Und falls du es nicht glaubst, hol dir die Kosten Rechtsstreits von diesem User. Oder von dem:steff517 hat geschrieben:Mich würde interessieren, was bei dir herausgekommen ist.
Meine Ansicht:
Urheber bist in jedem Fall Du, denn Du hast das Material gefilmt. Solange du mit deinem Arbeitgeber weder mündlich noch schriftlich verenbart hast, dass er das Material verwenden darf, gehört es erstmal ausschließlich dir und eigentlich darf er's überhaupt nicht benutzen. Also denke ich hängt eigetnlich alles von eurer Vereinbarung / Abeitsvertrag ab.
Angaben ohne Gewähr :-)
Denn wenn du in Deutschland bei einer Firma Arbeit aufnimmst, hast du einen Arbeitsvertrag, ganz automatisch. Gibt es einen Tarifvertrag, unterliegst du ab dem ersten Spatenstich diesem.mbwkrause hat geschrieben:Da müsste man erstmal den Begriff "Arbeitgeber" klären. Ich habe noch nie gehört, dass jemand eine Festanstellung ohne Arbeitsvertrag bekommt. Handelt es sich also vielmehr um einen "Auftraggeber"?
Er beteiligt sich bestimmt auch an deinem Verlust wenn das Verfahren nach hinten los geht. Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern bei So-Ist-Das. Leute ihr seid gemeingefährlich mit eurem Unwissen, ganz ehrlich, das geht überhaupt nicht was ihr hier faselt!newsart hat geschrieben:Also ich würde mit dem Arbeitgeber reden und ihm deutlich machen, dass das Heraussuchen und "aufbereiten" der gewünschten Sequenz für dich einen bestimmten Aufwand bedeutet und Du Dir eine Beteiligung an den Verwertungserlösen wünschst.
Nein, Du verwechselst Urheber mit Urheberrecht.MarcBallhaus hat geschrieben:Der Arbeitgeber ist der Urheber, ohne Zweifel. Da brauchst du nicht mal weiter darüber nachzudenken.
Sehr, sehr gutes Beispiel - das sagt eigentlich alles ...snakenic hat geschrieben:...Stell Dir vor jeder Opel mitarbeiter würde Geld bekommen wenn irgendwo ein gebrauchter Opel einen neuen Käufer findet. Nur mit der Begründung er habe Ihn ja schließlich mal gebaut.
Wobei in deinem Fall würde das ganze dann wahrscheinlich so aussehen:
Der Opel mitarbeiter hat einen neuen Astra gebaut. Im Werk und mit Technik des Herstellers. Danach durfte der Hersteller den Opel etwas herumfahren. Anschließend stellte der Opelmitarbeiter den Wagen zu sich nach Hause in dei Garage. Dann endete das Arbeitsverhältniss und jetzt will der Hersteller den Wagen an einen anderen Interessenter verkaufen und soll dafür an seinen ehemaligen Mitarbeiter Geld für die Herausgabe des Wagens bezahlen?...
Das ist nur dann richtig, wenn ein nennenswerter Teil der vom Kameramann gedrehten Bilder jeweils für sich eine eigene Schöpfungshöhe haben. Bei abgefilmten Nachrichtenthemen wird das kaum der Fall sein. Da entstehen dann lediglich "Laufbilder", für die dann die kürzere Schutzfrist gilt. Wer meist viel mehr Schöpfungsanteil an einem Filmwerk hat, das sind die Cutterinnen und Cutter, weil ein Filmwerk an sich erst durch die Verbindung unterschiedlicher Aufnahmen entsteht. Haupturheber wird aber meist der Regisseur sein, sofern vorhanden. Macht man alles alleine, dann ist die Sache ja sowieso klar.camslut hat geschrieben:urheber ist und bleibt der kamermann
100 Punkte. Keine Ahnung und pöbelt rum wie ein Grosser. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und liegt in diesem (wirklich einfachen) Falle beim Kameramann.MarcBallhaus hat geschrieben:Der Arbeitgeber ist der Urheber, ohne Zweifel. Da brauchst du nicht mal weiter darüber nachzudenken...
... Leute ihr seid gemeingefährlich mit eurem Unwissen, ganz ehrlich, das geht überhaupt nicht was ihr hier faselt!
MB