Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Infoseite // Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches



Frage von rundabout:


Moin moin liebe Filmemacher,

ich möchte für ein NICHT kommerzielles Projekt einen Track von Airbourne zur Untermalung nutzen. Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...

Gibst irgendwelche anderen Lizenseintreiber oder kann ich den Track dann nutzen und veröffentlichen? Ich mein bei Youtube gibst den Titel schon und irgenein lustiger Knirps hat wahrscheinlich mit dem Movie Maker Bilder der Band einblenden lassen..

Ein Antwort wäre super den der Track ist super Geil... kennt ihr sicher "Airbourne - Running Wild"

Viele Grüße

Space


Antwort von HolgerH_2:

Moin moin liebe Filmemacher,

ich möchte für ein NICHT kommerzielles Projekt einen Track von Airbourne zur Untermalung nutzen. Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden...

Gibst irgendwelche anderen Lizenseintreiber oder kann ich den Track dann nutzen und veröffentlichen? Ich mein bei Youtube gibst den Titel schon und irgenein lustiger Knirps hat wahrscheinlich mit dem Movie Maker Bilder der Band einblenden lassen..

Ein Antwort wäre super den der Track ist super Geil... kennt ihr sicher "Airbourne - Running Wild"

Viele Grüße Ein altes Thema. Grundsätzlich gilt: Es ist SCHEISS-EGAL, ob Du ein nicht-kommerzielles Filmprojekt erstellst.

1.) Hast Du die Rechte der Musiker von Airbourne, das Stück für Deinen Film zu nutzen? Dazu musst Du Dich nicht mit der GEMA oder dem Slashcam-Forum in Verbindung setzen, sondern mit der Plattenfirma/dem Management/dem Vertrieb von Airbourne. Richte Dich auf heftige Kosten ein. Richtig heftige Kosten. Es sei denn, Du kannst sie persönlich von Deinen nicht-kommerziellen Absichten überzeugen. Vielleicht sind sie dann etwas gnädiger.

Aber das das ist nur der erste Teil ...

2.) Wenn Du den Film öffentlich vorführen möchtest (z.B. im Internet, auf dem Schulhof, vor Deinen Freunden im Fußball-Verein), dann musst Du IMMER ZUSÄTZLICH (!!!!) zu den Kosten für die Nutzungsrechte an Airbourne auch für diese Veröffentlichung noch GEMA-Gebühren zahlen. Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren.
Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH"

Diese GEMA-Kosten hängen unter anderem von der Art der Veröffentlichung ab (Auflage, Raumgröße, Wo wird der Film vor wieviel Menschen vorgeführt etc.). Ich weiß nicht, in welchem Zustand die derzeitigen Streitereien zwischen youtube und der GEMA sind. Dazu solltest Du weiter recherchieren.

Kurz: Du solltest Dich nach einer anderen Musik für Deinen Film umschauen, denn es gibt GEMA-freie Musikstücke.
Aber Vorsicht: GEMA-frei heißt nicht kostenlos, denn Du musst Punkt 1 beachten. Folglich musst Du bei den Produzenten von GEMA-freien Musikstücken die Lizenz zur Verwendung der Musikstücke kaufen. z.B. bei highland Musikarchiv, soundtaxi.net etc. Von ihnen erhältst Du nach dem Kauf Freistellungen für die Aufführungen, die Dir schriftlich bestätigen, dass die Musikstücke GEMA-frei sind.

Du kannst natürlich beide Punkte ignorieren. Vielleicht hast Du Glück. Vielleicht hast Du auch ein paar Tage nach der Vorführung Deines Films zwei Briefe von mindestens zwei Anwälten (1x Musikfirma/Airbourne; 1x GEMA) im Postkasten, die Dich mit sehr interessanten Euro-Summen konfrontieren, die Dich nach Zahlung zu einem Fall für Peter Zwegat machen könnten.

Eine Anmerkung: Dieses Posting kann und will keine Rechtsberatung sein. Du solltest Dich für Rechtsfragen und Musik-Lizenzkosten in Deinen Filmen mit Deinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Du hast keinen Rechtsanwalt? Besorg' Dir einen.

Gruß
Holger

Space


Antwort von Alikali:

Danke.
Das war die ultimative, unmißverständliche und einzig richtige Antwort auf diese mittlerweile wöchentlich wiederkehrende immergleiche Frage.

Sollte man unbedingt zu den FAQ nehmen und immer drauf verweisen....
:-)

Space


Antwort von derpianoman:

Ja. Aber bitte auch die genaue Formulierung der Frage übernehmen:

"Gema ja/ nein? hää" - perfekt! :-)))

Space


Antwort von frm:

BEispiel,
ich habe mir die Arbeit gemacht fü rein Projekt Musik anzufragen.

Wir wollten Hotel California von den Gipsy Kings für 40 sec im Kino zeigen.
Ich habe den VErlag angerufen und die sagten mir ungefähre Preiskategorien:
Verlag 5000 EUR
zusätzlich mindesten 5000 EUR PLattenfirma,
dann noch die Gema.
Selbst wenn ich alles bezahlen will heist es noch lange nicht das in unserem Fall die Gipsy Kings einwilligen und die MUsik frigeben.

Ist schon Crazy.

mfg
Florian

Space


Antwort von Kar.El.Gott:

...dabei ist lustigerweise die GEMA der geringste Posten. 30.000 DVD mit 3Min Musik, unter 50Euro....hatte aber die Freigabe des Verlages!

Space


Antwort von Clemensch:

Hallo an alle,

Folgendes:
Habe von einer Kundschaft ein Video bekommen das ich ein wenig umschneiden sollte.

Gewünscht, getan, das Video habe ich nach ihrer Vorstellung umgeschnitten.

Jetzt meine Frage -> Kann ich die gleiche Musik wieder verwenden oder nicht?

Das Video was sie mir gegeben hatt wurde von einer anderen Firma Produziert, der hatt alle rechte gekauft und an die Kundschaft weitergegeben.

Das Video sollte im Netz landen.

Glaube nämlich zu wissen das wenn sich das Bildmaterial ändert die Rechte wieder neu erworben werden müssen?!

schöne Grüße
Clemens

Space


Antwort von frm:

ICh denke auch allerdings wenn es um das gleiche Projekt geht wär mir Neu das mann neue Rechte bezahlt.
Ich würde mal beim VErlag bzw GEma nachfragen.

Ich habe schon öfter Musik von Sonoton gekauft und die sagten das es immer Projektbezogen gekauft bzw. die Rechte dafür erworben werden.

mfg
Florian

Space


Antwort von zielfoto:

Hallo liebe Filmemacher,
seid in Fragen GEMA, aber auch bei GEMA-frei vorsichtig!
Solange Ihr Eure Filmkunstwerke nur in der guten Stube flimmern laßt, ist das alles keine Frage, a b e r spannend wird es, wie schon hier so oft berichtet, wenn das Werk öffentlich vorgeführt wird.
Mein Beispiel: Ich habe für einen Yachtausrüster ein Firmenvideo erarbeitet und zwei Titel von highland Musikarchiv verwendet und für die kommerzielle Nutzung gegen Bezahlung eine Freigabe bekommen! Am Ende des Videos kommt ein kurzer Hinweis auf GEMA-freie Musik vom highland Musikarchiv. Das Video läuft zwar auf der Homepage des Auftraggebers ohne Beanstandung, aber jedes Mal, wenn es am Messestand in Düsseldorf oder Hamburg läuft, kommt prompt von der GEMA eine Abmahnung mit Rechnung über 300 €. Dann wird den Kameraden eine Kopie des "Freigabedokuments für die kommerzielle Nutzung" mit Nennung der Titel zugeschickt und es ist Ruhe - bis zum nächsten Mal.
Ich werde jetzt den Hinweis am Ende des Videos noch ausführlicher gestalten, damit die GEMA-Freunde ruhig schlafen können, vor allem aber, damit dem Auftraggeber Ärger erspart bleibt.
Gruß zielfoto

Space



Space


Antwort von Winterbiker:

@zielfoto
Das ist normal, solange die Vorführung nicht im Vorfeld angemeldet ist. Und das sollte Dein Auftraggeber unbedingt vorher machen.
Jede öffentliche Vorführung ist an zu melden, egal ob mit gemafreier Musik oder nicht. Denn die Herren Prüfer wissen ja nicht, welche Musik verwendet wird. So schlendern sie über die Messestände und jeder, der nicht vorab angemeldet ist, bekommt eine Rechnung!

Viele Grüße

Winterbiker

Space


Antwort von zielfoto:

@zielfoto
Das ist normal, solange die Vorführung nicht im Vorfeld angemeldet ist. Und das sollte Dein Auftraggeber unbedingt vorher machen.
Jede öffentliche Vorführung ist an zu melden, egal ob mit gemafreier Musik oder nicht. Denn die Herren Prüfer wissen ja nicht, welche Musik verwendet wird. So schlendern sie über die Messestände und jeder, der nicht vorab angemeldet ist, bekommt eine Rechnung!

Viele Grüße

Winterbiker Oha! Das ist ein buchstäblich wertvoller Hinweis! Danke! Werde ich sofort an meinem Auftraggeber weitergeben.
zielfoto

Space


Antwort von Clemensch:

ICh denke auch allerdings wenn es um das gleiche Projekt geht wär mir Neu das mann neue Rechte bezahlt.
Florian Nun ja die Kundschaft hatt ein Image Video produzieren lassen.
Dieses Video möchte sie nun umgeschnitten und mit den neuen Logos auf die Homepage stellen!
Kann man das alls gleiches Projekt bezeichnen?

Schöne Grüße
Clemens

Space


Antwort von Winterbiker:

Für die Musik muss der Produzent des Films oder die Firma ja eine schriftliche Freigabe haben. Darin ist genau angegeben, wie diese Musik und in welchem Umfang verwendet werden darf. Lass Dir einfach eine Kopie der Freistellung mailen, dann sind alle noch offenen Fragen beantwortet.

Viele Grüße

Winterbiker

Space


Antwort von Clemensch:

super, danke!

Schöne Grüße

Space


Antwort von Multivideocutterman:

Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden... Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren.
Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH" wenn in der Gema-Datenbank das Stück nicht ist, wird es doch von der Gema auch nicht vertreten, oder sehe ich das falsch? Denn dann müsste ich es ja auch nicht bei der Gema angeben, denn die arbeiten ja nicht für Leute/Lieder die sie nicht als Kunden haben, oder?
Wieso muss ich dann IMMER Gema-Gebühren zahlen? Wäre es nicht logischer sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzten, wenn er kein Gema-Mitglied ist?

Kleines Beispiel: ich komponiere ein Lied und stelle es auf youtube. Jetzt kommt Person B und nimmt sich das Lied und verwendet es wie auch immer. Dann interessiert das die Gema doch eig. rein gar nicht, wenn ich als Rechteinhaber und Urheber bei der Gema kein Kunde bin, oder?

Space


Antwort von marwie:

Jetzt hab ich schon bei der Gema Datenbank nachgeschaut und nichts dergleichen gefunden... Das "Vorführen" des Films mit der Musik kostet GEMA-Gebühren.
Falls es nicht klar ist: Die Betonung liegt in diesem Satz auf "IMMER" und "ZUSÄTZLICH". Verstanden? "IMMER"+"ZUSÄTZLICH" wenn in der Gema-Datenbank das Stück nicht ist, wird es doch von der Gema auch nicht vertreten, oder sehe ich das falsch? Denn dann müsste ich es ja auch nicht bei der Gema angeben, denn die arbeiten ja nicht für Leute/Lieder die sie nicht als Kunden haben, oder?
Wieso muss ich dann IMMER Gema-Gebühren zahlen? Wäre es nicht logischer sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzten, wenn er kein Gema-Mitglied ist?

Kleines Beispiel: ich komponiere ein Lied und stelle es auf youtube. Jetzt kommt Person B und nimmt sich das Lied und verwendet es wie auch immer. Dann interessiert das die Gema doch eig. rein gar nicht, wenn ich als Rechteinhaber und Urheber bei der Gema kein Kunde bin, oder? Stimmt leider nicht ganz: http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie ... -Vermutung

das bedeutet, man muss beweisen, dass man keine GEMA lizensierte Musik verwendet und dazu muss man unter anderem den echten Namen des Künstlers etc. angeben können, sonst gibts probleme.
Die GEMA muss nicht beweisen, dass die Musik GEMA pflichtig ist, sondern man muss beisen, dass die Musik nicht GEMA pflichtig ist...

Space


Antwort von Multivideocutterman:

wenn das so ist, wie weit zieht sich da der radius? schließlich werde ich bei meinen eigenen liedern wohl kaum in der beiweisschuld der gema sein, oder? und wieso hat die gema solche Macht, dass man denen beweisen muss, dass man nichts illegales macht? die sind doch nicht die polizei oder ist die gema staatlich? ich versteh das nicht so ganz, ich dachte immer, dass die gema einfach eine firma ist, die bei den liedern ihrer kunden dafür sorgt, dass entsprechend geld für aufführungen fließt?

Space


Antwort von carstenkurz:

Die GEMA selbst hat da grundsätzlich als privatwirtschaftliche Verwertungsgesellschaft keine besonderen Gesetze auf ihrer Seite.


Die GEMA Vermutung beruht einfach auf einer etablierten Rechtsprechung.

Ich finde das auch schräg, die hat auch an einigen anderen Stellen merkwürdige Auswirkungen, aber nun gut, da die GEMA im Grunde die EINZIGE Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist, internationale Ausgleichsabkommen mit allen maßgeblichen ausländischen Verwertungsorganisationen hat, und somit den bei weitem überwiegenden Teil aller Künstler vertritt, macht diese Beweislastumkehr bei längerem Nachdenken auch ein bißchen Sinn.

Wenn man seine eigenen Werke aufführt, ist der Nachweis der Unbedenklichkeit ja nun auch nicht so schwer zu führen wie hier:

http://www.audite.org/2011/12/08/die-ge ... tandnisse/

- Carsten

Space



Space


Antwort von mann:

Ich freue mich, auch an dieser Stelle auf die mafiösen Praktiken der GEMA hinweisen zu können.

Zitat: "Otto Krause war jahrzehntelang Mitglied des GEMA-Aufsichtsrates. Unter seiner Leitung und Anregung führte die GEMA 1998 ein hoch kompliziertes Multiplikationssystem ein, das ihn nach Meinung gut informierter Kreise vom einfachen Millionär zum vielfachen Millionär hochkatapultierte."
aus: http://www.musiker-online.de/Newsdetail ... 226c5da554

Space


Antwort von le.sas:

in diesen zusammenhang eine frage zu cc musik-
muss ich mir da keine gedanken machen, oder zusätzlich noch lieber kontrollieren ob diese auch ja nicht bei der gema gelistet ist?

Space


Antwort von ideafilm:

Wie verhält es sich mit musik, die man während der Aufnahme vor Ort aufgenommen hat? Beispielsweise habe ich eine Aufnahme in einem Tanzlokal gemacht, dort lief ein Schlager, man hörte Leute quatschen und rufen, aber man kann schon klar das eine Lied erkennen so für ca 15 Sekunden. Ist das die gleiche Situation wie als wenn ich das Lied im Original unterlegen würde?
Danke!

Space


Antwort von Alikali:

Das könntest du jemand fragen, der sich auf seiner Webseite selber als "Videoproduzent" bezeichnet, und auch schon mal was fürs Fernsehen gemacht hat.
Der muß sowas einfach wissen.

Space


Antwort von mentao:

Extremes Beispiel:

Man ist selbst Musiker/Komponist und bei der Gema mit eigenen Songs gemeldet.
SOGAR DANN besteht prinzipiell die Anmeldepflicht, bei welcher Veranstaltung auch immer. Das heisst dann im Endeffekt, daß die Gema dem Künstler (der seine eigene Musik aufführt), die Tantiemen zukommen lässt - abzüglich der Bearbeitungskosten!

Das is ja auch der Grund, warum den Musikern ständig gepredigt wird, es sich gut zu überlegen, ob die Gema-Anmeldung Sinn macht..

Unbedeutende Hintergrundmusik, falls unwichtig, ist nur Beiwerk, welches als solches nicht angemeldet werden muss.

LG^^

Space


Antwort von ennui:

Ich frage mich gerade, was passiert, wenn ich ein Video mit von mir selbst "komponierter" Ambientmusik unterlege, dieses dann öffentlich vorführe/auswerte, und mich um GEMA nicht weiter schere, trotz Beweislastumkehr, Meldepflicht etc.

Denn in meinem naiven Laienverständnis könnte da zwar irgendwelcher bizarrer Schriftverkehr entstehen, aber niemals eine Situation eintreten, in der ich irgendwelche Kosten hätte (wie auch, wäre ja an mich selbst). Eigentlich eine sichere Sache, nach gesundem Menschenverstand.

Nach Lektüre der bizarren Rechtslage klingt es aber fast so, als könnte selbst in dem Fall der Fall eintreten, dass ich irgendeine Art Vorschuß oder Pauschale an die GEMA zahlen müsste, selbst wenn ich da natürlich nicht als Komponist angemeldet bin - einfach nur dadurch, dass ich mich einen Dreck um den Laden schere und nicht mit ihm kommuniziere und ihm nicht nachweise, dass ich meine eigene Musik oder "Musik" in meinem eigenen Video verwende. Daraufhin würde die GEMA einfach mal davon ausgehen, ich hätte mich bei einem ihrer Komponisten bedient, und mir ne Rechnung schreiben. Ist das wirklich so?

Space


Antwort von carstenkurz:

Du musst das mit der Beweislast richtig verstehen. Das bedeutet, dass die GEMA mit einem Anspruch automatisch durchkommt, wenn Du dich NICHT gegen den Vorwurf verteidigst, Material unter GEMA Lizenz verwendet zu haben. Sprich - WorstCase kriegt die GEMA mit, dass da irgendwo Musik verwendet wurde, sie darf davon ausgehen, dass das Material GEMA pflichtig ist, und Dir einfach ne Rechnung schicken. Die Rechnung sowie bei Nichtreaktion ggfs. daran anschließende Beitreibungsmaßnahmen kannst Du natürlich verhindern, indem Du schlicht gegenüber der GEMA den Nachweis führst, dass das Material NICHT GEMA pflichtig ist. Normalerweise ist es überall im Geschäftsleben so, dass derjenige, der einen Anspruch erhebt (=Geld sehen will) auch den Nachweis führen muss. In dem Fall reichte schlichtes Bestreiten des Gegners ('Anspruch besteht nicht'), um den Anspruch abzuwenden. Im Fall GEMA Ansprüche muss der Musiknutzer eben nachweisen, dass das Material nicht unter GEMA Lizenz fällt.

Nun werden einige sagen, der Nachweis, dass etwas 'nicht' sei, wäre bekanntermaßen unmöglich, aber faktisch verlangt die GEMA nicht Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Komponisten und Texter dieser Welt als Nachweis, sondern man muss nur glaubhaft die tatsächlichen Rechteinhaber für das konkrete Stück nennen, damit die GEMA aus ihren Datenbanken ermitteln kann, dass diese Rechteinhaber nicht bei der GEMA gelistet sind. Ein recht simpler, ziemlich formeller Ansatz.


Insofern: Nein, man muss nicht trotzdem zahlen wenn man kein GEMA pflichtiges Material verwendet, aber man muss sich wirksam VERTEIDIGEN, wenn der Anspruch nicht rechtskräftig werden soll. Und das heisst auch, sich rechtzeitig zu verteidigen und es nicht auszusitzen, bis ein Versäumnisurteil da ist.


- Carsten

Space


Antwort von mann:

Normalerweise ist es überall im Geschäftsleben so, dass derjenige, der einen Anspruch erhebt (=Geld sehen will) auch den Nachweis führen muss. In dem Fall reichte schlichtes Bestreiten des Gegners ('Anspruch besteht nicht'), um den Anspruch abzuwenden. Im Fall GEMA Ansprüche muss der Musiknutzer eben nachweisen, dass das Material nicht unter GEMA Lizenz fällt. Ich sach' ja schon seit Jahren, daß sich die BRD ("Deutschland" - de facto existiert ja allerdings noch der Vier-Mächte-Status (!), also eine nicht-souveräne BRD) mit ihren autoritären, semikorrupten CDU/SPD/FDP-Bonzen-Institutionen/Behörden wie GEMA, GEZ und wie sie alle heißen auf bestem Weg in eine Bürokratie-Abkassier-Diktatur ist, bzw. dort bereits angekommen ist.
Mit Zwangszugriff per Steuern, Abgaben, Gebühren etc. ohne Ende auf das Geld der Bürger/Konsumenten, welche ja bereits beim Kauf von irgendwelchem Scheiß -auch Musiktitel- 19 Prozent Steuern zahlen müssen, halten die Bonzen die Leute klein und gefügig.
Soviel zum Titel ("Grundsätzliches")....

Space


Antwort von Alf_300:

@Mann und zur allgemeinen Info
mit dem 2 Plus 4 Vertrag (Wiki nachlesen ) ist es vorbei mit den 4 Mächten da gibt es nur noch 2 - Finanzamt und GEMA

Space



Space


Antwort von carstenkurz:

- de facto existiert ja allerdings noch der Vier-Mächte-Status (!), also eine nicht-souveräne BRD Was an:
---
4+2 Vertrag Artikel 7

(1) Die Französische Republik, der Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
---

und dem Umstand, dass dieser Vertrag seit 1991 in Kraft ist, hast Du nicht mit bekommen?

- Carsten

Space


Antwort von miep:

Könnte man nicht, rein theoretisch natürlich nur, die GEMA umgehen, indem man seinen youtube-Account im Ausland (z.B. Marokko) erstellt und die Videos von diesem Account dann z.B. in seiner privaten Homepage verlinkt.
Dies soll kein Aufruf zum kriminellen Handeln darstellen, sondern nur mal eine rechtlich interessante Frage aufwerfen.

Space


Antwort von Steelfox:

Wann immer du Videos mit deiner eigenen Musik unterlegst (und natürlich kein GEMA-Midglied bist) interessiert das niemanden.
Das brauchst du auch nicht melden - obwohl du rein theoretisch dazu verpflichtet wärst.
Was wollen die dagegen machen? Dich dafür bestrafen?
Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand ernsthaft Schwierigkeiten bekommen hat, weil er GEMA-freies Matereial nicht gemeldet hat.

Space


Antwort von dienstag_01:

Könnte man nicht, rein theoretisch natürlich nur, die GEMA umgehen, indem man seinen youtube-Account im Ausland (z.B. Marokko) erstellt und die Videos von diesem Account dann z.B. in seiner privaten Homepage verlinkt. Marokko?
Takka Tukka Land.
Ein YT-Account ist doch nur über eine Mail-Adresse personalisiert.

Aber: Soviel ich weiss, musst du als Website-Betreiber sowieso GEMA-Gebühren bezahlen. Egal wo deine Videos herkommen.

Space


Antwort von miep:

soviel ich weiss sind nicht die websitenbetreiber für die Inhalte von eigenbundenen youtube-Videos verantwortlich. Sonst hätten sich schon die meisten öffentlichen, gewerrblich geführten snowboard und skateboard - websiten straffällig gemacht. Die binden nämlich regelmässig yt-clips von privaten usern ein, bei denen die musik garantiert nicht gema -korrekt ist.

Space


Antwort von mann:

(...) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
---
und dem Umstand, dass dieser Vertrag seit 1991 in Kraft ist, hast Du nicht mit bekommen? Oh peinlich, ich muß mein Wissensdefizit eingestehen. Ich bitte alle Leser, Forumsangehörige etc. um Entschuldigung ;-) Hätte ich mal vorher nachlesen sollen (habe 20 Jahre außerhalb Deutschlands gelebt, auch zur Zeit der Wiedervereinigung - ok kein Entschuldigungsgrund für fehlende Recherche meinerseits)

Fragt sich bei dieser Gelegenheit, wieso "souveräne" deutsche Regierungen (auch solche mit GRÜNER Beteiligung) dann nicht die Amis von ihrem militärischen Dreh- und Angelkreuz Ramstein (größtes Militärzentrum außerhalb der USA) runterschmeißen, von dem aus sie ihre Kriege am laufen halten. --------------- Oh sorry, ist ja ein Technikforum hier.

Space


Antwort von carstenkurz:

Oh peinlich, ich muß mein Wissensdefizit eingestehen. Ich bitte alle Leser, Forumsangehörige etc. um Entschuldigung ;-)
Echtes Nichtwissen ist noch okay. ;-)

Beim Beharren auf diesem Standpunkt landet man allerdings sehr schnell in dieser Ecke:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissari ... sregierung


Warum die Amis noch in Ramstein sind? Ich vermute, um die dortigen McDonald's Filialen zu unterstützen.

