Frank Glencairn
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Das ist genau die Misskonzeption, von der ich gesprochen habe.

Der Künstler wurde bereits für seine Arbeit bezahlt.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Darth Schneider
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Pille
Ein Künstler stellt seine Kunst draussen irgend wo öffentlich auf, das ist für mich gleich voll und ganz veröffentlicht, sprich frei verfügbar…

Wer das nicht will soll seine Kunst in einer geschlossen Galerie ausstellen, dafür Eintritt verlangen und gefälligst ein ganz klares Fotografie Film verbot verhängen.
Punkt.
Gruss Boris
Zuletzt geändert von Darth Schneider am So 11 Jun, 2023 22:29, insgesamt 1-mal geändert.



pillepalle
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:21 Das ist genau die Misskonzeption, von der ich gesprochen habe.

Der Künstler wurde bereits für seine Arbeit bezahlt.
Das wird ein Filmemacher auch... und trotzdem bleibt er Urheber. Genauso wie ein Komponist, ein Fotograf, usw...


@ Darth

Etwas öffentlich zu zeigen bedeutet nicht das jeder damit machen kann was er möchte.

VG
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Es war ein Mahl in Amerika
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Dune - Der Würstchenplanet



Darth Schneider
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Pille
In seinem Kopf kann jeder damit so oder so damit machen was er will.
Also spielt das doch eigentlich gar keine Rolle.

Veröffentlicht in der Öffentlichkeit ist nun mal frei veröffentlicht in der Öffentlichkeit.
Und bezahlt wurde der Künstler ja eh schon dafür, Frank hat doch recht.
(Und wenn nicht ist er absolut selber schuld.)

So gesehen wie du das es jetzt siehst, darf ja absolut niemand mehr ein Foto von der Pyramiden machen mit seiner Familie davor stehend, ohne gleich verklagt zu werden…

Das kann doch nicht sinnvoll sein für Medienschaffende oder ?
Gruss Boris
Zuletzt geändert von Darth Schneider am So 11 Jun, 2023 22:40, insgesamt 1-mal geändert.



pillepalle
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Darth Schneider hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:31 So gesehen wie du das es jetzt siehst darf ja absolut niemand mehr ein Foto von der Pyramiden machen mit seiner Familie davor stehend, ohne verklagt zu werden…

Das kann doch nicht sinnvoll sein, oder ?
Gruss Boris
Das gilt ja nur bis 70 Jahre nach dem Tod. Damit der Künstler und seine Familie auch etwas davon hat. Danach kann jeder damit machen was er möchte. Du kannst ohne Probleme Bach den ganzen Tag hoch und runter spielen, auch öffentlich :)

VG
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Darth Schneider
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Pille
Genau so idiotisch, 70 Jahre, weil Zeit ist sehr relativ.

Wenn ein Künstler nicht will das seine Kunst einfach so fotografiert und benutzt wird, soll er sie gefälligst nicht unter freiem Himmel ausstellen.

Weil der freie Himmel darüber gehört blöderweise nicht dem Künstler alleine.

So einfach wäre das…
Gruss Boris



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Darth Schneider hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:43 @Pille
Genau so idiotisch, 70 Jahre, weil Zeit ist sehr relativ.

Wenn ein Künstler nicht will das seine Kunst einfach so fotografiert und benutzt wird, soll er sie gefälligst nicht unter freien Himmel ausstellen.

Weil der freie Himmel darüber gehört blöderweise nicht ihm alleine.

So einfach wäre das…
Gruss Boris
Die ganzen Schutzrechte ergeben sowas von keinen Sinn. Patente (!!!) also Entwicklungen, die u.U. Millionen gekostet haben und teuere Abläufe für die Patente durchgehen müssen, sind nur für 20 Jahre geschützt. Musik, Texte, Filme, Bilder, Fotos aber sind ohne jede Anstrengung und selbst wenn sie der letzte Schund sind, für 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers geschützt - warum zweierlei Maß?



pillepalle
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

macaw hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:53 - warum zweierlei Maß?
Weil es Leute gibt die Kunst und geistiges Eigentum für schützenswert halten. Eine Welt in der nur noch der Kommerz regiert stelle ich mir jetzt auch nicht unbedingt schöner vor.

