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Wie regelt ihr prozessicher, dass der Auftraggeber trotz Kündigung für vereinbarte Foto- oder Drehtagen (an bestimmten Termine) nicht nur die gesetzliche Entschädigung zahlen muss?
Ich meine mich dunkel aus meiner Berufsschulszeit zu erinnern, dass das Thema "Vertragsstrafen" heißt. Vielleicht auch anders.
Auf jeden Fall kannst du im Vertrag festhalten was passiert, wenn dein Auftraggeber wieder aussteigen möchte.
Z.B. ähnlich wie bei den Reiserücktrittsbedingungen von Reiseanbietern. Rücktritt ein Monat vorher kostet x, Rücktritt eine Woche vorher kostet y. Oder Mietgebühren für Verleih und Vorproduktionskosten werden in jedem Fall fällig etc.
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