- Carsten

Space


Antwort von dienstag_01:

soviel ich weiss sind nicht die websitenbetreiber für die Inhalte von eigenbundenen youtube-Videos verantwortlich. Sonst hätten sich schon die meisten öffentlichen, gewerrblich geführten snowboard und skateboard - websiten straffällig gemacht. Die binden nämlich regelmässig yt-clips von privaten usern ein, bei denen die musik garantiert nicht gema -korrekt ist. Hier wird, wie so oft, alles nur unter dem Aspekt der erlaubten/nicht erlaubten Verwendung gesehen. Unabhängig davon hat aber jeder Website-Betreiber, der Musik verwendet, Gebühren für die öffentliche Aufführung zu zahlen. Wie Radio oder Konzertveranstalter. Natürlich mit einem anderen Tarif. Was ich jetzt nicht weiss, ob bei verlinkten Videos - z.B. von YT - nicht YT die Gebühren bezahlen müsste. Glaub ich aber eher nicht.

Space


Antwort von ideafilm:

Die Diskussion ist ja ein wenig abgedriftet daher will ich selbst zur Beantwortung meiner Frage kommen:

Ich habe bei einer Veranstaltung den Einzug einer Prominenz gefilmt und dabei lief dort vor Ort eine gemapflichtige Musik. Mir war nicht ganz klar, ob ich nun diese zufällig mitgefilmte Musik in meinem Video lizenzieren muss oder nicht.

@Alikali als Videojournalist/Autor für den WDR musste ich mich damit wirklich nicht beschäftigen!

Daher habe ich nun die GEMA mal direkt angefragt und die hat geantwortet:

"Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke."

Nun muss ich die ganze Sequenz mit der schönen Atmo und den klatschenden Leuten zuballern mit eigener gemafreier Musik?

Hatte mal jemand einen ähnlichen Fall oder hat mal jemand die Nutzungsrechte angefragt für zufällig mitgefilmte Musik?

Ich würde gerne auf der sicheren Seite bleiben. Danke.

Space



Space


Antwort von beiti:

"Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke." So ganz stimmt das nicht. Es gibt ja noch den Begriff des "unwesentlichen Beiwerks":
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html
Wenn die Musik zufällig zu hören ist und nicht wesentlich zum Gesamteindruck der Szene beiträgt, greift hier kein Urheberschutz.

Ich denke allerdings nicht, dass das im vorliegenden Fall zutrifft. Wenn Du zur Zeit des Einzugs etwas Anderes in der Nähe gefilmt hättest und die Musik zufällig noch auf der Atmo mit drauf wäre, könnte man von "unwesentlichem Beiwerk" sprechen. Aber nach Deiner Beschreibung ist die Musik wesentlicher Teil der gefilmten Darbietung, und somit bleibt sie auch im Video Gema-pflichtig.

Space


Antwort von motor-tv:

"Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke." So ganz stimmt das nicht. Es gibt ja noch den Begriff des "unwesentlichen Beiwerks":
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html
Wenn die Musik zufällig zu hören ist und nicht wesentlich zum Gesamteindruck der Szene beiträgt, greift hier kein Urheberschutz.

Ich denke allerdings nicht, dass das im vorliegenden Fall zutrifft. Wenn Du zur Zeit des Einzugs etwas Anderes in der Nähe gefilmt hättest und die Musik zufällig noch auf der Atmo mit drauf wäre, könnte man von "unwesentlichem Beiwerk" sprechen. Aber nach Deiner Beschreibung ist die Musik wesentlicher Teil der gefilmten Darbietung, und somit bleibt sie auch im Video Gema-pflichtig. Könnte man in diesem Fall davon ausgehen, dass zwar Gema Gebühren anfallen würden, aber der Produzent des Musikstückes keine Ansprüche mehr hat? Da offensichtlich das Musikstück für diese Veranstaltung ja schon lizenziert und freigegeben wurde?

Ich denke auch, dass es jeweils spezifisch abzuklären wäre, denn wenn diese eine Szene mit Musik im Hintergrund z.B. nur 5 Sekunden dauert (Einzug des Prominenten) eventuell sogar noch kommentiert, aber die übrigen 3 Minuten ohne bzw eigener Musik gestaltet ist, würde ich das auch noch als Beiwerk sehen. Bei Sportveranstaltungen müsste man dann ja ununterbrochen Gemagebühren abliefern ...

Space


Antwort von beiti:

Könnte man in diesem Fall davon ausgehen, dass zwar Gema Gebühren anfallen würden, aber der Produzent des Musikstückes keine Ansprüche mehr hat? Da offensichtlich das Musikstück für diese Veranstaltung ja schon lizenziert und freigegeben wurde? Interessante Frage. Es geht darum, ob bei einer abgefilmten Veranstaltung auch eine "neue Werkverbindung" eingegangen wird, oder ob das juristisch anders bewertet wird. Da müsste sich jetzt ein Jurist hier im Forum zu Wort melden. ;)
Bei Sportveranstaltungen müsste man dann ja ununterbrochen Gemagebühren abliefern ... Meinst Du wegen der Fan-Gesänge? In Australien wurde doch mal eine Neufassung des Urheberrechts geplant, nach der jedes öffentliche Singen von "Happy Birthday" gebührenpflichtig geworden wäre...

Space


Antwort von motor-tv:

Meinst Du wegen der Fan-Gesänge? In Australien wurde doch mal eine Neufassung des Urheberrechts geplant, nach der jedes öffentliche Singen von "Happy Birthday" gebührenpflichtig geworden wäre... Nein, aber bei Schirennen oder Snowboard läuft ja dauernd Musik im Hintergrund. Also darum habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, aber "unwesentliches Beiwerk" ist es dann auch wieder nicht.

Space


Antwort von dienstag_01:

Normalerweise ist es ja so: man meldet die im Film verwendetet Musik bei der GEMA an und legt dafür die notwendigen Verträge mit den Rechteinhabern vor. Letzterer Punkt (Verträge) sollte bei Veranstaltungsmitschnitten oder -dokumentationen entfallen, so das nur die GEMA zu bezahlen ist.
Denke ich.

Space


Antwort von Steelfox:

@dienstag_01

Das stimmt wohl so nicht ganz.
Eine Veranstaltung wird mit meistens mit Pauschalverträgen lizensiert.
Mache ich dann von der Veranstaltung eine DVD, so muß ich für die auf der DVD verwendeten (auf der Veranstaltung gespielten) Lieder auch nochmal GEMA-Gebühren zahlen. Allerdings darf ich mich auch hier vorher erst um die Erlaubnis für die Verwendung beim jeweiligen Künstler kümmern.
Mache ich nach 2 Jahren einen Neuschnitt von der Veranstaltung, zahle ich nochmal.... usw.

Space


Antwort von dienstag_01:

@Steelfox
Auch, wenn die Künstler gar nicht anwesend sind, sonder die Musik nur aus Boxen schallt?

Space


Antwort von Steelfox:

@dienstag_01

Es spielt keine Rolle ob bei einer Veranstaltung eine Band ihre eigenen Lieder spielt, eine Band Lieder covert etc. oder die Musik aus Lautsprächern dudelt.
Lediglich die Gebührenhöhe könnte sich da etwas unterscheiden.
Aber bezahlt werden muß immer.

Space


Antwort von dienstag_01:

@Steelfox
Du hast das nicht verstanden.
Nehmen wir mal an, ich filme eine schunkelnde Trinkerrunde im Bierzelt. Musik kommt aus der Box. Dafür muss ich GEMA bezahlen (hab ich ja oben geschrieben). Aber alle Rechteinhaber konsultieren muss ich in dem Fall sicher nicht. Zumal, wenn es mir schlicht unmöglich sein sollte, diese feststellen zu können.
Denke ich.

Space



Space


Antwort von Steelfox:

@dienstag_01

Vor einigen Jahren hatte ich ein ähnliches Problem. Eine Veranstaltung mit ausländischen Kapellen die u.a. auch deutsche Lieder spielten. Ich wollte eine DVD von der Veranstaltung machen. Per Mail fragte ich bei der GEMA nach wie da die Sachlage bei den Liedern ist, die ich mit auf der DVD verwenden wollte - weil ich ja auch hier nicht alle Lieder kannte bzw. ich dem polnischen nicht mächtig bin um bei den Kapellen nachzufragen.
Eine kurze Antwort kam zurück in der Sinngemäß stand: Wenn ihnen die Urheber der von ihnen verwendeten Titel nicht bekannt sind, dann dürfen sie die Lieder auch nicht verwenden (bezüglich der Rechteklärung)

Zunächst muß man wohl nach wie vor erst die Rechte für die Vervielfältigung einholen bevor ich ein Musikstück verwenden darf - auch wenn es vorort aus dem Lautsprecher kommt.
So ist meine Kenntnis.

Space


Antwort von motor-tv:

... Wenn ihnen die Urheber der von ihnen verwendeten Titel nicht bekannt sind, dann dürfen sie die Lieder auch nicht verwenden (bezüglich der Rechteklärung) ...

Von der Gema wird man, auf Anfrage, in keinem Fall eine andere Antwort erhalten. Die würden sich ja rechtlich auch aufs Glatteis stellen, sollten sie schreiben, naja, wenn sie nicht wissen wer das war, dann eben nicht.

Obwohl, wenn ich von einer Veranstaltung, z.B. wie angeführt Bierzelt, da würde ich mir schon vorher beim Veranstalter um eine Drehgenehmigung kümmern (einfach anfragen, dann weiss man woran man ist, und der Veranstalter weiss wer da was dreht), dann lässt sich auch die Namen der Musiker rausfinden.

Es wurde irgendwo schon mal angeschnitten, aber der Vorschlag an die Gema und überhaupt an die ganze Branche, diesbezüglich einfacher und überschaubarer zu händeln, wäre angebracht. Es gäbe meines Erachtens dann auch bessere Umsätze, da sich mehr Produzenten drüber trauen. Ich für mich verwende ausschließlich Gemafreie Musik und verrechne mit dem Produzenten direkt, das ist transparent, für mich und für meine Kunden. Das hilft natürlich im angesprochenen Fall leider nichts.

Ein Schritt nach vorne ist ja schon, dass die Gema und AKM für Internet Videos neue Pauschaltarife, und zwar bezahlbare, anbietet. Am gescheitesten wäre halt, man arbeitet nur für TV, da gibts dann keine Diskussionen.

Space


Antwort von motor-tv:

doppelpost

Space


Antwort von final_cut_freak:

Hallo Forum,

hier noch mal eine andere Frage zum Thema Musik und GEMA, allerdings geht es um genehmigte Konzertausschnitte (falls es dazu schon was gibt, wäre ich auch für den link dankbar).

Habe für ein Kulturzentrum mit Genehmigung der Bands sechs Konnzerte gedreht für eine 30-Minuten-Doku. Waren eigentlich alles Profis z.B. Jupiter Jones, Bollock Brothers u.a. Abgemacht ist, das wir max. einen 90 Sek.-Ausschnitt eines Songs benutzen dürfen. Außer der DVD wird ein 5-Minuten-Online-Trailer geschnitten. Also alles Nonprofit.

Die DVD wird hier in Marburg öffentlich gezeigt und an die ehrenamtlichen Mitarbeiter verschenkt. Wir hängen das nicht an die große Glocke (schönen Gruß an die alte Tante GEMA, falls sie jetzt mitliest ;-)) und es ist wiegesagt abgesegnet, schriftliche Genehmigungen der Bands bzw. des Managment liegen (demnächst) vor.

Jetzt die Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation. Mutmaßungen bringen mich jetzt nicht weiter, also bitte nur konkrete Hinweise, was geht, was geht nicht. Meine persönliche Einschätzung: ist wohl eine Grauzone, wir - und auch die Musiker - wollen die GEMA da aber raushalten. Es ist halt ein "Geschäft" auf Gegenseitigkeit: die Bands treten teilweise regelmäßig hier auf und bekommen natürlich ordentliche Konzertgagen, dafür dürfen wir das Material verwenden und machen noch PR für die Bands.

Space


Antwort von Jott:

- doppelt -

Space


Antwort von Jott:

Es wäre mir völlig neu, dass eine Band sagen könnte: "Heute machen wir's für dich mal ohne GEMA!". Und mit kommerziell/nicht kommerziell/non profit hat das auf jeden Fall mal gar nichts zu tun. Auch nicht damit, dass die Bands die Aufnahmen und Vervielfältigung auf DVD gestatten.

