Frage von abunai:Hallo,
ein Bekannter von mir, im Rhein-Neckar-Raum (MA/LU), ist durch seine Orts-Recherchen (zu einem Doku-Buch/-Film) in erhebliche Schwierigkeiten geraten:
Die Recherchen in Form von Spaziergängen fanden zwar alle zur nachmittäglichen Stunde bei Tageslicht statt, aber irgend jemand scheint auch dies mißfallen zu haben!
(Ich vermute zumindest, dass dies der Grund für nachfolgendes ist) =>
Er hatte auch schon je einmal abends und morgens 'Hausbesuch'.
D.h., einmal folgte ihm jmd. quasi bis vor die Haustür, das ander Mal wartete jmd bereits in der Nähe der Haustür auf ihn.
Wie kann man denn so etwas 'handeln', d.h., wie geht man mit sowas um?
Anzumerken bleibt noch, dass während diesen Spaziergängen nie Aufnahmen von Personen oder sensiblen Bauwerken gemacht wurden.
Alle Antworten sind willkommen ...
liebe Grüße ...
Antwort von Alf_300:
Wenn sich der Typ wieder rumdrückt - Polizei anrufen und sagen dass verdächte Gestallten vielleicht zukünftige Einbrecher vor Ort sind.
Die überprüfen dann dessen Papiere - u.U. schreckt das ab.
Wenn nicht dann hat dein Bekannter das falsche Object mehrmals observiert
Antwort von B.DeKid:
Kommt doch rauf an wo der Jung sich rumtreibt.
Wenn du da zB. an dem BASF Gelände rumstiefelst dann hast auch schnell den Wachschutz an den Fersen kleben!
Ansonsten so machen wie Alf das meinte also Polizei anrufen die sind dafür da. Auf keinen Fall würde ich da selbst aggieren! So was kann schnell ungemütlich werden.
Frage is aber wirklich auch um was es da geht und "wem dein Freund ans Bein pinkeln will" ;-))
Es gibt durchaus Objekte und Personen die sowas nicht wirklich leiden können.
Also bei Verdacht die Polizei rufen (aber nich via 110 sondern die normale Telefonnummer der Ortsansässigen Wache nutzen - weil wenn kein NOTFALL vorlag kann man dem Anrufer sonst eine Rechnung für den Einsatz zustellen)
MfG
B.DeKid
Antwort von abunai:
Hallo,
er will niemand ans 'Bein pinkeln'.
Die Thematik der Arbeiten soll nur ein wenig Stadt- und Hafengeschichte streifen,
sowie einen kleinen Guide für Touren rund um MA-LU ergeben.
Mfg. ...
Antwort von Alf_300:
Dann wollen wir nicht hoffen dass Dein Bekannter French Connection III drehen will und ganz unverbindlich zu einer Hafenrundfahrt eingeladen wird ;-)
Antwort von abunai:
Hi,
'Problemviertel' wie Jungbusch etc. werden nur am Rande gestreift,
bleiben eigentlich fast komplett außen vor ...
Die Zielgruppen sind sportliche junge Leute, sowie Familien mit Kindern von 6-16 Jahren ...
Bitte um weitere Lösungsideen ...
Liebe Grüße ...
Antwort von B.DeKid:
Jetzt mal ganz unter uns
Wie sollen wir dir deine Fragen den sachlich beantworten ?
Wir haben keine Infos über
- wo geht dein Bekannter hin
- Wie sieht dein Bekannter aus
- Was für Leute verfolgen ihn und sind es immer die gleichen
- was will dein Bekannter drehen
Also wenn ich morgen rausgehen wuerde nach Mittags spazieren geh un mir laufen irgendwelche Leute nach ohne das ich jetzt ne Schulter Cam mit mir trage , dann würde mich das wenn das öfters vor kommt schon intressieren und ich die Leute direkt ansprechen!
Ausserdem wie soll irgendwer denn wissen das dein Freund nen Buch schreiben will ? Wer weiss was dein Freund sonst so noch macht und es is einfach die Polizei die ihn beschattet oder irgend nen "Neuer" einer seiner "EX" oder dein Freund sieht gut aus und das sind Stalker.
Oder dein Freund ist einfach nur paranoid und da gibts gar keine Leute die Ihn verfolgen.
Merkst worauf ich hinaus will . Was für einen Rat erwünschst Du dir denn von uns ?
Wir können ja nur sagen - wenn Gefahr droht - POLIZEI rufen!
Was anderes kann dir niemand sagen ohne weitere Infos zu haben !
Also empfehle deinem Freund auf komische Leute zu achten und wenn die andauernt auftauchen dann soll er sich an die Polizei wenden.
MfG
B.DeKid
Antwort von Blackeagle123:
Einfach mit einem EB-Team hingehen und fragen, wieso er euch verfolgt. Vielleicht ergibt sich ne interessante Story, die viel interessanter ist, als die komische Geschichte über den Hafen ;-)
Was gibts da denn zu verheimlichen? Warum meint ihr, werdet ihr verfolgt?
