| Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches
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Frage von rundabout:
Moin moin liebe Filmemacher,
ich möchte für ein NICHT kommerzielles Projekt einen Track von Airbourne zur Untermalung nutzen. Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...
Gibst irgendwelche anderen Lizenseintreiber oder kann ich den Track dann nutzen und veröffentlichen? Ich mein bei Youtube gibst den Titel schon und irgenein lustiger Knirps hat wahrscheinlich mit dem Movie Maker Bilder der Band einblenden lassen..
Ein Antwort wäre super den der Track ist super Geil... kennt ihr sicher "Airbourne - Running Wild"
Viele Grüße
Antwort von HolgerH_2:
Moin moin liebe Filmemacher,
ich möchte für ein NICHT kommerzielles Projekt einen Track von Airbourne zur Untermalung nutzen. Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...
Gibst irgendwelche anderen Lizenseintreiber oder kann ich den Track dann nutzen und veröffentlichen? Ich mein bei Youtube gibst den Titel schon und irgenein lustiger Knirps hat wahrscheinlich mit dem Movie Maker Bilder der Band einblenden lassen..
Ein Antwort wäre super den der Track ist super Geil... kennt ihr sicher "Airbourne - Running Wild"
Viele Grüße
Ein altes Thema. Grundsätzlich gilt: Es ist SCHEISS-EGAL, ob Du ein nicht-kommerzielles Filmprojekt erstellst.
1.) Hast Du die Rechte der Musiker von Airbourne, das Stück für Deinen Film zu nutzen? Dazu musst Du Dich nicht mit der GEMA oder dem Slashcam-Forum in Verbindung setzen, sondern mit der Plattenfirma/dem Management/dem Vertrieb von Airbourne. Richte Dich auf heftige Kosten ein. Richtig heftige Kosten. Es sei denn, Du kannst sie persönlich von Deinen nicht-kommerziellen Absichten überzeugen. Vielleicht sind sie dann etwas gnädiger.
Aber das das ist nur der erste Teil ...
2.) Wenn Du den Film öffentlich vorführen möchtest (;z.B. im Internet, auf dem Schulhof, vor Deinen Freunden im Fußball-Verein), dann musst Du IMMER ZUSÄTZLICH (;!!!!) zu den Kosten für die Nutzungsrechte an Airbourne auch für diese Veröffentlichung noch GEMA-Gebühren zahlen. Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren. Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"
Diese GEMA-Kosten hängen unter anderem von der Art der Veröffentlichung ab (;Auflage, Raumgröße, Wo wird der Film vor wieviel Menschen vorgeführt etc.). Ich weiß nicht, in welchem Zustand die derzeitigen Streitereien zwischen youtube und der GEMA sind. Dazu solltest Du weiter recherchieren.
Kurz: Du solltest Dich nach einer anderen Musik für Deinen Film umschauen, denn es gibt GEMA-freie Musikstücke. Aber Vorsicht: GEMA-frei heißt nicht kostenlos, denn Du musst Punkt 1 beachten. Folglich musst Du bei den Produzenten von GEMA-freien Musikstücken die Lizenz zur Verwendung der Musikstücke kaufen. z.B. bei highland Musikarchiv, soundtaxi.net etc. Von ihnen erhältst Du nach dem Kauf Freistellungen für die Aufführungen, die Dir schriftlich bestätigen, dass die Musikstücke GEMA-frei sind.
Du kannst natürlich beide Punkte ignorieren. Vielleicht hast Du Glück. Vielleicht hast Du auch ein paar Tage nach der Vorführung Deines Films zwei Briefe von mindestens zwei Anwälten (;1x Musikfirma/Airbourne; 1x GEMA) im Postkasten, die Dich mit sehr interessanten Euro-Summen konfrontieren, die Dich nach Zahlung zu einem Fall für Peter Zwegat machen könnten.
Eine Anmerkung: Dieses Posting kann und will keine Rechtsberatung sein. Du solltest Dich für Rechtsfragen und Musik-Lizenzkosten in Deinen Filmen mit Deinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Du hast keinen Rechtsanwalt? Besorg' Dir einen.
Gruß Holger
Antwort von Alikali:
Danke. Das war die ultimative, unmißverständliche und einzig richtige Antwort auf diese mittlerweile wöchentlich wiederkehrende immergleiche Frage.
Sollte man unbedingt zu den FAQ nehmen und immer drauf verweisen.... :-)
Antwort von derpianoman:
Ja. Aber bitte auch die genaue Formulierung der Frage übernehmen:
"Gema ja/ nein? hää" - perfekt! :-)))
Antwort von frm:
BEispiel, ich habe mir die Arbeit gemacht fü rein Projekt Musik anzufragen.
Wir wollten Hotel California von den Gipsy Kings für 40 sec im Kino zeigen. Ich habe den VErlag angerufen und die sagten mir ungefähre Preiskategorien: Verlag 5000 EUR zusätzlich mindesten 5000 EUR PLattenfirma, dann noch die Gema. Selbst wenn ich alles bezahlen will heist es noch lange nicht das in unserem Fall die Gipsy Kings einwilligen und die MUsik frigeben.
Ist schon Crazy.
mfg Florian
Antwort von Kar.El.Gott:
...dabei ist lustigerweise die GEMA der geringste Posten. 30.000 DVD mit 3Min Musik, unter 50Euro....hatte aber die Freigabe des Verlages!
Antwort von Clemensch:
Hallo an alle,
Folgendes: Habe von einer Kundschaft ein Video bekommen das ich ein wenig umschneiden sollte.
Gewünscht, getan, das Video habe ich nach ihrer Vorstellung umgeschnitten.
Jetzt meine Frage -> Kann ich die gleiche Musik wieder verwenden oder nicht?
Das Video was sie mir gegeben hatt wurde von einer anderen Firma Produziert, der hatt alle rechte gekauft und an die Kundschaft weitergegeben.
Das Video sollte im Netz landen.
Glaube nämlich zu wissen das wenn sich das Bildmaterial ändert die Rechte wieder neu erworben werden müssen?!
schöne Grüße Clemens
Antwort von frm:
ICh denke auch allerdings wenn es um das gleiche Projekt geht wär mir Neu das mann neue Rechte bezahlt. Ich würde mal beim VErlag bzw GEma nachfragen.
