jemandem ist, der mal ne Leistung erbracht hat für alle Ewigkeit Geld bekommen? Das macht überhaupt keinen Sinn.
Das ist gang und gäbe beim Vererben. Ein Grundrecht sozusagen.
Was allerdings bestimmten Prinzipien der Gerechtigkeit, z.B. der Leistungsgerechtigkeit widerspricht.
Gehört dazu.



Bildlauf
Beiträge: 1708

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Bildlauf »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 08:03
Einen Toten kümmern weder Rechte noch Geld noch Politik und Religion, noch Ideologie, und schon gar keine Kinofilme.
Wen es nach mir gänge, erlöschen mit dem Tot einer Person alle Rechte und Ansprüche, und alles damit wird automatisch gemeinfrei.


Wenn ein SchauspielrIn sein/ihr Einverständnis vor Ableben gibt, daß sie später nach dem Ableben digital in Filmen verwendet werden darf, ist das natürlich ok.
Hat die Person das Einverständnis nicht gegeben, müssen die Erben bzw. Hinterbliebenen entscheiden und ggf. auch monetär "entlohnt" werden.
Wer Kapital draus schlagen will muss das selber ethisch entscheiden, also wenn jemand aktiv versucht die Tote Person in Film zu bringen.

Wenn hingegen zb beim Enkel von Steve Mc Queen angefragt wird, dann kann der Enkel halt sagen ja oder nein und ob mit oder ohne Geld.
So ist das nunmal. Einfach Steve Mc Queen per Ki auferstehen lassen und im Film einbauen, finde ich äußerst schwierig.

Tote sind tot und merken von all dem so und so nicht, sie sind ja sozusagen im traumlosen Dauerschlaf.
aber sie sind auch wehrlos und haben für mich ganz klar noch bestimmte "Rechte", die durch Hinterbliebene vertreten werden.



medienonkel
Beiträge: 866

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von medienonkel »

Erben ist die finale Auszahlung der Geburtslotterie.

Ich kenne niemanden, der irgendwie ohne Erbschaft auch "nur" an eine Eigentumswohnung gekommen wäre.

Man könnte durchaus darüber nachdenken, dem Kinde höchstens 50000 Euro hinterlassen zu dürfen.
Der Rest geht ins Gemeinwohl. Bezahlbare Wohnungen müssten dringend gebaut werden...

Dem Toten kann's ja egal sein 😉

Kleine Anekdote aus meiner Zivi-Zeit:
Meine erste Leiche war noch nicht im Kühlraum, da durchwühlten schon die Kinder der verstorbenen die Schränke, ohne das gierig ersehnte Sparbuch zu finden.
Selbstverständlich wurde direkt das Personal verdächtigt.
Das Sparbuch hatte wohl nie existiert. Es war eine Finte der Verstorbenen, um wenigsten zu Weihnachten besucht zu werden.



Bildlauf
Beiträge: 1708

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Bildlauf »

medienonkel hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:48
Man könnte durchaus darüber nachdenken, dem Kinde höchstens 50000 Euro hinterlassen zu dürfen.
Der Rest geht ins Gemeinwohl. Bezahlbare Wohnungen müssten dringend gebaut werden...
Wenn das Geld dann auch im Gemeinwohl landet.....
Wenn es der Wille des Verstorbenen ist, das Geld an seine Kinder zu vererben, dann ist dieser Wille zu akzeptieren, da es sein Eigentum ist und testamentarisch festgelegt.
Alles andere wäre eine Enteignung>>Kommunismus.

Erben ist das eine, aber das auferstehen lassen per KI ist ein anderes Thema.



Saint.Manuel
Beiträge: 253

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Saint.Manuel »

Bildlauf hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:37
Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 08:03
Einen Toten kümmern weder Rechte noch Geld noch Politik und Religion, noch Ideologie, und schon gar keine Kinofilme.
Wen es nach mir gänge, erlöschen mit dem Tot einer Person alle Rechte und Ansprüche, und alles damit wird automatisch gemeinfrei.