Aber du willst ja harte Fakten, keine Annahmen. Die einzige Stelle für eine rechtsverbindliche Auskunft kann nur - tadaa! - die GEMA selbst sein.

Off the record: Video im Gemeindezentrum zeigen und ein paar DVDs verschenken? Lebe wild und gefährlich. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Space


Antwort von einsiedler:

Was du mit den Bands oder dem Management ausmachst, ob professionell oder nicht, ob Profit oder nicht, spielt für die Gema erstmal überhaupt keine Rolle.

Hier geht es nur darum, ob irgendeiner der gefilmten Titel zum Gema-Repertoire gehört oder nicht. Für die Verwendung im Film ist auch noch wichtig, ob Musikverlage beteiligt sind (Synchronisationsrecht).

Und selbst wenn kein Titel zum Gema-Repertoire gehört und alle Beteiligten mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung einverstanden sind, muss jede Vervielfältigung bei der Gema angemeldet werden, welche dann ihr ok gibt (Freistellung).

Space


Antwort von final_cut_freak:

Was du mit den Bands oder dem Management ausmachst, ob professionell oder nicht, ob Profit oder nicht, spielt für die Gema erstmal überhaupt keine Rolle.

Hier geht es nur darum, ob irgendeiner der gefilmten Titel zum Gema-Repertoire gehört oder nicht. Für die Verwendung im Film ist auch noch wichtig, ob Musikverlage beteiligt sind (Synchronisationsrecht).

Und selbst wenn kein Titel zum Gema-Repertoire gehört und alle Beteiligten mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung einverstanden sind, muss jede Vervielfältigung bei der Gema angemeldet werden, welche dann ihr ok gibt (Freistellung).
Das ist so wohl nicht richtig. Ich zitiere hier aus dem oben angegebenen Wikipedia-Text:

"Jeder Komponist bzw. Verleger, der Mitglied in der GEMA ist, hat zudem die Möglichkeit, die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktion ist. Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen. Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt. Der Urheber bzw. Verleger ist nach wie vor verpflichtet, sein Originalwerk sowie das audiovisuelle Werk bei der GEMA anzumelden. Die Tantiemen, die üblicherweise durch die GEMA vom Verwerter eingetrieben und an das Mitglied ausgeschüttet werden, sind in diesem Fall jedoch Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Urheber und Verwerter. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben."

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie ... -Vermutung


Also ich die Band kann durchaus mit mir als Videoproduzenten eine direkte Absprache treffen, was ein Hoinorar betriffft. Und dieses Honorar kann natürlich 0,00 Euro sein und eine bestimmte Nutzung - eben z.B. die 90 Sek. in der DVD - gebunden sein. Dann müßte ich aber wohl diese Freistellungserklärung der Band laut Wikipedia doch noch mal bei der GEMA einreichen, wenn icc den Film in irgendeiner Weise außerhalb meines Wohnzimmers zeige.

Mit der GEMA werden wir garantiert keine Verhandlungen beginnen, dass nur am Rande.

Space


Antwort von einsiedler:

Wie so manches Mal führt einen Wikipedia hier etwas in die Irre. Vor allem mit diesem Satz:
"Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt."

Es geht darum, dass (wie übrigens meistens der Fall) das Synchronisationsrecht - also das alleinige Verknüpfen des Musikstücks mit der Filmaufnahme - vom Autor oder dessen Verlag selbst wahrgenommen wird. In Deinem Fall scheint hier ja auch alles geregelt zu sein.

Dennoch muss die Vervielfältigung und die öffentliche Vorführung (z.B. im Internet) ganz normal mit der Gema abgerechnet werden.

Insofern ist der o.g. Satz verwirrend, da diese Musik eben nicht mit gemafreier Musik gleichzusetzen ist.

Space



Space


Antwort von Alf_300:

Also diese GEMA thead sind schon eine Sache füs sich, denn bisher wurde die Meinung vertreten dass ein GEMA-Mitglied der GEMA mit Haut und Haaren gehört, also auch der Furz den der Künstler läßt sofern er eine Ton beinhaltet GEMApflichtig ist.

Space


Antwort von KSProduction:

Hallo Forum,

hier noch mal eine andere Frage zum Thema Musik und GEMA, allerdings geht es um genehmigte Konzertausschnitte (falls es dazu schon was gibt, wäre ich auch für den link dankbar).

Habe für ein Kulturzentrum mit Genehmigung der Bands sechs Konnzerte gedreht für eine 30-Minuten-Doku. Waren eigentlich alles Profis z.B. Jupiter Jones, Bollock Brothers u.a. Abgemacht ist, das wir max. einen 90 Sek.-Ausschnitt eines Songs benutzen dürfen. Außer der DVD wird ein 5-Minuten-Online-Trailer geschnitten. Also alles Nonprofit.

Die DVD wird hier in Marburg öffentlich gezeigt und an die ehrenamtlichen Mitarbeiter verschenkt. Wir hängen das nicht an die große Glocke (schönen Gruß an die alte Tante GEMA, falls sie jetzt mitliest ;-)) und es ist wiegesagt abgesegnet, schriftliche Genehmigungen der Bands bzw. des Managment liegen (demnächst) vor.

Jetzt die Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation. Mutmaßungen bringen mich jetzt nicht weiter, also bitte nur konkrete Hinweise, was geht, was geht nicht. Meine persönliche Einschätzung: ist wohl eine Grauzone, wir - und auch die Musiker - wollen die GEMA da aber raushalten. Es ist halt ein "Geschäft" auf Gegenseitigkeit: die Bands treten teilweise regelmäßig hier auf und bekommen natürlich ordentliche Konzertgagen, dafür dürfen wir das Material verwenden und machen noch PR für die Bands.
du hast da nur die erlaubnis der komponisten und der bands. aber das herausgeben auf dvd ist nur mit zustimmung und zahlung der gema-gebühr möglich. dafür darf die band dir gar keine lizenz geben wenn sie gema-mitglied ist, da sie die rechte an die gema automatisch in auftrag gibt. sozusagen abgetreten hat ( ... )

ich finds auch saublöd :-(

Space


Antwort von dienstag_01:

dafür darf die band dir gar keine lizenz geben wenn sie gema-mitglied ist, da sie die rechte an die gema automatisch in auftrag gibt. sozusagen abgetreten hat ( ... ) Genau umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Gema kassiert Gebühren vom Vervielfältiger/Herausgeber unter der Vorraussetzung, dass er die Rechte von den Künstlern/Verlagen eingeholt hat. Diese Verhandlungen nimmt dir die Gema nicht ab.

Space


Antwort von weitwinkel:

bei diesem thema fehlt mir völlig das verständnis für
dieses umständliche verfahren...
gema will rechte vertreten und kassieren,
dann sollte sie im namen der künstler auch alles abwickeln...
und nicht so kleinkariert nerven.
die preise scheinen mir auch überzogen.

ps. letztens gabs mal einen der verantwortlichen der gema im tv
(sänger der prinzen)
seine meinung war schon sehr grenzwertig besonders wenn man bedenkt das er zu ddr zeiten sicher auch alles aus dem westradio aufgenommen hat.

Space


Antwort von mann:

Gerade gelesen auf http://blog.fefe.de/:

"Die GEMA geht auf die Nazis zurück.
Die von den Nationalsozialisten „in den Jahren 1933/34 verfügte monopolistische Ausschließlichkeit der Wahrnehmung der Musikverwertungsrechte“ (Hans G Helms) ist bis heute erhalten geblieben: Ein bürokratischer Krake (allein 120 Millionen Euro jährlich verschlingt die Gema-Verwaltung), der mit aufwendig konstruierten Abrechnungsverfahren dafür sorgt, dass Großkünstler, die ohnedies bereits hohe Einnahmen erzielen, bevorteilt und kleinere Künstler und Bands benachteiligt werden."

Space


Antwort von KSProduction:

bei diesem thema fehlt mir völlig das verständnis für
dieses umständliche verfahren...
gema will rechte vertreten und kassieren,
dann sollte sie im namen der künstler auch alles abwickeln...
und nicht so kleinkariert nerven.
die preise scheinen mir auch überzogen.

ps. letztens gabs mal einen der verantwortlichen der gema im tv
(sänger der prinzen)
seine meinung war schon sehr grenzwertig besonders wenn man bedenkt das er zu ddr zeiten sicher auch alles aus dem westradio aufgenommen hat.

die gema wickelt doch im namen der künstler alles ab. aber wenn du was eigengefilmtes veröffentlichst mal angenommen, musst du das der gema melden die macht das dann schon aber sie muß es auch gesagt bekommen bzw den wisch des umfangs um das zu berechnen. also so kenne ich das. und ich bleibe dabei, der künstler kann die rechte nicht dem filmer erteilen weil der künstler der gema-mitglied ist, der gema die verwertungsrechte in aufrag gegeben hat.

finde das sehr furchtbar.

Space


Antwort von Pianist:

finde das sehr furchtbar. Ich finde eher Dein Kauderwelsch furchtbar. Was genau wolltest Du denn nun eigentlich sagen? Und ist Dir der Unterschied zwischen "Recht zur Benutzung" und "Recht zur Vervielfältigung" geläufig? Und wie berechnet man den Wisch eines Umfangs? Das ist ja eine ganz neue Maßeinheit...

Matthias

Space


Antwort von KSProduction:

finde das sehr furchtbar. Ich finde eher Dein Kauderwelsch furchtbar. Was genau wolltest Du denn nun eigentlich sagen? Und ist Dir der Unterschied zwischen "Recht zur Benutzung" und "Recht zur Vervielfältigung" geläufig? Und wie berechnet man den Wisch eines Umfangs? Das ist ja eine ganz neue Maßeinheit...

Matthias

Meines Wissens ist es egal welches der beiden Rechte man in Anspruch nehmen möchte, also Recht zur Benutzung und Recht zur Verfielfältigung. Man müsste dann als Filmer in beiden Fällen zur Gema. Beziehungsweise Komponist und Interpret dies für einen durchführen lassen.

Ich wollte ferner damit sagen, daß der Interpret, sofern er GEMA-Mitglied ist dem Filmer keine Genehmigung erteilen kann die dazu ausreicht dies auch rechtlich Einwandfrei durchzuführen. Klar, es ist Grundvoraussetzung daß der Interpret dies vom Filmer auch wünscht. Aber DAS ist der springende Punkt was ich gestern sagen wollte: ES REICHT NICHT AUS. Und das finde ich und andere zurecht Furchtbar.

P.S. Der von mir formulierte "Wisch" ist auch nichts weiter als ein "Wisch". Die GEMA verteilt diese Blätter für ein- und dasselbe Engagement (in dem Fall eine bestimmte Aufführungshalle) mit äußerst unterschiedlichen Preisen. Die nicht nachvollziehbar, also willkürlich sind. Berichte hierzu sind immer wieder durch die Presse gegangen und jederzeit nachlesbar.Wie soll man sowas denn sonst nennen um es treffend auszudrücken? Bei nem anderen Begriff der normaler wäre müsste man sich ja bei dem normaleren Begriff entschuldigen :-D lach

Space


Antwort von dienstag_01:

@KSProduction
Ich glaube, du liegst immer noch etwas daneben.
Recht hast du, du brauchst die Genehmigung der Band/der Musiker. Also einen Vertrag. Darum kümmert sich die GEMA NICHT. Den musst du einfach vorlegen. Und da kann dir die Band auch die kostenlose Nutzung gestatten (aber auch sehr viel Geld verlangen).
Das zweite sind die GEMA-Gebühren. Die zahlst du nach Art, Anzahl, Preis etc. der von dir durchgeführten Vervielfältigung. Davon kann der Künstler dich nicht befreien.
Was das jetzt mit der Veranstaltungshalle zu tun hat, vermag ich aber nicht zu erkennen ;)

Space



Space


Antwort von einsiedler:

Ich hab auch noch nicht verstanden, was die Aufführungstarife mit der Filmherstellung zu tun haben sollen. Denn diese gehen den Filmer ja überhaupt nichts an.

Und ob die Band Gema Mitglied ist???

Entscheidend ist doch, ob die Autoren der gefilmten Songs Gema-Mitglieder sind. Außerdem ist entscheidend, ob die betreffenden Songs bei einem Verlag untergebracht sind. Denn dann müsste mit diesem über das Filmherstellungsrecht verhandelt werden.