Ich habe schon öfter Musik von Sonoton gekauft und die sagten das es immer Projektbezogen gekauft bzw. die Rechte dafür erworben werden.
mfg Florian
Antwort von zielfoto:
Hallo liebe Filmemacher, seid in Fragen GEMA, aber auch bei GEMA-frei vorsichtig! Solange Ihr Eure Filmkunstwerke nur in der guten Stube flimmern laßt, ist das alles keine Frage, a b e r spannend wird es, wie schon hier so oft berichtet, wenn das Werk öffentlich vorgeführt wird. Mein Beispiel: Ich habe für einen Yachtausrüster ein Firmenvideo erarbeitet und zwei Titel von highland Musikarchiv verwendet und für die kommerzielle Nutzung gegen Bezahlung eine Freigabe bekommen! Am Ende des Videos kommt ein kurzer Hinweis auf GEMA-freie Musik vom highland Musikarchiv. Das Video läuft zwar auf der Homepage des Auftraggebers ohne Beanstandung, aber jedes Mal, wenn es am Messestand in Düsseldorf oder Hamburg läuft, kommt prompt von der GEMA eine Abmahnung mit Rechnung über 300 €. Dann wird den Kameraden eine Kopie des "Freigabedokuments für die kommerzielle Nutzung" mit Nennung der Titel zugeschickt und es ist Ruhe - bis zum nächsten Mal. Ich werde jetzt den Hinweis am Ende des Videos noch ausführlicher gestalten, damit die GEMA-Freunde ruhig schlafen können, vor allem aber, damit dem Auftraggeber Ärger erspart bleibt. Gruß zielfoto
Antwort von Winterbiker:
@zielfoto Das ist normal, solange die Vorführung nicht im Vorfeld angemeldet ist. Und das sollte Dein Auftraggeber unbedingt vorher machen. Jede öffentliche Vorführung ist an zu melden, egal ob mit gemafreier Musik oder nicht. Denn die Herren Prüfer wissen ja nicht, welche Musik verwendet wird. So schlendern sie über die Messestände und jeder, der nicht vorab angemeldet ist, bekommt eine Rechnung!
Viele Grüße
Winterbiker
Antwort von zielfoto:
@zielfoto Das ist normal, solange die Vorführung nicht im Vorfeld angemeldet ist. Und das sollte Dein Auftraggeber unbedingt vorher machen. Jede öffentliche Vorführung ist an zu melden, egal ob mit gemafreier Musik oder nicht. Denn die Herren Prüfer wissen ja nicht, welche Musik verwendet wird. So schlendern sie über die Messestände und jeder, der nicht vorab angemeldet ist, bekommt eine Rechnung!
Viele Grüße
Winterbiker
Oha! Das ist ein buchstäblich wertvoller Hinweis! Danke! Werde ich sofort an meinem Auftraggeber weitergeben. zielfoto
Antwort von Clemensch:
ICh denke auch allerdings wenn es um das gleiche Projekt geht wär mir Neu das mann neue Rechte bezahlt. Florian
Nun ja die Kundschaft hatt ein Image Video produzieren lassen. Dieses Video möchte sie nun umgeschnitten und mit den neuen Logos auf die Homepage stellen! Kann man das alls gleiches Projekt bezeichnen?
Schöne Grüße Clemens
Antwort von Winterbiker:
Für die Musik muss der Produzent des Films oder die Firma ja eine schriftliche Freigabe haben. Darin ist genau angegeben, wie diese Musik und in welchem Umfang verwendet werden darf. Lass Dir einfach eine Kopie der Freistellung mailen, dann sind alle noch offenen Fragen beantwortet.
Viele Grüße
Winterbiker
Antwort von Clemensch:
super, danke!
Schöne Grüße
Antwort von Multivideocutterman:
Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...
Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren. Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"
wenn in der Gema-Datenbank das Stück nicht ist, wird es doch von der Gema auch nicht vertreten, oder sehe ich das falsch? Denn dann müsste ich es ja auch nicht bei der Gema angeben, denn die arbeiten ja nicht für Leute/Lieder die sie nicht als Kunden haben, oder? Wieso muss ich dann IMMER Gema-Gebühren zahlen? Wäre es nicht logischer sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzten, wenn er kein Gema-Mitglied ist?
Kleines Beispiel: ich komponiere ein Lied und stelle es auf youtube. Jetzt kommt Person B und nimmt sich das Lied und verwendet es wie auch immer. Dann interessiert das die Gema doch eig. rein gar nicht, wenn ich als Rechteinhaber und Urheber bei der Gema kein Kunde bin, oder?
Antwort von marwie:
Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden... Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren. Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"
wenn in der Gema-Datenbank das Stück nicht ist, wird es doch von der Gema auch nicht vertreten, oder sehe ich das falsch? Denn dann müsste ich es ja auch nicht bei der Gema angeben, denn die arbeiten ja nicht für Leute/Lieder die sie nicht als Kunden haben, oder? Wieso muss ich dann IMMER Gema-Gebühren zahlen? Wäre es nicht logischer sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzten, wenn er kein Gema-Mitglied ist? Kleines Beispiel: ich komponiere ein Lied und stelle es auf youtube. Jetzt kommt Person B und nimmt sich das Lied und verwendet es wie auch immer. Dann interessiert das die Gema doch eig. rein gar nicht, wenn ich als Rechteinhaber und Urheber bei der Gema kein Kunde bin, oder? Stimmt leider nicht ganz: http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-Vermutung
das bedeutet, man muss beweisen, dass man keine GEMA lizensierte Musik verwendet und dazu muss man unter anderem den echten Namen des Künstlers etc. angeben können, sonst gibts probleme. Die GEMA muss nicht beweisen, dass die Musik GEMA pflichtig ist, sondern man muss beisen, dass die Musik nicht GEMA pflichtig ist...
Antwort von Multivideocutterman:
wenn das so ist, wie weit zieht sich da der radius? schließlich werde ich bei meinen eigenen liedern wohl kaum in der beiweisschuld der gema sein, oder? und wieso hat die gema solche Macht, dass man denen beweisen muss, dass man nichts illegales macht? die sind doch nicht die polizei oder ist die gema staatlich? ich versteh das nicht so ganz, ich dachte immer, dass die gema einfach eine firma ist, die bei den liedern ihrer kunden dafür sorgt, dass entsprechend geld für aufführungen fließt?
Antwort von carstenkurz:
Die GEMA selbst hat da grundsätzlich als privatwirtschaftliche Verwertungsgesellschaft keine besonderen Gesetze auf ihrer Seite.
Die GEMA Vermutung beruht einfach auf einer etablierten Rechtsprechung.
Ich finde das auch schräg, die hat auch an einigen anderen Stellen merkwürdige Auswirkungen, aber nun gut, da die GEMA im Grunde die EINZIGE Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist, internationale Ausgleichsabkommen mit allen maßgeblichen ausländischen Verwertungsorganisationen hat, und somit den bei weitem überwiegenden Teil aller Künstler vertritt, macht diese Beweislastumkehr bei längerem Nachdenken auch ein bißchen Sinn.
Wenn man seine eigenen Werke aufführt, ist der Nachweis der Unbedenklichkeit ja nun auch nicht so schwer zu führen wie hier:
http://www.audite.org/2011/12/08/die-geschichte-der-gema-ist-eine-geschichte-voller-missverstandnisse/
- Carsten
Antwort von mann:
Ich freue mich, auch an dieser Stelle auf die mafiösen Praktiken der GEMA hinweisen zu können.
