Newsmeldung von slashCAM:
Das neueste Firmware-Update 01.00.0511 für die DJI Mavic Air 2 Drohne hier unser Test bringt kleine Verbesserungen für den Hyperlapse-Aufnahmemodus sowie auch für die "...
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Update für DJI Mavic Air 2 bringt verbesserte RTH- und Hyperlapse-Funktion
Antwort von rush:
Für die Mini 2 gab es kürzlich auch ein FW-Update (v01.02.0000) sowie die dazugehörige frische App-Version (Go Fly 1.2.2)... aber auch hier müssen sich Android Nutzer die neueste Software direkt via DJI Website herunterladen da sie bisher noch nicht im Play Store auftaucht (kann sich natürlich jederzeit ändern).
BTW: Ab heute (31.12.2020) kann man sich beim LBA online registrieren und bei Bedarf gleich die Prüfung für Fernpiloten aka "Drohnen-Kompetenznachweis" für OPEN A1/A3 absolvieren.
Nach erfolgreicher "Prüfung" kann man den "Nachweis über den Abschluss eins Online-Lehrgangs" direkt vom LBA herunterladen.
Ging also alles doch sehr viel schneller und unkomplizierter als gedacht.
Antwort von klusterdegenerierung:
Hallo Slashcam, danke fürs teilen.
Darf ich das mit den 5-50 metern so verstehen, das wenn ich mich in diesem Entfernungsradius befinde, die Drohne dann nicht mehr erst zu der minimalen Returnhöhe von 30m (20m) fliegt, sondern auf der Höhe bleibt in der sie sich befindet?
Ich habe mich schon immer gefragt, wie das enden wird wenn mir die Mavic in einer 15m hohen Produktionhalle auf 20m Höhe fliegen muß, bevor sie zu mir zurückkehrt, das wird bestimmt ein Spaß, denn oben hat sie ja leider keine Abstandssensoren.
Habt Ihr dazu ein paar Infos für mich? :-)
Antwort von rush:
Indoor wird die Drohne ja eigentlich keinen GPS-Fix haben - ergo müsste die RTH Funktion in diesem Szenario nicht von Bedeutung sein bzw. dürfte Mangels Orientierung nicht auslösen.
Sollte dies aber dennoch geschehen ( weil sie plötzlich GPS durchs Fenster etc. empfängt) könnte das mit dem Update ja ggfs wirklich Abhilfe bringen und den Hobel vom Aufstieg abhalten wenn man in der Nähe ist.
Noch besser wäre es wenn man die Funktion zeitweise komplett deaktivieren könnte - mindestens sollte man aber in den Settings das automatische RTH bei Verbindungsproblemen auf "Hover" setzen... Dein Beispiel zeigt wie wichtig es ist vor Abflug die Settings je nach Flugszenario zu checken.
Habe leider keine Halle zur Verfügung - sonst würde ich es mal testen :-)
Antwort von SonyTony:
Danke! Schon gestern früh erledigt. Stimmt es, dass DJI die alten Drohnen nach EU recht versucht nachzuzertifizieren?
rush hat geschrieben:
BTW: Ab heute (31.12.2020) kann man sich beim LBA online registrieren und bei Bedarf gleich die Prüfung für Fernpiloten aka "Drohnen-Kompetenznachweis" für OPEN A1/A3 absolvieren.
Nach erfolgreicher "Prüfung" kann man den "Nachweis über den Abschluss eins Online-Lehrgangs" direkt vom LBA herunterladen.
Ging also alles doch sehr viel schneller und unkomplizierter als gedacht.
Antwort von rush:
Maybe - zumindest sagen das die Gerüchte aber andere Quellen meinen ja es sei nicht möglich. Schauen wir Mal.
Hast Du schon die eID bekommen? Die kryptische Nummer auf dem Schein wird es ja nicht sein... Mal gucken wie lang das dauern wird mit dem Abgleich der hochgeladen Dokumente bis Ausstellung der entsprechenden eID.
Antwort von Front242:
rush hat geschrieben:
...