Dass das Filmherstellungsrecht nicht automatisch mit der Gema abgerechnet werden kann liegt daran, dass der Autor als Gema-Mitglied selbst entscheidet, ob die Gema diese Rechte für ihn wahrnehmen soll oder nicht. Und es ist eben eher die Regel als die Ausnahme, dass der Autor genau dieses Recht selbst verwalten möchte.

Somit braucht es also eine Genehmigung der Musiker, der Autoren und des Verlags (falls es einen gibt) - und schlussendlich auch die Gema-Anmeldung für die Vervielfältigung oder Aufführung des entstandenen Bild-Ton-Werks.

Dass hier immer soviele Filmer meinen, diese Rechteabklärung wäre zu umständlich oder zu ungerecht, kann ich nur begrenzt nachvollziehen. Soviel ich mich zur Zeit auch über die Gema aufrege, so kann man ihr nicht anlasten, dass Autoren Verlagsverträge abschließen und ihr Filmherstellungsrecht selbst wahrnehmen. Die Beschwerde müsste also an die kreativen Musiker und deren Verlage gehen.

Space


Antwort von Easy Going:

Eine prinzipielle Frage:

Was bringt es überhaupt GEMA-Gebühren zu zahlen wenn man mit einer Musik-Veröffentlichung ja in der Regel trotzdem das Urheberrecht verletzt ?

Ob das nun eine Cover-Band ist oder ein Filmemacher der mit Musik unterlegt, in 99,99% der Fälle wird man doch den oder die Urheberrechtsbesitzer, Verlage nicht vorher auf Erlaubnis abgeklopft haben bzw. ist dies zum Teil wahrscheinlich gar nicht möglich (oder nicht bezahlbar).

Also was bringt dann rein rechtlich eine GEMA-Zahlung ?

Die Wahrscheinlichkeit daß man keine Strafe bekommt weil außer der GEMA niemand sowas verfolgt ?

Space


Antwort von Pianist:

in 99,99% der Fälle wird man doch den oder die Urheberrechtsbesitzer, Verlage nicht vorher auf Erlaubnis abgeklopft haben bzw. ist dies zum Teil wahrscheinlich gar nicht möglich (oder nicht bezahlbar). Doch, das muss man zu 100 Prozent gemacht haben, eine der wichtigsten Aufgaben des Filmproduzenten.

Matthias

Space


Antwort von StevieS:

Hi,

ich habe gerade ebenfalls die gleiche Situation, die hier ebenfalls im Verlauf des Threads beschrieben wurde.

Vor zwei Wochen habe ich bei einer öffentlichen Veranstaltung für eine Dokumentation gedreht. Diese Dokumentation soll nun auf DVD gepresst und verkauft werden. Bei den Ausschnitten von der öffentlichen Veranstaltung, ist im Hintergrund Musik zu hören, die von einer kleinen Bühne abgespielt wurde.

Nun meine Frage: Ist diese "zufällige" Hintergrundmusik Gema anmeldepflichtig für die DVD Herstellung? Eine kurze Recherche der Musiktitel brachte zum Ergebnis, dass die Titel bei der Gema angemeldet sind. Zum Teil sind es wirklich nur wenige Sekunden, bei der man die Musik hört (<10 Sekunden), zum Teil etwas länger (20-30 Sekunden).

Eine konkrete Verwendung der Musik liegt hier ja nicht vor. Also meiner Einschätzung nach muss ich zumindest nicht die Master- und Publishingrechte der jeweiligen Künstler/ Labels einholen, für die Musik die im Hintergrund abspielt wurde.

Aber wie sieht es mit der Anmeldung bei der Gema aus? Muss ich die "zufällige" Hintergrundmusik in Anmeldebogen für die DVD Herstellung auflisten, oder eher nicht? Eigentlich ist die Musik ja nur Beiwerk im Hintergrund und nicht konkret verwendet.

Als einzige Quelle habe ich folgendes gefunden:
Rechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt. Ausnahme kann sein, wenn sie "unwesentliches Beiwerk ist". Das wäre eventuell gegeben, wenn die Musik im Hintergrund läuft, aber nichts mit der abgebildeten Handlung zu tun hat. Sobald jemand dazu Tanzt, oder die Musik gar singt ist das nicht mehr der Fall. Quelle: http://digitalvideoschnitt.de/forum/rec ... -gema.html

Hier wurde im Verlauf des Threads geschrieben, dass man offensichtlich jeden einzelnen Titel mit Angabe der Länge bei der Gema nun doch anmelden muss. Ist das so richtig?

Als kostengünstige Alternative würde dann ja nur noch bleiben, dass man den Originalton aus dem Video entfernt und mit gemafreier Musik drüberlegt.

Grüße

StevieS

Space


Antwort von Alf_300:

Ohne GEMA Meldung nimmt das Presswerk den Auftrag garnicht an

Space


Antwort von StevieS:

Ohne GEMA Meldung nimmt das Presswerk den Auftrag garnicht an Du hast mich nicht ganz verstanden. Das die Gema Anmeldung erfolgen muss, ist klar. Die Frage ist nur ob mit der zufälligen Hintergrundmusik (Gema kassiert Kohle) im Anmeldebogen oder eben nur für die Freigabe des Presswerks und ohne gelistete Musiktitel (Gema kassiert nichts).

Space


Antwort von GaToR-BN:

Mal eine Frage die über die GEMA hinausgeht.
Ich würde gerne einen Track bei audiojungle.net nutzen. Leider ist die benötigte Musik für eine kommerzielle Werbung sehr speziell, deswegen gibt es nicht viel Auswahl.

Bei den Lizenzangaben steht jetzt: " P.R.O. Affiliated France SACEM". Bedeutet das jetzt, dass die Nutzung einer deutschen Firma kein Problem wäre, da ja die Gema kaum eine französischen Firma wegen der Nutzung anfragen würden oder arbeiten alle Verwertungsgesellschaften in allen Ländern?

Space


Antwort von Pianist:

Die arbeiten eng und lückenlos zusammen. Das ist deren täglich Brot.

Matthias

Space


Antwort von GaToR-BN:

Pianist hat geschrieben:
Die arbeiten eng und lückenlos zusammen. Das ist deren täglich Brot.

Matthias
Das bedeutet also, dass die Gema das für die französische Gesellschaft in Deutschland eintreiben wird oder die Gema das nach Frankreich meldet?

Space



Space


Antwort von Pianist:

Die GEMA treibt ein und leitet es an die ausländische Verwertungsgesellschaft weiter. Die Ausschüttung an den französischen Komponisten erfolgt dann in der Regel ein Jahr später als im Inland.

Matthias

Space


Antwort von GaToR-BN:

Pianist hat geschrieben:
Die GEMA treibt ein und leitet es an die ausländische Verwertungsgesellschaft weiter. Die Ausschüttung an den französischen Komponisten erfolgt dann in der Regel ein Jahr später als im Inland.

Matthias
Vielen Dank. Trotzdem noch mal eine Nachfrage an dich.

Folgenden Betrag dazu bei AudioJungle habe ich gefunden (Absatz "When do I need performing rights from a P.R.O.?"):
https://help.market.envato.com/hc/en-us ... /208477896

Hier wird beschrieben, dass Youtube bereits diese Gebühren tragen würden. In meinem Projekt (ist bereits auf Musik geschnitten) wäre das eine kommerzielle Nutzung, da das ein Werbefilm für ein kleines Restaurant ist. Das bedeutet, dass das Video auf Youtube kein Problem ist - nur das direkte abspielen im Laden, Messe oder direkt eingebunden wäre evtl. ein Problem mit der Gema?

Space


Antwort von Pianist:

Was viele Leute nicht wissen: Es sind zwei Rechtskreise betroffen. Das erste ist das Recht zur Benutzung, also dass Du das Musikwerk mit Deinem Filmwerk verbinden darfst. In vielen Fällen haben die Verwertungsgesellschaften die Möglichkeit, dieses Recht gemäß der eigenen Tarife zu vergeben, wenn es in den Berechtigungsverträgen so vorgesehen ist. Man kann aber auch den Komponisten oder dessen Verlag selbst anfragen und sich auf eine moderate Zahlung einigen. Bei Archivmusik, die eigens für solche Filme gemacht wurde, sollte das auch kein Problem sein, aber wenn es um populäre bekannte Stücke geht, verweigern die Komponisten oder Verlage auch oft die Zustimmung.

Das zweite Recht ist dann das Aufführungsrecht, das ist weit weniger problematisch und wird nach den entsprechenden Tarifen abgerechnet, oder wird vielleicht inzwischen auch von Youtube pauschal übernommen.

Matthias

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Eigentlich gibts genug GEMA-freie Musik, das ist nur selten ein Problem.

Space


Antwort von Pianist:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Eigentlich gibts genug GEMA-freie Musik, das ist nur selten ein Problem.
Das ändert aber nichts an der Sach- und Rechtslage. Ob nun die Anbieter von Archivmusik ihre Einsätze über die Gema abrechnen oder nicht, ist ja für das Benutzungsrecht egal. Jeder vernünftige Anbieter wird entscheiden wollen, ob er sich die Möglichkeit offen hält, im Einzelfall auch mal eine Benutzung zu verbieten, selbst wenn er vielleicht seine Werke grundsätzlich zu transparenten Bedingungen freigibt. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass ein Filmmusik-Anbieter vielleicht was dagegen hat, wenn jemand ein Musikstück von ihm für einen AfD-Werbespot einsetzt.

Matthias

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Das wäre aber illegal

Space


Antwort von Pianist:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Das wäre aber illegal
Was wäre illegal? Dass ein Urheber die Nutzung seines Werkes nicht erlaubt? Nein, das wäre vollkommen legal. Kommt sogar sehr häufig vor.

Matthias

Space


Antwort von carstenkurz:

Das wäre nicht illegal, sondern in diesem Falle legitime Ausübung bzw. Verweigerung des Synchronisationsrechtes.

- Carsten

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Mit der Verfassungstreue hast du es nicht so?

GG Artikel 3/3:
Niemand darf wegen ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Space



Space


Antwort von Pianist:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Mit der Verfassungstreue hast du es nicht so?
Sage mal - jetzt fängst Du auch mit diesem Blödsinn an? Du bist doch sonst so ein Auskenner. Da müsstest Du eigentlich wissen, dass es sich bei den Grundrechten um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat handelt. Ein Bürger kann selbst gar keine Grundrechte verletzten, weil er keine Staatsgewalt ausübt.

Daher ist es übrigens auch keine "Zensur", wenn ein Online-Medium bestimmte Kommentare der Nutzerinnen und Nutzer nicht veröffentlicht. Du darfst Dich gerne vor das Kanzleramt stellen und rufen, dass Du mit der Politik der Bundesregierung überhaupt nicht einverstanden bist. Das ist voll und ganz vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt, ohne dass Dir dafür von staatlicher Seite irgendwelche Nachteile drohen. Aber Du hast eben keinen Anspruch darauf, dass irgendein Medium Deine Meinung veröffentlicht. Und so hat man eben auch keinen Anspruch darauf, irgendein bestimmtes Musikstück in einem Film benutzen zu dürfen.

Ich wundere mich wirklich, wie hartnäckig sich das Falschwissen mit den Grundrechten hält.

Matthias

Space


Antwort von Frank B.:

Pianist hat geschrieben:
Ein Bürger kann selbst gar keine Grundrechte verletzten, weil er keine Staatsgewalt ausübt.
Ach, da ist es rechtens, dass neulich eine Ladenbesitzerin ein Schild an ihre Tür gehängt hat, dass sie keine Asylanten in ihrem Geschäft wünscht?

Oder ist es nur rechtens, wenn eine Kneipe ein Schild aufhängt, dass sie keine Nazis aka AfDler bewirten?

Ich glaube, ersterer droht grade eine Klage wegen Volksverhetzung. Der Kneipenbesitzer kann aber ruhigen Gewissens schlafen. Ihm brennen sie wenigstens nicht seine Kneipe ab oder besprühen sie von oben bis unten oder bewerfen sie mit Schei...e.

Space


Antwort von Jott:

Das mit den Nutzungsrechten (hat gar nichts mit GEMA zu tun) kapiert nicht mal unsere Regierungspartei:

https://www.google.de/amp/www.spiegel.d ... 6-amp.html

Für alle Mutigen: so was wird nicht mit ein paar Euro geregelt, da wird‘s schnell sechsstellig.

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Ach, da ist es rechtens, dass neulich eine Ladenbesitzerin ein Schild an ihre Tür gehängt hat, dass sie keine Asylanten in ihrem Geschäft wünscht?

