Das wird ein Filmemacher auch... und trotzdem bleibt er Urheber. Genauso wie ein Komponist, ein Fotograf, usw...Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 22:21 Das ist genau die Misskonzeption, von der ich gesprochen habe.
Der Künstler wurde bereits für seine Arbeit bezahlt.
Das gilt ja nur bis 70 Jahre nach dem Tod. Damit der Künstler und seine Familie auch etwas davon hat. Danach kann jeder damit machen was er möchte. Du kannst ohne Probleme Bach den ganzen Tag hoch und runter spielen, auch öffentlich :)Darth Schneider hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 22:31 So gesehen wie du das es jetzt siehst darf ja absolut niemand mehr ein Foto von der Pyramiden machen mit seiner Familie davor stehend, ohne verklagt zu werden…
Das kann doch nicht sinnvoll sein, oder ?
Gruss Boris
Die ganzen Schutzrechte ergeben sowas von keinen Sinn. Patente (!!!) also Entwicklungen, die u.U. Millionen gekostet haben und teuere Abläufe für die Patente durchgehen müssen, sind nur für 20 Jahre geschützt. Musik, Texte, Filme, Bilder, Fotos aber sind ohne jede Anstrengung und selbst wenn sie der letzte Schund sind, für 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers geschützt - warum zweierlei Maß?Darth Schneider hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 22:43 @Pille
Genau so idiotisch, 70 Jahre, weil Zeit ist sehr relativ.
Wenn ein Künstler nicht will das seine Kunst einfach so fotografiert und benutzt wird, soll er sie gefälligst nicht unter freien Himmel ausstellen.
Weil der freie Himmel darüber gehört blöderweise nicht ihm alleine.
So einfach wäre das…
Gruss Boris
Weil es Leute gibt die Kunst und geistiges Eigentum für schützenswert halten. Eine Welt in der nur noch der Kommerz regiert stelle ich mir jetzt auch nicht unbedingt schöner vor.
Auch völlig bescheuert. Wenn ein 30 jähriger erfolgreiche Musik komponiert hat und dann verstirbt (dieser Avicii z.b.), können sich seine, an der Kunst völlig unbeteiligten Verwandten zwar noch 70 Jahre die Taschen vollmachen, hätten aber im Falle, wenn er 90 geworden und ein Repertoire wie John Williams zusammengetragen hätte, dazu noch 60 weitere fruchtbare Jahre des Schaffens direkt Erben und dann obendrein 70 Jahre Lizenzgebühren ernten können.pillepalle hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 22:39Das gilt ja nur bis 70 Jahre nach dem Tod. Damit der Künstler und seine Familie auch etwas davon hat. Danach kann jeder damit machen was er möchte. Du kannst ohne Probleme Bach den ganzen Tag hoch und runter spielen, auch öffentlich :)Darth Schneider hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 22:31 So gesehen wie du das es jetzt siehst darf ja absolut niemand mehr ein Foto von der Pyramiden machen mit seiner Familie davor stehend, ohne verklagt zu werden…
Das kann doch nicht sinnvoll sein, oder ?
Gruss Boris
VG
Patentiertes geistiges Eigentum ist also weniger Wert als ein unscharfes Foto? Was für eine Logik...pillepalle hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 22:57Weil es Leute gibt die Kunst und geistiges Eigentum für schützenswert halten. Eine Welt in der nur noch der Kommerz regiert stelle ich mir jetzt auch nicht unbedingt schöner vor.
VG
Weil Patente für allgemeinnützliche Technologien gelten (vom Video-Codec bis zum Impfstoff), bei der ein zu langes Monopol dem öffentlichen Wohl zuwiderläuft - denn Patente sind befristete Monopole/Ausnahmen vom wirtschaftlichen Wettbewerb, um Erfindungen und Neuentwicklungen (und die dafür nötigen Investitionen) attraktiver zu machen.macaw hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 22:53 Patente (!!!) also Entwicklungen, die u.U. Millionen gekostet haben und teuere Abläufe für die Patente durchgehen müssen, sind nur für 20 Jahre geschützt. Musik, Texte, Filme, Bilder, Fotos aber sind ohne jede Anstrengung und selbst wenn sie der letzte Schund sind, für 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers geschützt - warum zweierlei Maß?
