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Frage von Blacksheep:


Moin Moin,
Das schaf vom Deich grüßt erstmal alle wissenden
den ich bin mitm Latein am Ende...

In sachen Gema ändert sich ja in der heutigen Zeit sehr schnell einiges.

zu meinem Problem.
Ich betreibe seit ca 40 Jahren eine Kneipe
seit 6 Jahren ca habe ich auch eine bühne dort installiert
wo kleinere meist Straßenmusiker grüppchen , sowie auch schon proffesionelle Coverbands ihr Können darbieten zur schau bieten können.
diese sind dann natürlich auch bei der gema gemeldet.

meine kundne fragen mich doch nun vermehrt nach der möglichkeit
von diesem Konzert nur einen Audio mitschnitt zu bekommen
theoretisch ja gar kein thema..
mischer hat ja die ausgänge...

da ich nun auch einen Lightscribe brenner habe könnte man das ja sogar grafisch ein wenig aufpeppen.

wir reden hier von ca 5-10 Cd"s pro Konzert
wenn überhaupt..
Die einnahmen daraus würden bis auf die unkosten
den Musiker zur gage gereicht
will mich also dadurch nicht wirklich bereichern
hintenrum ist sowas ne klasse werbung
a für die musiker
und b natürlich für meine kneipe


hoffe der ein oder andere kann mir ein wenig helfen.
ich dank euch jedenfalls scho mal im voraus.
euer Schaf , määähhhh

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Antwort von einsiedler:

Bei so einer MiniAuflage ist die Frage, ob man das "an ie große Glocke hängen" sollte. Ansonsten: Es sind nur echte Coverversionen,also 1:1 nachgespielt, ohne Arrangement-Veränderungen und ohne Textveränderungen erlaubt. Das hat aber nix mit der Gema zu tun, sondern mit den Verlagen. Außerdem gehts natürlich nur mit dem Einverständnis der Musiker/Bands. Jede Auflage muss vorher bei der Gema angemeldet werden. Auf CD, bzw. Cover müssen Originalautoren und -verlage genannt werden.
Ganz schön viel Aufwand für 5-10 CD's.
Ich würde die Finger davon lassen, v.a. wenn Du das bewirbst oder es bekannt wird.
Nur meine Meinung.

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Antwort von domain:

Meines Erachtens vertritt die Gema ja nur die finanziellen Interessen der Kunstschaffenden. Wenn du dich aber mit ihnen selbst einigst (am besten schriftlich) bleibt die Gema außen vor und hat gar nichts mitzureden.
Aber es muss sich dabei natürlich um Eigenproduktionen handeln und nicht um nachgespielte Stücke.

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Antwort von MarcBallhaus:

Der Geist der Halbwissenden spukt wieder :) Domain, was du da schreibst ist kompletter Bullshit, sorry, denn jedes GEMA Mitglied hat einen exclusiven Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA, da ist nix mit Mauscheln :) Ach ja, und aufs Cover drucken muss man garnix, auch das ist Blödsinn, einsiedler.

Zur Sache ...

So lange die Bands ihre eigenen Stücke spielen oder 1:1 Coverversionen, kannst du völligst Stressfrei das Zeug aufnehmen und bei der GEMA anmelden. Die Gebührt beträgt Satz X% des Verkaufspreises mindestens jedoch Y EUR. Lass es mal 30-50 Cent sein.

Der Verlag ist hier nicht gefragt, die Musiker dreimal nicht. Die GEMA ist eine Vereinigung für Urheber und deren Verlage, nicht für die Musiker, dafür gibts eine GVL und die haben auch keine Urheberrechete zu verwerten.

Der Verlag ist erst dann gefragt, wenn die Bands die Cover-Stücke umtexten oder umarrangieren, da muss genaugenommen der Verlag bzw. die Urheber zustimmen - aber das ist absolut chancenlos. Machen kann man"s trotzdem, wo kein Kläger da kein Richter, denn ich denke es wird niemanden interessieren ob für 20 gebrannte CDs etwas umgetextet wurde, wenn doch, hat man halt Pech gehabt und muss sich wegen eines Streitwerts von 5 EUR vor Gericht verantworten. Kann passieren, und dann hat man keine Chance :)

An die Große Glocke würde ich das auf jeden Fall hängen, denn wenn du es nicht bei der GEMA anmeldest, ist es Urheberrechtsverletzung, Unterschlagung und Betrug und die GEMA wird dich irgendwann anzeigen und per Schätzung auf Zahlung vedonnern. Es wird ja nicht lange dauern, bis deine Konkurrenten genau darauf warten, oder?