Zitat: "Otto Krause war jahrzehntelang Mitglied des GEMA-Aufsichtsrates. Unter seiner Leitung und Anregung führte die GEMA 1998 ein hoch kompliziertes Multiplikationssystem ein, das ihn nach Meinung gut informierter Kreise vom einfachen Millionär zum vielfachen Millionär hochkatapultierte." aus: http://www.musiker-online.de/Newsdetails.newsdetails.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=267&tx_ttnews%5BbackPid%5D=10&cHash=226c5da554
Antwort von le.sas:
in diesen zusammenhang eine frage zu cc musik- muss ich mir da keine gedanken machen, oder zusätzlich noch lieber kontrollieren ob diese auch ja nicht bei der gema gelistet ist?
Antwort von ideafilm:
Wie verhält es sich mit musik, die man während der Aufnahme vor Ort aufgenommen hat? Beispielsweise habe ich eine Aufnahme in einem Tanzlokal gemacht, dort lief ein Schlager, man hörte Leute quatschen und rufen, aber man kann schon klar das eine Lied erkennen so für ca 15 Sekunden. Ist das die gleiche Situation wie als wenn ich das Lied im Original unterlegen würde? Danke!
Antwort von Alikali:
Das könntest du jemand fragen, der sich auf seiner Webseite selber als "Videoproduzent" bezeichnet, und auch schon mal was fürs Fernsehen gemacht hat. Der muß sowas einfach wissen.
Antwort von mentao:
Extremes Beispiel:
Man ist selbst Musiker/Komponist und bei der Gema mit eigenen Songs gemeldet. SOGAR DANN besteht prinzipiell die Anmeldepflicht, bei welcher Veranstaltung auch immer. Das heisst dann im Endeffekt, daß die Gema dem Künstler (;der seine eigene Musik aufführt), die Tantiemen zukommen lässt - abzüglich der Bearbeitungskosten!
Das is ja auch der Grund, warum den Musikern ständig gepredigt wird, es sich gut zu überlegen, ob die Gema-Anmeldung Sinn macht..
Unbedeutende Hintergrundmusik, falls unwichtig, ist nur Beiwerk, welches als solches nicht angemeldet werden muss.
LG^^
Antwort von ennui:
Ich frage mich gerade, was passiert, wenn ich ein Video mit von mir selbst "komponierter" Ambientmusik unterlege, dieses dann öffentlich vorführe/auswerte, und mich um GEMA nicht weiter schere, trotz Beweislastumkehr, Meldepflicht etc.
Denn in meinem naiven Laienverständnis könnte da zwar irgendwelcher bizarrer Schriftverkehr entstehen, aber niemals eine Situation eintreten, in der ich irgendwelche Kosten hätte (;wie auch, wäre ja an mich selbst). Eigentlich eine sichere Sache, nach gesundem Menschenverstand.
Nach Lektüre der bizarren Rechtslage klingt es aber fast so, als könnte selbst in dem Fall der Fall eintreten, dass ich irgendeine Art Vorschuß oder Pauschale an die GEMA zahlen müsste, selbst wenn ich da natürlich nicht als Komponist angemeldet bin - einfach nur dadurch, dass ich mich einen Dreck um den Laden schere und nicht mit ihm kommuniziere und ihm nicht nachweise, dass ich meine eigene Musik oder "Musik" in meinem eigenen Video verwende. Daraufhin würde die GEMA einfach mal davon ausgehen, ich hätte mich bei einem ihrer Komponisten bedient, und mir ne Rechnung schreiben. Ist das wirklich so?
Antwort von carstenkurz:
Du musst das mit der Beweislast richtig verstehen. Das bedeutet, dass die GEMA mit einem Anspruch automatisch durchkommt, wenn Du dich NICHT gegen den Vorwurf verteidigst, Material unter GEMA Lizenz verwendet zu haben. Sprich - WorstCase kriegt die GEMA mit, dass da irgendwo Musik verwendet wurde, sie darf davon ausgehen, dass das Material GEMA pflichtig ist, und Dir einfach ne Rechnung schicken. Die Rechnung sowie bei Nichtreaktion ggfs. daran anschließende Beitreibungsmaßnahmen kannst Du natürlich verhindern, indem Du schlicht gegenüber der GEMA den Nachweis führst, dass das Material NICHT GEMA pflichtig ist. Normalerweise ist es überall im Geschäftsleben so, dass derjenige, der einen Anspruch erhebt (;=Geld sehen will) auch den Nachweis führen muss. In dem Fall reichte schlichtes Bestreiten des Gegners (;'Anspruch besteht nicht'), um den Anspruch abzuwenden. Im Fall GEMA Ansprüche muss der Musiknutzer eben nachweisen, dass das Material nicht unter GEMA Lizenz fällt.
Nun werden einige sagen, der Nachweis, dass etwas 'nicht' sei, wäre bekanntermaßen unmöglich, aber faktisch verlangt die GEMA nicht Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Komponisten und Texter dieser Welt als Nachweis, sondern man muss nur glaubhaft die tatsächlichen Rechteinhaber für das konkrete Stück nennen, damit die GEMA aus ihren Datenbanken ermitteln kann, dass diese Rechteinhaber nicht bei der GEMA gelistet sind. Ein recht simpler, ziemlich formeller Ansatz.
Insofern: Nein, man muss nicht trotzdem zahlen wenn man kein GEMA pflichtiges Material verwendet, aber man muss sich wirksam VERTEIDIGEN, wenn der Anspruch nicht rechtskräftig werden soll. Und das heisst auch, sich rechtzeitig zu verteidigen und es nicht auszusitzen, bis ein Versäumnisurteil da ist.
- Carsten
Antwort von mann:
Normalerweise ist es überall im Geschäftsleben so, dass derjenige, der einen Anspruch erhebt (;=Geld sehen will) auch den Nachweis führen muss. In dem Fall reichte schlichtes Bestreiten des Gegners (;'Anspruch besteht nicht'), um den Anspruch abzuwenden. Im Fall GEMA Ansprüche muss der Musiknutzer eben nachweisen, dass das Material nicht unter GEMA Lizenz fällt.
Ich sach' ja schon seit Jahren, daß sich die BRD (;"Deutschland" - de facto existiert ja allerdings noch der Vier-Mächte-Status (;!), also eine nicht-souveräne BRD) mit ihren autoritären, semikorrupten CDU/SPD/FDP-Bonzen-Institutionen/Behörden wie GEMA, GEZ und wie sie alle heißen auf bestem Weg in eine Bürokratie-Abkassier-Diktatur ist, bzw. dort bereits angekommen ist. Mit Zwangszugriff per Steuern, Abgaben, Gebühren etc. ohne Ende auf das Geld der Bürger/Konsumenten, welche ja bereits beim Kauf von irgendwelchem Scheiß -auch Musiktitel- 19 Prozent Steuern zahlen müssen, halten die Bonzen die Leute klein und gefügig. Soviel zum Titel (;"Grundsätzliches")....
