Frage von SCHWARZSEHER:Hallo,
kurze Nachfrage: habe bisher noch nicht an das Fernsehen verkauft, gestern war nun "mein erstes mal".
In einem Nachrichtenbeitrag des NDR wurde ein ca. 12-sek. Ausschnitt eines Filmes von mir gezeigt. Der Redakteur wusste selbst nicht, wie viel man für so etwas bekommt - und ich fische da auch im Trüben.
Ich soll nun dem NDR eine Rechnung schreiben - er sagte mir, EUR 160 wären gut, meine DVD-Kopierung und auch das Rendering (von Full-HD in passendes Format für den NDR) solle ich aber unterschlagen (was mir schon mal nicht gefällt, denn das war ja Arbeitszeit).
Jemand einen Tipp? Wäre sehr dankbar darum. Ausstrahlung war bereits gestern, unterschrieben habe ich noch nichts.
Antwort von Pianist:
Kannst Du noch ein wenig genauer schreiben, auf welche Weise die Ausstrahlung zustande kam und um was für eine Art von Material und welche Sendung es sich handelte?
Matthias
Antwort von SCHWARZSEHER:
- Die Sendung heisst "Niedersachsen 18:00 Uhr", es wurde ijn einem kurzen Beitrag (ca. 3 Minuten) berichtet über die gestrige Eröffnungsfeier der Stadt der Wissenschaft 2009
- Mein Material sind in Full-HD gedrehte Spots, die ich im Auftrag der Stadt Oldenburg für die Eröffnungsfeier als Stadt der Wissenschaft 2009 gedreht habe. Kein klassischer Imagefilm, sondern Trailer mit Schauspielern.
Ich wurde vom Redakteur für das Material angefragt, habe in seinem Auftrag ("schreiben sie darüber ruhig eine Rechnung") passende Dateiformate gerendert und eine DVD erstellt. Das Material wurde wie erwähnt gestern ausgestrahlt.
Antwort von Christian Schmitt:
Du hast also Werbespots für die Stadt Oldenburg gedreht?
Dann liegen die Rechte wohl auch dort...
Für die Ausstrahlung von Werbung bekommt man zudem eigentlich kein Geld, sondern man zahlt welches.
Entgegen dem was der Redakteur sagte, kannst du meiner Meinung nach eben nur das in Rechnung stellen, was einen besonderen Aufwand deinerseits erforderte - nämlich das Rendern, Auspielen und zur Verfügungstellen des Materials in PAL Norm.
Wieviel du dafür veranschlagst ist allerdings deine Sache...
Antwort von SCHWARZSEHER:
- die Stadt hat nur die Nutzungsrechte für Internet un die Eröffnungsveranstaltung
- das war keine Werbeeinblendung, sondern diente dem Redakteur als Bildmaterial, um die Eröffnungsveranstaltung zu verbildlichen
Antwort von Pianist:
Dann ist es also wie oftmals bei mir: Ich produziere einen Informationsfilm für ein Unternehmen oder eine Behörde. Wenn dann eine Fernsehanstalt ewas davon in einen aktuellen Beitrag einbauen möchte, dann kriegen die das im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Behörde kostenlos von mir zur Verfügung gestellt.
Etwaige anfallende technische Kosten berechne ich dann meinem Auftraggeber, nicht aber der Fernsehanstalt.
Ich fragte deshalb, weil es was anderes gewesen wäre, wenn Du nachts einen Blaulichteinsatz gedreht hättest. Dafür würdest Du natürlich ein Honorar bekommen.
Matthias
Antwort von ruessel:
Ich produziere einen Informationsfilm für ein Unternehmen oder eine Behörde. Wenn dann eine Fernsehanstalt ewas davon in einen aktuellen Beitrag einbauen möchte, dann kriegen die das im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Behörde kostenlos von mir zur Verfügung gestellt.
Etwaige anfallende technische Kosten berechne ich dann meinem Auftraggeber, nicht aber der Fernsehanstalt.
Danke für die Info. Ich dachte schon ich wäre da zu großzügig, denn genau so berechne ich das auch. Leider hat die Firma schon zu großzügig das Image-Material herausgegeben und eine fremde Produktionsfirma hat nur noch zwei Interviews und ein paar Szenen selber dazu gedreht und daraus einen völlig neuen Film produziert..... das fand ich dann schon etwas link....
