Digitalkameras sind zollfrei. Man zahlt "nur" die deutsche MWSt nach.muenzenbasti hat geschrieben: Doch wer dort bestellt, erlebt beim Zoll eine böse Überraschung - der schlägt nämlich saftige Gebühren drauf und macht das Schnäppchen zunichte (mit mehreren hundert Euro Aufpreis für eine digitale Spiegelreflex, zum Beispiel).
Es geht doch nichts über seriöse Anbieter :(der Anbieter verpackt den Herstellerkarton in Geschenkpapier (!)
Eindeutig. Wenn Du von dem Trick mit Geschenkverpackung und Fehldeklarierung gewußt hast, hast Du Dich strafbar gemacht.Wie ist die Rechtslage bei einem "Selbstgeschenk"?
20 % ist etwas zu kurz gegriffen. Der HV30 hat auch Video-Eingang und fällt damit unter den Videorecorder-Zollsatz von 12,5 %. Darauf kommen noch 19 % EUSt, also insgesamt ein Aufschlag von 33,9 %. Das Porto wird meist auch komplett mit verzollt, somit hättest Du bei korrekter Zollabwicklung 760,55 Euro Gesamtpreis gehabt.geplant hatte ich 20% Gebühren und das wären insgesamt 520 + 104 + 50 = 674 gewesen, das wäre immer noch günstiger als ein Kauf in Deutschland gewesen (ab ca. 750€uro).
Die kannst Du aber vermutlich nicht in Anspruch nehmen, ohne das Gerät wieder nach Amerika zu schicken. Beim Rücktransport geht das Zoll-Theater dann wieder von vorn an - denn da Du den Camcorder nicht korrekt verzollt hast, bekommst Du natürlich auch keine Bescheinigung zur zollfreien Wiedereinfuhr.Meine Überlegung ist eine zusätzliche erweiterte Garantie von 4 Jahren die für ca. 40 Euro ebenfalls in Amerika angeboten wird.
... Und wenn Du für die Oma eine Kopie auf PAL-VHS machen sollst. Und wenn Du 50-Hz-Leuchstoffröhren filmst. Und wenn Du die Aufnahmen mit 50i-Aufnahmen zusammenschneiden willst. (usw. - aber das Thema hatten wir ja schon mehrfach)PAL oder NTSC ist an Geräten mit HDMI Anschluss egal und wer brennt hat eh das richtige Format. Ein Nachteil kein Pal-Gerät zu besitzen könnte sich im Urlaub bemerkbar machen wenn die Aufnahmen nicht am Hotelfernseher zu betrachten sind.
Da wäre ja ggfs. noch zu klären, ob der Anbieter Dir nicht sogar den gezahlten Zoll/EUSt zurückerstatten müßte, wenn er Dich glauben läßt, Du bestellst in der EU.Gekauft habe ich bei Ebay/England in Pfund und war mir nicht bewußt darüber, dass der Artikel aus U.S.A. versendet wird.
Kann auch sein, daß es einfach durch die Zollkontrolle "durchgerutscht" ist (wobei ich das selber noch nicht erlebt habe - obwohl ich bisher nur kleinere Sachen in den USA bestellt habe, die für den Zoll gar nicht so lohnen). Ich würde in dem Fall nichts weiter unternehmen und einfach abwarten, ob noch eine Zoll-Rechnung nachkommt.Übrigens hatte der Versender die Ware als Geschenk verpackt, meines Wissens aber nicht als ein Solches deklariert.
Beim Umrechnen von Pfund in Dollar in Euro war der Anbieter wahrscheinlich sehr nachlässig und eine Deklaration als "Digitalcamera" hat wohl mit dazu beigetragen, dass der von mir noch zu zahlende Betrag nur 54,05 Euro ausmacht.Tja Beiti, zu meinen Bedenken wegen der Garantie kommt jetzt tatsächlich ein schlechtes Gewissen und die Vorahnung demnächst Post zu erhalten
Was hat die Post heute gebracht? Eine Rechnung direkt vom Zoll?Theo_Rehticker hat geschrieben:Die Post ist angekommen! [...]
Beim Umrechnen von Pfund in Dollar in Euro war der Anbieter wahrscheinlich sehr nachlässig und eine Deklaration als "Digitalcamera" hat wohl mit dazu beigetragen, dass der von mir noch zu zahlende Betrag nur 54,05 Euro ausmacht.
Worauf es bei dieser Form des Betruges ankommt, ist nicht der Vorsatz. Hier reicht schon Fahrlässigkeit aus ("wissen müssen" sind die Zauberworte). Allein die Tatsache, daß jemand sich - öffentlich oder nicht - Gedanken über die Rechtmäßigkeit seines Handelns macht ("na wie ist das denn mit einem Selbstgeschenk"): da muß sich doch demjenigen die Vermutung aufdrängen, es sei etwas nicht koscher mit der Geschenk-Nummer!Theo_Rehticker hat geschrieben:Ein Vorsatz hat definitiv nicht vorgelegen.
Wie bescheuert kann man denn noch sein!!!sogar das Geschenkpapier wird nachvollziehbar erklärt. Da kann niemand behaupten, der Käufer habe Zoll hinterziehen wollen.
... wobei es wirklich latte ist, ob er wußte ... "wissen müssen" wird angenommen :-))beiti hat geschrieben: Da kann sich der Kunde dann ggfs. auch nicht mehr darauf rausreden, er habe nichts gewußt.
Warum sollte es per se anrüchig sein, in Amerika etwas in Geschenkpapier zu bestellen? Schlimmstenfalls wird es bei der Zollkontrolle aufgerissen, um die Deklaration zu prüfen. Und dieser Händler macht ja (im Gegensatz zu dem Honkong-Shop, den ich verlinkt habe) keinerlei Augenzwinker-Vorgaben, den Zoll illegal zu umgehen.Anonymous hat geschrieben:Wie bescheuert kann man denn noch sein!!!sogar das Geschenkpapier wird nachvollziehbar erklärt. Da kann niemand behaupten, der Käufer habe Zoll hinterziehen wollen.
Diesen Staat hier für dumm zu halten, ist ein sehr schwerer Fehler. Den Zoll für so verblödet zu halten, daß er hier nicht mitliest, übrigens auch (in einem anderen Videoforum hat sich ja einer vor längerer Zeit schon "geoutet").
Das klingt nun sehr nach "Beamtenhalbwissen" !!!!!!!Anonymous hat geschrieben:Worauf es bei dieser Form des Betruges ankommt, ist nicht der Vorsatz. Hier reicht schon Fahrlässigkeit aus ("wissen müssen" sind die Zauberworte). Allein die Tatsache, daß jemand sich - öffentlich oder nicht - Gedanken über die Rechtmäßigkeit seines Handelns macht ("na wie ist das denn mit einem Selbstgeschenk"): da muß sich doch demjenigen die Vermutung aufdrängen, es sei etwas nicht koscher mit der Geschenk-Nummer!Theo_Rehticker hat geschrieben:Ein Vorsatz hat definitiv nicht vorgelegen.