Oder ist es nur rechtens, wenn eine Kneipe ein Schild aufhängt, dass sie keine Nazis aka AfDler bewirten?

Ich glaube, ersterer droht grade eine Klage wegen Volksverhetzung. Der Kneipenbesitzer kann aber ruhigen Gewissens schlafen. Ihm brennen sie wenigstens nicht seine Kneipe ab oder besprühen sie von oben bis unten oder bewerfen sie mit Schei...e.
Wir haben ja in Deutschland Vertragsfreiheit. Ein privater Ladenbesitzer darf sich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht und mit wem nicht. Eine Ausnahme wäre es sicher, wenn es sich um den einzigen Lebensmittelladen im Dorf handelt. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt jedenfalls in diesem Bereich nicht. Und so lange die Ladenbesitzerin nur auf einem Schild mitteilt, dass sie eine bestimmte Bevölkerungsgruppe nicht in ihrem Laden haben möchte, sehe ich da auch noch keine Verwirklichung einer Volksverhetzung.

Allerdings würde ich es ziemlich bescheuert finden, wenn in einem Laden bestimmte Menschengruppen nicht bedient werden, und deshalb diesen Laden ebenfalls meiden.

Matthias

Space


Antwort von dienstag_01:

Jott hat geschrieben:
Das mit den Nutzungsrechten (hat gar nichts mit GEMA zu tun) kapiert nicht mal unsere Regierungspartei:

https://www.google.de/amp/www.spiegel.d ... 6-amp.html

Für alle Mutigen: so was wird nicht mit ein paar Euro geregelt, da wird‘s schnell sechsstellig.
Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?
Wenn es so einfach wäre und klar wäre, hätte bestimmt einer von denen geklagt. Ich kenne aber keinen Fall.

Space


Antwort von Frank B.:

Hmmm, muss jetzt jeder, der ein Stück spielt, bei den Urhebern eine Erlaubnis einholen? Können die diese viele Post eigentlich bewältigen?

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Hmmm, muss jetzt jeder, der ein Stück spielt, bei den Urhebern eine Erlaubnis einholen? Können die diese viele Post eigentlich bewältigen?
Nein, die reine Aufführung ist immer möglich. Das gehört zu den Grundzügen unseres Urheberrechtes. Mal abgesehen vom Sonderfall des "Großen Rechtes", also Opern und Balletts. Musik soll nutzbar sein, nur muss eben der Urheber entlohnt werden. Jeder DJ kann entscheiden, welche Musik er auflegt, und jede Kapelle kann entscheiden, was sie spielt. Ausnahme wäre, wenn es sich um eine Bearbeitung handelt. Da muss dann wieder vorab gefragt werden. Legale Bearbeitungen können dann übrigens bei der Gema neu angemeldet werden, so dass bei Aufführung der Bearbeitung sowohl der Originalkomponist als auch der Bearbeiter eine Ausschüttung erhalten.

Hier aber geht es ja um das Recht, das eine Werk (Musik) mit dem anderen Werk (Film) zu verbinden.

Matthias

Space


Antwort von Frank B.:

Pianist hat geschrieben:

Allerdings würde ich es ziemlich bescheuert finden, wenn in einem Laden bestimmte Menschengruppen nicht bedient werden...
Ich eigentlich auch. Die Frau wurde wohl oft beklaut und hat da ihre Schlüsse draus gezogen. Aber der Paragraph der Volksverhetzung trifft nur auf Deutsche zu. Nur Deutsche dürfen danach bestraft werden, weil er nur auf Minderheiten angewandt wird und Deutsche sind angeblich keine Minderheit. Gibts wohl sogar Urteile dazu. Bin aber zu faul zu recherchieren.

Space


Antwort von Frank B.:

Pianist hat geschrieben:
Musik soll nutzbar sein, nur muss eben der Urheber entlohnt werden. Hier aber geht es ja um das Recht, das eine Werk (Musik) mit dem anderen Werk (Film) zu verbinden.
Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Die Frau wurde wohl oft beklaut und hat da ihre Schlüsse draus gezogen. Aber der Paragraph der Volksverhetzung trifft nur auf Deutsche zu. Nur Deutsche dürfen danach bestraft werden, weil er nur auf Minderheiten angewandt wird und Deutsche sind angeblich keine Minderheit. Gibts wohl sogar Urteile dazu. Bin aber zu faul zu recherchieren.
Wenn die Frau häufiger von Leuten bestohlen wurde, die schwarze Jacken oder blaue Hosen tragen, könnte sie ja auch genau diesen Personengruppen den Zugang verweigern.

Zur Volksverhetzung gebe ich Dir Recht: Derzeit ist es so geregelt, dass der Tatbestand nur dann erfüllt ist, wenn Deutsche gegen Minderheiten hetzen. Das ist aus heutiger Sicht ein Konstruktionsfehler, konnte man damals aber noch nicht wissen. Hier müsste der Gesetzgeber eine Regelung schaffen, die eine Bestrafung auch dann ermöglicht, wenn eine Minderheit (z.B. Moslems) gegen die Mehrheit ("Nieder mit allen Christen") hetzt.
"Frank B." hat geschrieben:
Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.
Das findet seine Begründung im Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Urheber soll die Möglichkeit haben, Nutzungen seines Werkes zu untersagen, die er für nicht angemessen hält. Es mag ja sein, dass Dir das nicht gefällt, aber aus gutem Grund haben Urheber bei uns eine sehr starke Rechtsstellung. Das dient letztendlich der Kunst-, Medien- und Meinungsfreiheit. Du als Filmer profitierst übrigens auch davon.

Matthias

Space


Antwort von Frank B.:

Pianist hat geschrieben:

Wenn die Frau häufiger von Leuten bestohlen wurde, die schwarze Jacken oder blaue Hosen tragen, könnte sie ja auch genau diesen Personengruppen den Zugang verweigern.
Sehe ich auch so. Man wird jedenfalls dann stutzig, wenn man allermeist von Leuten bestohlen wird, die schwarze Jacken und blaue Hosen tragen und genau so jemand betritt den Laden. Da hilft auch keine Unschuldsvermutung. Wenn aber alle Läden dieser Personengruppe den Zutritt verweigern, würde diese Personengruppe vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und müsste sogar evtl. verhungern. Aber das Recht dazu sollte die Frau schon haben. Allerdings würden sie auch klauen, wenn sie als Reaktion darauf mit gelben Jacken und grünen Hosen erschienen. Es ist echt schwierig. Am besten wäre, man verfolgt mit aller Härte die Diebe und achtet nicht auf deren Kleidung, also nicht bei der Verfolgung der Straftat. Der Frau kann man das nicht verbieten. Finde ich auch.

Space


Antwort von carstenkurz:

"Frank B." hat geschrieben:
Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.
Der Erwerb zu diesem 'Zweck' steht aber nunmal unter dem Erlaubnisvorbehalt des Rechteinhabers. Insofern kannst Du die Nutzung zu Synchronisationszwecken garnicht erwerben um sie dann untersagt zu bekommen.

Dass es dem Rechteinhaber nicht egal ist, was irgendwelche Leute damit machen, beweist die Praxis.



- Carsten

Space


Antwort von Frank B.:

Pianist hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.
Das findet seine Begründung im Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Urheber soll die Möglichkeit haben, Nutzungen seines Werkes zu untersagen, die er für nicht angemessen hält. Es mag ja sein, dass Dir das nicht gefällt, aber aus gutem Grund haben Urheber bei uns eine sehr starke Rechtsstellung. Das dient letztendlich der Kunst-, Medien- und Meinungsfreiheit. Du als Filmer profitierst übrigens auch davon.

Matthias
Echt? Ich habe noch nie von meiner Filmerei profitiert. Wenn ich einen Film verkaufe an Donald Trump oder Katrin Göring-Eckardt, dann ist er denen und die dürfen damit machen, was sie wollen. Warum nicht? Sie haben ihn doch bezahlt und ich kann mein Häuschen finanzieren und mein Auto.

Diese Rechtebestimmerei, wer was damit machen kann oder nicht, ist weiter nichts als Verkauf an Menschen, die ich selbst als positiv oder negativ (für mich) einordne. Nach meinem Verständnis ist aber ein Verkauf eine Veräußerung. Das heißt, dass ich meine Rechte verliere und sie jemand anderem überlasse. Ich könnte mit der gleichen Begründung ja auch sagen, ich möchte nicht, dass meine CD oder mein sonstiges Kunstwerk an Nazis, Schwarze, Schwule, Weiße oder Juden verkauft wird. Wenn jemand diese CD kauft, dann habe ich nach meinem Verständnis kein Recht mehr daran. Das Urteil über Menschen ist mir sozusagen aus der Hand genommen. Ich weiß natürlich, dass die Rechslage anders ist. Aber ich finde sie nicht gut und vor allem nicht fortschrittsdienlich.
Wenn ich zum Bauern gehe und kaufe mir eine Kanne Milch, dann hat der Bauer diese produziert, vielmehr seine Kuh. Nun gebe ich ihm 10 Euro für die Kanne und dann fängt der Bauer an, mir zu verbieten, wofür ich seine Milch nutzen darf oder sagt, wenn ich sie meinem Nachbarn gebe, müsse ich mit Strafe rechnen oder nochmal was bezahlen. Gut, Milch ist kein digitales, ewig vervielfältigbares Gut. Aber das ist ein anderes Problem als ein Rechteerwerb. Das könnte man auch anders klären, glaube ich. Hatten da schon mehrere Threads dazu.

Space


Antwort von carstenkurz:

Wenn der Bauer nicht will, dass Du 'irgendwas' mit seiner Milch machst, wird er Dir die Milch nicht verkaufen, um Dir hinterher eine Verwendung seiner Wahl zu untersagen. Er wird sie dir schlicht nicht verkaufen, und genau darum geht es beim Synchronisationsrecht.
'Milch' macht hier freilich keinen Sinn, bei Gütern, die nicht dem Urheberrecht unterliegen gibt es eine solche Nutzungsuntersagung ja nicht. Sofern der Bauer dir seine Milch verkauft, muss ihm in der Tat egal sein, was Du damit machst. Wenn Du einen Film an Trump verkaufst, hindert dich niemand, ihm sämtliche Rechte einzuräumen die Du willst. Wenn er danach den Film als seinen eigenen ausgibt und Milliarden damit scheffelt, hast Du halt Pech gehabt - es war Dir ja egal, was mit deinem Werk passiert. Andere sehen das eben nicht so entspannt.


- Carsten

Space


Antwort von Frank B.:

Bloß der Bauer wäre schön blöd, wenn er mir die Milch nicht verkauft. Er muss ja seine Kuh ernähren und seine Familie. Oder er hat noch sehr viele andere Interessenten und Käufer in der Hinterhand, die er für verkaufswürdiger hält als mich und die er mir vorziehen würde. Er wäre bei einer Kundenauswahl Richter über die Rechtverwendung seiner Milch, also ein kleiner Milchdiktator. Könnte also irgendwann so sein, dass ich nirgendwo mehr Milch bekomme, wenn mein Aussehen und mein Verhalten allen Bauern nicht recht ist oder ich sie nach Sicht der Bauern falsch verwende. Und ja, klar, wenn man die Milch abtritt, tritt man die Rechte an ihr ab und ich kann sie sogar in den Gulli schütten, wenn ich das will. Auch wenns ethisch verwerflich ist. Der einzige Grund, warum der Bauer mir nicht die Milch verkaufen müsste, wäre, wenn ich ihn in seinem Bauernhof bedrohen würde, ihm Zeug klauen oder ihm sonstwie schaden würde. Dann könnte ich mir vorstellen, dass er mich nicht gern in seinem Bauernlädchen begrüßen würde.
Ich kann halt mit einem Besenstiel aus dem Baumarkt einen Besen zusammenbauen und die Straße kehren oder aber meine Frau schlagen. Bloß, wo kämen wir hin, wenn mich der Baumarktverkäufer fragen würde, was ich mit seinem Besenstiel vor habe? Wenn ich damit meine Frau schlagen wollte, würde ichs ihm eh nicht sagen. Er erfährts dann vielleicht aus der örtlichen Zeitung, dass eine Frau mit einem Besenstiel aus dem örtlichen Baumarkt erschlagen wurde. Klar, guckt er da blöd, wenn er ihn mir gestern erst verkauft hat. Nur, der Verkauf ist sein Ding, das, was hinterher passiert, nicht mehr.

PS. Ich schlage meine Frau übrigens nicht. Sie ist ganz nett.