Antwort von newsart:
Also... wenn ich im Supermarkt einen Liter Milch kaufe, kläre ich doch auch nicht erst nach dem Austrinken, was der wohl kostet...
Sorry, aber Rechte und Honorarforderungen erst nach Ausstrahlung zu klären ist nicht nur im hohem Maße unprofessionell, sondern muß zwangsläufig zu Unzufriedenheiten auf der einen oder anderen Seite der Vertragsparteien führen.
Dennoch zur Orientierung: Angefangene gesendete Minute regional, einmalige Ausstrahlung mit Wiederholung innerhalb von 48Std., bei Lieferung von Rohmaterial = € 680,-- netto. Volle Rechte beim Anbieter natürlich vorausgesetzt. Darin sind dann aber techn. Bereitstellungskosten inbegriffen, exklusiv Datenträger / Band und Versand / Kurierkosten. Das ist unser individueller Kurs.
Grüße
Antwort von Pianist:
Leider hat die Firma schon zu großzügig das Image-Material herausgegeben und eine fremde Produktionsfirma hat nur noch zwei Interviews und ein paar Szenen selber dazu gedreht und daraus einen völlig neuen Film produziert..... das fand ich dann schon etwas link....
Da würde ich dann aber schon mal genau prüfen, ob das so in Ordnung war. Ich sage meinen Auftraggebern immer: Wenn die Herausgabe des Materials in Eurem Interesse ist, weil es eine positive Berichterstattung gibt, dann geht das in Ordnung. Wenn aber jemand anfragt, der das Material in einem Zusammenhang verwendet, wo mein Auftraggeber überhaupt nichts von hat, dann würde ich dafür dem Nutzer schon ganz gerne eine Rechnung schreiben. Für meinen Auftraggeber denke ich mir dann bei nächster Gelegenheit eine kleine kostenlose Extraleistung aus, als Dankeschön für die Vermittlung.
Matthias
Antwort von Pianist:
Sorry, aber Rechte und Honorarforderungen erst nach Ausstrahlung zu klären ist nicht nur im hohem Maße unprofessionell, sondern muß zwangsläufig zu Unzufriedenheiten auf der einen oder anderen Seite der Vertragsparteien führen.
Hast Du noch nie eines dieser lustigen Schreiben einer ARD-Anstalt bekommen, wo sinngemäß drinsteht: "Wir haben gestern dieses und jenes Material von Ihnen verwendet, bitte unterschreiben Sie uns doch mal nachträglich, dass wir das kostenlos tun durften"... :-)
Matthias
Antwort von ruessel:
Da würde ich dann aber schon mal genau prüfen, ob das so in Ordnung war. Ich sage meinen Auftraggebern immer: Wenn die Herausgabe des Materials in Eurem Interesse ist, weil es eine positive Berichterstattung gibt, dann geht das in Ordnung.
Die Lösung: Es gibt jetzt nur noch ausgesuchtes und freigegebenes Material (16 Minuten) auf eine extra gefertigte PresseDVD, die nochmals von der Firma bezahlt wird. Damit können dann beide Seiten leben.
Antwort von newsart:
Hast Du noch nie eines dieser lustigen Schreiben einer ARD-Anstalt bekommen, wo sinngemäß drinsteht: "Wir haben gestern dieses und jenes Material von Ihnen verwendet, bitte unterschreiben Sie uns doch mal nachträglich, dass wir das kostenlos tun durften"... :-) Matthias
Doch, aber ich habe das nie so akzeptiert. Auch Standart-Verwertungsverträge der Sender oder Landesrundfunkanstalten werden von mir erst dann unterschrieben, wenn Sie mit dem per Mail dokumentierten Produktionsauftrag der Redaktion übereinstimmen und entsprechend abgeändert werden. Bislang wurde das auch von Seite der Sender immer anstandslos umgesetzt. Das läuft als häufig nach dem Motto: "Wir können es ja mal probieren..."
Antwort von frm:
Der Bayerische Rundfunk hat sich bei mir mal gemeldet da ich einen Opernmitschnitt für ein Theater erstellt habe und der Fernsehsender hatte Vergleichsmaterial von anderen wie z.B. eine Nürnberger Fernsehsender usw.. Sie haben eine Minute für den Bericht benötigt und haben mir 300 Eur NEtto vorgeschlagen. Ich war zufrieden weil ich ja keine Arbeit damit hatte ausser DVD Brennen und wegschicken. Mein Name war auch zu sehen. Allerdings denke ich das die Fernsehsender viel Geld dadurch sparen damit das sie kein TEam vor Ort brauchen sondern uns billigen Arbeitskräften für ein Apfel und ein Ei das MAterial abluchsen. Ich denke die bezahlen da wenn sies wirklich brauchen auch mehr.
