Auch auf die Gefahr hin an die Wand genagelt zu werden, hab ich mal wieder eine Frage zur Gema - auf die ich noch keine konkrete (zuverlässige) bekommen habe.
Die Fragen: *duck*
"Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich für jeweilige Zwecke (z.B. Screening auf ner Veranstaltung/Internet/usw.) immer die entsprechende Gema-Gebühr entrichten muss, auch wenn der Musiker die Musik eigens auf den Film komponiert hat, bezahlt wurde und es keinen Vertrag gibt - nur ein mündliches Abkommen und ne Rechnung, auf der keine Lizenzvereinbarungen stehen"
und:
"Wenn ich jetzt einem Kunden ein Video fürs Netz verkaufe und unser Musiker die Musik dazu schreibt und einspielt, so stelle ich dem Kunden die Gema in Rechnung? Also nur fürs Netz - und reicht dann im Vertrag ein Hinweis, dass weitere Gebühren anfallen, falls die das Video anderweitig verwenden? Sowohl neue Lizenzgebühren an den Musiker (sofern nicht anders vereinbart), als auch neue Gema-Gebühren?"
(In beiden Fällen vorausgesetzt, der Musiker ist Mitglied der Gema)
Und - die allerwichtigste Frage: Kann mir jemand gute Literatur zu dem ganzen Vertragskram (speziell für unsere Branche) empfehlen? Lohnt sich der Gang zum Anwalt mit dem Entwurf des Vertrages? Wie macht ihr das so? Selberschreiben ist immer gefährlich, oder? und zahlt die Berufsrechtschutz diesen Gang zum Anwalt zur Prüfung des Vertrages?
VIelen Dank schonmal für eure Meinungen und Erfahrungen!
Liebe Grüße
Kerstin