Antwort von Alf_300:
@Mann und zur allgemeinen Info mit dem 2 Plus 4 Vertrag (;Wiki nachlesen ) ist es vorbei mit den 4 Mächten da gibt es nur noch 2 - Finanzamt und GEMA
Antwort von carstenkurz:
- de facto existiert ja allerdings noch der Vier-Mächte-Status (;!), also eine nicht-souveräne BRD
Was an: --- 4+2 Vertrag Artikel 7
(;1) Die Französische Republik, der Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(;2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. ---
und dem Umstand, dass dieser Vertrag seit 1991 in Kraft ist, hast Du nicht mit bekommen?
- Carsten
Antwort von miep:
Könnte man nicht, rein theoretisch natürlich nur, die GEMA umgehen, indem man seinen youtube-Account im Ausland (;z.B. Marokko) erstellt und die Videos von diesem Account dann z.B. in seiner privaten Homepage verlinkt. Dies soll kein Aufruf zum kriminellen Handeln darstellen, sondern nur mal eine rechtlich interessante Frage aufwerfen.
Antwort von Steelfox:
Wann immer du Videos mit deiner eigenen Musik unterlegst (;und natürlich kein GEMA-Midglied bist) interessiert das niemanden. Das brauchst du auch nicht melden - obwohl du rein theoretisch dazu verpflichtet wärst. Was wollen die dagegen machen? Dich dafür bestrafen? Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand ernsthaft Schwierigkeiten bekommen hat, weil er GEMA-freies Matereial nicht gemeldet hat.
Antwort von dienstag_01:
Könnte man nicht, rein theoretisch natürlich nur, die GEMA umgehen, indem man seinen youtube-Account im Ausland (;z.B. Marokko) erstellt und die Videos von diesem Account dann z.B. in seiner privaten Homepage verlinkt. Marokko? Takka Tukka Land. Ein YT-Account ist doch nur über eine Mail-Adresse personalisiert.
Aber: Soviel ich weiss, musst du als Website-Betreiber sowieso GEMA-Gebühren bezahlen. Egal wo deine Videos herkommen.
Antwort von miep:
soviel ich weiss sind nicht die websitenbetreiber für die Inhalte von eigenbundenen youtube-Videos verantwortlich. Sonst hätten sich schon die meisten öffentlichen, gewerrblich geführten snowboard und skateboard - websiten straffällig gemacht. Die binden nämlich regelmässig yt-clips von privaten usern ein, bei denen die musik garantiert nicht gema -korrekt ist.
Antwort von mann:
(;...) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. --- und dem Umstand, dass dieser Vertrag seit 1991 in Kraft ist, hast Du nicht mit bekommen?
Oh peinlich, ich muß mein Wissensdefizit eingestehen. Ich bitte alle Leser, Forumsangehörige etc. um Entschuldigung ;-) Hätte ich mal vorher nachlesen sollen (;habe 20 Jahre außerhalb Deutschlands gelebt, auch zur Zeit der Wiedervereinigung - ok kein Entschuldigungsgrund für fehlende Recherche meinerseits)
Fragt sich bei dieser Gelegenheit, wieso "souveräne" deutsche Regierungen (;auch solche mit GRÜNER Beteiligung) dann nicht die Amis von ihrem militärischen Dreh- und Angelkreuz Ramstein (;größtes Militärzentrum außerhalb der USA) runterschmeißen, von dem aus sie ihre Kriege am laufen halten. --------------- Oh sorry, ist ja ein Technikforum hier.
Antwort von carstenkurz:
Oh peinlich, ich muß mein Wissensdefizit eingestehen. Ich bitte alle Leser, Forumsangehörige etc. um Entschuldigung ;-)
Echtes Nichtwissen ist noch okay. ;-)
Beim Beharren auf diesem Standpunkt landet man allerdings sehr schnell in dieser Ecke:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissarische_Reichsregierung
Warum die Amis noch in Ramstein sind? Ich vermute, um die dortigen McDonald's Filialen zu unterstützen.
- Carsten
Antwort von dienstag_01:
soviel ich weiss sind nicht die websitenbetreiber für die Inhalte von eigenbundenen youtube-Videos verantwortlich. Sonst hätten sich schon die meisten öffentlichen, gewerrblich geführten snowboard und skateboard - websiten straffällig gemacht. Die binden nämlich regelmässig yt-clips von privaten usern ein, bei denen die musik garantiert nicht gema -korrekt ist. Hier wird, wie so oft, alles nur unter dem Aspekt der erlaubten/nicht erlaubten Verwendung gesehen. Unabhängig davon hat aber jeder Website-Betreiber, der Musik verwendet, Gebühren für die öffentliche Aufführung zu zahlen. Wie Radio oder Konzertveranstalter. Natürlich mit einem anderen Tarif. Was ich jetzt nicht weiss, ob bei verlinkten Videos - z.B. von YT - nicht YT die Gebühren bezahlen müsste. Glaub ich aber eher nicht.
Antwort von ideafilm:
Die Diskussion ist ja ein wenig abgedriftet daher will ich selbst zur Beantwortung meiner Frage kommen:
Ich habe bei einer Veranstaltung den Einzug einer Prominenz gefilmt und dabei lief dort vor Ort eine gemapflichtige Musik. Mir war nicht ganz klar, ob ich nun diese zufällig mitgefilmte Musik in meinem Video lizenzieren muss oder nicht.
@Alikali als Videojournalist/Autor für den WDR musste ich mich damit wirklich nicht beschäftigen!
Daher habe ich nun die GEMA mal direkt angefragt und die hat geantwortet:
"Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke."
Nun muss ich die ganze Sequenz mit der schönen Atmo und den klatschenden Leuten zuballern mit eigener gemafreier Musik?
Hatte mal jemand einen ähnlichen Fall oder hat mal jemand die Nutzungsrechte angefragt für zufällig mitgefilmte Musik?
Ich würde gerne auf der sicheren Seite bleiben. Danke.
Antwort von beiti:
"Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke." So ganz stimmt das nicht. Es gibt ja noch den Begriff des "unwesentlichen Beiwerks": http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html Wenn die Musik zufällig zu hören ist und nicht wesentlich zum Gesamteindruck der Szene beiträgt, greift hier kein Urheberschutz.
Ich denke allerdings nicht, dass das im vorliegenden Fall zutrifft. Wenn Du zur Zeit des Einzugs etwas Anderes in der Nähe gefilmt hättest und die Musik zufällig noch auf der Atmo mit drauf wäre, könnte man von "unwesentlichem Beiwerk" sprechen. Aber nach Deiner Beschreibung ist die Musik wesentlicher Teil der gefilmten Darbietung, und somit bleibt sie auch im Video Gema-pflichtig.