Viele Grüße!
Antwort von KSProduction:
Hallo,
ein Bekannter von mir, im Rhein-Neckar-Raum (MA/LU), ist durch seine Orts-Recherchen (zu einem Doku-Buch/-Film) in erhebliche Schwierigkeiten geraten:
Die Recherchen in Form von Spaziergängen fanden zwar alle zur nachmittäglichen Stunde bei Tageslicht statt, aber irgend jemand scheint auch dies mißfallen zu haben!
(Ich vermute zumindest, dass dies der Grund für nachfolgendes ist) =>
Er hatte auch schon je einmal abends und morgens 'Hausbesuch'.
D.h., einmal folgte ihm jmd. quasi bis vor die Haustür, das ander Mal wartete jmd bereits in der Nähe der Haustür auf ihn.
Wie kann man denn so etwas 'handeln', d.h., wie geht man mit sowas um?
Anzumerken bleibt noch, dass während diesen Spaziergängen nie Aufnahmen von Personen oder sensiblen Bauwerken gemacht wurden.
Alle Antworten sind willkommen ...
liebe Grüße ...
Im Prinzip kann das jedem Menschen passieren. Hat er denn schon versucht denjenigen der "Verfolgt" oder auf ihn "wartet" auf das verfolgen bzw warten anzusprechen? Das kann er ja wohl ruhig und sachlich fragen. Dann kann er genaues erfahren. Vielleicht ist das ja ein Missverständnis oder sogar eine Verwechslung - Das gibt es oft!
Antwort von abunai:
Hallo und vielen Dank an alle Mitleser!
Leider scheint es keine Verwechslung zu sein!
Eher ist noch ein extrem unglückliches Missverständnis!
Die Polizei ist bereits involviert. Dies bedeutet leider nicht unbedingt eine sofortige Abhilfe.
Dafür, dass man die Sache dort sehr ernst nimmt, gibt es bereits Anzeichen.
Später dazu mehr.
Wer seines Hirns Fragen oder Lichtblitze hier zum Thema abladen möchte, bitte schön.
Vielleicht kann der eine oder andere was daraus gewinnen.
Schönen Abend noch ....
abunai
Antwort von majaprinz:
Was genau willst du wissen?
Polizei kann helfen, ein russischer Schlägertrupp (wobei ich keine Ahnung habe, ob man die mit Google findet), ein guter Anwalt, ein Umzug,ein nettes Gespräch mit dem Verfolger - ohne genauere Anhaltspunkte kann man nur mit der Glaskugel arbeiten!
Antwort von crassmike:
(aber nich via 110 sondern die normale Telefonnummer der Ortsansässigen Wache nutzen - weil wenn kein NOTFALL vorlag kann man dem Anrufer sonst eine Rechnung für den Einsatz zustellen)
Naja, das sehe ich etwas anders. Wenn dir ein Fremder nachstellt, dann liegt ein begründeter Verdacht vor, dass ein Angriff auf deine Person bevorstehen könnte. Das kann sehr schnell zu einer sehr akuten Notfallsituation werden - je nach dem, mit wem man sich angelegt hat.. Der Notruf wird ja zu einer lokalen Zentrale geleitet und die gibt den Auftrag dann an die betreffende Stelle weiter, das ist ein ganz normaler Prozess.
MfG
Antwort von B.DeKid:
@ crassmike
Geb ich dir eigentlich Recht Praxis sieht das dann aber teils anders aus
Beispiel
Drogeriemarkt > in welchen erst kurz vorher versucht wurde ein zu brechen
Gruppe Jugendliche > Autos Musik Alkohol
ältere Nachbarn > am schlafen
......................
Nachbarn werden wach schauen raus und hören hinter dem Markt der zu ihnen liegt Geräusche / Polltern.
Greifen zum Telefon wählen 110 und melden diese.
Streifenwagen kommt , kontrolliert alle Personalien bittet die Jugendlichen um Ruhe kann keinen Versuchten Einbruch feststellen.
Tage darauf Nachbarn gehen an den Briefkasten > Rechnung der Polizei - wegen falsch nutzung des Notruf > Einspruch eingelegt , abgelehnt > Kohle weg!
Kein Scherz so vorgefallen - dabei haben wir hier in ca 5 km Entfernung ne riesen Polizei Schule quasi Fall kaum vorstellbar , oder?
...............................
Ich persl. gebe dir aber uneingeschränkt Recht , bedeutet - sollte jemand das Gefühl haben er wird verfolgt - und sollte dieser jemand dann vor "Angst " weglaufen und die verfolgende Person ihm nachlaufen : Dann sofort 110 rufen !!!
