Guten Abend ihr lieben,
sitze gerade über einem Vertrag den ich an einen Kunden schreibe. Für den Kunden habe ich ein Video erstellt. Dieses Video enthält Musiktitel für diese wir keine Gema Rechte haben, daher ist das ganze etwas komplizierter.
Der Nutzer möchte die Musiktitel aber behalten und dennoch nicht die komplette Verantwortung übernehmen. Nun bin ich auf der Suche nach einer guten Formulierung in der steht das der jeweilige Nutzer des Videos ( also ich, oder der Kunde ) verantwortlich für die verwendeten Musiktitel tragen muss.
Also bsp. wenn ich das Video auf einer Homepage hochlade und dies am Ende zu einer Anzeige der Gema führt dann habe ich die Kosten bzw. die Haftung dafür zutragen...wenn aber mein Kunde erwicht wird dann hat er die Probleme.
Ich habe damit kein Problem die folgen zutragen da ich das Video eh nur auf meiner Homepage und auf youtube hochlade...ich aber möchte mich absichern da ich nicht weiß was der Kunde damit macht bzw. wie er sich anstellt!
Habt ihr eine Formulierung für mich mit der ich am besten abgesichert bin?
Desweiteren bitte ich um eure Unterstützung zu den folgenden Vertragspunkten...bei eventueller falsch Formulierung nehme ich gerne korregierungen entgegen:-)
Ich danke für eure Zeit!
1.)
Moek Filmproduktion ist und bleibt Urheber des Filmmaterials bzw. des Videos " ......" . Das Video darf weiter zu Referenzzwecken verwendet werden solange der Gefilmte ( ......) nicht persönlich oder optisch verfremdet bzw. entstellt wird.
2.)
Herrn ...Kunde....... wird ein unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht hinsitzlich dem Video .............. eingeräumt. Grobe Entstellungen können allerdings weiterhin durch den Urheber untersagt werden. Dieses unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht umfasst die Eigenvermarktung zu Werbezwecken als Künstler , das Editieren und das Recht zur Aufführung und Veröffentlichung.
3. Für etwaige Ansprüche gegenüber Dritten die durch die Verwendung oder Abänderung oder sonstigen Verwendung des Filmmaterials entstehen, stellen sich die Vertragspartner gegenüber den Ansrpüchen Dritter gegenseitig frei.
4. ....hier soll der Punkt zur Verwendung der Gema geschützten Titel rein.
Ich danke für eure Mühen und für eure Zeit!
lg der Moritz