Der Arbeitgeber ist der Urheber, ohne Zweifel. Da brauchst du nicht mal weiter darüber nachzudenken.
steff517 hat geschrieben:Mich würde interessieren, was bei dir herausgekommen ist.
Meine Ansicht:
Urheber bist in jedem Fall Du, denn Du hast das Material gefilmt. Solange du mit deinem Arbeitgeber weder mündlich noch schriftlich verenbart hast, dass er das Material verwenden darf, gehört es erstmal ausschließlich dir und eigentlich darf er's überhaupt nicht benutzen. Also denke ich hängt eigetnlich alles von eurer Vereinbarung / Abeitsvertrag ab.
Angaben ohne Gewähr :-)
Und falls du es nicht glaubst, hol dir die Kosten Rechtsstreits von diesem User. Oder von dem:
mbwkrause hat geschrieben:Da müsste man erstmal den Begriff "Arbeitgeber" klären. Ich habe noch nie gehört, dass jemand eine Festanstellung ohne Arbeitsvertrag bekommt. Handelt es sich also vielmehr um einen "Auftraggeber"?
Denn wenn du in Deutschland bei einer Firma Arbeit aufnimmst, hast du einen Arbeitsvertrag, ganz automatisch. Gibt es einen Tarifvertrag, unterliegst du ab dem ersten Spatenstich diesem.
Der ehemalige AG wird dir die Eier langziehen wenn du nicht augenblicklich kooperierst, damit solltest du rechnen. Du wirst nicht mehr froh werden, wenn du eine Schadenersatzklage bekommst. Die Frage ist damit beantwortet wenn man weiss, wo die Rechte originär entstanden sind, und das ist immer das Unternehmen für welches du arbeitest, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst.
newsart hat geschrieben:Also ich würde mit dem Arbeitgeber reden und ihm deutlich machen, dass das Heraussuchen und "aufbereiten" der gewünschten Sequenz für dich einen bestimmten Aufwand bedeutet und Du Dir eine Beteiligung an den Verwertungserlösen wünschst.
Er beteiligt sich bestimmt auch an deinem Verlust wenn das Verfahren nach hinten los geht. Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern bei So-Ist-Das. Leute ihr seid gemeingefährlich mit eurem Unwissen, ganz ehrlich, das geht überhaupt nicht was ihr hier faselt!
MB
Ich will lieber mit Weisen irren, als mit Unwissenden recht zu behalten. (Cicero)