Verlage und Galeristen halten immer am schnellsten die Hand auf wenn es darum geht den Künstler maximal auszubeuten und mit Gesetzen und Verträgen am Geld verdienen zu hindern.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 20:44Keine Ahnung wie Boris das sieht, aber ich würde mich über die kostenlose Werbung freuen.cantsin hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 20:34 Dann bin ich gespannt, wie Du reagieren würdest, wenn ein Verlag einen Bildband produzieren und kommerziell vertreiben würde, bei dem ein ganzseitiges Foto einen Bildschirm oder eine Leinwand zeigt, auf der ein Video oder Foto zu sehen ist, das Du gemacht hast - und dann nicht nur als zufällige Abbildung, sondern z.B. in einem Bildband über Bühnen-Fotografie...
Ich find's ja auch gut, wenn jemand meine Inhalte in Social Media teilt - gratis Multiplikator für den ich sonst zahlen müßte.
Mit der Ausschüttung der eingetriebenen Gelder, hat man es dann nicht so eilig - selbst 2 Jahre später.Seit der Reform der Haftung der Diensteanbieter im Sommer 2021 sind diese verpflichtet, mit Verwertungsgesellschaften über Lizenzen zu verhandeln.
Die neue Lizenz deckt die Lizenzlücke der Diensteanbieter ab, also vor allem den Upload nicht rechtegeklärter Bilder durch Privatpersonen. Sie umfasst alle Werkarten von Foto bis Comic und erstreckt sich als erweiterte Kollektivlizenz auch auf Außenstehende – ein echter One-Stop-Shop für Meta & Co. Aber vor allem verschafft die neue Bildlizenz den Urheber*innen und Agenturen endlich eine faire Vergütung für diese massenhaften, bisher illegalen Werknutzungen.
Der Tarif verlangt zum Beispiel von Facebook 10,52 Prozent von deren Deutschlandumsatz als jährliche Vergütung.
(Stand 24.05.2023)Mitglieder der Berufsgruppen I und II warten derzeit auf ihre verzögerten Ausschüttungen der Kollektivverteilung für das Nutzungsjahr 2021.
Sorry, aber das ist Unsinn und wiederlegt nicht, was ich gesagt habe. Das Design einer öffentlichen Sitzbank, einer Lampe usw. ist auch allgemeinnützlich, haben aber dutzende Jahre länger Schutz als die Technologie, mit sie produziert werden. Dank der Copyright Gesetze können sich ganze Konzerne auf Jahrzehnte hinaus milliardenschwere Monopole sichern und sogar noch stetig ausweiten - während kleine Künstler wenig bis gar nichts davon haben.cantsin hat geschrieben: ↑So 11 Jun, 2023 23:28 Weil Patente für allgemeinnützliche Technologien gelten (vom Video-Codec bis zum Impfstoff), bei der ein zu langes Monopol dem öffentlichen Wohl zuwiderläuft - denn Patente sind befristete Monopole/Ausnahmen vom wirtschaftlichen Wettbewerb, um Erfindungen und Neuentwicklungen (und die dafür nötigen Investitionen) attraktiver zu machen.
Urheberrecht? Wirklich so schwer zu verstehen?Franc Glecairn hat geschrieben:Was ist mit den Leuten die das Teil wirklich gemacht haben, also den Bauarbeitern, den Schweißern, den Metallarbeitern etc.
Bekommen diejenigen, die das "Kunstwerk" tatsächlich geschaffen haben auch weitere Zahlungen über Jahrzehnte hinaus für die geleistete Arbeit? Ihre Erben?
Urheberrecht hat nix mit Verwertungsrechten zu tun (und erst recht nix mit der Höhe der Kamera) - so schwer zu verstehen?dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 08:17Urheberrecht? Wirklich so schwer zu verstehen?Franc Glecairn hat geschrieben:Was ist mit den Leuten die das Teil wirklich gemacht haben, also den Bauarbeitern, den Schweißern, den Metallarbeitern etc.