MB

Und für die spitzfindigen Advokaten da draussen: Das war nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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Antwort von einsiedler:

Man kann einfach mal nach "Urheberrechtsgesetz" googeln, um "Blödsinn" zu entlarven ;)

@domain:
Es muss sich dann nicht nur um Eigenproduktionen handeln, sondern um eigene Werke, und die Künstler/Autoren dürfen dann keinen Berechtigungsvertrag mit der Gema (betrifft nur D) haben. Wenn das so ist, dann hast Du recht, eine Vervielfältigung müsste dennoch der Gema gemeldet werden.

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Antwort von MarcBallhaus:

@domain:
Es muss sich dann nicht nur um Eigenproduktionen handeln, sondern um eigene Werke, und die Künstler/Autoren dürfen dann keinen Berechtigungsvertrag mit der Gema (betrifft nur D) haben. Wenn das so ist, dann hast Du recht, eine Vervielfältigung müsste dennoch der Gema gemeldet werden. Du verwechselt, wie viele andere auch, Autor mit Künstler. Die Künstler haben mit der GEMA nullkommanixgarnichts am Hut, es sei denn, sie sind gleichzeitig auch Komponist oder Textdichter, also Autor.

---

Klassisch betrachtet bringen Komponisten und Textdichter ihr Werk in Notenform zu Papier, der Verlag vertreibt das Papier im Auftrag derer und die GEMA kassiert die Lizenzen/Margen für das Kopieren des Papiers oder eben dann, wenn das zu Papier gebrachte Werk öffentlich aufgeführt wird. Wer das aufführt, ist damit erstmal völlig egal (Stichwort: Künstler), so lange er die Lizenzgebühren an die GEMA abführt. Denn der Wahrnehmungsvertrag zwischen Autoren/Verlagen und der GEMA berechtigt die GEMA exclusiv, diese Lizenz an jeden x-beliebigen zu vergeben. Deswegen muss man niemanden fragen ob man das darf, man muss nur melden.

Entsprechend ausgeschlossen ist alles, was mit aufgenommener Musik zu tun hat, weil daran haben die Künstler und Labels die Rechte, nicht die GEMA.

Wenn man dieses Prinzip mal verstanden hat, erklären sich viele Fragen ganz von selbst.

MB

... auch hier, keine Rechtsberatung, nur meine "unkundige" Meinung.

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Antwort von einsiedler:

Autoren sind also keine Künstler?
Nach 20 Jahren Leben als Profimusiker, Produzent, und 14 Jahren Gemamitgliedschaft als Komponist und Textdichter mit diversen Verlagsverträgen brauch ich wirklich keine Erklärung in diesen Dingen.

Es hängt auch davon ab, wie man ein Posting verstehen WILL.

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Antwort von MarcBallhaus:

Wenn Du so lange im Musikbusiness aktiv bist, dann weisst du auch, dass im Sprachgebrauch dieses Geschäfts die Autoren nicht Künstler genannt werden, sondern Autoren. Künstler werden Sänger und Bands bei den Labels genannt, damit will niemand den Autoren ihre künstlerischen Fähigkeiten absprechen. Ist schlicht usual Business. Kein Grund also, die beleidigte Leberwurst zu
spielen.

Im übrigen galt die Erklärung nicht dir allein, sondern den anderen Interessierten im Forum, denn es hat nicht jeder so viel Plan von diesen Dingen wie du.

MB

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Antwort von gunman:

Hi,

Also ich verstehe davon nichts, aber genau dafür liebe ich dieses Forum: Es gibt wirklich Leute die es auf den Punkt bringen können.
Halbwahrheiten hasse ich auch, wenn schon, denn schon !
Gunman

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Antwort von einsiedler:

Es ist ja auch richtig, das Thema auf den Punkt zu bringen. Wenn man die Posts anderer als Bullshit und Blödsinn betitelt, stößt man aber nun mal andere vor den Kopf und erhält seinerseits entsprechende Reaktionen. Das Forum ist halt wie das Leben, jeder hat einen anderen Sprachgebrauch. Eben wie auf der Straße.
Aber ich denke eh nicht dass das unseren Fragesteller noch in irgendeiner Weise interessiert. Er wird sich nun wahrscheinlich zwischen drei Alternativen entscheiden:
1.) Schlafende Hunde schlafen lassen, nun aber im Bewusstsein über die Risiken,
oder
2.) alles offiziell machen,
oder
3.) statt mit Live-CD's zu werben Gogo-Girls engagieren :)

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Antwort von MarcBallhaus:

Es ist halt nunmal Blödsinn, dass man Autor und Verlag auf der Hülle abdrucken muss, da kannst du dich hin und her winden wie du willst.

MB

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Antwort von einsiedler:

OK, nochmal für alle:
Marc hat Recht und ich habe Unrecht.
Glaubt mir nix, ich habe keine Ahnung *verbeug*

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Antwort von MarcBallhaus:

Na also, geht doch.

MB

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Antwort von bArtMan:

Bei Coverversionen muss immer der Autor und der Verlag angegeben werden.

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