Frage von Cyrano:Liebe Forenexperten,
ich habe einen Dokumentar-Film gemacht, indem mehrere englische Gottesdienste gezeigt werden. Nun frage ich mich wegen der Lieder im Gottesdienst (nein, keine jahrhundertealten Choräle, sondern Lobpreis-Kompositionen der letzten Jahre) nach der rechtlichen Situation.
Der Film wurde auf DVD vervielfältigt. Nun will das Presswerk von mir GEMA-Angaben der Lieder. Ich habe aber keine einzige Originalversion der Lieder drin, sondern nur deren Nachspielen durch die örtlichen Kirchenmusiker.
Es geht dann doch nur um die Rechte der Verlage, nicht die der GEMA, richtig?
Was muss ich da anmelden?
VGL -> Verlagsrechte
GEMA -> die Rechte an der aktuellen Aufnahme
Richtig gedacht oder ganz falsch?
Danke
Cyrix
Antwort von handiro:
Gema = Komponist. GVL = der ausübende Künstler
Du wirst die Komponisten der Kirchenmusik eruieren müssen und der Gema melden müssen.
Die erheben dann pro CD/DVD eine Gebühr.
GVL betrifft den label code (LC XXXXX) falls die Firma, die die DVD vertreibt, einen solchen hat.