Frage von christoffer:Hallo
Habe jetzt Stunden recherchiert und muss leider doch einen neues Thema starten, weil ich dazu nichts klares gefunden habe.
Letztens habe ich den Film getting any gesehen und da kommt aufeinmal ein Lied, dass jeden ganz klar Ghostbusters erinnert, aber ganz klar auch nicht ghostbusters ist.( Der Filmausschnitt hier
... re=related, Ghostbusters hier
) Jetzt wollte ich sowas ähnliches machen. Eine Parodie auf Tetris mit Pfandflaschen anstatt mit Tetrissteinen. Damit das ganze ein Lacher wird, brauch ich wie in dem Filmausschnitt auch Musik die darauf hinweist, aber ich will ja keine Rechte verletzen.
Gelesen habe ich zum Beispiel hier
http://www.amateurfilm-forum.de/allgeme ... ndex2.html, dass wenn ein Lied an ein anderes erinnert, es ein Plagiat ist.
Daß sog. "10-sec-Samples erlaubt sind, ist ein Irrrtum Es gibt nirgends eine Regelung, wo dies drinsteht. Also - wichtig ist immer der Wiedererkennungswert. Wenn der gegeben ist, dann ist die Verwendung solchen Materials schlicht und ergreifend ein Copyright-Verstoß, auch wenns nur 2 sec sind. Das jetzt nicht ganz das gleiche, weil hier von 2 echten sekunden gesprochen wird, aber es ging da ja auch um den Wiederekennungswert
Das ja aber ziemlich subjektiv. Ich will das Lied genau so schreiben, dass es erinnert, aber keine Rechte verletzt. Gibt es da keine genauen Bestimmungen? Dann hätten die im Film ja auch die Rechte verletzt, weil jeder weiß, dass Ghostbusters nachgemacht wurde.
Antwort von Kevinovicz:
Guck' dir mal heutige Werbeclips an, da wimmelt es nur so von Musik-Plagiaten. Ich weiß jetzt nicht mehr wofür da geworben wurde, aber erinnere mich an "I Want Your Sex" von George Michael und "I Feel You" von Depeche Mode. Die Liste lässt sich sicherlich noch ellenlang fortführen.
Zurück zum Thema; ich würde mir da erst mal keine allzu großen Gedanken machen. Für den "Wiedererkennungswert" reicht es ja (wie oben beschrieben) oft schon aus, wenn du die gleichen Sounds bastelst und das gleiche Tempo nimmst. Dann vielleicht noch die Töne der Melodien in anderer Reihenfolge und fertig.
Machen die Werbemusikfritzen ja anscheinend nicht anders.
Und ob dann noch jemand klagt? Vorher kommt erstmal eine Aufforderung zur Entfernung der Musik...
Antwort von Kevinovicz:
Uiuiui...
Habe gerade erst den anderen Thread mit "Matrix" entdeckt...
Antwort von christoffer:
na gut. Also ne genaue Regelung findet man nicht??
Habe gerade erst den anderen Thread mit "Matrix" entdeckt...
Was soll das denn heißen?
Antwort von Bernd E.:
...ne genaue Regelung findet man nicht?...
In rechtlichen Belangen kommt es immer auf den Einzelfall an, der dann oft noch unterschiedlich ausgelegt werden kann. Recherchier doch mal etwas zum Stichwort "Melodienschutz" in Zusammenhang mit Parodien - das sollte dir weiterhelfen. Im übrigen ist der Tipp von Kevinovicz gut: Klaue nicht die Melodie selbst, sondern kopiere deren Stil. Da hast du viel mehr Freiheiten.
Antwort von Kevinovicz:
Das soll heißen, dass sich alle deine Fragen bisher auf rechtliche Dinge bezogen haben und in dieser Aufreihung dann schon rein gar nichts mehr mit Film zu tun haben.
Das soll heißen, du solltest dich fragen, ob Film wirklich das Richtige für dich ist oder, ob du nicht lieber Jura mit Schwerpunkt Urheberrecht studieren solltest.