Antwort von motor-tv:
"Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke." So ganz stimmt das nicht. Es gibt ja noch den Begriff des "unwesentlichen Beiwerks": http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html Wenn die Musik zufällig zu hören ist und nicht wesentlich zum Gesamteindruck der Szene beiträgt, greift hier kein Urheberschutz. Ich denke allerdings nicht, dass das im vorliegenden Fall zutrifft. Wenn Du zur Zeit des Einzugs etwas Anderes in der Nähe gefilmt hättest und die Musik zufällig noch auf der Atmo mit drauf wäre, könnte man von "unwesentlichem Beiwerk" sprechen. Aber nach Deiner Beschreibung ist die Musik wesentlicher Teil der gefilmten Darbietung, und somit bleibt sie auch im Video Gema-pflichtig.
Könnte man in diesem Fall davon ausgehen, dass zwar Gema Gebühren anfallen würden, aber der Produzent des Musikstückes keine Ansprüche mehr hat? Da offensichtlich das Musikstück für diese Veranstaltung ja schon lizenziert und freigegeben wurde?
Ich denke auch, dass es jeweils spezifisch abzuklären wäre, denn wenn diese eine Szene mit Musik im Hintergrund z.B. nur 5 Sekunden dauert (;Einzug des Prominenten) eventuell sogar noch kommentiert, aber die übrigen 3 Minuten ohne bzw eigener Musik gestaltet ist, würde ich das auch noch als Beiwerk sehen. Bei Sportveranstaltungen müsste man dann ja ununterbrochen Gemagebühren abliefern ...
Antwort von beiti:
Könnte man in diesem Fall davon ausgehen, dass zwar Gema Gebühren anfallen würden, aber der Produzent des Musikstückes keine Ansprüche mehr hat? Da offensichtlich das Musikstück für diese Veranstaltung ja schon lizenziert und freigegeben wurde? Interessante Frage. Es geht darum, ob bei einer abgefilmten Veranstaltung auch eine "neue Werkverbindung" eingegangen wird, oder ob das juristisch anders bewertet wird. Da müsste sich jetzt ein Jurist hier im Forum zu Wort melden. ;)
Bei Sportveranstaltungen müsste man dann ja ununterbrochen Gemagebühren abliefern ... Meinst Du wegen der Fan-Gesänge? In Australien wurde doch mal eine Neufassung des Urheberrechts geplant, nach der jedes öffentliche Singen von "Happy Birthday" gebührenpflichtig geworden wäre...
Antwort von motor-tv:
Meinst Du wegen der Fan-Gesänge? In Australien wurde doch mal eine Neufassung des Urheberrechts geplant, nach der jedes öffentliche Singen von "Happy Birthday" gebührenpflichtig geworden wäre...
Nein, aber bei Schirennen oder Snowboard läuft ja dauernd Musik im Hintergrund. Also darum habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, aber "unwesentliches Beiwerk" ist es dann auch wieder nicht.
Antwort von dienstag_01:
Normalerweise ist es ja so: man meldet die im Film verwendetet Musik bei der GEMA an und legt dafür die notwendigen Verträge mit den Rechteinhabern vor. Letzterer Punkt (;Verträge) sollte bei Veranstaltungsmitschnitten oder -dokumentationen entfallen, so das nur die GEMA zu bezahlen ist. Denke ich.
Antwort von Steelfox:
@dienstag_01
Das stimmt wohl so nicht ganz. Eine Veranstaltung wird mit meistens mit Pauschalverträgen lizensiert. Mache ich dann von der Veranstaltung eine DVD, so muß ich für die auf der DVD verwendeten (;auf der Veranstaltung gespielten) Lieder auch nochmal GEMA-Gebühren zahlen. Allerdings darf ich mich auch hier vorher erst um die Erlaubnis für die Verwendung beim jeweiligen Künstler kümmern. Mache ich nach 2 Jahren einen Neuschnitt von der Veranstaltung, zahle ich nochmal.... usw.
Antwort von dienstag_01:
@Steelfox Auch, wenn die Künstler gar nicht anwesend sind, sonder die Musik nur aus Boxen schallt?
Antwort von Steelfox:
@dienstag_01
Es spielt keine Rolle ob bei einer Veranstaltung eine Band ihre eigenen Lieder spielt, eine Band Lieder covert etc. oder die Musik aus Lautsprächern dudelt. Lediglich die Gebührenhöhe könnte sich da etwas unterscheiden. Aber bezahlt werden muß immer.
Antwort von dienstag_01:
@Steelfox Du hast das nicht verstanden. Nehmen wir mal an, ich filme eine schunkelnde Trinkerrunde im Bierzelt. Musik kommt aus der Box. Dafür muss ich GEMA bezahlen (;hab ich ja oben geschrieben). Aber alle Rechteinhaber konsultieren muss ich in dem Fall sicher nicht. Zumal, wenn es mir schlicht unmöglich sein sollte, diese feststellen zu können. Denke ich.
Antwort von Steelfox:
@dienstag_01
Vor einigen Jahren hatte ich ein ähnliches Problem. Eine Veranstaltung mit ausländischen Kapellen die u.a. auch deutsche Lieder spielten. Ich wollte eine DVD von der Veranstaltung machen. Per Mail fragte ich bei der GEMA nach wie da die Sachlage bei den Liedern ist, die ich mit auf der DVD verwenden wollte - weil ich ja auch hier nicht alle Lieder kannte bzw. ich dem polnischen nicht mächtig bin um bei den Kapellen nachzufragen. Eine kurze Antwort kam zurück in der Sinngemäß stand: Wenn ihnen die Urheber der von ihnen verwendeten Titel nicht bekannt sind, dann dürfen sie die Lieder auch nicht verwenden (;bezüglich der Rechteklärung)
Zunächst muß man wohl nach wie vor erst die Rechte für die Vervielfältigung einholen bevor ich ein Musikstück verwenden darf - auch wenn es vorort aus dem Lautsprecher kommt. So ist meine Kenntnis.
Antwort von motor-tv:
[quote="Steelfox"]... Wenn ihnen die Urheber der von ihnen verwendeten Titel nicht bekannt sind, dann dürfen sie die Lieder auch nicht verwenden (;bezüglich der Rechteklärung) ... [quote]
Von der Gema wird man, auf Anfrage, in keinem Fall eine andere Antwort erhalten. Die würden sich ja rechtlich auch aufs Glatteis stellen, sollten sie schreiben, naja, wenn sie nicht wissen wer das war, dann eben nicht.
Obwohl, wenn ich von einer Veranstaltung, z.B. wie angeführt Bierzelt, da würde ich mir schon vorher beim Veranstalter um eine Drehgenehmigung kümmern (;einfach anfragen, dann weiss man woran man ist, und der Veranstalter weiss wer da was dreht), dann lässt sich auch die Namen der Musiker rausfinden.
Es wurde irgendwo schon mal angeschnitten, aber der Vorschlag an die Gema und überhaupt an die ganze Branche, diesbezüglich einfacher und überschaubarer zu händeln, wäre angebracht. Es gäbe meines Erachtens dann auch bessere Umsätze, da sich mehr Produzenten drüber trauen. Ich für mich verwende ausschließlich Gemafreie Musik und verrechne mit dem Produzenten direkt, das ist transparent, für mich und für meine Kunden. Das hilft natürlich im angesprochenen Fall leider nichts.
Ein Schritt nach vorne ist ja schon, dass die Gema und AKM für Internet Videos neue Pauschaltarife, und zwar bezahlbare, anbietet. Am gescheitesten wäre halt, man arbeitet nur für TV, da gibts dann keine Diskussionen.
Antwort von motor-tv:
doppelpost
Antwort von final_cut_freak:
Hallo Forum,
hier noch mal eine andere Frage zum Thema Musik und GEMA, allerdings geht es um genehmigte Konzertausschnitte (;falls es dazu schon was gibt, wäre ich auch für den link dankbar).
Habe für ein Kulturzentrum mit Genehmigung der Bands sechs Konnzerte gedreht für eine 30-Minuten-Doku. Waren eigentlich alles Profis z.B. Jupiter Jones, Bollock Brothers u.a. Abgemacht ist, das wir max. einen 90 Sek.-Ausschnitt eines Songs benutzen dürfen. Außer der DVD wird ein 5-Minuten-Online-Trailer geschnitten. Also alles Nonprofit.
Die DVD wird hier in Marburg öffentlich gezeigt und an die ehrenamtlichen Mitarbeiter verschenkt. Wir hängen das nicht an die große Glocke (;schönen Gruß an die alte Tante GEMA, falls sie jetzt mitliest ;-)) und es ist wiegesagt abgesegnet, schriftliche Genehmigungen der Bands bzw. des Managment liegen (;demnächst) vor.
Jetzt die Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation. Mutmaßungen bringen mich jetzt nicht weiter, also bitte nur konkrete Hinweise, was geht, was geht nicht. Meine persönliche Einschätzung: ist wohl eine Grauzone, wir - und auch die Musiker - wollen die GEMA da aber raushalten. Es ist halt ein "Geschäft" auf Gegenseitigkeit: die Bands treten teilweise regelmäßig hier auf und bekommen natürlich ordentliche Konzertgagen, dafür dürfen wir das Material verwenden und machen noch PR für die Bands.
Antwort von Jott:
- doppelt -
Antwort von Jott:
Es wäre mir völlig neu, dass eine Band sagen könnte: "Heute machen wir's für dich mal ohne GEMA!". Und mit kommerziell/nicht kommerziell/non profit hat das auf jeden Fall mal gar nichts zu tun. Auch nicht damit, dass die Bands die Aufnahmen und Vervielfältigung auf DVD gestatten.
Aber du willst ja harte Fakten, keine Annahmen. Die einzige Stelle für eine rechtsverbindliche Auskunft kann nur - tadaa! - die GEMA selbst sein.
Off the record: Video im Gemeindezentrum zeigen und ein paar DVDs verschenken? Lebe wild und gefährlich. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Antwort von einsiedler:
Was du mit den Bands oder dem Management ausmachst, ob professionell oder nicht, ob Profit oder nicht, spielt für die Gema erstmal überhaupt keine Rolle.
Hier geht es nur darum, ob irgendeiner der gefilmten Titel zum Gema-Repertoire gehört oder nicht. Für die Verwendung im Film ist auch noch wichtig, ob Musikverlage beteiligt sind (Synchronisationsrecht).
Und selbst wenn kein Titel zum Gema-Repertoire gehört und alle Beteiligten mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung einverstanden sind, muss jede Vervielfältigung bei der Gema angemeldet werden, welche dann ihr ok gibt (Freistellung).
Antwort von final_cut_freak:
Was du mit den Bands oder dem Management ausmachst, ob professionell oder nicht, ob Profit oder nicht, spielt für die Gema erstmal überhaupt keine Rolle.
Hier geht es nur darum, ob irgendeiner der gefilmten Titel zum Gema-Repertoire gehört oder nicht. Für die Verwendung im Film ist auch noch wichtig, ob Musikverlage beteiligt sind (Synchronisationsrecht).
Und selbst wenn kein Titel zum Gema-Repertoire gehört und alle Beteiligten mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung einverstanden sind, muss jede Vervielfältigung bei der Gema angemeldet werden, welche dann ihr ok gibt (Freistellung).
Das ist so wohl nicht richtig. Ich zitiere hier aus dem oben angegebenen Wikipedia-Text:
"Jeder Komponist bzw. Verleger, der Mitglied in der GEMA ist, hat zudem die Möglichkeit, die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktion ist. Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen. Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt. Der Urheber bzw. Verleger ist nach wie vor verpflichtet, sein Originalwerk sowie das audiovisuelle Werk bei der GEMA anzumelden. Die Tantiemen, die üblicherweise durch die GEMA vom Verwerter eingetrieben und an das Mitglied ausgeschüttet werden, sind in diesem Fall jedoch Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Urheber und Verwerter. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben."
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-Vermutung
Also ich die Band kann durchaus mit mir als Videoproduzenten eine direkte Absprache treffen, was ein Hoinorar betriffft. Und dieses Honorar kann natürlich 0,00 Euro sein und eine bestimmte Nutzung - eben z.B. die 90 Sek. in der DVD - gebunden sein. Dann müßte ich aber wohl diese Freistellungserklärung der Band laut Wikipedia doch noch mal bei der GEMA einreichen, wenn icc den Film in irgendeiner Weise außerhalb meines Wohnzimmers zeige.
Mit der GEMA werden wir garantiert keine Verhandlungen beginnen, dass nur am Rande.
Antwort von einsiedler:
Wie so manches Mal führt einen Wikipedia hier etwas in die Irre. Vor allem mit diesem Satz: "Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt."
Es geht darum, dass (;wie übrigens meistens der Fall) das Synchronisationsrecht - also das alleinige Verknüpfen des Musikstücks mit der Filmaufnahme - vom Autor oder dessen Verlag selbst wahrgenommen wird. In Deinem Fall scheint hier ja auch alles geregelt zu sein.
Dennoch muss die Vervielfältigung und die öffentliche Vorführung (;z.B. im Internet) ganz normal mit der Gema abgerechnet werden.
Insofern ist der o.g. Satz verwirrend, da diese Musik eben nicht mit gemafreier Musik gleichzusetzen ist.
Antwort von Alf_300:
Also diese GEMA thead sind schon eine Sache füs sich, denn bisher wurde die Meinung vertreten dass ein GEMA-Mitglied der GEMA mit Haut und Haaren gehört, also auch der Furz den der Künstler läßt sofern er eine Ton beinhaltet GEMApflichtig ist.