BTW: Ab heute (31.12.2020) kann man sich beim LBA online registrieren und bei Bedarf gleich die Prüfung für Fernpiloten aka "Drohnen-Kompetenznachweis" für OPEN A1/A3 absolvieren.
Nach erfolgreicher "Prüfung" kann man den "Nachweis über den Abschluss eins Online-Lehrgangs" direkt vom LBA herunterladen.
Ging also alles doch sehr viel schneller und unkomplizierter als gedacht.
Ich nehme an, der "Kompetenznachweis" ist etwas anderes als der DMFV Kenntnisnachweis?
Antwort von klusterdegenerierung:
Und wofür braucht ihr dieses ganze Zeugs bei so einer leichten Drohne?
Antwort von rush:
Bis Ende 2021 gibt es diverse Übergangsfristen wenn man bereits irgendwas an Unterlagen hat.
Aber danach wird's Ernst - mit einer Air 2 mit über 500g Startgewicht wird man ohne Nachweis nicht mehr offiziell abheben dürfen.
Oder präzise:
"Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Steuerer einer Drohne im Besitz eines EU-Kompetenznachweises oder eines EU-Fernpiloten-Zeugnisses sein. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Steuerer von Drohnen der Klasse C0 (Höchstabflugmasse< 250 g und Höchstgeschwindigkeit (horizontal) < 19 m/s).
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannt ... _node.html
Dort ist vieles recht übersichtlich erklärt - auch das leidige Thema Bestandsdrohne wird nochmal je nach Gewicht abgehandelt.
Und wenn auch für eine Mini bspw kein Kompetenznachweis gefordert wird (zu empfehlen ist er dennoch und kostet ja auch nichts...) - so ist man als natürliche Person zur Anmeldung und Registrierung einer eID verpflichtet - diese ersetzt das bisherige Drohnenkennzeichen und ist wie gesagt auch schon auf einer kleinen Mini anzubringen da diese Drohne entsprechend personenbezogene Daten erfassen/aufzeichnen kann durch die Kamera.
Und wenn man etwa an die Mini 'nen ND oder erhöhtes Landegestell montiert ist man auch flux über 250g.. kann also nicht schaden die kostenlose und relativ machbare "Prüfung" zu vollziehen damit man da etwas entspannter und entsprechend "legal" unterwegs ist.
Antwort von SonyTony:
Nee, habe nur die Nummer auf dem pdf des Kenntnisnachweises..
rush hat geschrieben:
Maybe - zumindest sagen das die Gerüchte aber andere Quellen meinen ja es sei nicht möglich. Schauen wir Mal.
Hast Du schon die eID bekommen? Die kryptische Nummer auf dem Schein wird es ja nicht sein... Mal gucken wie lang das dauern wird mit dem Abgleich der hochgeladen Dokumente bis Ausstellung der entsprechenden eID.
Antwort von SonyTony:
rush hat geschrieben:
Und wenn man etwa an die Mini 'nen ND oder erhöhtes Landegestell montiert ist man auch flux über 250g.. kann also nicht schaden die kostenlose und relativ machbare "Prüfung" zu vollziehen damit man da etwas entspannter und entsprechend "legal" unterwegs ist.
Auf jeden Fall würde ich jeden raten einen zu machen. Aber beim Gewicht zählt glaube ich immer die Hersteller-Angabe. Sonst könnte ich auch bei der Mavic 7 Gramm absägen und wäre unter den 900 .. wenn man denn nachlizensieren könnte..
Antwort von SonyTony:
Es ist kompliziert..:
1.3. unter 2 kg:
Es wird ein EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigt, sofern die Drohne nicht in der Unterkategorie A3 betrieben werden soll. Die Drohne darf dann bis 50 m (horizontal) an Menschen herangeflogen werden. Alternativ kann der Fernpilot auf der Grundlage seines Kenntnisnachweises fliegen, wenn er zusätzlich den EU-Kompetenznachweis besitz und das praktische Selbsttraining gemäß UAS.OPEN.030 abgeschlossen hat.
Wenn eine Drohne in der Unterkategorie A3 betrieben werden soll, wird hierfür ein EU-Kompetenznachweis, alternativ bis zum 1.1.2022 ein Kenntnisnachweis, benötigt.