VG
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Zuletzt geändert von pillepalle am So 11 Jun, 2023 23:00, insgesamt 1-mal geändert.



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

pillepalle hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:39
Darth Schneider hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:31 So gesehen wie du das es jetzt siehst darf ja absolut niemand mehr ein Foto von der Pyramiden machen mit seiner Familie davor stehend, ohne verklagt zu werden…

Das kann doch nicht sinnvoll sein, oder ?
Gruss Boris
Das gilt ja nur bis 70 Jahre nach dem Tod. Damit der Künstler und seine Familie auch etwas davon hat. Danach kann jeder damit machen was er möchte. Du kannst ohne Probleme Bach den ganzen Tag hoch und runter spielen, auch öffentlich :)

VG
Auch völlig bescheuert. Wenn ein 30 jähriger erfolgreiche Musik komponiert hat und dann verstirbt (dieser Avicii z.b.), können sich seine, an der Kunst völlig unbeteiligten Verwandten zwar noch 70 Jahre die Taschen vollmachen, hätten aber im Falle, wenn er 90 geworden und ein Repertoire wie John Williams zusammengetragen hätte, dazu noch 60 weitere fruchtbare Jahre des Schaffens direkt Erben und dann obendrein 70 Jahre Lizenzgebühren ernten können.



pillepalle
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Andere erben ein Haus. Da können sie auch nichts für :)

VG
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macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

pillepalle hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:57
macaw hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:53 - warum zweierlei Maß?
Weil es Leute gibt die Kunst und geistiges Eigentum für schützenswert halten. Eine Welt in der nur noch der Kommerz regiert stelle ich mir jetzt auch nicht unbedingt schöner vor.

VG
Patentiertes geistiges Eigentum ist also weniger Wert als ein unscharfes Foto? Was für eine Logik...



pillepalle
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Manchmal schon. Aber die meisten Künstler leben jetzt nicht in Saus und Braus. Eher das Gegenteil ist der Fall. Und nicht jedes unscharfe Foto möchte von irgendjemandem genutzt werden. Aber wenn es jemand nutzen möchte, muss ja schon was dran sein.

Es gibt auch eine einfache Alternative zu anderer Leute Kunst zu nutzen. Selber machen.

VG
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Darth Schneider
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Pille
Die Frage ist nur, wo dann die Kunst öffentlich überhaupt noch ausstellen ?

Wie schon weiter oben geschrieben, der endlos freie Himmel oberhalb des Kunstwerkes gehört eigentlich gar nicht dem Künstler.
Also hat er sich auch nicht zu beklagen wenn eine Drone von oben sein Werk filmt…
Und von der Seite oder von allen anderen Perspektiven aus gesehen ist das doch eigentlich auch nicht anders.

Ich denke die Juristen müssen in naher Zukunft diesbezüglich noch mal sehr intensiv über die Bücher…;)
Gruss Boris



cantsin
Beiträge: 14697

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von cantsin »

macaw hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 22:53 Patente (!!!) also Entwicklungen, die u.U. Millionen gekostet haben und teuere Abläufe für die Patente durchgehen müssen, sind nur für 20 Jahre geschützt. Musik, Texte, Filme, Bilder, Fotos aber sind ohne jede Anstrengung und selbst wenn sie der letzte Schund sind, für 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers geschützt - warum zweierlei Maß?
Weil Patente für allgemeinnützliche Technologien gelten (vom Video-Codec bis zum Impfstoff), bei der ein zu langes Monopol dem öffentlichen Wohl zuwiderläuft - denn Patente sind befristete Monopole/Ausnahmen vom wirtschaftlichen Wettbewerb, um Erfindungen und Neuentwicklungen (und die dafür nötigen Investitionen) attraktiver zu machen.