Die Theorie von 680 Eur/min kommt mir da nicht zu teuer vor sondern eher realistisch.
Antwort von newsart:
Ob 300,-- oder 680,-- , da ist sicher kein einheitlicher Marktpreis definierbar bzw. das ist natürlich auch individuelle Preispolitik eines jeden einzelnen Anbieters. Nur festzuhalten bleibt: Eine wirklich aussichtsreiche Verhandlungsposition gibt es nur vor der Verwendung des Materials. Denn hinterher kann man als anbieter schwerlich sagen: "300 sind mir zu wenig, dafür bekommt ihr das Material nicht." Eigentlich kein Geheimnis...
Antwort von Ficeduld:
Warum denn nicht? Die Logik verschliesst sich mir. Die Fernsehanstalt kommt ja in den Beispielen hinterher. Das ist wie: Du nimmst einen Mercedes beim Autoverleih ohne zu fragen, für einen Tag und sagst hinterher: Ich zahl 10 Euro dafür, okay?
Antwort von Johannes:
Mal eine Frage am Rande. Ihr schreibt hier alle, da hat mich der Fernsehsender xy angesprochen ob die mein Material nutzen können... .
Seit ihr dann Stadt bekannt Viji's oder bietet IHR dem Sender das an?
Ich meine, ich filme auf vielen großen Veranstalltungen wo kein andere Sender ist, jediglich die Zeitung ist da, aber bei mir hat noch nie jemand angerufen ob sie das Material haben könnten, von daher bin ich etwas verwirrt. Oder liegt das am RBB der ja für meine Region hier zuständig ist?
Antwort von Pianist:
Oder liegt das am RBB der ja für meine Region hier zuständig ist?
Das erklärt natürlich alles... :-)
Aber mal im Ernst: Wie wird sowas wohl laufen? Der Reporter dreht mit seinem Team auf einer Veranstaltung und sieht dort den Film. Dann fragt er den zuständigen Pressesprecher, wer den Film gemacht hat. Und schon ist der Kontakt hergestellt.
Oder schon in der Pressemitteilung wird erwähnt, dass TV-Footage auf Anfrage verfügbar ist.
Matthias
Antwort von Pianist:
Eine wirklich aussichtsreiche Verhandlungsposition gibt es nur vor der Verwendung des Materials. Denn hinterher kann man als anbieter schwerlich sagen: "300 sind mir zu wenig, dafür bekommt ihr das Material nicht." Eigentlich kein Geheimnis...
Nun ja - da muss ich ein wenig intervenieren. Hier wird doch oft gefragt, wie zu verfahren ist, wenn man selbst Fremdmaterial verwenden möchte. Und da sagen wir doch den Leuten immer: Lieber vorher fragen, hinterher seid Ihr in der schlechteren Position und müsst die Bedingungen akzeptieren, die der Rechteinhaber stellt.
Und im vorliegenden Fall ist es nun mal genau andersherum: Der Sender sendet ohne Vereinbarung, folglich wäre hier der Ursprungsfrager in der besseren Position. Aber nun kommt das übliche Problem: Der Sender ist groß und hat eine Rechtsabteilung, verscherzen möchte man es sich auch mit niemandem, also ahnst Du, wie die Sache ausgeht...
Matthias
Antwort von Johannes:
Oder liegt das am RBB der ja für meine Region hier zuständig ist?
Das erklärt natürlich alles... :-)
Aber mal im Ernst: Wie wird sowas wohl laufen? Der Reporter dreht mit seinem Team auf einer Veranstaltung und sieht dort den Film. Dann fragt er den zuständigen Pressesprecher, wer den Film gemacht hat. Und schon ist der Kontakt hergestellt.
Oder schon in der Pressemitteilung wird erwähnt, dass TV-Footage auf Anfrage verfügbar ist.
Matthias
Achso, das war ein fehler von mir. Ich dachte ihr macht dort vor Ort einen Bericht. Aber wenn es nur um TV-Footage geht dann ist das ja doch etwas anders.