Ich habe den regulären deutschen Drohnen-Führerschein gemacht (ist das mit Kenntnisnachweis gemeint?), und jetzt auch den kostenlosen eu-Kompetenznachweis. Heißt das, ich muss mir nur noch meine Flugstunden selbst bescheinigen und kann bis 2022 50m mit einer mavic pro an Menschen heran fliegen?
Antwort von klusterdegenerierung:
SonyTony hat geschrieben:
Es ist kompliziert..:
Nein ist es nicht!
https://www.drohnen.de/33370/dji-mavic-air2-eu-gesetz/
Antwort von SonyTony:
Die Nummer auf dem Kenntnisnachweis-PDF scheint die Richtige für die Plakette zu sein. Sie fängt jedenfalls mit DEU an, wie diese hier:
https://shop.drohnen.de/eu-drohnen-plakette-40/
Kann ich also schon eine Plakette machen lassen?
SonyTony hat geschrieben:
Nee, habe nur die Nummer auf dem pdf des Kenntnisnachweises..
rush hat geschrieben:
Maybe - zumindest sagen das die Gerüchte aber andere Quellen meinen ja es sei nicht möglich. Schauen wir Mal.
Hast Du schon die eID bekommen? Die kryptische Nummer auf dem Schein wird es ja nicht sein... Mal gucken wie lang das dauern wird mit dem Abgleich der hochgeladen Dokumente bis Ausstellung der entsprechenden eID.
Antwort von rush:
Nein - denke nicht das dies auch gleich die eID darstellt sondern nur die Nummer des Kentnis-Nachweises.
Antwort von SonyTony:
Die Sonderregelug steht aber nur auf der LBA Seite, der würde ich am ehesten trauen.
„Alternativ kann der Fernpilot auf der Grundlage seines Kenntnisnachweises fliegen, wenn er zusätzlich den EU-Kompetenznachweis besitz und das praktische Selbsttraining gemäß UAS.OPEN.030 abgeschlossen hat.„
Heißt also Selbsttraining bescheinigen und gut ist..
klusterdegenerierung hat geschrieben:
SonyTony hat geschrieben:
Es ist kompliziert..:
Nein ist es nicht!
https://www.drohnen.de/33370/dji-mavic-air2-eu-gesetz/
Antwort von AndySeeon:
SonyTony hat geschrieben:
Aber beim Gewicht zählt glaube ich immer die Hersteller-Angabe. Sonst könnte ich auch bei der Mavic 7 Gramm absägen und wäre unter den 900
Nein, beim Gewicht zählt die maximale Tragfähigkeit der Drohne, nicht das Eigengewicht. Und da die Mini mit den Propellerschutzen >250g wiegt, wäre eine neue Mini
künftig auch so einzustufen.
Gruß, Andreas
Antwort von klusterdegenerierung:
DIe ID für die Plakette bekommt man irgendwann per Mail und ist nicht die mit dem DEU davor.
Hier gibt es schon einiges an Ärger, weil Betreiber genau diese für die Plakette in Bestellung gegeben haben.
Das ist so richtig Deutsch, es gibt ja für solche Dinge auch nur den Begriff ID, hahaha. ;-)
Antwort von klusterdegenerierung:
AndySeeon hat geschrieben:
SonyTony hat geschrieben:
Aber beim Gewicht zählt glaube ich immer die Hersteller-Angabe. Sonst könnte ich auch bei der Mavic 7 Gramm absägen und wäre unter den 900
Nein, beim Gewicht zählt die maximale Tragfähigkeit der Drohne, nicht das Eigengewicht. Und da die Mini mit den Propellerschutzen >250g wiegt, wäre eine neue Mini künftig auch so einzustufen.
Gruß, Andreas
Was soll denn eine Tragfähigkeit sein, arbeitet Deine Drohne bei DHL?
Gemeint ist das flugfähige Gesamtgewicht inkl. Plakette & Speicherkarte.
