Frage von om:Hallo liebe Filmgemeinde,
1.
Dass Youtube einen darauf hinweist, dass bestimmte musikalische Inhalte andere Rechteinhaber haben, ist ja nun bekannt. Und dass dann hin und wieder die Tonspur gelöscht wird, tja, das kann passieren. Aber nach welchen Kriterien wird hierbei vorgegegangen?
Beispiel: Habe vor einem Jahr einen (ungelisteten) Videogruß meiner Nachkommenschaft erstellt. Sie trällert zu "Feliz Navidad". Zufällig sah ich heute, dass die Tonspur entfernt wurde. Zur gleichen Zeit finde ich jedoch dutzende andere Videos mit demselben Lied welche auch noch viel älter sind.
2.
Welchen Erfolg bzw. welche Gefahr bringt es mit sich, wenn bei YT Einspruch erhoben wird oder wenn man den "Inhalt von Drittanbietern bestätigt"? Und welches ist der richtige Einspruchs-Punkt für z.B.
a) eine gefilmte öffentliche Sportveranstaltung, bei der aus dem Hintergrund Musik aus den Lautsprechern dudelt,
b) ein Schulfest, bei der die Disco schallt?
Jedenfalls allen ein Frohes Weihnachtsfest
PS: Kann man noch mit der Landeinstellung bei YT tricksen oder ist das vollkommen egal?