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Infoseite // Viva Verbraucher...haste gedacht...Neues Urheberrecht



Frage von jens:


Für alle, denen es entgangen sein sollte, das neue Urheberrecht, jaja, es ist da...

Schöne Grüße,
Jens

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Antwort von Markus:

Ich habe es heute Abend in den Nachrichten gesehen. Wurde auch Zeit, dass da mal eine ordentliche Regelung gefunden wurde. Bislang war es nämlich so, dass man beim Kauf von CD- und DVD-Rohlingen zwar automatisch Gema-Gebühren bezahlt hat (bzw. der Rohling-Hersteller hat das getan), aber dann mit eben diesen Medien keine Privatkopien erstellen durfte. Da nahm die ach so arme Musikindustrie ja doppelt ein. ;-)

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Antwort von WeiZen:

Moin,
na glaubst Du denn, das nun die GEMA Gebühren auf die Rohlinge und Brenner entfallen?

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Antwort von Markus:

Nein, aber was ich gehört habe, ist die Privatkopie (also auch die Weitergabe an Freunde) wieder erlaubt.

Zumindest, so lange man keinen wirksamen Kopierschutz umgeht. Das ist dann wieder der K(n)ackpunkt. ;-)

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Antwort von admin:

Moin,
na glaubst Du denn, das nun die GEMA Gebühren auf die Rohlinge und Brenner entfallen? Das wäre zwar logisch, ist aber keinesweges wahrscheinlich - die GEMA wird schon eine Begründung finden, um die Abgabe trotzdem weiter zu rechtfertigen...

Thomas

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Antwort von snakenic:

Hallo,

ich weiß nicht ob es genau hierher past aber mal diese Frage;

Wenn ich ein Hochzeitsvideo im Auftrag (sprich gewerblich) des Kunden erstelle und dieser Kunde mir seine Musik CD"s bringt mit der Bitte ich soll dieses oder jenes Musikstück mit in das Video einarbeiten, macht er sich dann strafbar oder ich oder doch keiner weil er ja die CD"s gekauft hat?
Und muß ich auf dem Cover die Rechte der einzelnen Musikproduzenten mit aufführen?

Bin mal auf diese Antworten gespannt, da ich jetzt so einen Fall habe.

Snakenic

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Antwort von Anonymous:

Das habe ich mich auch schon mal gefragt, aber ich denke, wenn es eine Auftragsarbeit ist, muß der Kunde dafür Rechnung tragen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ich denke nicht, dass man als Dienstleistungsanbieter klären muß, ob der Auftraggeber die Rechte an bestimmten Songs hat (bzw. diese öffentlich aufführen darf). Ich würde aber bei Vertragsabschluß darauf hinweisen und das auch irgendwo schriftlich dokumentieren, damit es später keinen Streß gibt.

Ist aber auch nur "ne Vermutung - genau wissen tue ich es auch nicht.

Gruß
Jan

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Antwort von Stefan:

Naja.

Der Schlüsseldienst muss sich auf vergewissern, dass der Kunde das Recht hat sich (s)eine Wohnung aufsperren zu lassen.

Der Abschleppdienst schleppt auch nicht ohne Rückfragen jedes Auto in deine Garage.

Viel Glück
Der dicke Stefan

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Antwort von jens:

Hier noch ein kleiner Nachtrag und "ne flotte (eigentlich logische) Übersicht der "neuen Situation".

Schöne Grüße,
Jens

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Antwort von kaloku:

Hier noch ein kleiner Nachtrag und "ne flotte (eigentlich logische) Übersicht der "neuen Situation". Danke Jens! Könnte man es also so zusammenfassen?

In der Theorie darf ich weiterhin eine Sicherheitskopie (Privatkopie) von gekauften "immateriellen" Gütern erstellen.
Aber nur wenn es keinen Kopierschutz gibt.

In der Praxis werde ich aber für jedes Gerät / jeden Träger, mit bzw. auf dem ich THEORETISCH eine Kopie erstellen kann (also zB Brenner und Rohling) einen ca. 5% Aufpreis bezahlen. Auch wenn ich es dann effektiv nicht tun darf.

Denn: wo gibt es heute keinen Kopierschutz? Und: Was ist wenn nur auf der CD steht "kopieren verboten" -- darf ich dann eine Privatkopie erstellen?

Und was ich am krassesten finde, ist folgendes: wenn ich meine gekauften Audio-CDs in mp3s umwandle und sie für den Urlaub auf eine CD brenne, dann begehe ich gleich ein richtiges Verbrechen, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Das ist doch der Gipfel.

Ist es denn sicher, daß das jetzt so gilt oder geht das noch durch ein paar Instanzen?

Klaus

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Antwort von StefanS:

Laßt mich doch mal provokativ fragen:

Worüber beschwert Ihr Euch?

Wir leben in einer Demokratie, in der die Regierung durch die Mehrheit der abgegebenen Wählerstimmen legitimiert wird und so des Volkes Meinung vertritt. Ebenso ergeht jedes Gerichtsurteil "im Namen des Volkes".

Ihr habt sie gewählt, also beklagt Euch nicht.

Wenn Ihr der Meinung seid, Euer Kreuz an der falschen Stelle gemacht zu haben, bitte, macht es das nächste Mal anders (ich sage bewußt nicht besser).

Gruß
Stefan

P.S: Da allerdings die selben Leute, die nun dieses medienunternehmensfreundliche Gesetz in die Welt setzen, auch beschlossen haben, unsere Internetverbindungen über einen längeren Zeitraum und demnächst womöglich auch noch mit Inhalt und allem drum und dran zu speichern, nur zur Sicherheit:

Lieber, lieber Verfassungsschutz: war alles nicht so gemeint, bin eigentlich ein ganz Lieber :-)

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Antwort von Ephraim:

Laßt mich doch mal provokativ fragen:

Worüber beschwert Ihr Euch?

Ihr habt sie gewählt, also beklagt Euch nicht.
Bei jeder Wahl gibt man seine Stimme ab. Die Folge ist, dass man danach keine mehr hat. ;-(

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Antwort von WeiZen:

Moin,
nun ist doch ganz einfach: Kauft keine CD's/DVD's mehr.
Schade das es nicht geht, einen Käuferstreik Deutschland weit zu organisieren. Mal sehen was passiert wenn zwei Wochen keinen Medium mehr über die Ladentheke geht.
Und wie sie nun weinen die lieben Intressenverbände, das die Vergütung, äh Zwangsabgabe, auf Brenner und Rohlinge neu festgelegt werden soll, die 5% ist ja nur das Deckelsatz zu verstehen.
Ach wie tun sie mir gar nicht leid.

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