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Infoseite // Kurzfilmfestival



Frage von Tobsn:


Hallo an alle!

Ich wende mich mit folgender Sache an euch. Ich studieren Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Umwelt- und Kulturpädagogik.
In diesem Schwerpunkt planen wir momentan ein Kurzfilmfestival.
Wir schreiben einen Wettbewerb aus, wo alle (besonders Jugendliche) einen Film zum Thema Globalisierung drehen können.
Außerdem wollen wir professionelle, bereits gedrehte Kurzfilme zeigen.
Eintritt ist frei, von daher eine unkommerzielle öffentliche Vorstellung.

Was ist aber, wenn in einem der eingesendeten Filme gemapflichtige Musik vorkommt?

Könnten wir auch einen Unkostenbeitrag verlangen , oder zählt dies dann schon wieder als eine kommerzielle Veranstaltung?

Ich bin froh um jede Antowrt!

Vielen Dank

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Antwort von Anonymous:

Am Besten bei der Gema direkt nachfragen. Da wird soviel falsches erzählt, dass man wirklich aufpassen muss.

Sogar die Leute bei der Gema können das nicht ordentlich erklären (denke da an zahllose unfruchtbare gespräche mit denen). aber am zuverlässigsten ist es trotzdem dort nachzufragen:

Tel.: 030-21245-00
Fax: 030-21245-950
E-Mail: gema@gema.de

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Antwort von steveb:

Hallo an alle!

Ich wende mich mit folgender Sache an euch. Ich studieren Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Umwelt- und Kulturpädagogik.
In diesem Schwerpunkt planen wir momentan ein Kurzfilmfestival.
Wir schreiben einen Wettbewerb aus, wo alle (besonders Jugendliche) einen Film zum Thema Globalisierung drehen können.
Außerdem wollen wir professionelle, bereits gedrehte Kurzfilme zeigen.
Eintritt ist frei, von daher eine unkommerzielle öffentliche Vorstellung.

Was ist aber, wenn in einem der eingesendeten Filme gemapflichtige Musik vorkommt?

Könnten wir auch einen Unkostenbeitrag verlangen , oder zählt dies dann schon wieder als eine kommerzielle Veranstaltung?

Ich bin froh um jede Antowrt!

Vielen Dank
Egal wo (öffentlich oder auch nur teil-öffentlich) gemapflichtiges aufgeführt wird, müssen auch Gemagebühren bezahlt werden. Selbst wenn Ihr keinen Eintritt nehmt. Da kommt Ihr nicht drumherum. Es gibt meines Wissens aber reduzierte Gebühren bei Schulen etc. Auf der Gemaseite sind die Kosten dafür hinterlegt. Ebenso Meldebögen etc.

Und auf Emailantworten seitens der Gema wartet man schonmal einige Wochen :-) Dann besser die Regionalen Gemaagenturen ansprechen.

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Antwort von Tobsn:

Vielen Dank schon mal für diese Informationen.

Die Lösung des Problems werd ich natürlich hier veröffentlichen.

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Antwort von Tobsn:

Im Folgenden wird die Lösung des Problems beschrieben.


Zunächst hab ich mich mit der regionalen Gemaagentur kurz geschlossen. Das Ergebniss war, dass man für jeden Kurzfim, der Gemapflichtiges Material enthält (in diesem Fall handelt sichs ausschließlich um Musik), zunächst den Urheber des Musikstücks anschreiben muss, ob eine öffentliche Vorführung überhaupt seitens des Urhebers okay ist. Ist dies dann okay, muss dafür dann eine Gemagebühr (pro Musik) bezahlt werden. Also erstmal rausfinden welche Musik in welchem Film vorkommt und dann zu dem jeweiligen Lied den Urheber rausfinden um den dann anzuschreiben, um dann widerum die Gema anzuschreiben.

Zum Glück hab ich über eine Dritte Person noch ein offizielles Formular bekommen, das auf der Gemaseite im Internet zu finden sei.
Das Formular beinhaltet unter anderem eine Klausel für Kurzfilme. Inhalt des Formulars ist, dass man eine Gemagebühr pro Kurzfilm mit gemapflichtigen Inhalt bezahlen muss, der sich pro Sitzplatz (je 0,10€) berechnet (mindestens jedoch 8,70€).

Die zweite Variante ist entscheident unkomplizierter und wird nun weiter verfolgt. Vielen Dank nochmals für die Tipps.

Space


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