Frage von Multivideocutterman:Hi!
Wann ist es pratisch sinnvoll einen Vertrag rauszuholen, um das Material zu veröffentlichen (gehen wir davon aus, dass man mit einer Schulercam dreht und keine Absperrungen benötigt): ?
a) man filmt eine Straße, auf denen sind normale Häuser.
-es wird nicht explizit gezeigt
-es wird explizit gezeigt, aber man kann nicht reinsehen (scheiben spiegeln die Straße)
b) man filmt eine Straße darauf befindet sich geschützter Inhalt, wie ein Firmenlogo oder ein Denkmal
-es wird nicht explizit gezeigt
-es wird explizit gezeigt
c) man filmt in einer Halle oder Sportplatz eine Veranstaltung. Die Genehmigung vom Veranstalter hat man, aber noch nicht die vom Hallenvermieter. Muss man den fragen? (wenn es nicht um die Halle geht, sondern z.B. um das Fussballspiel darin)?
d) man filmt eine Person im Poträt, wobei diese darüber in Kenntnis gesetzt ist, z.B. bei einem Kurz-Interview
Viele Grüße,
Multivideocutterman
Antwort von newsart:
Wofür sind die Aufnahmen gedacht? Für einen journalistischen Bericht benötigst Du in keinem der Fälle eine zusätzliche Genehmigung. Wenn es ein Werbespot wird, dann könnten die fremden Logos stören.