Das Urheberrecht gilt jedoch nur für Werke persönlichen Ausdrucks, bei denen das Allgemeinwohl minder schwer wiegt und die Möglichkeit des Künstlers/Autors, von seiner Arbeit leben zu können, schwerer.

Sowieso wird es nur wenige urheberrechtlich geschützte Werke geben, mit denen man in 100 Jahren soviel Geld verdienen kann wie mit einer patentierten Technologie in 20...



klusterdegenerierung
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 20:44
cantsin hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 20:34 Dann bin ich gespannt, wie Du reagieren würdest, wenn ein Verlag einen Bildband produzieren und kommerziell vertreiben würde, bei dem ein ganzseitiges Foto einen Bildschirm oder eine Leinwand zeigt, auf der ein Video oder Foto zu sehen ist, das Du gemacht hast - und dann nicht nur als zufällige Abbildung, sondern z.B. in einem Bildband über Bühnen-Fotografie...
Keine Ahnung wie Boris das sieht, aber ich würde mich über die kostenlose Werbung freuen.
Ich find's ja auch gut, wenn jemand meine Inhalte in Social Media teilt - gratis Multiplikator für den ich sonst zahlen müßte.
Verlage und Galeristen halten immer am schnellsten die Hand auf wenn es darum geht den Künstler maximal auszubeuten und mit Gesetzen und Verträgen am Geld verdienen zu hindern.
Ist doch auch viel besser für die wenn der Künstler nicht da pupolär wird wo es sich deren Zugriff verwehrt.

Ist wie im Rotlicht, die halten ihr Hinterteil hin und die Zuhälter kassieren!
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Frank Glencairn
Beiträge: 23825

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Wir müssen mal zwei Sachen trennen die hier ständig vermischt werden.

Wie der Titel des Artikels schon sagt, geht es hier nicht darum ob man Denkmäler fotografieren, und daraus Bücher machen darf (weil klar ist daß man das darf), sondern ab welcher Kamerahöhe man das eben nicht mehr darf.

Die Antwort darauf ist auch schon lange bekannt: ca. 2 Meter.

Aufgrund dieses völlig absurden Gesetzes, das niemals für Denkmäler gemacht und gedacht wurde, sondern für nackte Nachbarinnen - jetzt aber schamlos von der VG-Bild dazu missbraucht wird, Geld zu machen - was mich an Klusters Zuhälter Beispiel erinnert.

Um mal "Das Geleucht" von Otto Piene als eines dieser "Kunstwerke auf Halden" als ein Beispiel herauszugreifen - wir reden hier also nicht von einem armen, am Hungertuch nagenden Künstler, der um sein mageres Einkommen fürchten muß, sondern von einem aus Steuermitteln bezahlten Professor, der für eine absolute Trivial-Idee (wir stellen ne große Grubenlampe auf die Halde) ebenfalls aus Steuermitteln bezahlt wurde, und das Ding dann auch noch weitgehend aus Steuermitteln gebaut wurde.



image_2023-06-12_054035554.png
Ja sieht cool aus, nette Idee, vor allem in einem Bergbaugebiet.
Aber irgendeine signifikante Schöpfungshöhe ist dann doch eher nicht gegeben.
Im Normalfall wäre sowas keine "Kunst", sondern auf dem Niveau eines Werbedisplays.

image_2023-06-12_054245999.png
Bloß gut daß der Erfinder der echten Grubenlampe schon so lange tot ist, sonst würde der auch noch klagen - allerdings gegen den Professor.

Side note: daß sowieso unzählige Luftaufnahmen von dem Denkmal seit Jahren im öffentlich im Netz zugänglich sind, macht die ganze Nummer noch absurder.


Das andere Problem ist die Vergütung von Künstlern im allgemeinen.
Gerade bei reiner Auftragskunst ist eigentlich nicht ersichtlich warum ein Künstler über seine Vergütung hinaus zusätzlich immer wieder auf's neue, und auch noch seine Erben (für's nix tun) zusätzlich über Jahre weiter Geld abgreifen sollen. Vor allem dann , wenn sowas vom Steuerzahler bezahlt wird, müßte der Grundsatz gelten, daß das dann der Allgemeinheit gehört.

Was ist mit den Leuten die das Teil wirklich gemacht haben, also den Bauarbeitern, den Schweißern, den Metallarbeitern etc.
Bekommen diejenigen, die das "Kunstwerk" tatsächlich geschaffen haben auch weitere Zahlungen über Jahrzehnte hinaus für die geleistete Arbeit? Ihre Erben?

Vor allem wenn man bedenkt, daß es ohne sie dieses Denkmal gar nicht gäbe.
Natürlich nicht, da würde jeder sagen, das wäre völlig absurd, die haben ihr Geld für die geleistete Arbeit ja schon bekommen.

Der Trick geht folgendermaßen.
Um mehr als einmal für die selbe Arbeit bezahlt zu werden, werden selbst die trivialsten Sachen zu Kunst erklärt, weil für "Kunst" Sonderrechte gelten, die für alles andere nicht gelten.

Das ermöglicht Abzock-Vereinen wieder VG-Bild über Jahre zusätzliches Geld abzusahnen. Ähnlich wie bei der GEMA haben die tatsächlichen Künstler meistens wenig bis nix davon, begünstigt wird nur ein kleiner Kreis.

Oder hat einer von euch schon mal Geld von der VG-Bild überwiesen bekommen, für die ganzen Bilder die ihr auf Facebook und Insta hochgeladen habt? Nein? Die VG kassiert aber für jedes.
Seit der Reform der Haftung der Diensteanbieter im Sommer 2021 sind diese verpflichtet, mit Verwertungsgesellschaften über Lizenzen zu verhandeln.
Die neue Lizenz deckt die Lizenzlücke der Diensteanbieter ab, also vor allem den Upload nicht rechtegeklärter Bilder durch Privatpersonen. Sie umfasst alle Werkarten von Foto bis Comic und erstreckt sich als erweiterte Kollektivlizenz auch auf Außenstehende – ein echter One-Stop-Shop für Meta & Co. Aber vor allem verschafft die neue Bildlizenz den Urheber*innen und Agenturen endlich eine faire Vergütung für diese massenhaften, bisher illegalen Werknutzungen.
Der Tarif verlangt zum Beispiel von Facebook 10,52 Prozent von deren Deutschlandumsatz als jährliche Vergütung.
Mit der Ausschüttung der eingetriebenen Gelder, hat man es dann nicht so eilig - selbst 2 Jahre später.
Mitglieder der Berufsgruppen I und II warten derzeit auf ihre verzögerten Ausschüttungen der Kollektivverteilung für das Nutzungsjahr 2021.
(Stand 24.05.2023)

So sieht hier die wirkliche "Interessensvertretung von Künstlern" aus.
Ich bin mir allerdings ziemlich sicher daß sie die pünktliche Auszahlung von Vorstands-Gehältern im Griff haben.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

cantsin hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 23:28 Weil Patente für allgemeinnützliche Technologien gelten (vom Video-Codec bis zum Impfstoff), bei der ein zu langes Monopol dem öffentlichen Wohl zuwiderläuft - denn Patente sind befristete Monopole/Ausnahmen vom wirtschaftlichen Wettbewerb, um Erfindungen und Neuentwicklungen (und die dafür nötigen Investitionen) attraktiver zu machen.
Sorry, aber das ist Unsinn und wiederlegt nicht, was ich gesagt habe. Das Design einer öffentlichen Sitzbank, einer Lampe usw. ist auch allgemeinnützlich, haben aber dutzende Jahre länger Schutz als die Technologie, mit sie produziert werden. Dank der Copyright Gesetze können sich ganze Konzerne auf Jahrzehnte hinaus milliardenschwere Monopole sichern und sogar noch stetig ausweiten - während kleine Künstler wenig bis gar nichts davon haben.
Hier sind verschiedene Systeme mit historischem Hintergrund einfach völlig aus dem Ruder gelaufen.
Zuletzt geändert von macaw am Mo 12 Jun, 2023 10:20, insgesamt 1-mal geändert.



dienstag_01
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von dienstag_01 »

Franc Glecairn hat geschrieben:Was ist mit den Leuten die das Teil wirklich gemacht haben, also den Bauarbeitern, den Schweißern, den Metallarbeitern etc.
Bekommen diejenigen, die das "Kunstwerk" tatsächlich geschaffen haben auch weitere Zahlungen über Jahrzehnte hinaus für die geleistete Arbeit? Ihre Erben?
Urheberrecht? Wirklich so schwer zu verstehen?



Darth Schneider
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

Aber Ideen für Filme einfach klauen von Filmen die sehr ähnlich schon längst gemacht worden sind, darf man.
Und den Eiffelturm in der Nacht fotorealistisch abzeichnen darf ich auch, aber nicht ihn nachts fotografieren..
Seltsamerweise..;)

Und wie eine Urheberrechts Klage geltend sein kann bei Objekten die ja eh für jeden völlig frei zugänglich und sichtbar sind verstehe ich gar nicht….
Gruss Boris



Frank Glencairn
Beiträge: 23825

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 08:17
Franc Glecairn hat geschrieben:Was ist mit den Leuten die das Teil wirklich gemacht haben, also den Bauarbeitern, den Schweißern, den Metallarbeitern etc.
Bekommen diejenigen, die das "Kunstwerk" tatsächlich geschaffen haben auch weitere Zahlungen über Jahrzehnte hinaus für die geleistete Arbeit? Ihre Erben?
Urheberrecht? Wirklich so schwer zu verstehen?
Urheberrecht hat nix mit Verwertungsrechten zu tun (und erst recht nix mit der Höhe der Kamera) - so schwer zu verstehen?
Sapere aude - de omnibus dubitandum



dienstag_01
Beiträge: 13653

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von dienstag_01 »

Darth Schneider hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 08:42 Aber Ideen für Filme einfach klauen von Filmen die sehr ähnlich schon längst gemacht worden sind, darf man.
Und den Eiffelturm in der Nacht fotorealistisch abzeichnen darf ich auch, aber nicht ihn nachts fotografieren..
Seltsamerweise..;)

Und wie eine Urheberrechts Klage geltend sein kann bei Objekten die ja eh für jeden völlig frei zugänglich und sichtbar sind verstehe ich gar nicht….
Gruss Boris
Für Objekte, die nicht frei zugänglich und sichtbar sind bräuchte es kein Urheberrecht.
Und was den Eiffelturm betrifft, ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es sich in Franbkreich grundsätzlich anders darstellt als in Deutschland, und da fällt natürlich abmalen, abzeichnen auch unter die vom Urheberrecht betroffenen Abbildungsverfahren.
Zuletzt geändert von dienstag_01 am Mo 12 Jun, 2023 09:07, insgesamt 1-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 13653

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von dienstag_01 »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 08:52
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 08:17
Urheberrecht? Wirklich so schwer zu verstehen?
Urheberrecht hat nix mit Verwertungsrechten zu tun (und erst recht nix mit der Höhe der Kamera) - so schwer zu verstehen?
"Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."
Wikipedia



Darth Schneider
Beiträge: 20202

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@dienstag
Hm…
Ein Foto von einem Kunstwerk ist aber streng gesehen gar keine Vervielfältigung von dem Kunstwerk an sich, sondern nur ein Abbild davon.
Eigentlich genau das selbe Abbild das wir mit unserer im Kopf eingebauten Kamera, nämlich mit unserem den Augen, dem ganzen Sehzentrum zusammen mit dem Gehirn auch machen und auswerten können…

Also genau genommen darf man dann solche frei herum stehende Kunstwerke gar nicht mehr anschauen, sonst verletzt man das Urheberrecht eigentlich auch..;)

Wenn es so weiter geht beissen sich die immer noch mehr bescheuerten Gesetze und Verordnungen sich dann gegenseitig…
Gruss Boris



soulbrother
Beiträge: 456

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 06:25 Oder hat einer von euch schon mal Geld von der VG-Bild überwiesen bekommen, für die ganzen Bilder die ihr auf Facebook und Insta hochgeladen habt?
Tja, selber schuld, einfach Deine Veröffentlichungen melden, dann bekommst Du auch Deinen Teil.



pillepalle
Beiträge: 8824

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Melden reicht nicht. Mann muss schon Mitglied bei der VG BildKunst werden. Und das hat nicht nur Vorteile.

Ich habe einen Kollegen der bei denen Mitglied ist und der posaunt das nicht überall herum, denn manche Kunden (vor allem Agenturen, Galeristen, usw) schreckt das oft auch ab. Weil sie eben wissen das sie den Fotografen beim Rechteclearing nicht so einfach über den Tisch ziehen können und die VG BildKunst dafür sorgt das er auch bei späterer Nutzung angemessen vergütet wird. Viele seiner Bilder landen in Katalogen, Büchern, usw. Das ist für ihn eine Art zusätzliche Altersvorsorge, denn er wird auch nach seiner aktiven Tatigkeit Geld für die Nutzung seiner Bilder bekommen.

VG
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TomStg
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von TomStg »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 09:04 "Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."
Wikipedia
Das ist nur die Hälfte der Wahrheit. Denn es geht dabei nur um den Urheber. Davon völlig unabhängig sind die Leistungsschutzrechte. Und diese sind das Problem.



macaw
Beiträge: 1403

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

pillepalle hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 09:46 Melden reicht nicht. Mann muss schon Mitglied bei der VG BildKunst werden. Und das hat nicht nur Vorteile.

Ich habe einen Kollegen der bei denen Mitglied ist und der posaunt das nicht überall herum, denn manche Kunden (vor allem Agenturen, Galeristen, usw) schreckt das oft auch ab. Weil sie eben wissen das sie den Fotografen beim Rechteclearing nicht so einfach über den Tisch ziehen können und die VG BildKunst dafür sorgt das er auch bei späterer Nutzung angemessen vergütet wird. Viele seiner Bilder landen in Katalogen, Büchern, usw. Das ist für ihn eine Art zusätzliche Altersvorsorge, denn er wird auch nach seiner aktiven Tatigkeit Geld für die Nutzung seiner Bilder bekommen.

VG
Das erinnert oberflächlich an die Künstlersozialkasse, die ja auch immer mitkassieren will, wenn irgendwo eine künstlerische Leistung erbracht wird, in überwältigendem Maße auch bei Leuten wie mir, die aber gar nicht in der KSK sind. Es ist auch gar nicht deren Interesse alle drin zu haben, weil die Einnahmen dann gar nicht reichen.

Ganz ehrlich, wenn man sich mal so umschaut, was in vielen westlichen Ländern so für abstruse Regeln gelten, oftmals aus einer Zeit, wo Jules Verne oder Georges Méliès von dem träumten, was für uns schon kalter Kaffee ist, wird einem die Absurdität ansatzweise bewusst. Das heutige Urheberrecht in D wurde 1870 eingeführt und 1907 um "neue" Medien erweitert. Es wird zwar immer wieder angepasst, aber eher in so kleinen Details, dass ich mich frage wofür die 4+ Jahre brauchen um sowas zu verabschieden.

Die eingeschränkte Panoramafreiheit aus dem Artikel oder die noch absurdere Geschichte mit der Fototapete sind nur zwei jüngste Beispiele dafür, wo so langsam fraglich ist, was das Ziel sein soll und wo für mich die Frage im Raum steht, ob die Entscheider nicht allesamt überfordert sind...na eigentlich ist es keine Frage mehr, wenn eine Kanzlerin in 2013 vom Internet als Neuland spricht...



Frank Glencairn
Beiträge: 23825

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 09:04
"Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."
Wikipedia
Was nix mit reinen Auftagsarbeiten zu tun hat (frag mal einen angestellten Grafiker), und schon gar nicht, wenn sie vom Steuerzahler bezahlt werden.

Aber spätestens wenn der so genannte "Urheber" dann dann nicht mal in der Lage ist das "Werk" selbst herzustellen, sondern ein 08/15 Gebrauchsgegenstand in groß von ein paar Bau- und Metallarbeitern quasi industriell hergestellt wird, dann sind wir da eigentlich schon lange raus.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am Mo 12 Jun, 2023 10:54, insgesamt 1-mal geändert.



markusG
Beiträge: 4619

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von markusG »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 10:47 und schon gar nicht, wenn sie vom Steuerzahler bezahlt werden.
Den Zusammenhang musst du mal erklären



pillepalle
Beiträge: 8824

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

@ macaw

Natürlich kann man über die Art der Umsetzung der einzelnen Rechtevertretungen (wie die VG BildKunst, GEMA,usw) streiten. Ich habe mich auch schon über die geärgert und da läuft sicher auch einiges nicht so gut. Aber der Grundgedanke ist schon richtig.

Und gerade von der KSK profitieren vor allem die 'kleinen' Künstler. Die erfolgreicheren werden stärker zur Kasse gebeten. Versichere Dich mal privat irgendwo. Und das auch Künstler die nicht in der KSK Mitglied sind, Beiträge beitragen (tolle Formulierung :)) ist auch nicht falsch. Es ist ein solidarisches System zum Schutz der Leute die sich sonst gar keine Versicherung leisten könnten. Es ist doch prinzipiell richtg das jeder versichert ist und auch etwas zum System beiträgt.

VG
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Frank Glencairn
Beiträge: 23825

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

pillepalle hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 10:49 Und das auch Künstler die nicht in der KSK Mitglied sind, Beiträge beitragen ...
Tun sie nicht, sondern ihre Kunden.
Blöderweise auch die Kunden von Leuten, die niemals von der KSK als "Künstler" akzeptiert werden würden.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Frank Glencairn
Beiträge: 23825

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

markusG hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 10:49
Den Zusammenhang musst du mal erklären
Geld der Allgemeinheit > Eigentum der Allgemeinheit.
Sonst wird hier doch immer über Verluste vergemeinschaften - Gewinne privatisieren gemotzt - und plötzlich nicht mehr?
Sapere aude - de omnibus dubitandum



pillepalle
Beiträge: 8824

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

@ Frank

Ja, meinte ich eigentlich, ihre Kunden. Warum sollen nur für Tätigkeiten von fest Angestellten Beiträge bezahlt werden, nicht aber für freie Mitarbeiter? Ein Solidarsystem kann doch nur funktionieren wenn auch alle mitmachen. Sonst ist das so wie bei den Steuern. Die Reichen und Großen drücken sich darum und die kleineren haben diese Möglichkeiten nicht.

VG
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Zuletzt geändert von pillepalle am Mo 12 Jun, 2023 11:10, insgesamt 1-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 13653

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von dienstag_01 »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 10:47
dienstag_01 hat geschrieben: Mo 12 Jun, 2023 09:04
"Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."
Wikipedia
Was nix mit reinen Auftagsarbeiten zu tun hat (frag mal einen angestellten Grafiker), und schon gar nicht, wenn sie vom Steuerzahler bezahlt werden.

Aber spätestens wenn der so genannte "Urheber" dann dann nicht mal in der Lage ist das "Werk" selbst herzustellen, sondern ein 08/15 Gebrauchsgegenstand in groß von ein paar Bau- und Metallarbeitern quasi industriell hergestellt wird, dann sind wir da eigentlich schon lange raus.
"Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht."
Wikipedia
Geistiges Eigentum. Kann man dir sonst noch irgendwie helfen?



egmontbadini
Beiträge: 90

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von egmontbadini »

mmmh, wenn ich mir drei Dachlatten zusammenschraube und mit meiner Cam in 9m eine Aufnahme mache, gilt die P-Freiheit, wenn meine Drohne in 8m Höhe fliegt, habe ich keine Panoramafreiheit. Wenn Holz nicht so teuer wäre... und wie ist das eigentlich mit einem Helikopter?
woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich gesagt habe?



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