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Song von 1918 - Public Domain - Oder doch nicht?




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Frage von Placeb0:


http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,425017,00.html
http://www.foldedspace.org/weblog/2006/06/in_the_good_old_summertime.html

Da ich seit langer Zeit auf der Suche nach Copyrightfreien Oldies war, habe ich mich sehr gefreut, als ich auf den Artikel auf Spiegel.de und den damit verbundenen Link gestoßen bin. Ich entschied mich für ein kleines Videoprojekt für den Titel

Over There von Enrico Caruso

Der befindet sich offenbar im Contend-ID - System von Youtube, ist teils frei zugänglich
http://www.youtube.com/watch?v=VDmIRWh83aE
und teils von SME (;Sony Music Entertainment?) geschützt
http://www.youtube.com/watch?v=uIr-FoBW5Xw&playnext=1&list=PL13735428560B9A94

Meine Frage deshalb: Kann man den Song benutzen, da er ja rein rechtlich kein Copyright mehr besitzt? Und wenn das so ist, warum ist das Lied im 2. Link nicht verfügbar? Warum scheint hier Public Domain nicht zu greifen?

Danke schonmal im Voraus,

Placeb0




Antwort von Pianist:

Du solltest, wenn Du Dich in Deutschland über Urheberrechtsfragen unterhalten möchtest, keine englischen Begriffe benutzen. Bei uns gibt es weder ein "Copyright" noch "Public Domain".

Wenn die Urheber länger als 70 Jahre tot sind, ist ein Werk gemeinfrei. Dann darfst Du es frei benutzen. Das gilt aber nur, wenn Du es selbst spielst. Möchtest Du eine vorhandene Aufnahme nutzen, dann musst Du dort auch wieder fragen, weil da auch wieder Rechte anderer Leute tangiert sind.

Matthias



Antwort von Placeb0:

Hmm, danke erstmal für die Antwort. Im Falle dieser Aufnahme ist der Künstler seit knapp 90 Jahren tot, ein Copyright (;Nach amerikanischem und deutschen Recht) auf Text und Melodie scheint (;meinen Recherchen zufolge) aber noch zu bestehen, weil der Autor Cohan erst 1942 starb und demnach die Rechtslage anders ist. War wohl doch zu schön um wahr zu sein.
Frustrierend, das es nicht möglich ist ohne enorme finanzielle Aufwendungen an nicht geschützte Aufnahmen des frühen Blues/Jazz/Rockabilly zu kommen.



Antwort von dienstag_01:

Wenn dein Videoprojekt nicht kommerziell gemeint ist, würde ich mir da nicht so einen Kopf drum machen. Zumal, wenn du den Song nicht für irgendwas benutzen willst, sondern ein Video FÜR diesen Song machen (;so habe ich das zumindest verstanden). Also eine Art Interpretation.



Antwort von Pianist:

"dienstag_01" wrote:
Wenn dein Videoprojekt nicht kommerziell gemeint ist, würde ich mir da nicht so einen Kopf drum machen.

Bitte nicht solche gefährlichen Tipps geben. Es ist vollkommen egal, ob er damit Geld verdient oder nicht. Wenn ein Urheberrechtsverstoß erst mal begangen ist, dann befindet man sich in einer ganz schlechten Position. Fragt man aber vorher, kann man noch verhandeln und nötigenfalls verzichten.

Matthias



Antwort von Placeb0:

Kommerzielll wäre das ganze zumindest theoretisch, weil ich für die Zukunft Youtube-Partnerschaft in Betracht ziehe. Deswegen die Copyrightbedenken.

Zur Not könnte ich mit meiner e-Gitarre auch selbst etwas in die Richtung früher Rock/Blues einspielen und nutzen, auf diese Weise würde das Projekt aber seine Authenzität verlieren.

Da das Urheberrecht für die meisten Songs dieser Zeit (;Sogar die, bei denen der Sänger schon 70+ Jahre tot ist) aufgrund irgendwelcher dämlicher rechtlicher Nischen scheinbar immer noch nicht verflogen ist, wirds wohl darauf hinauslaufen.



Antwort von dienstag_01:

"Pianist" wrote:
Bitte nicht solche gefährlichen Tipps geben.