Sollte man aber nicht ganz sicher sein es eigentlich nur einen Verdacht geben also keine unmittelbare Bedrohung vorliegen , dann lieber die normale Nummer rufen bzw persl. bei der nächsten Wache vorbei gehen und mit einem Beamten über die Situation sprechen gegebenenfalls eine Verdachts Anzeige gegen Anonym aufgeben.
Auf keinen Fall selbst aktiv werden , ausser es liegt Gefahr vor gegen einen selbst oder eine Dritte Person. Und auch dann danach oder kurz davor auf jeden Fall die Polizei verständigen und auf diese auch warten.
Bei Notwehr Aktionen keine überverhältniss mässige Gewalt oder Waffen einsetzen. Als Kampf(kunst)sportler verhältniss mässig reagieren und genaue Abfolge der Aktion zu Protokoll geben!
Alles andere kann und wird zu Ärger führen , im Regelfall zu einem Vergleich ( sprich Gerichts und weitere Kosten werden geteilt) oder sogar so ausgelegt das im Endeffekt das Opfer bzw der Helfer / Schlichter mit eigenem Verfahren beschuldigt bzw verurteilt wird.
FAZIT:
Der hier geschilderte Fall erscheint unschlüssig weil :
- Erstens dieses Forum der falsche Platz für solch eine Anfrage darstellt.
- Keine wirklichen Infos vorliegen oder Tathergänge vermittelt wurden
- In der Headline Verfolgung sowie Bedrohung genannt werden aber der Haupt Text eher auf eine Verdachtsvermutung schliessen lässt
Alles in allem also Strich drunter und warten ob und überhaupt es notwendig ist das der TO uns über weitere Vorgänge / Ermittlungen informiert - was ich persl. für unrelevant erachte!
MfG
B.DeKid
*PS: Ich wollte damals zum Bundesgrenzschutz gehen und hab Jahre lang mit Polizei Mitgliedern traniert ;-)) Daher kenn ich mich nen bissel aus*
Antwort von Blackeagle123:
Redest du bei deinem russischen Trupp von Moskau Inkasso?
http://www.moskau-inkasso.com/
Viel Grüße!
Antwort von crassmike:
Geb ich dir eigentlich Recht Praxis sieht das dann aber teils anders aus
Hmm, kann ich dir glauben, ich habe bisher viele super nette, manchmal im Gegensatz aber auch extrem unmögliche Beamte im Staatsdienst getroffen. Kommt da halt immer drauf an, an wen man kommt..
Bei Notwehr Aktionen keine überverhältniss mässige Gewalt oder Waffen einsetzen. Als Kampf(kunst)sportler verhältniss mässig reagieren und genaue Abfolge der Aktion zu Protokoll geben!
Ich stimme bei allem, was du sagst, mit dir über ein. Verhältnismäßigkeit ist selbstredend, auch und speziell wenn Hilfsmittel zur Verteidigung hergenommen werden. Wenn man nicht unbedingt routinemäßig Kampfsport macht ;) , halte ich persönlich viel von Sachen wie Pfefferspray - doch auch so etwas sollte man natürlich nicht leichtfertig einsetzen und man muss schon damit umgehen können.
Wenn dann routinemäßig auch gegen den Verteidiger ermittelt wird, würde allerdings jeder Rechtsanwalt raten, der Polizei vor Ort nur von Notwehr zu erzählen und ansonsten das reden den Zeugen zu überlassen, damit man für ein ggf. folgendes Gerichtsverfahren keine kontraproduktiven Aussagen im Schockzustand nach der Notwehrsituation gemacht hat.. Das halte ich, je nach dem, wie verfahren die Situation und wie dünn das Nervenkostüm ist, auch für eine gute Wahl.
Denn... wie oben beschrieben, je nach Lust und Laune der Beamten auch in der Staatsanwaltschaft kann man schnell auf der Anklagebank landen, und dort ist man ja bekanntlich wie auf hoher See in Gottes Hand...
MfG
Antwort von handiro:
paranoia?
Antwort von abunai:
Paranoia könnte es auch sein ;-)
Ne, ist wohl abgehakt. Da ich keine Anzeige erstattet habe, ist die Sache im Sand verlaufen.
War ja eigentlich auch nichts (Handgreiflichkeiten etc...)
Trotzdem Dank an alle Mitleser
Grüße ...
abunai
Antwort von Alf_300:
Hast vergessen dass es ja Dein Bekannter war der sich verfolgt fühlt.
Da kannst "Du" keine Anzeige machen
Antwort von domain:
Paranoia könnte es auch sein ;-)
Ne, ist wohl abgehakt. Da ich keine Anzeige erstattet habe, ist die Sache im Sand verlaufen.
War ja eigentlich auch nichts ............
Wie üblich: viel Lärm um nichts. Aber du hast dich wunderbar aufregen können und B.DeKid hat es wenigstens zeitweilig die Langeweile vertrieben ;-)
Life is so easy ....