Space


Antwort von carstenkurz:

Solange mir nicht klar ist, ob Du nur doof bist oder trollen willst, vergeude ich keine weitere Zeit mit Dir. Der Unterschied zwischen Urheberrecht und dinglichem Besitz- oder Eigentumsrecht sollte jemandem, der in einem öffentlichen Forum Aussagen zu dieser Thematik machen will, zumindest grundsätzlich geläufig sein. Das Urheberrechtsgesetz untersagt Dir jedenfalls schonmal nicht, eine gekaufte Musik-CD in den Gulli zu werfen, das von mir abschließend zu deiner Beruhigung.

Space


Antwort von Frank B.:

carstenkurz hat geschrieben:
Solange mir nicht klar ist, ob Du nur doof bist oder trollen willst,
Von allem ein bisschen, schätze ich. Klar ist ein Kunstwerk zunächst mal dinglich, es hat aber auch eine geistige Komponente, hoffe ich mal. Aber auch geistiges Eigentum kann man doch verkaufen oder? Macht jeder, der in einer Firma zu deren Gunsten nachdenkt, wenn er nicht der Firmenbesitzer ist. Klar, nimmt er seine Gedanken dann mit heim, aber wehe er geht hin und verkauft sein Eigentum, das er gerade in seiner Firma abgetreten hat gegen Entgelt an eine andere Firma. Das ist dann möglicherweise ein Entlassungsgrund, wenn es reicht. Warum denn das? Bleibt es nicht sein Eigentum?

Aber reicht mir auch jetzt. Will den Thread nicht weiter zumüllen mit dummen Zeugs. Übergebe an die klugen Leute.

Space


Antwort von Jott:

dienstag_01 hat geschrieben:
Jott hat geschrieben:
Das mit den Nutzungsrechten (hat gar nichts mit GEMA zu tun) kapiert nicht mal unsere Regierungspartei:

https://www.google.de/amp/www.spiegel.d ... 6-amp.html

Für alle Mutigen: so was wird nicht mit ein paar Euro geregelt, da wird‘s schnell sechsstellig.
Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?
Wenn es so einfach wäre und klar wäre, hätte bestimmt einer von denen geklagt. Ich kenne aber keinen Fall.

Tatsächlich?

Space


Antwort von dienstag_01:

Jott hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:

Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?
Wenn es so einfach wäre und klar wäre, hätte bestimmt einer von denen geklagt. Ich kenne aber keinen Fall.

Tatsächlich?
Na, dann erzähl mal ;)

Space


Antwort von Jott:

Nö. Jeder darf alles.

Space


Antwort von dienstag_01:

Jott hat geschrieben:
Nö.
Schade ;)

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Nach meinem Verständnis ist aber ein Verkauf eine Veräußerung. Das heißt, dass ich meine Rechte verliere und sie jemand anderem überlasse.
In Deutschland ist das Urheberrecht ein unveräußerliches Recht. Der Urheber bleibt immer der Urheber. Er kann aber anderen Leuten ein Nutzungsrecht einräumen. Das Eigentum an einer CD schließt nicht automatisch das Recht ein, mit der darauf gespeicherten Musik zu machen, was man möchte. Privat hören geht natürlich immer, das kann und darf ein Urheber nicht verbieten. Aber die Nutzung für die Untermalung eines Filmes eben schon.

Matthias

Space


Antwort von Frank B.:

Mir schon einigermaßen klar. Aber ich finds halt nicht gut, so wies ist.

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Mir schon einigermaßen klar. Aber ich finds halt nicht gut, so wies ist.
Was genau gefällt Dir denn nicht daran, wenn Leute ihre Rechte wahrnehmen? Versetze Dich doch mal in die andere Perspektive: Du hast ein Musikstück komponiert, welches ziemlich bekannt ist und wo viele Menschen wissen, dass das von Dir ist. Man bringt also immer dieses Stück mit Dir in Verbindung. Nun kommt eine politische Gruppierung, mit deren Ansichten Du überhaupt nicht einverstanden bist, und setzt Dein Stück beispielsweise für einen Wahlwerbespot ein. Somit würde eine Verbindung zwischen Deiner Person und dieser Gruppierung hergestellt werden, die Du vollkommen ablehnst. Da bist Du doch zufrieden, dass Du denen die Verwendung untersagen kannst, oder?

Matthias

Space


Antwort von dienstag_01:

Pianist hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Mir schon einigermaßen klar. Aber ich finds halt nicht gut, so wies ist.
Was genau gefällt Dir denn nicht daran, wenn Leute ihre Rechte wahrnehmen? Versetze Dich doch mal in die andere Perspektive: Du hast ein Musikstück komponiert, welches ziemlich bekannt ist und wo viele Menschen wissen, dass das von Dir ist. Man bringt also immer dieses Stück mit Dir in Verbindung. Nun kommt eine politische Gruppierung, mit deren Ansichten Du überhaupt nicht einverstanden bist, und setzt Dein Stück beispielsweise für einen Wahlwerbespot ein. Somit würde eine Verbindung zwischen Deiner Person und dieser Gruppierung hergestellt werden, die Du vollkommen ablehnst. Da bist Du doch zufrieden, dass Du denen die Verwendung untersagen kannst, oder?

Matthias
Wir können ja mal schauen, ob wir in Zukunft noch von dem Stones Titel auf Veranstaltungen mit Angela Merkel hören oder nicht ;)

Space


Antwort von Pianist:

dienstag_01 hat geschrieben:
Wir können ja mal schauen, ob wir in Zukunft noch von dem Stones Titel auf Veranstaltungen mit Angela Merkel hören oder nicht ;)
Das reine Abspielen sollte kein Problem sein, so lange hinterher eine entsprechende Gema-Meldung ausgefüllt wird. Da besteht meiner Meinung nach kein wesentlicher Unterschied zwischen einer Parteiveranstaltung und einer Vereinsfeier, wo der DJ ja auch nicht vorher fragen muss, was er auflegen darf. Eine andere Sache wäre es, wenn es darum geht, die Musik an einen Wahlwerbespot anzulegen.

Matthias

Space


Antwort von Frank B.:

Pianist hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Mir schon einigermaßen klar. Aber ich finds halt nicht gut, so wies ist.
Was genau gefällt Dir denn nicht daran, wenn Leute ihre Rechte wahrnehmen? Versetze Dich doch mal in die andere Perspektive: Du hast ein Musikstück komponiert, welches ziemlich bekannt ist und wo viele Menschen wissen, dass das von Dir ist. Man bringt also immer dieses Stück mit Dir in Verbindung. Nun kommt eine politische Gruppierung, mit deren Ansichten Du überhaupt nicht einverstanden bist, und setzt Dein Stück beispielsweise für einen Wahlwerbespot ein. Somit würde eine Verbindung zwischen Deiner Person und dieser Gruppierung hergestellt werden, die Du vollkommen ablehnst. Da bist Du doch zufrieden, dass Du denen die Verwendung untersagen kannst, oder?

Matthias
Ich hab doch schon erklärt, warum mir das nicht gefällt. Was geht mich denn die politische Meinung eines Käufers an?

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Ich hab doch schon erklärt, warum mir das nicht gefällt. Was geht mich denn die politische Meinung eines Käufers an?
Du willst nicht verstehen, dass die Nutzung eines Werkes nicht vergleichbar ist mit dem Erwerb eines Gegenstandes, oder?

Matthias

Space


Antwort von dienstag_01:

Pianist hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Wir können ja mal schauen, ob wir in Zukunft noch von dem Stones Titel auf Veranstaltungen mit Angela Merkel hören oder nicht ;)
Das reine Abspielen sollte kein Problem sein, so lange hinterher eine entsprechende Gema-Meldung ausgefüllt wird. Da besteht meiner Meinung nach kein wesentlicher Unterschied zwischen einer Parteiveranstaltung und einer Vereinsfeier, wo der DJ ja auch nicht vorher fragen muss, was er auflegen darf. Eine andere Sache wäre es, wenn es darum geht, die Musik an einen Wahlwerbespot anzulegen.

Matthias
Für die vermutete politische Vereinnahmung dürfte es keine so große Rolle spielen, ob ein Titel unter einem Spot liegt oder bei jedem Einlauf der Gladiatoren auf Veranstaltungen gespielt wird.
Das Modell der Kontrolle über einmal in die Öffentlichkeit gegebene Inhalte wirkt in der heutigen Zeit mit seinen zahllosen Kanälen irgendwie antiquiert.

Space


Antwort von Frank B.:

Pianist hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich hab doch schon erklärt, warum mir das nicht gefällt. Was geht mich denn die politische Meinung eines Käufers an?
Du willst nicht verstehen, dass die Nutzung eines Werkes nicht vergleichbar ist mit dem Erwerb eines Gegenstandes, oder?

Matthias
Genau
Ich meine, ich verstehe es schon, finds aber nicht gut.

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Ich meine, ich verstehe es schon, finds aber nicht gut.
Das ist Dein gutes Recht. Bei uns darf jeder alles gut oder schlecht finden. Ist das nicht toll?

Matthias

Space


Antwort von Frank B.:

Klar, aber er darfs nicht äußern, ohne Konsequenzen. Und wenn es nur erstmal Beschimpfungen und Beleidigungen sind. Geht aber hin bis zum gesellschaftlichen Abseits.

Space


Antwort von GaToR-BN:

Pianist hat geschrieben:
Was viele Leute nicht wissen: Es sind zwei Rechtskreise betroffen. Das erste ist das Recht zur Benutzung, also dass Du das Musikwerk mit Deinem Filmwerk verbinden darfst. In vielen Fällen haben die Verwertungsgesellschaften die Möglichkeit, dieses Recht gemäß der eigenen Tarife zu vergeben, wenn es in den Berechtigungsverträgen so vorgesehen ist. Man kann aber auch den Komponisten oder dessen Verlag selbst anfragen und sich auf eine moderate Zahlung einigen. Bei Archivmusik, die eigens für solche Filme gemacht wurde, sollte das auch kein Problem sein, aber wenn es um populäre bekannte Stücke geht, verweigern die Komponisten oder Verlage auch oft die Zustimmung.
Nach meinem Rechtsverständnis habe ich ja mit den Kauf in der Platfform AJ ein Rechte von Autor erworben die Musik grundsätzlich zu verwenden. Sonst hätte er da ja nicht gegen Geld dort angeboten.
Pianist hat geschrieben:
Das zweite Recht ist dann das Aufführungsrecht, das ist weit weniger problematisch und wird nach den entsprechenden Tarifen abgerechnet, oder wird vielleicht inzwischen auch von Youtube pauschal übernommen.
Das Aufführungsrecht wäre aus meiner Sicht nur dann ein Problem, wenn der Film außerhalb von Youtube oder einer sonstigen, zahlender Plattform veröffentlicht wird. Soweit würde das in dem Fall passen. Werde ich aber mit dem Kunden noch mal abklären, damit Ihm diese Pferdefuß und Kostenfaktor bewußt ist.

Vielen Dank Matthias für deine beiden Antworten und Hilfe.

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Klar, aber er darfs nicht äußern, ohne Konsequenzen. Und wenn es nur erstmal Beschimpfungen und Beleidigungen sind. Geht aber hin bis zum gesellschaftlichen Abseits.
Zur freien Meinungsäußerung gehört auch, die Konsequenzen zu bedenken. Dabei geht es zunächst mal um rechtliche Konsequenzen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung geht bei uns sehr weit, und die Meinungsfreiheit ist sehr stark geschützt und dementsprechend sehr wenig eingeschränkt. Ich bleibe noch mal bei meinem Beispiel von weiter vorne: Du kannst Dich vor das Kanzleramt stellen und sagen, dass Du mit der Politik der Bundesregierung überhaupt nicht einverstanden ist. Daraus werden Dir keinerlei negative Folgen erwachsen.

Wenn wir das Thema nun etwas weiter ziehen, also aus dem juristischen in den gesellschaftlichen Bereich, dann gehört auch dazu, neben der strafrechtlichen Verantwortung auch die möglichen persönlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. Nur weil etwas nicht verboten ist, bedeutet das ja noch lange nicht, dass es jedem gefällt oder gefallen muss. Du musst also abwägen, ob Dir Deine Meinungsäußerung so wichtig ist, dass Du dafür in Kauf nimmst, dass die Kollegen nicht mehr mit Dir Mittagessen gehen wollen.