Ich habe diesen GEFÄHRLICHEN TIP nur gegeben, weil mir die hier schon öfter aufgefallene einseitige Betrachtungsweise aus Sicht der möglichen Rechteinhaber dem Thema nicht ganz gerecht zu werden scheint.

Das ganze ist viel komplexer und viel mehr Grauzone, als hier anklingt.

Vor wenigen Tagen hab ich gelesen, das ein kanadisches Mädchen mit einem Song von Lady Gaga über eine Million Klicks auf Youtube hatte und daraufhin mit der Sängerin zusammen auf der Bühne stand.

Ich selbst hab vor einem Jahr ein Video auf Youtube gepostet, welches Musik einer aktuellen amerikanischen Künstlerin verwendet. Steht auch in den Credits. Ich kann in der Suchmaschine das Video unter dem Namen der Künstlerin finden. Passiert ist nichts.

Solche - und ich finde wichtige künstlerische - Sichtweisen sind hier zu wenig vertreten. Zuviel Angstmachen, zuviel Verbote.

Da entsteht auch nichts.



Antwort von Pianist:

"Placeb0" wrote:
Da das Urheberrecht für die meisten Songs dieser Zeit (;Sogar die, bei denen der Sänger schon 70+ Jahre tot ist) aufgrund irgendwelcher dämlicher rechtlicher Nischen scheinbar immer noch nicht verflogen ist, wirds wohl darauf hinauslaufen.

Es geht nicht um den Sänger, sondern um die Urheber, also die Komponisten und die Textdichter. Die müssen beide länger als 70 Jahre tot sein. Die Rechte des ausübenden Künstlers erlöschen 50 Jahre nach der Aufnahme und die Rechte des Tonträgerherstellers erlöschen 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Wenn das alles zutrifft, kannst Du das Stück frei verwenden.

Damit aber keine Missverständnisse aufkommen: Du müsstest dann schon im Besitz einer Platte sein, die tatsächlich dieses Alter hat. Wenn es sich um eine Neuveröffentlichung eines alten Stückes auf einer neuen CD geht, dann beginnt die Schutzfrist für den Tonträgerhersteller natürlich wieder von vorne.

Matthias



Antwort von Pianist:

"dienstag_01" wrote:
Ich selbst hab vor einem Jahr ein Video auf Youtube gepostet, welches Musik einer aktuellen amerikanischen Künstlerin verwendet. Steht auch in den Credits. Ich kann in der Suchmaschine das Video unter dem Namen der Künstlerin finden. Passiert ist nichts.

"Glück gehabt" ist aber keine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Ich möchte ungerne jeden Tag mit mulmigem Bauchgefühl den Briefkasten leeren.

Matthias



Antwort von dienstag_01:

"Pianist" wrote:
Glück gehabt" ist aber keine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Ich möchte ungerne jeden Tag mit mulmigem Bauchgefühl den Briefkasten leeren.

Ok.

Aber irgendwie sagt mir eine innere Stimme, dass es bei dem Fragesteller eben nicht um Arbeit, sondern um Ausprobieren/Lernen geht.

Und da ist meine Meinung: im Zweifelsfall machen.



Antwort von Pianist:

Aber doch nur, wenn er es im Freundeskreis zeigt. Wenn er es im Internet weltweit zugänglich macht, muss er natürlich auf volle Sicherheit achten.

Matthias



Antwort von dienstag_01:

Ich weiss ja nicht, wieso du dich so uneingeschränkt auf die Seite der Rechteinhaber stellst, können (;und sollen) sich doch Rechtsgrundlagen auch mal verändern (;aber sicher nicht von allein), sind die oftmals nicht so eindeutig (;sonst bräuchte es ja auch keine Gerichte; und international sowieso) und und und

Aber, mich würde mal interessieren, was kann denn passieren, wenn ich bspw. auf Youtube Rechte verletze? Oder besser, was ist denn schon passiert? Das Video wird abgeschaltet, mehr doch nicht. Oder kennst du andere Fälle?



Antwort von Placeb0:

Natürlich wird das Video nur abgeschaltet - das führt jedoch zu "Strikes", die dann eine Youtube-Partnerschaft verhindern können.



Antwort von dienstag_01:

Was ist denn eine Youtube-Partnerschaft?



Antwort von wolfgang:

"dienstag_01" wrote:
Ich weiss ja nicht, wieso du dich so uneingeschränkt auf die Seite der Rechteinhaber stellst, können (;und sollen) sich doch Rechtsgrundlagen auch mal verändern (;aber sicher nicht von allein), sind die oftmals nicht so eindeutig (;sonst bräuchte es ja auch keine Gerichte; und international sowieso)


Einfach deshalb, weil Gesellschaften wie die GEMA recht hart im Nachverfolgen von Verletzungen sind, und sowas teuer zu stehen kommen kann. Die Rechtslage ist da recht eindeutig ... in dem Moment wo eine öffentliche Aufführung zustande kommt, egal ob mit Gewinnabsicht oder nicht, in dem Moment wo eine Scheibe verkauft wird, greifen die Schutzrechte.

Ich wäre da höllisch vorsichtig ... für sowas gibts auch GEMA-freie Musik, wenn eine Öffentlichkeit besteht.



Antwort von Placeb0:

Ich glaube nicht das es gema-freie Musik dieses Stils gibt. Zumindest keine authentische.

@dienstag_01
Beteiligung an den Werbeeinnahmen von Youtube.



Antwort von dienstag_01:

@wolfgang

Ich bin mir nicht sicher, ob du da richtig liegst. Bekanntermaßen gab es ja lange Verhandlungen zwischen Google (;Youtube) und der Gema. Im Ergebnis sind einige Videos in Deutschland nicht mehr abrufbar. Was aber m. E. bedeutet, dass die Gema den Plattformbetreiber in der Pflicht sieht.



Antwort von wolfgang:

Ich weiß nicht, was die freie Zugängigkeit eines Musikstücks über Youtube mit weiteren Verwertungs- und Verwendungsabsichten zu tun haben soll. Ziehe ich es mir runter und nutze das öffentlich, greifen die gängigen Regeln. Der GEMA ist es egal, woher das Lied stammt...

... ob ich dabei erwischt werde, ob mich einer anschwärzt, das sind Dinge die mögen auf einem anderen Blatt stehen. Wenn ich sowas nutze, um bei mir daheim im Wohnzimmer ein Video zu unterlegen, ist das halt etwas Anderes als wenn ich es auf einem öffentlich zugängigen Fest vorführe, oder die Scheibe vervielfältige und verkaufe.

Und ansonst ist es eher umgekehrt: der Plattform-Betrieber steht mal bei der GEMA in der Pflicht - er spielt ja geschützes Material ab, deren Rechteinhaber lediglich durch Gesellschaften wie die GEMA vertreten werden.



Antwort von dienstag_01:

@wolfgang

Hier hat niemand davon gesprochen, sich Musik irgendwo "runterzuziehen".

Und das der Plattformbetreiber gegenüber der Gema in der Pflicht steht, ich denke, ich habe nichts anderes geschrieben.



Antwort von wolfgang:

Youtube wird also im ersten Posting nicht genannt? Wo ein Stück gefunden worden ist?



Antwort von dienstag_01:

"wolfgang" wrote:
Youtube wird also im ersten Posting nicht genannt? Wo ein Stück gefunden worden ist?


Ok, hatte ich aber nicht so verstanden, dass der Fragesteller sich den Song einfach runterziehen will, sondern dass er annimmt, wenn der Song dort veröffentlicht wurde, ist er frei.
Vielleicht habe ich unrecht. Vielleicht siehst du aber auch schon "Verbrechen", wo es gar keine gibt.
Wäre doch möglich.



Antwort von handiro:

1. public domain wird in Deutschland sehr wohl genutzt und bei der Gema mit DP abgekürzt (; domain public das ist französisch)
2. versuchen Verlage die 70 Jahre auszuhebeln indem sie "bearbeitete" Versionen der Komposition bei der Gema anmelden!
3. Melden reichlich "SchlaumEier" bei der Gema DP Werke in leicht modifizierter Version an!

Das kann zu langwierigen Rechtsstreiten führen!
Deswegen sollte man IMMER bei der Gema anrufen und sich informieren!




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