Sorry für die harten Worte, aber wenn man versucht, jemandem zu helfen, dann aber bemerkt, dass es dem Betreffenden gar nicht um das Umsetzen sondern (anscheinend) nur um Phantasiespiele geht, ist das sehr ärgerlich...
Antwort von christoffer:
Phantasiespiele? Ja nun, damit fängt es an. Man muss jawohl noch Träume und Visionen haben, und wenn man davon genug hat und die endlich umsetzen will, dann ist einem im kreativen Bereich keine Grenze gesetzt. Alles geht irgendwie. Deswegen frage ich da auch nicht nach, weil ich da selber Lösungen finden kann und sonst finde ich bestimmt noch ein Thema in dem es vlt. um technische Probleme geht.
Was ich nicht mit Kreativität lösen kann, sind Gesetze. Die sind nun mal da oder einfach nur Auslegungssache, aber das muss man wissen. Alles andere kann ich mir erarbeiten.
Und Dinge auswendig lernen und wissen, ist ganz bestimmt das letzte was ich tuen möchte.
Ich meine, wenn man in der Jugend sich mit filmen schon beschäftigt, dann beschäftigt man sich mit allem außer den Gesetzen. Wenn man dann dazu über geht, was ernstes auf die Beine zu stellen, dann muss man sich nunmal mit den Gesetzen auseinandersetzen.
Daher die drei Fragen jetzt.
Melodienschutz und Parodie sind wirklich die passenden Stichwörter.... ich such mich da durch. Danke =)
Antwort von Kevinovicz:
Sorry, ich bin da wohl ein bisschen über's Ziel hinausgeschossen.
Wie dem auch sei - Hauptsache, die Antworten haben ein bisschen weitergeholfen und neue Denkanstöße geliefert.
Gutes Gelingen!
Antwort von christoffer:
Dankeschön.
Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass die Melodie aus Tetris aus einem alten russischen Volkslied stammt. Der Komponist ist 1878 gestorben. Das heißt, ich kann die Originalmelodie nehmen, solange sie von mir eingespielt wird?
Antwort von DWUA:
Der Komponist ist 1878 gestorben. Das heißt, ich kann die Originalmelodie nehmen, solange sie von mir eingespielt wird?
Ja! Er ist seit über 70 Jahren tot.
Sobald du deine "Neueinspielung" veröffentlicht hast, gilt auch das
Verwertungsrecht. Bis 50 Jahre nach deinem Tod.
Antwort von handiro:
was die japaner in der ghostbuster parodie gemacht haben ist dann ok wenn sie in der werkanmeldung bei der JASRAC ( dat is die japanische gema) den original urheber als "zitiert" und somit als miturheber korrekt angegeben haben. sie hätten den urheber auch vorher von der bearbeitung/parodierung seines werkes informieren können und sich so seine erlaubnis holen können....es gibt verschiedene wege. zusätzlich kommt bei parodie noch der faktor kunst hinzu....
es ist also in jedem fall nicht einfach und mit einer regelung zu erklären wo das plagiat anfängt. entscheidend ist auch immer ob mit dem parodierten werk ein nennenswerter umsatz gemacht wird wegen dem es sich lohnt zu klagen.
bei grossen kino filmen gibt es extra copyright experten die sich genau um sowas kümmern, ( mich z.b.)
Antwort von DWUA:
... habe ich rausgefunden, dass die Melodie aus Tetris aus einem alten russischen Volkslied stammt. Der Komponist ist 1878 gestorben.
Nachfrage, weil schon interessant:
Wie heißt denn dieser Komponist?
"Volksweisen" haben den Charakter, unauthorisiert zu sein.
Gib mal bei YT "korobeiniki" ein...
Ein paar praktische Beispiele anhand bekannter "Melodien":
Das hier
kannst du vom ersten bis zum letzten Takt selbst einspielen.
Bei dem hier
müsstest du noch 9 Jahre warten, bis das Urheberrecht
erloschen ist. Es sei denn, du bezahlst dafür.
Hier reichen auch schon die ersten 2 Takte (Wiedererkennungswert)
oder
um einiges dafür hinzublättern...
Also aufpassen, - betreffs Wiedererkennungswert!
;))