Antwort von SonyTony:
Also ganz praktisch gedacht: beim anmelden meiner mavic pro 2 nach deutschen Recht musste ich damals das Modell und die Masse laut Herstellerangaben angeben. Die kommen nicht bei mir zuhause vorbei und wiegen nach, haben aber wahrscheinlich eine Tabelle mit dem Gewicht aller Dji Modelle.
klusterdegenerierung hat geschrieben:
AndySeeon hat geschrieben:
Nein, beim Gewicht zählt die maximale Tragfähigkeit der Drohne, nicht das Eigengewicht. Und da die Mini mit den Propellerschutzen >250g wiegt, wäre eine neue Mini künftig auch so einzustufen.
Gruß, Andreas
Was soll denn eine Tragfähigkeit sein, arbeitet Deine Drohne bei DHL?
Gemeint ist das flugfähige Gesamtgewicht inkl. Plakette & Speicherkarte.
Antwort von SonyTony:
Tatsache. Das Startgewicht ist laut Dji sogar falsch angegeben. Ich komme ohne den Transport-Gimbalschutz auf 899 bis 900 Gramm!
Steht hier auch:
https://pixelfriedhof.com/darf-die-dji- ... en-werden/
Antwort von klusterdegenerierung:
SonyTony hat geschrieben:
Also ganz praktisch gedacht: beim anmelden meiner mavic pro 2 nach deutschen Recht musste ich damals das Modell und die Masse laut Herstellerangaben angeben.
Und Modell & Masse ist nun was anderes als Bezeichnung bzw Name und Gesamtgewicht?
Antwort von klusterdegenerierung:
SonyTony hat geschrieben:
Tatsache. Das Startgewicht ist laut Dji sogar falsch angegeben. Ich komme ohne den Transport-Gimbalschutz auf 899 bis 900 Gramm!
Steht hier auch:
Ich bin auch überzeugt davon das ein Milliarden Konzern seine Produkte mit einer 7,99€ Küchenwaage wiegt. :-)
Antwort von SonyTony:
Masse ist etwas anderes als das "maximal mögliche Startgewicht".
Die Drohne kann bestimmt auch mit 1000g noch abheben.
klusterdegenerierung hat geschrieben:
SonyTony hat geschrieben:
Also ganz praktisch gedacht: beim anmelden meiner mavic pro 2 nach deutschen Recht musste ich damals das Modell und die Masse laut Herstellerangaben angeben.
Und Modell & Masse ist nun was anderes als Bezeichnung bzw Name und Gesamtgewicht?
Antwort von SonyTony:
Besserer Vorschlag?
klusterdegenerierung hat geschrieben:
SonyTony hat geschrieben:
Tatsache. Das Startgewicht ist laut Dji sogar falsch angegeben. Ich komme ohne den Transport-Gimbalschutz auf 899 bis 900 Gramm!
Steht hier auch:
Ich bin auch überzeugt davon das ein Milliarden Konzern seine Produkte mit einer 7,99€ Küchenwaage wiegt. :-)
Antwort von chackl:
Kurze Anmerkung, weil hier öfters die <250g erwähnt werden:
Dieses Gewichtslimit gilt nur und ausschließlich bei Drohnen die keine Kamera an Board haben.
p.s. aus > ein < gemacht.
Antwort von rush:
SonyTony hat geschrieben:
Also ganz praktisch gedacht: beim anmelden meiner mavic pro 2 nach deutschen Recht musste ich damals das Modell und die Masse laut Herstellerangaben angeben. Die kommen nicht bei mir zuhause vorbei und wiegen nach, haben aber wahrscheinlich eine Tabelle mit dem Gewicht aller Dji Modelle.
Die eID ist ja per se erst eimal nicht Modell-gebunden - man meldet also weniger die Drohne selbst an, sondern sich als Steuerer.
Was Du dann tatsächlich in die Luft bringst ist letzten Endes schwer nachvollziehbar, zumindest bei Bestandsrohnen die keine eID übermitteln.
Theoretisch könnte man im Nachgang wenn's mal Nachfragen/Unstimmigkeiten gibt also beinahe immer antworten: Da war ich mit der Mini in der Luft und habe unbeteiligte Personen "sicher aber zügig überflogen" um entsprechend im rechtlichen Rahmen zu bleiben... nur mal so als Beispiel. Ob Du wirklich mit der Mini, einer Air2 oder gar Mavic 2 in der Luft gewesen bist dürfte für Außenstehende ab einer gewissen Höhe faktisch nicht zu unterscheiden sein. Und die Flugdaten/Logs oder dergleichen wird man auch nicht ohne wirklich triftigen Grund rausgeben müssen.
Da wo es Regeln gibt entstehen immer auch kleine Lücken...
Wie sinnvoll es jedoch ist sich über solche Regelungen hinwegzusetzen sollte man sich gut überlegen. Und die meisten Nutzer die sich hier oder in anderen Foren oder auf YT und Co mit dem Thema befassen halten sich gewiss auch an entsprechende Vorschriften - davon gehe ich jetzt mal aus und glaube an das Gute im Menschen.
Die paar schwarzen Schaafe die sich entweder überhaupt nicht mit den Regeln befassen oder bewusst geltendes Recht missachten gibt es leider aber auch. Ist ganz sicher die Minderheit - aber jene Nutzer werfen leider immer wieder den schlechten Schatten voraus und beeinflussen die Wahrnehmung auf die Bevölkerung. Bad News = Good News.
Aber das vielleicht 90% oder mehr (These ohne Beleg) der Flüge völlig problemlos und legal ablaufen erwähnt natürlich keiner - weil positive Meldungen ohne Dramatik eher als langweilig bewertet werden.
Antwort von SonyTony:
Manchmal gehts auch ins Auge..
https://www.cined.com/faa-charges-18200 ... one-pilot/
rush hat geschrieben:
SonyTony hat geschrieben:
Also ganz praktisch gedacht: beim anmelden meiner mavic pro 2 nach deutschen Recht musste ich damals das Modell und die Masse laut Herstellerangaben angeben. Die kommen nicht bei mir zuhause vorbei und wiegen nach, haben aber wahrscheinlich eine Tabelle mit dem Gewicht aller Dji Modelle.
Die eID ist ja per se erst eimal nicht Modell-gebunden - man meldet also weniger die Drohne selbst an, sondern sich als Steuerer.
Was Du dann tatsächlich in die Luft bringst ist letzten Endes schwer nachvollziehbar, zumindest bei Bestandsrohnen die keine eID übermitteln.
Theoretisch könnte man im Nachgang wenn's mal Nachfragen/Unstimmigkeiten gibt also beinahe immer antworten: Da war ich mit der Mini in der Luft und habe unbeteiligte Personen "sicher aber zügig überflogen" um entsprechend im rechtlichen Rahmen zu bleiben... nur mal so als Beispiel. Ob Du wirklich mit der Mini, einer Air2 oder gar Mavic 2 in der Luft gewesen bist dürfte für Außenstehende ab einer gewissen Höhe faktisch nicht zu unterscheiden sein. Und die Flugdaten/Logs oder dergleichen wird man auch nicht ohne wirklich triftigen Grund rausgeben müssen.
Da wo es Regeln gibt entstehen immer auch kleine Lücken...
Wie sinnvoll es jedoch ist sich über solche Regelungen hinwegzusetzen sollte man sich gut überlegen. Und die meisten Nutzer die sich hier oder in anderen Foren oder auf YT und Co mit dem Thema befassen halten sich gewiss auch an entsprechende Vorschriften - davon gehe ich jetzt mal aus und glaube an das Gute im Menschen.
Die paar schwarzen Schaafe die sich entweder überhaupt nicht mit den Regeln befassen oder bewusst geltendes Recht missachten gibt es leider aber auch. Ist ganz sicher die Minderheit - aber jene Nutzer werfen leider immer wieder den schlechten Schatten voraus und beeinflussen die Wahrnehmung auf die Bevölkerung. Bad News = Good News.
Aber das vielleicht 90% oder mehr (These ohne Beleg) der Flüge völlig problemlos und legal ablaufen erwähnt natürlich keiner - weil positive Meldungen ohne Dramatik eher als langweilig bewertet werden.
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