Frage von henessey:Hallo, ich möchte gerne auf der Cebit filmen, habe aber keinen Presseausweis.
Kann man da einfach mit zwei Mann und einem großen Stativ anrücken sofern man Eintrittskarten hat und loslegen?
Falls nicht, was muss ich tun damit ich dort ungestört filmen kann bzw. an wen muss ich mich wenden?
Wäre toll wenn jemand Rat weiss!
René
Antwort von AndyZZ:
Frag doch mal die Messeleitung. Die sollten doch wohl am kompetentesten Auskunft geben können.
Antwort von Andreas_Kiel:
Hi, wende Dich zunächst telefonisch an die Pressestelle. Eine geplante Doku oder "was für die Schule" haben vielleicht bessere Karten als etwas in Richtung "Comedy". Ich fürchte aber, Du kommst reichlich spät auf diese Idee. Jetzt wird das wohl bei denen derartig "brummen", daß die für uns Amateure wohl kaum noch einen Gedanken verschwenden. Der Termin für die "echte" Presse war der 15.02., wäre auch für die zu spät.
Mit dem Stativ wirst Du sowieso nix werden, vermute ich mal. Dazu ist da viel zu viel Gedränge, das gibt Mecker satt. "Ungestört filmen"? Vergiß das erste Wort ...
Wenn Du eine kleine Kamera hast, wird Dir
vermutlich niemand irgendwelche Fragen stellen. Das ist da völlig normal und der Vorteil des Gedränges. Ich habe da schon vor Jahren mit der DSLR fotografiert bis zum Abwinken, hat auch keinen interessiert.
Mit einer großen Kamera allerdings wird das anders aussehen können.
Wenn Ihr bereit seid, den Dreh auf freundlichen Wink der 150-kg-Security abzubrechen, würde ich es versuchen.
Was habt Ihr denn mit dem Material vor? Danach richtet sich auch die notwendige Betrachtung im Hinblick auf Veröffentlichung usw.
BG, Andreas
Antwort von henessey:
Danke für die Infos! Das Material soll im Internet gezeigt werden und im Reportagestil sein.
Unsere Kamera ist die FX1, größer als die der Amateure und kleiner als die der Fernsehteams. Meinst du das gibt Probleme?
Wir möchten auch Interviewsituationen auf Band haben, ich denke das unterscheidet uns dann am ehesten von den rein privaten Filmern.
Aus den Akkreditierungsrichtlinien der Cebit:
"Hörfunk-, TV-Journalisten, Produktionsfirmen, die einen redaktionellen Auftrag eines Senders (privat- oder öffentlich/rechtlich) mit Original (keine Kopie) vorlegen können.
Ansonsten geht alles um Printmedien. Sieht wohl schlecht aus für uns.
Antwort von Andreas_Kiel:
Hm .. dann meldet Euch doch noch schnell bei einem Offenen Kanal in Eurer Gegend, die sind öffentlich-rechtlich. Vielleicht geht das noch so auf die Schnelle? Mit denen kann man absprechen, wie da vorgegangen wird; bei uns sind viele vom OK unterwegs.
Mit der FX1 werdet Ihr natürlich auffallen. Da kommt es jetzt drauf an, ob sich jemand belästigt fühlt (Interview-Anfrage, die Aussteller haben jetzt eine Woche lang Adrenalin-Sturzbäche aus den Ohren) oder ein kleiner Cäsar von der Security Euch mal ans Bein pinkeln will.
Im Normalfall aber haben die so viel mit sich selbst zu tun, es sollte eigentlich alles glatt gehen.
Das Schlimmste, was Euch passieren kann: man bittet Euch mehr oder weniger höflich, das Gelände zu verlassen.
Für diesen Fall ein paar Tips, leider aus der Praxis, wie es sie bei verschiedenen Veranstaltungen schon gegeben hat:
Einer Aufforderung, das bespielte Band oder gar die Kamera herauszugeben, braucht Ihr nicht nachzukommen! Eine "Wegnahme" irgendwelcher Gegenstände darf
ausschließlich durch die Polizei erfolgen (außer natürlich Waffen, Schlagstöcke usw., keinesfalls jedoch MiniDV-Kassetten ...). Das ungenehmigte, aber nicht versteckte Drehen rechtfertigt keineswegs eine Beschlagnahme.
Sollte es wirklich soweit eskalieren: will die Security die Bänder haben,
nicht herausgeben. In die Tasche stecken und mit der Faust festhalten. Darauf bestehen, daß die Polizei hinzugezogen wird.
Wenn die Security Gewalt anwendet oder das auch nur andeutet,
sofort Polizei verständigen und Anzeige wegen versuchten Raubes (wenn die das Band haben: wegen vollendeten Raubes) erstatten. Gewaltandrohung = Nötigung = Straftatbestand.
Die Polizei könnte Euch jetzt fragen, ob Ihr
denen das Band aushändigt (das nennen die "Sicherstellen"):
verweigern. Dazu gibt es nämlich keine Rechtsgrundlage. Sollten die das Band nun ihrerseits beschlagnahmen wollen, nicht wehren sondern herausgeben, aber sich die Beschlagnahme schriftlich bestätigen lassen.
Unmittelbar nach einem solchen Vorfall einen Rechtsanwalt aufsuchen.
BG, Andreas