Bekommen diejenigen, die das "Kunstwerk" tatsächlich geschaffen haben auch weitere Zahlungen über Jahrzehnte hinaus für die geleistete Arbeit? Ihre Erben?
Für Objekte, die nicht frei zugänglich und sichtbar sind bräuchte es kein Urheberrecht.Darth Schneider hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 08:42 Aber Ideen für Filme einfach klauen von Filmen die sehr ähnlich schon längst gemacht worden sind, darf man.
Und den Eiffelturm in der Nacht fotorealistisch abzeichnen darf ich auch, aber nicht ihn nachts fotografieren..
Seltsamerweise..;)
Und wie eine Urheberrechts Klage geltend sein kann bei Objekten die ja eh für jeden völlig frei zugänglich und sichtbar sind verstehe ich gar nicht….
Gruss Boris
"Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 08:52Urheberrecht hat nix mit Verwertungsrechten zu tun (und erst recht nix mit der Höhe der Kamera) - so schwer zu verstehen?
Tja, selber schuld, einfach Deine Veröffentlichungen melden, dann bekommst Du auch Deinen Teil.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 06:25 Oder hat einer von euch schon mal Geld von der VG-Bild überwiesen bekommen, für die ganzen Bilder die ihr auf Facebook und Insta hochgeladen habt?
Das ist nur die Hälfte der Wahrheit. Denn es geht dabei nur um den Urheber. Davon völlig unabhängig sind die Leistungsschutzrechte. Und diese sind das Problem.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 09:04 "Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."
Wikipedia
Das erinnert oberflächlich an die Künstlersozialkasse, die ja auch immer mitkassieren will, wenn irgendwo eine künstlerische Leistung erbracht wird, in überwältigendem Maße auch bei Leuten wie mir, die aber gar nicht in der KSK sind. Es ist auch gar nicht deren Interesse alle drin zu haben, weil die Einnahmen dann gar nicht reichen.pillepalle hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 09:46 Melden reicht nicht. Mann muss schon Mitglied bei der VG BildKunst werden. Und das hat nicht nur Vorteile.
Ich habe einen Kollegen der bei denen Mitglied ist und der posaunt das nicht überall herum, denn manche Kunden (vor allem Agenturen, Galeristen, usw) schreckt das oft auch ab. Weil sie eben wissen das sie den Fotografen beim Rechteclearing nicht so einfach über den Tisch ziehen können und die VG BildKunst dafür sorgt das er auch bei späterer Nutzung angemessen vergütet wird. Viele seiner Bilder landen in Katalogen, Büchern, usw. Das ist für ihn eine Art zusätzliche Altersvorsorge, denn er wird auch nach seiner aktiven Tatigkeit Geld für die Nutzung seiner Bilder bekommen.
VG
Was nix mit reinen Auftagsarbeiten zu tun hat (frag mal einen angestellten Grafiker), und schon gar nicht, wenn sie vom Steuerzahler bezahlt werden.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 09:04
"Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."
Wikipedia
Den Zusammenhang musst du mal erklärenFrank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 10:47 und schon gar nicht, wenn sie vom Steuerzahler bezahlt werden.
Tun sie nicht, sondern ihre Kunden.pillepalle hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 10:49 Und das auch Künstler die nicht in der KSK Mitglied sind, Beiträge beitragen ...
Geld der Allgemeinheit > Eigentum der Allgemeinheit.
"Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht."Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 10:47Was nix mit reinen Auftagsarbeiten zu tun hat (frag mal einen angestellten Grafiker), und schon gar nicht, wenn sie vom Steuerzahler bezahlt werden.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 12 Jun, 2023 09:04
"Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."
Wikipedia
Aber spätestens wenn der so genannte "Urheber" dann dann nicht mal in der Lage ist das "Werk" selbst herzustellen, sondern ein 08/15 Gebrauchsgegenstand in groß von ein paar Bau- und Metallarbeitern quasi industriell hergestellt wird, dann sind wir da eigentlich schon lange raus.