Also mit anderen Worten: Wer zum Beispiel dumpfe populistische Thesen vertritt oder zu erkennen gibt, dass er irgendwelchen Verschwörungstheorien zugeneigt ist, dabei aber nicht die strafrechtliche Schwelle zur Volksverhetzung überschreitet, der sollte sich nicht wundern, wenn sich seine Mitmenschen von ihm abwenden, obwohl sich seine Äußerungen im erlaubten Bereich bewegen. Mit eingeschränkter Meinungsfreiheit hat das jedenfalls nichts zu tun. Allerdings gehört es zu den charakterlichen Grundzügen bestimmter Leute, sich selbst gerne in der Opferrolle zu sehen. Das Schlimme dabei: So dreht sich die Abwärtsspirale noch schneller...

Matthias

Space


Antwort von Frank B.:

Pianist hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Klar, aber er darfs nicht äußern, ohne Konsequenzen. Und wenn es nur erstmal Beschimpfungen und Beleidigungen sind. Geht aber hin bis zum gesellschaftlichen Abseits.
Zur freien Meinungsäußerung gehört auch, die Konsequenzen zu bedenken. Dabei geht es zunächst mal um rechtliche Konsequenzen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung geht bei uns sehr weit, und die Meinungsfreiheit ist sehr stark geschützt und dementsprechend sehr wenig eingeschränkt. Ich bleibe noch mal bei meinem Beispiel von weiter vorne: Du kannst Dich vor das Kanzleramt stellen und sagen, dass Du mit der Politik der Bundesregierung überhaupt nicht einverstanden ist. Daraus werden Dir keinerlei negative Folgen erwachsen.
Wenn ich vor dem Kanzleramt an einer Pro AfD-Demo teilnehme, bin ich meine Arbeit los, wenn das meinem Arbeitgeber bekannt wird. Wenn ich an einer Demo für Kanzlerin Merkel teilnehme, nicht.
Du weißt offensichtlich nicht, was hier in diesem Land ab geht. Falls die "Konsequenzen" einmal anders herum sein sollten, wirst du jammern, dessen bin ich sicher. Dies hier ist auf dem besten Wege in eine Meinungsdiktatur mit persönlichen Konsequenzen für jeden Abweichler. Das geht inzwischen durch viele Bereiche. So, nun lassen wirs gut sein. Es geht ja um die GEMA.

Space


Antwort von Jott:

"Frank B." hat geschrieben:
Falls die "Konsequenzen" einmal anders herum sein sollten, wirst du jammern, dessen bin ich sicher.
Gruselig.

Space


Antwort von Frank B.:

So wie so rum.

Space


Antwort von Pianist:

"Frank B." hat geschrieben:
Wenn ich vor dem Kanzleramt an einer Pro AfD-Demo teilnehme, bin ich meine Arbeit los, wenn das meinem Arbeitgeber bekannt wird.
Aber nicht doch. Wie kommst Du denn auf sowas? Du kannst in Deiner Freizeit auf jede beliebige legale Demonstration gehen, warum sollte das ein Kündigungsgrund sein? Aber wir haben es ja heute durchaus mal mit Leuten zu tun, die unbedingt ihre Meinung äußern wollen, aber es soll bitte möglichst niemand mitbekommen...

Ich vermute, dass das Problem woanders liegt: Leute, die mit der AfD sympathisieren, weisen oftmals charakterliche Grundzüge auf, die für Normalbürger schwer verdaulich sind. Wenn solche Leute nun nicht einfach ihre Arbeit machen, sondern im beruflichen Bereich regelmäßig irgendwelche Grundsatzdiskussionen führen, womöglich mit menschenfeindlichen Untertönen, dann kann dadurch der Betriebsfrieden nachhaltig gestört sein. Und das kann dann durchaus ein Kündigungsgrund sein.

Vielleicht sollte sich so jemand dann besser einen anderen Arbeitgeber suchen. Ich meine jedenfalls nicht, dass die Kollegen am Arbeitsplatz sich alles bieten lassen müssen.

Matthias

Space


Antwort von Frank B.:

Du wirst es am Besten wissen. Seis drum.

Space


Antwort von handiro:

Vielen Dank @ Matthias für das sachliche Auseinandersetzen!

Space


Antwort von phantomislandfilms:

Sorry, den alten Feed rauszukommen.. Eigentlich war ich auf der Suche nach einer besseren Kategorie für mein Inserat hier im Forum, das sehr erschwinglich hochqualitative Custom Songs anbietet - gemacht von mir und meiner alten Band! Wir machen das eher just for fun und um andere Filmemacher zu Supporten.. ein kleines Taschengeld hilft uns damit weiterzumachen.

Wer GEMA-freie gute und bezahlbare Custom Songs benötigt, schaut gerne mal in mein Inserat.
viewtopic.php?f=8&t=151468

Freue mich über Feedback
Guten Rutsch!

Space


Antwort von Pianist:

Weißte was - ich habe mir eben mal die drei Probestücke angehört und finde die erstaunlich gut! Bei dem mittleren der drei hätte ich sogar einen konkreten Verwendungszweck im Kopf, allerdings wäre das ein Projekt, welches ich erst dann anpacke, wenn ich mal nichts anderes zu tun habe. Und dieser Fall ist selbst im Corona-Jahr 2020 nicht eingetreten.

Was ich sehr häufig brauche, das ist Untermalungsmusik für Technik-Filme. Also stell Dir zum Beispiel mal eine große gelbe Maschine vor, die Schienen schleift. Fachkräfte bedienen nachts millionenteure Technik und müssen punktgenau zu perfekten Ergebnissen kommen, bevor der Zugverkehr wieder anläuft. Oder stell Dir einen Kran vor, der gerade eine riesengroße Schildvortriebsmaschine in eine Anfahrgrube für ein Tunnelprojekt setzt.

Entsprechende Musik muss folgende Anforderungen erfüllen:

- Spannung und Dramatik transportieren (Tongeschlecht Moll)

- einen klaren Anfang und einen klaren Schluss haben, mit einem starken Akzent auf der letzten Zählzeit

- sich gut in die Mischung einfügen, wo Geräusche und Sprechertext enthalten sind

- keine störenden Fremdkörper aufweisen

- nicht zu viel Dynamik

- keine Brüche im Rhythmus

Hier mal ein paar Stücke, die ich sehr oft verwende, und wo ich gerne mehr Auswahl hätte:

https://www.soundtaxi.com/de/Talkover/I ... mix::70894

https://www.soundtaxi.com/de/Talkover/B ... ver::30377

https://www.soundtaxi.com/de/Talkover/J ... Over::1781

Grüße von Matthias!

Space


Antwort von phantomislandfilms:

Pianist hat geschrieben:
Weißte was - ich habe mir eben mal die drei Probestücke angehört und finde die erstaunlich gut! Bei dem mittleren der drei hätte ich sogar einen konkreten Verwendungszweck im Kopf, allerdings wäre das ein Projekt, welches ich erst dann anpacke, wenn ich mal nichts anderes zu tun habe. Und dieser Fall ist selbst im Corona-Jahr 2020 nicht eingetreten.

Was ich sehr häufig brauche, das ist Untermalungsmusik für Technik-Filme. Also stell Dir zum Beispiel mal eine große gelbe Maschine vor, die Schienen schleift. Fachkräfte bedienen nachts millionenteure Technik und müssen punktgenau zu perfekten Ergebnissen kommen, bevor der Zugverkehr wieder anläuft. Oder stell Dir einen Kran vor, der gerade eine riesengroße Schildvortriebsmaschine in eine Anfahrgrube für ein Tunnelprojekt setzt.

Entsprechende Musik muss folgende Anforderungen erfüllen:

- Spannung und Dramatik transportieren (Tongeschlecht Moll)

- einen klaren Anfang und einen klaren Schluss haben, mit einem starken Akzent auf der letzten Zählzeit

- sich gut in die Mischung einfügen, wo Geräusche und Sprechertext enthalten sind

- keine störenden Fremdkörper aufweisen

- nicht zu viel Dynamik

- keine Brüche im Rhythmus

Hier mal ein paar Stücke, die ich sehr oft verwende, und wo ich gerne mehr Auswahl hätte:

https://www.soundtaxi.com/de/Talkover/I ... mix::70894

https://www.soundtaxi.com/de/Talkover/B ... ver::30377

https://www.soundtaxi.com/de/Talkover/J ... Over::1781

Grüße von Matthias!
Das freut mich, von ganzem Herzen! Wirklich! Es wäre eine große Freude eine solche Datenbank für Dich zu erstellen.
Ich habe deine Beschreibung visuell vor Augen - du hast ja jetzt schon einige Eckdaten gegeben, ist Dir noch etwas wichtig?

Soundtaxi, premium beat, etc habe ich selbst auch lange genutzt. Die Sachen sind qualitativ sehr gut. Warum ich mich ursprünglich dazu entschieden habe eigene Sachen herzustellen ist um meinen Arbeiten nicht den Stempel "hat gemafreie Musik benutzt" aufzudrücken. Meistens habe ich sehr lange und oft wenig erfolgreich die Musk gefunden, die meiner Vision entsprochen hat oder das benötigte Gefühl transportiert hat. Darum freut es mich sehr, wenn ich anderen somit auch einen Mehrwert geben kann!

Damit dein Wunsch hier im Forum nicht untergeht, sende mir bitte eine e-mail - entweder an meine contact (x@x) jonaskolecki . com oder auch an die im Posting gelistete viewtopic.php?f=8&t=151468 . lese beide

Space


Antwort von Pianist:

Du machst irgendwie eine schöne Mischung aus elektronischen und akustischen Instrumenten, das gefällt mir. Es klingt eben nicht total steril. Das ist wirklich eine gute Basis, auf der man aufbauen kann. Viele Anbieter von solcher Archivmusik haben leider keinen blassen Schimmer, was Filmemacher in ihrem Alltag benötigen. Die liefern Musik, und man müsste den passenden Film dazu drehen. Leider sieht die Realität aber genau andersrum aus... :-)

Matthias

Space


Antwort von phantomislandfilms:

Pianist hat geschrieben:
Du machst irgendwie eine schöne Mischung aus elektronischen und akustischen Instrumenten, das gefällt mir. Es klingt eben nicht total steril. Das ist wirklich eine gute Basis, auf der man aufbauen kann. Viele Anbieter von solcher Archivmusik haben leider keinen blassen Schimmer, was Filmemacher in ihrem Alltag benötigen. Die liefern Musik, und man müsste den passenden Film dazu drehen. Leider sieht die Realität aber genau andersrum aus... :-)

Matthias
ganz genau. was habe ich gelitten... Stundenlang das Netz durchforstet. Und der Kunde denkt immer es ist so einfach, nimm doch einfach einen Song :D
Die verstehen meistens nicht, das unsere Wahrnehmung zum Großteil auditiv ist.

In der Kunstakademie haben wir vor Jahren ein Experiment gestartet und sind Blind ins Kino gegangen - das empfehle ich jedem Filmemacher, der auch mit Sound arbeitet ( nicht nur Musik, auch Effekt oder Atmo ). Hoffentlich sitzt man in einem gutem Film, sonst sind die 2 Stunden "für"n ***)

Der geilste war noch MOBY (https://mobygratis.com), aber den kann man dann auch irgendwann nicht mehr hören..
Also wie gesagt, I am here: Let"s go. Ich freue mich darauf. Sende Dir eine PM

Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Antworten zu ähnlichen Fragen //


Gema und YouTube - wer zahlt?
GEMA verklagt Musik-KI Suno wegen Urheberrechtsverletzung
Wieviel zahlen für Nachwuchsschauspieler?
Netflix veröffentlicht zum ersten mal alle Zahlen
Das Kinojahr 2024 in Zahlen & Fakten
Das Filmförderjahr 2024 in Zahlen und Fakten
Wann hat eine Kamera (bei slashCAM) sehr gute Bildqualität?
Alpha 7 IV - Wann kommt Sie?
Richtmikrofon oder Richtrohrmikrofon? Und wann setzt man Richtrohre optimal ein?
Wann ist YouTube voll?
Wann kommet der erste MacBook Pro mit M2 Apple Silicon?
Patent erteilt: Wann kommen iPhones mit Super-Zoom per Periskop-Objektiv?
Ab wann in DaVinci Resolve Studio investieren?
DJI stellt Produktion der Profi-Drohne Inspire 2 ein - wann kommt die Inspire 3?
Wann kommet der erste MacBook Pro mit M2 Apple Silicon?
Zwei neue DJI Mavic 3 Enterprise Modelle geleakt: Wann kommen sie?




slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash