Ich bin kein Schauspieler, deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, daß mich jemand als Animation wiederbelebt eher gering.Saint.Manuel hat geschrieben: ↑So 05 Jan, 2025 16:22 Das "ok" ist sicherlich das falsche Wort für dieses komplexe Thema. Daher finde ich den Einstieg mit dieser Überschrift, auch wenn das vielleicht beabsichtigt war, etwas schwierig. Gerade in diesem Szenario ist die Wortwahl von großer Wichtigkeit.
Das Thema selbst kann moralisch, ethisch, juristisch, abstrakt usw. beleuchtet werden.
Wie sieht es aber mit bereits verstorbenen Schauspielern aus.
Wenn ein Schauspieler zu Lebzeiten genau festlegen kann, was er und was er nicht "erlaubt", ist das eine individuelle Entscheidung, die, ungeachtet der späteren Umsetzungsqualität, akzeptiert werden muss.
Guter Punkt.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 05 Jan, 2025 18:20 Aber selbst wenn - ich bin dann doch sowieso schon tot - was sollten mich solche irdisch-materiellen Kleinkariertheiten da noch jucken? Wenn irgendwas, dann fände ich das wahrscheinlich eher spannend.
Gut, von einer esoterisch-religiösen Haltung bin ich recht weit entfernt, sondern dachte da eher an den selektiven Schaffensprozess, der Auswahl der Projekte, in denen ein Schauspieler bewusst und mit Überzeugung mitwirkt/mitgewirkt hat. Wenn nun Schauspieler XY nun nach seinem Tod in Projekten von oder mit Personen auftaucht, mit denen er zu Lebzeiten nur ungern oder gar nicht kooperiert hätte, seien das nun politische, ideologische, religiöse oder andere Gründe, kann man schon darüber nachdenken, ob das Vermächtnis von XY hier noch gewahrt wird bzw. welche Rechte er nach seinem Tod von wem verwalten lässt.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 05 Jan, 2025 18:20 Ich bin kein Schauspieler, deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, daß mich jemand als Animation wiederbelebt eher gering.
Aber selbst wenn - ich bin dann doch sowieso schon tot - was sollten mich solche irdisch-materiellen Kleinkariertheiten da noch jucken? Wenn irgendwas, dann fände ich das wahrscheinlich eher spannend.
Ich empfinde das daher als eine eher seltsam esoterische-religiöse Haltung, die völlig aus der Zeit gefallen zu sein scheint - ähnlich wie Leute früher glaubten ein Photo würde ihre Seele einfangen. Da lacht man ja heute auch darüber.
Ich meine das ganze setzt ja den festen Glauben an ein - wie auch immer geartetes - Weiterleben nach dem Tode voraus, und dann auch noch hier auf Erden, und daß man dann als Gespenst ins Kino geht, und den neuen Film mit einer 3D Version von sich selbst sehen (und sich darüber aufregen) kann.
Ehrlich gesagt finde ich das alles ein bisschen viel was man da voraussetzen muß, um so ein Thema überhaupt "moralisch, ethisch, juristisch" zu diskutieren.
Cushing sah nur ok aus, solange man ihn nicht von vorne gesehen hat, ansonsten wirkte er wie eine Figur aus einem Computerspiel. Mein Bruder und ich haben uns krank gelacht bei dem Anblick, derart lächerlich sah der aus...Saint.Manuel hat geschrieben: ↑So 05 Jan, 2025 23:46 Im den hier genannten Beispielen fand ich Peter Cushing in Rogue One noch am besten umgesetzt. 1:1 seine Rolle, nur ein etwas früherer Zeitpunkt in der Story. Wohingegen Carrie Fisher im gleichen Film sehr künstlich aussah. Von Ian Holm in Romulus ganz zu schweigen.
Ja, sehe ich ganz genau so. Wenn man sich schon um "das Erbe" eines toten Schauspielers bemühen will, dann sollte der Schwerpunkt darauf liegen, daß er dabei möglichst gut und realistisch aussieht, und nicht darauf, ob sich sein Geist im Kino aufregen könnte, oder wie viel Geld seine Erben dafür bekommen müssen.
Saint.Manuel hat geschrieben: ↑So 05 Jan, 2025 23:46 Wenn nun Schauspieler XY nun nach seinem Tod in Projekten von oder mit Personen auftaucht, mit denen er zu Lebzeiten nur ungern oder gar nicht kooperiert hätte, seien das nun politische, ideologische, religiöse oder andere Gründe, kann man schon darüber nachdenken, ob das Vermächtnis von XY hier noch gewahrt wird bzw. welche Rechte er nach seinem Tod von wem verwalten lässt.
Das ist gang und gäbe beim Vererben. Ein Grundrecht sozusagen.Warum sollte jemand - ohne selbst irgendwas zu können, oder irgend eine Leistung zu vollbringen - nur weil er rein zufällig das Kind von jemandem ist, der mal ne Leistung erbracht hat für alle Ewigkeit Geld bekommen? Das macht überhaupt keinen Sinn.
Was allerdings bestimmten Prinzipien der Gerechtigkeit, z.B. der Leistungsgerechtigkeit widerspricht.ruessel hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:18Das ist gang und gäbe beim Vererben. Ein Grundrecht sozusagen.Warum sollte jemand - ohne selbst irgendwas zu können, oder irgend eine Leistung zu vollbringen - nur weil er rein zufällig das Kind von jemandem ist, der mal ne Leistung erbracht hat für alle Ewigkeit Geld bekommen? Das macht überhaupt keinen Sinn.
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 08:03
Einen Toten kümmern weder Rechte noch Geld noch Politik und Religion, noch Ideologie, und schon gar keine Kinofilme.
Wen es nach mir gänge, erlöschen mit dem Tot einer Person alle Rechte und Ansprüche, und alles damit wird automatisch gemeinfrei.
Wenn das Geld dann auch im Gemeinwohl landet.....medienonkel hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:48
Man könnte durchaus darüber nachdenken, dem Kinde höchstens 50000 Euro hinterlassen zu dürfen.
Der Rest geht ins Gemeinwohl. Bezahlbare Wohnungen müssten dringend gebaut werden...
Habe vor kurzem gelesen, dass Robert Downey jr. hier eine klare Stellung eingenommen hat.Bildlauf hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:37Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 08:03
Einen Toten kümmern weder Rechte noch Geld noch Politik und Religion, noch Ideologie, und schon gar keine Kinofilme.
Wen es nach mir gänge, erlöschen mit dem Tot einer Person alle Rechte und Ansprüche, und alles damit wird automatisch gemeinfrei.
Wenn ein SchauspielrIn sein/ihr Einverständnis vor Ableben gibt, daß sie später nach dem Ableben digital in Filmen verwendet werden darf, ist das natürlich ok.
Hat die Person das Einverständnis nicht gegeben, müssen die Erben bzw. Hinterbliebenen entscheiden und ggf. auch monetär "entlohnt" werden.
Wer Kapital draus schlagen will muss das selber ethisch entscheiden, also wenn jemand aktiv versucht die Tote Person in Film zu bringen.
Wenn hingegen zb beim Enkel von Steve Mc Queen angefragt wird, dann kann der Enkel halt sagen ja oder nein und ob mit oder ohne Geld.
So ist das nunmal. Einfach Steve Mc Queen per Ki auferstehen lassen und im Film einbauen, finde ich äußerst schwierig.
Tote sind tot und merken von all dem so und so nicht, sie sind ja sozusagen im traumlosen Dauerschlaf.
aber sie sind auch wehrlos und haben für mich ganz klar noch bestimmte "Rechte", die durch Hinterbliebene vertreten werden.
I.d.R. sind Leute, die vererben und nicht zu Lebzeiten verschenken eher Schisser oder Kontrollsüchtig, weil sie sonst schnell merken würden was für ekelhafte Leute sie als Verwandschaft haben, ich habe das unzählige Male erlebt, inkl. nach dem Tod meines Großvaters in meiner eigenen "Familie". Wer wirklich einen guten Draht zu Kindern und Co. hat, unterstützt sie zu Lebzeiten. Was danach passiert, kann dann egal sein.Bildlauf hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:57 Wenn das Geld dann auch im Gemeinwohl landet.....
Wenn es der Wille des Verstorbenen ist, das Geld an seine Kinder zu vererben, dann ist dieser Wille zu akzeptieren, da es sein Eigentum ist und testamentarisch festgelegt.
Alles andere wäre eine Enteignung>>Kommunismus.
Erben ist das eine, aber das auferstehen lassen per KI ist ein anderes Thema.
ruessel hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:18Das ist gang und gäbe beim Vererben. Ein Grundrecht sozusagen.Warum sollte jemand - ohne selbst irgendwas zu können, oder irgend eine Leistung zu vollbringen - nur weil er rein zufällig das Kind von jemandem ist, der mal ne Leistung erbracht hat für alle Ewigkeit Geld bekommen? Das macht überhaupt keinen Sinn.
Kann man überhaupt nicht vergleichen.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:31
Was allerdings bestimmten Prinzipien der Gerechtigkeit, z.B. der Leistungsgerechtigkeit widerspricht.
Gehört dazu.
Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.Bildlauf hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:37
Hat die Person das Einverständnis nicht gegeben, müssen die Erben bzw. Hinterbliebenen entscheiden und ggf. auch monetär "entlohnt" werden.
Wenn hingegen zb beim Enkel von Steve Mc Queen angefragt wird, dann kann der Enkel halt sagen ja oder nein und ob mit oder ohne Geld.
Wenn Disney clever ist, besetzen sie die Rollen mit Antony Ingruber (was sie IMHO schon bei dem Solo Film hätten machen sollen), der ja in "Age of Adaline." bereits einen jungen Ford gespielt hatte.Saint.Manuel hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 11:11 Ich habe ihn gewählt, weil hier nicht nur Han Solo, sondern auch Indiana Jones und ggf. Rick Deckard in jungeer Form wieder auf die Leinwand gebracht werden könnten. Und die Haltung von Ford könnte schon in die Richtung gehen, dass er zwar kein Interesse mehr daran hat,aktiv in die Rollen zu schlüpfen, aber bei angemessener monetärer Entlohnung die Freigabe zu erteilen, so dass sowohl seine junge Version, als auch seine älteren Versionen verwendet werden könnten. Und ihm ist mit Sicherheit der Wert, insbesondere eines jungen Han Solo für Geschichten nach Episode VI bewusst.
Was natürlich beides höchst Zweifelhaft ist, und deshalb dringend abgeschafft werden muß.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 13:33 Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).
Klar, wenn der vermögende Großvater dem Brautpaar einen Hochzeitsfilm spendiert, einen richtigen, und dann kurz vor der Bezahlung hinwegscheidet, sagt der Hochzeitsfilmer natürlich, dumm gelaufen. Oder wahlweise: isso ;)Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 13:54Was natürlich beides höchst Zweifelhaft ist, und deshalb dringend abgeschafft werden muß.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 13:33 Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).
Klar, albern. Aber wer darf denn etwas aus dem Vermögen eines Verstorbenen bezahlen. Gemeinhin der Erbe. Und der erbt eben diese Verbindlichkeit (Rechnung für den Hochzeitsfilm). Für viele normal. Für dich zweifelhaft.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 14:00 Albernes Beispiel, aber dann kann der Film immer noch aus dem Vermögen des Großvaters bezahlt werden, und nicht aus dem des Brautpaares. Es ändert sich also gar nix.
Egal ob tot oder nicht, es zahlt der ursprüngliche Vertragspartner (und ja, natürlich verringert sich dann das Erbe um den entsprechenden Betrag, ist ja logisch, und nix dagegen einzuwenden) - alles andere ist nur Semantik.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 14:04
Klar, albern. Aber wer darf denn etwas aus dem Vermögen eines Verstorbenen bezahlen. Gemeinhin der Erbe. Und der erbt eben diese Verbindlichkeit (Rechnung für den Hochzeitsfilm). Für viele normal. Für dich zweifelhaft.
Egal ob tot oder nicht - alles klar ;)Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 14:09Egal ob tot oder nicht, es zahlt der ursprüngliche Vertragspartner (und ja, natürlich verringert sich dann das Erbe um den entsprechenden Betrag, ist ja logisch, und nix dagegen einzuwenden) - alles andere ist nur Semantik.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 14:04
Klar, albern. Aber wer darf denn etwas aus dem Vermögen eines Verstorbenen bezahlen. Gemeinhin der Erbe. Und der erbt eben diese Verbindlichkeit (Rechnung für den Hochzeitsfilm). Für viele normal. Für dich zweifelhaft.
Naja, ganz so einfach ist das mit dem Testament auch nicht. Immerhin ist die Erbfolge gesetzlich geregelt und am Schluss erbt eh der Staat, wenn niemand als Erbe ermittelt werden kann.Bildlauf hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:57Wenn das Geld dann auch im Gemeinwohl landet.....medienonkel hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 10:48
Man könnte durchaus darüber nachdenken, dem Kinde höchstens 50000 Euro hinterlassen zu dürfen.
Der Rest geht ins Gemeinwohl. Bezahlbare Wohnungen müssten dringend gebaut werden...
Wenn es der Wille des Verstorbenen ist, das Geld an seine Kinder zu vererben, dann ist dieser Wille zu akzeptieren, da es sein Eigentum ist und testamentarisch festgelegt.
Alles andere wäre eine Enteignung>>Kommunismus.
Erben ist das eine, aber das auferstehen lassen per KI ist ein anderes Thema.
Daher kann man ein Erbe ja zum Glück auch ausschlagen.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 13:33 Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).
medienonkel hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 15:26
Auch ist es im Erbrecht durchaus anerkannt, dass sich ein Nachkomme nicht sonderlich um Vermögensaufbau kümmert (Beruf Sohn), da er in der Gewissheit aufgewachsen ist, eh Haus und Hof zu erben. Daraus lässt sich schon ein Anspruch über den Pflichtanteil ableiten.
Genauso können die Nachkommen einer Hollywood-Legende argumentieren.
Wie ich oben schon sagte, ist z.B. ein Haus oder Geld an jemanden zu verschenken, was völlig anderes, und damit nicht vergleichbar.Saint.Manuel hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 15:26
Ich sehe Erben im Falle von Schauspielern/Künstlern schon als aktive Nachlassverwalter (auch des kreativen Anteils), sofern das nicht sowieso Anwälte übernehmen.
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 15:41
Ich bin wirklich überrascht, welche Jenseitsvorstellungen hier teilweise vorherrschen.
Welche Konsequenzen sollten das sein?
Na und?Bildlauf hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 16:19
In welchen Rollen sollen die dastehen, Mc Queen als KI in Papillon Remake Nummer 2, da spielt er dann Louis Dega?
Wann ist es Verunglimpfung oder kritische Rolle oder eine Rolle, die die Person nie angenommen hätte?
.. aber wenn man das alles nicht rechtlich absichert oder absteckt, dann eskaliert das und jeder kann und wird per KI auferstehen und verwertet.
Nicht ganz na und, wie ich schon schrieb, sonst eskaliert das und nahe Verwandte könnten doch ein Interesse haben, daß die Person "angemessen" dargestellt wird.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 16:27
Welche Konsequenzen sollten das sein?
Na und?
Als Leiche ist dir das alles völlig schnuppe - und den Hinterbliebenen kann es ebenfalls schnuppe sein, sie sind ja nicht im Spiel.
Klar. Aber alles, nicht nur den Teil, der einem nicht so zusagt ;)medienonkel hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 15:31Daher kann man ein Erbe ja zum Glück auch ausschlagen.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 06 Jan, 2025 13:33 Zum Erbe gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten (Schulden).
Schenken unterliegt ebenfalls bestimmten Regeln (und damit Steuern).