Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Infoseite // Urheberrecht/Bitkom



Frage von Gast 0815:


Habe gerade mal auf http://www.tomshardware.com/de/Urheberr ... 40302.html
reingeschaut; ganz viel Neues ist da ja wohl nicht dabei, oder übersehe ich was?

Für den weiteren produktiven Ausbau dieses Gesetzgebungszweiges könnte ich mir noch Bild-/Darstellungsrechte (an ihren jeweiligen Produkten) von Produzenten sämtlicher industrieller/handwerklicher Erzeugnisse vorstellen, also z.B. ein Stuhl im Bild -> 50 Euro an Ikea oder eine entsprechende Verwertungsgesellschaft; auch das "Schleichwerbungsproblem" wäre damit dann erledigt......

Weiterhin schlage ich die Gründung einer entsprechenden Verwertungsgesellschaft für biologische Resourcen vor. Abgabeflichtig wären dabei Bilder/Töne von gentechnisch veränderten Organismen; selbstverständlich sollte man bei Aufnahmen von Organismen grundsätzlich davon ausgehen, das diese gentechnisch verändert sind; die Nachweispflicht, dass dies im konkreten Fall nicht zutrifft, ist für jedes abgebildete tierische/pflanzliche Individum per DNA-Analyse von einem durch die Verwertungsgesellschaft lizensierten Labor erbringen zu lassen ......

Gruß aus Marburg

Space


Antwort von Andreas_Kiel:

Das sind alles olle Kamellen hinter dem Link, also wo ist Deine Frage?

Space


Antwort von Gast 0815:

Das sehe ich genau so.
Hat sich denn mit Jahresbeginn auf diesem Gebiet rechtlich überhaupt was verändert (mir ist jedenfalls nichts dergleichen bekannt) ?

Gruß aus Marburg

Space


Antwort von Andreas_Kiel:

Na, allenfalls das hier: Kopierschutz aushebeln verboten: Original-Datenträger mit Kopierschutz dürfen nur analog kopiert werden, etwa auf Kassette. Wer versucht, eine solche Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Bereits eine einzige Raubkopie ist illegal. ist zwar rechtlich unverändert, es soll aber angeblich (!!!) Statements geben, wonach das keine Sau interessiert, wenn die Kopie beim "Rechtsverletzer" verbleibt. Die eigene DVD- oder CD-Sammlung unter Umgehung des Kopierschutzes zu kopieren und sämtliche Kopien davon zur Sicherheit im eigenen Keller zu verwahren, dürfte in der Praxis kaum einen Kläger oder gar Richter finden.
Die Staatsanwaltschaften werden sich im übrigen die Massenanzeigen der verschiedenen Verbände auch nicht mehr lange gefallen lassen, aber das ist eine rein persönliche Einschätzung von mir.
Das hier: Illegale Downloads: Bislang war das Urheberrecht in diesem Punkt nicht eindeutig, nun wurde nachgebessert: Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht herunter geladen werden. Vorsicht ist also bei Gratis-Film- und -Song-Angeboten aus zweifelhaften Ecken des Webs angesagt. dürfte schon eher relevant werden. Es wäre nicht das erste Mal, daß zur Strafverfolgung ein Server gekapert und von den Behörden zunächst weiterbetrieben wird. Ich glaube mich zu erinnern, daß das der Fall gewesen ist, als man diese Münchner Schande für die Anwaltschaft, den RA S. eingelocht hat. Die GVU hat das auch schon mal gemacht, stellte aber dummerweise ... hehehe ... damit selbst illegale Downloads bereit - sie hatte dazu auch keine Genehmigung der Rechteinhaber (auf heise.de nachzulesen).
Aber wirklich neu ist das nun auch nicht.
BG
Andreas

P.S.: Dieser Beitrag ist wie üblich keine Rechtsberatung, sondern stellt nur eine persönliche Meinung dar.

Space


Antwort von Anonymous:

Geändert hat sich ab 2008 sicher was, sonst würde die Presse ja nichts drarüber bringen, aber ob das in diesen Forum Wichtig ist ?

Lauter Leute hier die selbst das Zahnrad neu erfinden ...

Space


Antwort von Andreas_Kiel:

Lauter Leute hier die selbst das Zahnrad neu erfinden ... Na dann bleib doch einfach weg, wie wärs?

Space


Antwort von PowerMac:

Das soll wohl ketzerisch oder satirisch gemeint sein.

Space


Antwort von Anonymous:

Mehr Satirisch -

Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Antworten zu ähnlichen Fragen //


Privates Hochzeitsvideo Musik Urheberrecht
Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht
US-Gericht bestätigt: Kein Urheberrecht auf KI-generierte Kunst




slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash