rush hat geschrieben: ↑Di 17 Dez, 2019 15:26
Und insbesondere der folgende Satz aus dem Dokument:
"Verboten ist...
...der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über
Wohngrundstücken.
Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
ja sowas kommt dabei raus, wenn man einen dobrindt aus bayern 2017 so ein gesetz machen lässt. in bayern ist ein großteil der interessanten und zu filmenden orte ländlich. bei uns in NRW ist ein großteil der interessanten und zu filmenden orte urban. in bayern entstehen arbeitsplätze für gute drohnenfilmer, die dann bei uns gebucht werden, weil unsere hobbyflieger ihre drohnen wegschmeißen können. gut gespielt, CSU!
p.s. : die realität sieht aber gerade so aus, daß jeder fliegt wie er will, und keiner den drohnenpiloten anzeigt. und die polizei hat mal so gar keine lust, irgendwelchen drohnen hinterher zu jagen. auf der prioritätenliste stehen die ganz weit unter den clankriegen, rockerbanden, rechtsterroristen, wirtschaftskriminalität (bei der deutschen bank ist die polizei mittlerweile stammgast)....