Wenn ein SchauspielrIn sein/ihr Einverständnis vor Ableben gibt, daß sie später nach dem Ableben digital in Filmen verwendet werden darf, ist das natürlich ok.
Hat die Person das Einverständnis nicht gegeben, müssen die Erben bzw. Hinterbliebenen entscheiden und ggf. auch monetär "entlohnt" werden.
Wer Kapital draus schlagen will muss das selber ethisch entscheiden, also wenn jemand aktiv versucht die Tote Person in Film zu bringen.

Wenn hingegen zb beim Enkel von Steve Mc Queen angefragt wird, dann kann der Enkel halt sagen ja oder nein und ob mit oder ohne Geld.
So ist das nunmal. Einfach Steve Mc Queen per Ki auferstehen lassen und im Film einbauen, finde ich äußerst schwierig.

Tote sind tot und merken von all dem so und so nicht, sie sind ja sozusagen im traumlosen Dauerschlaf.
aber sie sind auch wehrlos und haben für mich ganz klar noch bestimmte "Rechte", die durch Hinterbliebene vertreten werden.
Habe vor kurzem gelesen, dass Robert Downey jr. hier eine klare Stellung eingenommen hat.
https://www.independent.co.uk/arts-ente ... 37320.html
Dadurch ist das dann auch keine Angelegenheit mehr, um die sich seine Nachkommen und Erben kümmern müssen. Maximal noch die Anwälte, falls Schlupflöcher gesucht werden.

Wenn jetzt aber z.B. Harrisonn Ford, der einige seiner Rollen in den letzten Jahren primär aus monetären Gründen (wieder) angenommen hat, entscheidet dass er Disney/Lucasfilm die Rechte an seine AI-Figur gibt, gehen hier die vertraglich geregelten Zahlungen auch an die Erben. Ich habe ihn gewählt, weil hier nicht nur Han Solo, sondern auch Indiana Jones und ggf. Rick Deckard in jungeer Form wieder auf die Leinwand gebracht werden könnten. Und die Haltung von Ford könnte schon in die Richtung gehen, dass er zwar kein Interesse mehr daran hat,aktiv in die Rollen zu schlüpfen, aber bei angemessener monetärer Entlohnung die Freigabe zu erteilen, so dass sowohl seine junge Version, als auch seine älteren Versionen verwendet werden könnten. Und ihm ist mit Sicherheit der Wert, insbesondere eines jungen Han Solo für Geschichten nach Episode VI bewusst.



macaw
Beiträge: 1936

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von macaw »

Bildlauf hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:57 Wenn das Geld dann auch im Gemeinwohl landet.....
Wenn es der Wille des Verstorbenen ist, das Geld an seine Kinder zu vererben, dann ist dieser Wille zu akzeptieren, da es sein Eigentum ist und testamentarisch festgelegt.
Alles andere wäre eine Enteignung>>Kommunismus.

Erben ist das eine, aber das auferstehen lassen per KI ist ein anderes Thema.
I.d.R. sind Leute, die vererben und nicht zu Lebzeiten verschenken eher Schisser oder Kontrollsüchtig, weil sie sonst schnell merken würden was für ekelhafte Leute sie als Verwandschaft haben, ich habe das unzählige Male erlebt, inkl. nach dem Tod meines Großvaters in meiner eigenen "Familie". Wer wirklich einen guten Draht zu Kindern und Co. hat, unterstützt sie zu Lebzeiten. Was danach passiert, kann dann egal sein.

Absolut lächerlich ist die Vorstellung die Erben würden angemessener mit dem Vermächtnis eines "Künstlers" umgehen als sonstige Geier. Tote Schauspieler in windigen Werbespots oder hirnlosen, zehnten Fortsetzungen von Filmen - solange die Kohle stimmt, geht alles, je mehr Schotter, desto besser wird das Ansehen offenbar erhalten...
Besten Gruss,
R. S.



dienstag_01
Beiträge: 14114

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von dienstag_01 »

Beim Begriff Erben darf man nicht nur von den natürlichen Erben (Familie) ausgehen, es gibt auch Verwertungsrechte, die über den Tod einer Person hinausgehen. Daran hängen wiederum Investitionsentscheidungen. Oder haben gehangen.



Gabriel_Natas
Beiträge: 588

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Gabriel_Natas »

Hat Slashcam jetzt ein Youtube-Video nacherzählt und zu einem Artikel gemacht?



Frank Glencairn
Beiträge: 25786

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Frank Glencairn »

ruessel hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:18
Warum sollte jemand - ohne selbst irgendwas zu können, oder irgend eine Leistung zu vollbringen - nur weil er rein zufällig das Kind von jemandem ist, der mal ne Leistung erbracht hat für alle Ewigkeit Geld bekommen? Das macht überhaupt keinen Sinn.
Das ist gang und gäbe beim Vererben. Ein Grundrecht sozusagen.
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:31
Was allerdings bestimmten Prinzipien der Gerechtigkeit, z.B. der Leistungsgerechtigkeit widerspricht.
Gehört dazu.
Kann man überhaupt nicht vergleichen.

Wenn jemand kurz vor seinem Tot sein Geld oder andere Sachen irgendjemand schenkt, weil er im Grab sowieso nix mehr damit anfangen kann, ist das was völlig anderes, als wenn auf irgendwelche Nachfahren sogenannte "Persönlichkeitsrechte" bis in alle Ewigkeit quasi automatisch übergehen.

Ersteres hat überhaupt nichts mit Leistung oder Gerechtigkeit zu tun, sondern einfach nur mit Verschenken von seinem einem eigenen Zeugs, mit dem man nichts mehr anfangen kann.

Wenn ich dir jetzt meine alte FS100 schenke, weil ich sie sowieso nicht mehr brauchen kann, ist das dann "ungerecht", oder widerspricht das irgend einer "Leistungsgerechtigkeit" ?
Bildlauf hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:37
Hat die Person das Einverständnis nicht gegeben, müssen die Erben bzw. Hinterbliebenen entscheiden und ggf. auch monetär "entlohnt" werden.

Wenn hingegen zb beim Enkel von Steve Mc Queen angefragt wird, dann kann der Enkel halt sagen ja oder nein und ob mit oder ohne Geld.
Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Was heißt hier "müssen"?

Wer genau hat den Erben erlaubt das zu entscheiden, und warum "müssen" die Geld dafür bekommen?
Für was genau?

IMHO haben auch die Enkel von McQueen da überhaupt nichts zu melden. Warum sollten sie auch?
Saint.Manuel hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 11:11 Ich habe ihn gewählt, weil hier nicht nur Han Solo, sondern auch Indiana Jones und ggf. Rick Deckard in jungeer Form wieder auf die Leinwand gebracht werden könnten. Und die Haltung von Ford könnte schon in die Richtung gehen, dass er zwar kein Interesse mehr daran hat,aktiv in die Rollen zu schlüpfen, aber bei angemessener monetärer Entlohnung die Freigabe zu erteilen, so dass sowohl seine junge Version, als auch seine älteren Versionen verwendet werden könnten. Und ihm ist mit Sicherheit der Wert, insbesondere eines jungen Han Solo für Geschichten nach Episode VI bewusst.
Wenn Disney clever ist, besetzen sie die Rollen mit Antony Ingruber (was sie IMHO schon bei dem Solo Film hätten machen sollen), der ja in "Age of Adaline." bereits einen jungen Ford gespielt hatte.

https://www.businessinsider.com/harriso ... olo-2016-2

Das ist billiger, sieht besser und authentischer aus, und ein junger Schauspieler bekommt coole Rollen - win-win-win Situation.


Sapere aude - de omnibus dubitandum



dienstag_01
Beiträge: 14114

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von dienstag_01 »

Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).



Bluboy
Beiträge: 5076

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Bluboy »

Michael Holm ist der Meinung seine Erben können noch 70 Jahre von den Tantiemen leben

https://www.merkur.de/boulevard/michael ... 98739.html



Frank Glencairn
Beiträge: 25786

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Frank Glencairn »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 13:33 Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).
Was natürlich beides höchst Zweifelhaft ist, und deshalb dringend abgeschafft werden muß.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



dienstag_01
Beiträge: 14114

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von dienstag_01 »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 13:54
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 13:33 Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).
Was natürlich beides höchst Zweifelhaft ist, und deshalb dringend abgeschafft werden muß.
Klar, wenn der vermögende Großvater dem Brautpaar einen Hochzeitsfilm spendiert, einen richtigen, und dann kurz vor der Bezahlung hinwegscheidet, sagt der Hochzeitsfilmer natürlich, dumm gelaufen. Oder wahlweise: isso ;)



Frank Glencairn
Beiträge: 25786

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Frank Glencairn »

Albernes Beispiel, aber dann kann der Film immer noch aus dem Vermögen des Großvaters bezahlt werden, und nicht aus dem des Brautpaares. Es ändert sich also gar nix.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



dienstag_01
Beiträge: 14114

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von dienstag_01 »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 14:00 Albernes Beispiel, aber dann kann der Film immer noch aus dem Vermögen des Großvaters bezahlt werden, und nicht aus dem des Brautpaares. Es ändert sich also gar nix.
Klar, albern. Aber wer darf denn etwas aus dem Vermögen eines Verstorbenen bezahlen. Gemeinhin der Erbe. Und der erbt eben diese Verbindlichkeit (Rechnung für den Hochzeitsfilm). Für viele normal. Für dich zweifelhaft.



Frank Glencairn
Beiträge: 25786

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Frank Glencairn »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 14:04
Klar, albern. Aber wer darf denn etwas aus dem Vermögen eines Verstorbenen bezahlen. Gemeinhin der Erbe. Und der erbt eben diese Verbindlichkeit (Rechnung für den Hochzeitsfilm). Für viele normal. Für dich zweifelhaft.
Egal ob tot oder nicht, es zahlt der ursprüngliche Vertragspartner (und ja, natürlich verringert sich dann das Erbe um den entsprechenden Betrag, ist ja logisch, und nix dagegen einzuwenden) - alles andere ist nur Semantik.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



dienstag_01
Beiträge: 14114

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von dienstag_01 »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 14:09
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 14:04
Klar, albern. Aber wer darf denn etwas aus dem Vermögen eines Verstorbenen bezahlen. Gemeinhin der Erbe. Und der erbt eben diese Verbindlichkeit (Rechnung für den Hochzeitsfilm). Für viele normal. Für dich zweifelhaft.
Egal ob tot oder nicht, es zahlt der ursprüngliche Vertragspartner (und ja, natürlich verringert sich dann das Erbe um den entsprechenden Betrag, ist ja logisch, und nix dagegen einzuwenden) - alles andere ist nur Semantik.
Egal ob tot oder nicht - alles klar ;)



medienonkel
Beiträge: 866

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von medienonkel »

Bildlauf hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:57
medienonkel hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 10:48
Man könnte durchaus darüber nachdenken, dem Kinde höchstens 50000 Euro hinterlassen zu dürfen.
Der Rest geht ins Gemeinwohl. Bezahlbare Wohnungen müssten dringend gebaut werden...
Wenn das Geld dann auch im Gemeinwohl landet.....
Wenn es der Wille des Verstorbenen ist, das Geld an seine Kinder zu vererben, dann ist dieser Wille zu akzeptieren, da es sein Eigentum ist und testamentarisch festgelegt.
Alles andere wäre eine Enteignung>>Kommunismus.

Erben ist das eine, aber das auferstehen lassen per KI ist ein anderes Thema.
Naja, ganz so einfach ist das mit dem Testament auch nicht. Immerhin ist die Erbfolge gesetzlich geregelt und am Schluss erbt eh der Staat, wenn niemand als Erbe ermittelt werden kann.
Enterben ist dank Pflichtanteil auch nicht möglich. Viele Häuser stehen leer, weil die Nachkommen nicht als WG dort leben möchten oder müssen verkauft werden, um Angehörigen den Pflichtanteil auszahlen zu können.

Die Tatsache, dass man die Lendenfrucht eines Menschen ist, gibt einem durchaus tatsächlich auch Rechte.

So können natürlich auch monetäre Ansprüche vererbt oder durch Tod erlangt werden. Witwenrente und dergleichen (Rente wegen Todes) stellen den Unterhalt der Hinterbliebenen sicher, der zuvor vom verstorbenen geleistet wurde.