Antwort von KSProduction:
Hallo Forum,
hier noch mal eine andere Frage zum Thema Musik und GEMA, allerdings geht es um genehmigte Konzertausschnitte (;falls es dazu schon was gibt, wäre ich auch für den link dankbar).
Habe für ein Kulturzentrum mit Genehmigung der Bands sechs Konnzerte gedreht für eine 30-Minuten-Doku. Waren eigentlich alles Profis z.B. Jupiter Jones, Bollock Brothers u.a. Abgemacht ist, das wir max. einen 90 Sek.-Ausschnitt eines Songs benutzen dürfen. Außer der DVD wird ein 5-Minuten-Online-Trailer geschnitten. Also alles Nonprofit.
Die DVD wird hier in Marburg öffentlich gezeigt und an die ehrenamtlichen Mitarbeiter verschenkt. Wir hängen das nicht an die große Glocke (;schönen Gruß an die alte Tante GEMA, falls sie jetzt mitliest ;-)) und es ist wiegesagt abgesegnet, schriftliche Genehmigungen der Bands bzw. des Managment liegen (;demnächst) vor.
Jetzt die Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation. Mutmaßungen bringen mich jetzt nicht weiter, also bitte nur konkrete Hinweise, was geht, was geht nicht. Meine persönliche Einschätzung: ist wohl eine Grauzone, wir - und auch die Musiker - wollen die GEMA da aber raushalten. Es ist halt ein "Geschäft" auf Gegenseitigkeit: die Bands treten teilweise regelmäßig hier auf und bekommen natürlich ordentliche Konzertgagen, dafür dürfen wir das Material verwenden und machen noch PR für die Bands.
du hast da nur die erlaubnis der komponisten und der bands. aber das herausgeben auf dvd ist nur mit zustimmung und zahlung der gema-gebühr möglich. dafür darf die band dir gar keine lizenz geben wenn sie gema-mitglied ist, da sie die rechte an die gema automatisch in auftrag gibt. sozusagen abgetreten hat (; ... )
ich finds auch saublöd :-(;
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Antwort von dienstag_01:
dafür darf die band dir gar keine lizenz geben wenn sie gema-mitglied ist, da sie die rechte an die gema automatisch in auftrag gibt. sozusagen abgetreten hat (; ... ) Genau umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Gema kassiert Gebühren vom Vervielfältiger/Herausgeber unter der Vorraussetzung, dass er die Rechte von den Künstlern/Verlagen eingeholt hat. Diese Verhandlungen nimmt dir die Gema nicht ab.
Antwort von weitwinkel:
bei diesem thema fehlt mir völlig das verständnis für dieses umständliche verfahren... gema will rechte vertreten und kassieren, dann sollte sie im namen der künstler auch alles abwickeln... und nicht so kleinkariert nerven. die preise scheinen mir auch überzogen.
ps. letztens gabs mal einen der verantwortlichen der gema im tv (;sänger der prinzen) seine meinung war schon sehr grenzwertig besonders wenn man bedenkt das er zu ddr zeiten sicher auch alles aus dem westradio aufgenommen hat.
Antwort von mann:
Gerade gelesen auf http://blog.fefe.de/:
"Die GEMA geht auf die Nazis zurück. Die von den Nationalsozialisten "in den Jahren 1933/34 verfügte monopolistische Ausschließlichkeit der Wahrnehmung der Musikverwertungsrechte" (;Hans G Helms) ist bis heute erhalten geblieben: Ein bürokratischer Krake (;allein 120 Millionen Euro jährlich verschlingt die Gema-Verwaltung), der mit aufwendig konstruierten Abrechnungsverfahren dafür sorgt, dass Großkünstler, die ohnedies bereits hohe Einnahmen erzielen, bevorteilt und kleinere Künstler und Bands benachteiligt werden."
Antwort von KSProduction:
bei diesem thema fehlt mir völlig das verständnis für dieses umständliche verfahren... gema will rechte vertreten und kassieren, dann sollte sie im namen der künstler auch alles abwickeln... und nicht so kleinkariert nerven. die preise scheinen mir auch überzogen.
ps. letztens gabs mal einen der verantwortlichen der gema im tv (sänger der prinzen) seine meinung war schon sehr grenzwertig besonders wenn man bedenkt das er zu ddr zeiten sicher auch alles aus dem westradio aufgenommen hat.
die gema wickelt doch im namen der künstler alles ab. aber wenn du was eigengefilmtes veröffentlichst mal angenommen, musst du das der gema melden die macht das dann schon aber sie muß es auch gesagt bekommen bzw den wisch des umfangs um das zu berechnen. also so kenne ich das. und ich bleibe dabei, der künstler kann die rechte nicht dem filmer erteilen weil der künstler der gema-mitglied ist, der gema die verwertungsrechte in aufrag gegeben hat.
finde das sehr furchtbar.
Antwort von Pianist:
finde das sehr furchtbar. Ich finde eher Dein Kauderwelsch furchtbar. Was genau wolltest Du denn nun eigentlich sagen? Und ist Dir der Unterschied zwischen "Recht zur Benutzung" und "Recht zur Vervielfältigung" geläufig? Und wie berechnet man den Wisch eines Umfangs? Das ist ja eine ganz neue Maßeinheit...
Matthias
Antwort von KSProduction:
finde das sehr furchtbar. Ich finde eher Dein Kauderwelsch furchtbar. Was genau wolltest Du denn nun eigentlich sagen? Und ist Dir der Unterschied zwischen "Recht zur Benutzung" und "Recht zur Vervielfältigung" geläufig? Und wie berechnet man den Wisch eines Umfangs? Das ist ja eine ganz neue Maßeinheit... Matthias
Meines Wissens ist es egal welches der beiden Rechte man in Anspruch nehmen möchte, also Recht zur Benutzung und Recht zur Verfielfältigung. Man müsste dann als Filmer in beiden Fällen zur Gema. Beziehungsweise Komponist und Interpret dies für einen durchführen lassen.
Ich wollte ferner damit sagen, daß der Interpret, sofern er GEMA-Mitglied ist dem Filmer keine Genehmigung erteilen kann die dazu ausreicht dies auch rechtlich Einwandfrei durchzuführen. Klar, es ist Grundvoraussetzung daß der Interpret dies vom Filmer auch wünscht. Aber DAS ist der springende Punkt was ich gestern sagen wollte: ES REICHT NICHT AUS. Und das finde ich und andere zurecht Furchtbar.
P.S. Der von mir formulierte "Wisch" ist auch nichts weiter als ein "Wisch". Die GEMA verteilt diese Blätter für ein- und dasselbe Engagement (in dem Fall eine bestimmte Aufführungshalle) mit äußerst unterschiedlichen Preisen. Die nicht nachvollziehbar, also willkürlich sind. Berichte hierzu sind immer wieder durch die Presse gegangen und jederzeit nachlesbar.Wie soll man sowas denn sonst nennen um es treffend auszudrücken? Bei nem anderen Begriff der normaler wäre müsste man sich ja bei dem normaleren Begriff entschuldigen :-D lach
Antwort von dienstag_01:
@KSProduction Ich glaube, du liegst immer noch etwas daneben. Recht hast du, du brauchst die Genehmigung der Band/der Musiker. Also einen Vertrag. Darum kümmert sich die GEMA NICHT. Den musst du einfach vorlegen. Und da kann dir die Band auch die kostenlose Nutzung gestatten (;aber auch sehr viel Geld verlangen). Das zweite sind die GEMA-Gebühren. Die zahlst du nach Art, Anzahl, Preis etc. der von dir durchgeführten Vervielfältigung. Davon kann der Künstler dich nicht befreien. Was das jetzt mit der Veranstaltungshalle zu tun hat, vermag ich aber nicht zu erkennen ;)
Antwort von einsiedler:
Ich hab auch noch nicht verstanden, was die Aufführungstarife mit der Filmherstellung zu tun haben sollen. Denn diese gehen den Filmer ja überhaupt nichts an.
Und ob die Band Gema Mitglied ist???
Entscheidend ist doch, ob die Autoren der gefilmten Songs Gema-Mitglieder sind. Außerdem ist entscheidend, ob die betreffenden Songs bei einem Verlag untergebracht sind. Denn dann müsste mit diesem über das Filmherstellungsrecht verhandelt werden.
Dass das Filmherstellungsrecht nicht automatisch mit der Gema abgerechnet werden kann liegt daran, dass der Autor als Gema-Mitglied selbst entscheidet, ob die Gema diese Rechte für ihn wahrnehmen soll oder nicht. Und es ist eben eher die Regel als die Ausnahme, dass der Autor genau dieses Recht selbst verwalten möchte.
Somit braucht es also eine Genehmigung der Musiker, der Autoren und des Verlags (;falls es einen gibt) - und schlussendlich auch die Gema-Anmeldung für die Vervielfältigung oder Aufführung des entstandenen Bild-Ton-Werks.
Dass hier immer soviele Filmer meinen, diese Rechteabklärung wäre zu umständlich oder zu ungerecht, kann ich nur begrenzt nachvollziehen. Soviel ich mich zur Zeit auch über die Gema aufrege, so kann man ihr nicht anlasten, dass Autoren Verlagsverträge abschließen und ihr Filmherstellungsrecht selbst wahrnehmen. Die Beschwerde müsste also an die kreativen Musiker und deren Verlage gehen.
Antwort von Easy Going:
Eine prinzipielle Frage:
Was bringt es überhaupt GEMA-Gebühren zu zahlen wenn man mit einer Musik-Veröffentlichung ja in der Regel trotzdem das Urheberrecht verletzt ?
Ob das nun eine Cover-Band ist oder ein Filmemacher der mit Musik unterlegt, in 99,99% der Fälle wird man doch den oder die Urheberrechtsbesitzer, Verlage nicht vorher auf Erlaubnis abgeklopft haben bzw. ist dies zum Teil wahrscheinlich gar nicht möglich (oder nicht bezahlbar).
Also was bringt dann rein rechtlich eine GEMA-Zahlung ?
Die Wahrscheinlichkeit daß man keine Strafe bekommt weil außer der GEMA niemand sowas verfolgt ?
Antwort von Pianist:
in 99,99% der Fälle wird man doch den oder die Urheberrechtsbesitzer, Verlage nicht vorher auf Erlaubnis abgeklopft haben bzw. ist dies zum Teil wahrscheinlich gar nicht möglich (;oder nicht bezahlbar). Doch, das muss man zu 100 Prozent gemacht haben, eine der wichtigsten Aufgaben des Filmproduzenten.
Matthias
Antwort von StevieS:
Hi,
ich habe gerade ebenfalls die gleiche Situation, die hier ebenfalls im Verlauf des Threads beschrieben wurde.
Vor zwei Wochen habe ich bei einer öffentlichen Veranstaltung für eine Dokumentation gedreht. Diese Dokumentation soll nun auf DVD gepresst und verkauft werden. Bei den Ausschnitten von der öffentlichen Veranstaltung, ist im Hintergrund Musik zu hören, die von einer kleinen Bühne abgespielt wurde.
Nun meine Frage: Ist diese "zufällige" Hintergrundmusik Gema anmeldepflichtig für die DVD Herstellung? Eine kurze Recherche der Musiktitel brachte zum Ergebnis, dass die Titel bei der Gema angemeldet sind. Zum Teil sind es wirklich nur wenige Sekunden, bei der man die Musik hört (<10 Sekunden), zum Teil etwas länger (20-30 Sekunden).
Eine konkrete Verwendung der Musik liegt hier ja nicht vor. Also meiner Einschätzung nach muss ich zumindest nicht die Master- und Publishingrechte der jeweiligen Künstler/ Labels einholen, für die Musik die im Hintergrund abspielt wurde.
Aber wie sieht es mit der Anmeldung bei der Gema aus? Muss ich die "zufällige" Hintergrundmusik in Anmeldebogen für die DVD Herstellung auflisten, oder eher nicht? Eigentlich ist die Musik ja nur Beiwerk im Hintergrund und nicht konkret verwendet.
Als einzige Quelle habe ich folgendes gefunden:
Rechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt. Ausnahme kann sein, wenn sie "unwesentliches Beiwerk ist". Das wäre eventuell gegeben, wenn die Musik im Hintergrund läuft, aber nichts mit der abgebildeten Handlung zu tun hat. Sobald jemand dazu Tanzt, oder die Musik gar singt ist das nicht mehr der Fall.
Quelle: http://digitalvideoschnitt.de/forum/rechtsfragen-zum-thema-filmen-und-vertonen/50915-grundlagen-musik-im-video-urheberrecht-und-gema.html
Hier wurde im Verlauf des Threads geschrieben, dass man offensichtlich jeden einzelnen Titel mit Angabe der Länge bei der Gema nun doch anmelden muss. Ist das so richtig?
Als kostengünstige Alternative würde dann ja nur noch bleiben, dass man den Originalton aus dem Video entfernt und mit gemafreier Musik drüberlegt.
Grüße
StevieS
Antwort von Alf_300:
Ohne GEMA Meldung nimmt das Presswerk den Auftrag garnicht an
Antwort von StevieS:
Ohne GEMA Meldung nimmt das Presswerk den Auftrag garnicht an
Du hast mich nicht ganz verstanden. Das die Gema Anmeldung erfolgen muss, ist klar. Die Frage ist nur ob mit der zufälligen Hintergrundmusik (Gema kassiert Kohle) im Anmeldebogen oder eben nur für die Freigabe des Presswerks und ohne gelistete Musiktitel (Gema kassiert nichts).
Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen Zum Orginal-Thread / Zum Rechtliches-Forum
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