Auch ist es im Erbrecht durchaus anerkannt, dass sich ein Nachkomme nicht sonderlich um Vermögensaufbau kümmert (Beruf Sohn), da er in der Gewissheit aufgewachsen ist, eh Haus und Hof zu erben. Daraus lässt sich schon ein Anspruch über den Pflichtanteil ableiten.

Genauso können die Nachkommen einer Hollywood-Legende argumentieren.

Der Übergang des künstlerischen Schaffens eines verstorbenen Menschen zum rechtsfreien Allgemeingut ist übrigens auch nichts anderes als Kunstkommunismus.
Zuletzt geändert von medienonkel am Mo 06 Jan, 2025 15:28, insgesamt 1-mal geändert.



Saint.Manuel
Beiträge: 253

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Saint.Manuel »

@Frank

Mit Ingruber stimme ich dir zu. Das wäre für den Solo-Film schon ein guter Schritt gewesen. Fraglich, ob Lucasfilm nun für zukünftige Projekte noch ein drittes Gesicht in der Rolle dazunehmen möchte. Die Faktoren die du nennst, sind soweit alle nachvollziehbar, aber im Star Wars Szenario gehe ich davon aus, dass der Ansatz aus den Serien weiter verfolgt wird. D.h. dass Schauspieler, die den Körper (ggf. mit Performance-Capture) darstellen, während dann das Gesicht nachträglich angepasst wird. Hat bei Hamill schon gut funktioniert, wird bei Ford und Fisher genauso gemacht. Kostet natürlich in der Umsetzung und genauso in den Verwendungsrechten der Gesichter ein vielfaches mehr als Ingruber als Schauspieler, aber wenn DisneyLucasfilm hier nochmal in die Vollen gehen möchte, sollte es daran nicht scheitern.

Ich sehe Erben im Falle von Schauspielern/Künstlern schon als aktive Nachlassverwalter (auch des kreativen Anteils), sofern das nicht sowieso Anwälte übernehmen. Klar, muss dies nach bestimmten Regeln oder Vorgaben des jeweiligen Künstlers erfolgen. Umfang oder Anteil des Erbes kann ja auch dementsprechend an Aufgaben und die Erfüllung von gewissen Pflichten gekoppelt werden. Manche haben ja auch zu Lebzeiten bereits Stiftungen, die nach dem Tod weiter existieren sollen und von dementsprechenden Einnahmen nach dem Tod abhängig sind. Auch dies kann in die Gleichung mit einwirken und Entscheidungen beeinflussen.

Also von Sinn und Sinnhaftigkeit des Erbrechts in seiner aktuellen Form abgesehen, muss die Verwendung eines Schauspielers in einer Rolle auch für zukünftige Verwendung klar festgelegt sein. Ein Film, eine Filmreihe, Verwendung von Figuren mit gleichem Aussehen/Nachbildungen? Weiter oben wurden auch AI-Nachbildungen der Stimme angesprochen. Auch das ist interessant und spielt teilweise auch in die Diskussion mit ein.



medienonkel
Beiträge: 866

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von medienonkel »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 13:33 Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).
Daher kann man ein Erbe ja zum Glück auch ausschlagen.



Frank Glencairn
Beiträge: 25786

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Frank Glencairn »

medienonkel hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 15:26

Auch ist es im Erbrecht durchaus anerkannt, dass sich ein Nachkomme nicht sonderlich um Vermögensaufbau kümmert (Beruf Sohn), da er in der Gewissheit aufgewachsen ist, eh Haus und Hof zu erben. Daraus lässt sich schon ein Anspruch über den Pflichtanteil ableiten.

Genauso können die Nachkommen einer Hollywood-Legende argumentieren.
Saint.Manuel hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 15:26

Ich sehe Erben im Falle von Schauspielern/Künstlern schon als aktive Nachlassverwalter (auch des kreativen Anteils), sofern das nicht sowieso Anwälte übernehmen.
Wie ich oben schon sagte, ist z.B. ein Haus oder Geld an jemanden zu verschenken, was völlig anderes, und damit nicht vergleichbar.

Als Kind oder Enkel ist man eben nicht mit dem Toten identisch, und hat damit auch nichts mit seiner ehemaligen Persönlichkeit zu tun.

Allein die Idee, man könne die Persönlichkeit eines Toten irgendwie übernehmen und dann daraus irgendwelche Rechte ableiten oder Geld durch die Vermietung der Persönlichkeit machen, grenzt IMHO an Voodoo.

Ich bin wirklich überrascht, welche Jenseitsvorstellungen hier teilweise vorherrschen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Bildlauf
Beiträge: 1708

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Bildlauf »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 15:41

Ich bin wirklich überrascht, welche Jenseitsvorstellungen hier teilweise vorherrschen.

Es kann ja auch für die Hinterbliebenen Konsequenzen haben, wenn Steve Mc Queen wieder erscheint, auch negative.

In welchen Rollen sollen die dastehen, Mc Queen als KI in Papillon Remake Nummer 2, da spielt er dann Louis Dega?
Wann ist es Verunglimpfung oder kritische Rolle oder eine Rolle, die die Person nie angenommen hätte?

Ich weiß schon was Du meinst, wirkt etwas unentspannt von mir, aber wenn man das alles nicht rechtlich absichert oder absteckt, dann eskaliert das und jeder kann und wird per KI auferstehen und verwertet.
Dem muss man einen gesetzlichen Riegel/Bedingungen vorschieben. Sonst wird das inflationär genutzt.

Jeder kann dann heute ja darüber verfügen, was mit ihm nach dem Tode geschieht, also ob zb die Person in Filmen per KI/Tricktechnik verwendet werden darf und dann ist ja auch alles bestens.
Die Person kann schreiben "ich darf nach dem Tode weiter verwertet werden" oder "ich möchte nicht verwertet werden" oder "ich kann verwertet werden, aber die Einnahmen gehen an den und den und müssen diese Größenordnung haben". Ist dann was, wo sich Juristen wieder einen dran abverdienenkönnen, solche Sachen aufzusetzen.
Dann ist das eine Vererbung der potentiellen Verwertung in Zukunft in Form von Geld, eine Erbschaft.



Frank Glencairn
Beiträge: 25786

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Frank Glencairn »

Bildlauf hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 16:19

Es kann ja auch für die Hinterbliebenen Konsequenzen haben, wenn Steve Mc Queen wieder erscheint, auch negative.

Welche Konsequenzen sollten das sein?

Bildlauf hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 16:19
In welchen Rollen sollen die dastehen, Mc Queen als KI in Papillon Remake Nummer 2, da spielt er dann Louis Dega?
Wann ist es Verunglimpfung oder kritische Rolle oder eine Rolle, die die Person nie angenommen hätte?

.. aber wenn man das alles nicht rechtlich absichert oder absteckt, dann eskaliert das und jeder kann und wird per KI auferstehen und verwertet.
Na und?

Als Leiche ist dir das alles völlig schnuppe - und den Hinterbliebenen kann es ebenfalls schnuppe sein, sie sind ja nicht im Spiel.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Bildlauf
Beiträge: 1708

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von Bildlauf »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 16:27
Welche Konsequenzen sollten das sein?

Na und?

Als Leiche ist dir das alles völlig schnuppe - und den Hinterbliebenen kann es ebenfalls schnuppe sein, sie sind ja nicht im Spiel.
Nicht ganz na und, wie ich schon schrieb, sonst eskaliert das und nahe Verwandte könnten doch ein Interesse haben, daß die Person "angemessen" dargestellt wird.
Man könnte Ja auch einen Kompromiss finden wie bei Musik, da ist doch nach 35 Jahren alles erloschen? Obwohl das mittlerweile ich nicht mehr so ist, man kann dann ja auch mittlerweile beanspruchen, daß darüber hinaus.



dienstag_01
Beiträge: 14114

Re: Ist es ok, tote Schauspieler für die Leinwand auferstehen zu lassen?

Beitrag von dienstag_01 »

medienonkel hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 15:31
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 06 Jan, 2025 13:33 Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).
Daher kann man ein Erbe ja zum Glück auch ausschlagen.
Klar. Aber alles, nicht nur den Teil, der einem nicht so zusagt ;)



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