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Canon HV20 defekt erhalten! Was soll ich machen?




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Frage von Speterpeter:


Hallo Leute!
Also, ich habe am Mittwoch meine Bestellte Canon HV20 Camera von einem Onlineversand(;weiss nicht ob ich den namen der firma nennen darf) bekommen und sie hat einen Defekt. Der Display Knopf ist irgenwie eingedrückt(;blockiert), sodass man ihn unmöglich drücken kann. Ich hab dort angerufen und die haben mir gesagt, dass ich es zur reparatur schicken soll. Verstehe ich da was nicht richtig oder soll ich jetzt für das defekt erhaltene Gerät noch Geld(;Versand) bezahlen? Ich bin eigentlich irgendwie angefressen, da ich sie extra für meinen Urlaub, der in 10 Tagen ansteht gekauft habe. Was soll ich tun?

P.S.: ist es normal, dass die Displayanzeigen (;wie z.Bsp.: Uhrzeit) permanent ein bisschen zittern?

Echt Danke!




Antwort von Meggs:

Du könntest das Paket ja auch unfrei schicken. Das würde ich mit dem Verkäufer besprechen. Normalerweise bekommt man ein defekt erhaltenes Gerät auch ausgetauscht und muß nicht auf die Reparatur warten. Ich würde da also nochmal anrufen und das ansprechen. Einen Rechtsanspruch auf Austausch hast du soweit ich weiß nicht.



Antwort von Markus73:

"Speterpeter" wrote:
Also, ich habe am Mittwoch meine Bestellte Canon HV20 Camera von einem Onlineversand(;weiss nicht ob ich den namen der firma nennen darf) bekommen und sie hat einen Defekt. [...] Was soll ich tun?


Normalerweise gibt es doch einen Retourenaufkleber für solche Fälle, hast Du den nicht? Damit zahlst Du nichts. Ich spreche also von einer Rücksendung an den Händler zwecks Austausch, nicht an den Hersteller zur Reparatur.

Seriöse Versandläden bieten meistens auch ein grundsätzliches Rückgaberecht an (;aus Kulanz meine ich, ohne echten Grund). Darauf sollte man vor dem Kauf achten.

Gruß,
Markus



Antwort von fischi:

Hallo,

Bei einem Onlinehändler hast du doch sowieso ein zweiwöchiges Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Stichwort ist da Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht u.a.. Bin kein Jurist.

http://de.wikipedia.org/wiki/FernAbsG



Antwort von Andreas_Kiel:

Guten Morgen,
in aller Kürze:
1.) schriftlich reklamieren empfiehlt sich immer, eine Email reicht manchmal nicht aus (;leider weiß man das erst hinterher ... wenn es Streit geben sollte). Vorab kann man das wesentliche mündlich absprechen (;wann, mit wem (;!!!), worüber). Cool bleiben, die seriösen Versender regeln das i.d.R. ganz geschmeidig.
2.) Ohne eine Retourennummer (;RMA) werden die seriösen großen Versandhäuser keine Pakete annehmen. Noch wichtiger und steter Quell des Ärgers: die nehmen auch zu Recht keine unfrankierten Sendungen an - siehe weiter unten.
3.) Versandform: unbedingt mindestens (;!) dieselbe Versandform wie der Händler wählen, am besten natürlich zum vollen Warenwert versichert.
4.) Im Gewährleistungsfall steht Dir die Erstattung Deiner Portokosten selbstverständlich zu. Viele Kunden vergessen das einzufordern. Das macht man schriftlich und höflich. Erstattet bekommst Du aber nur das, was für die Rücksendung unbedingt nötig war. Den SuperDuperHighSpeed-Expreß mit vergoldetem Karton eher nicht ...
5.) Wenn die Reparatur unüblich lange dauern sollte: schriftlich reklamieren. Nächste Eskalationsstufe: schriftlich, Einschreiben, angemessene Fristsetzung (;höflich bleiben).
6.) Übers Weihnachtsfest ein anderes Hobby suchen. Die Kamera siehst Du alleine schon wegen der Transportzeiten vermutlich frühestens Sylvester wieder.
7.) KEINE EIGENEN "REPARATURVERSUCHE"!!! Den Schwager, der die Ärmel hochkrempelt und mit dem Kuhfuß auf das defekte Teil losgeht, kennt man.
BG
Andreas



Antwort von Andreas_Kiel:

"fischi" wrote:
zweiwöchiges Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

wegen Defekt? und dann - vermutlich will er ja diese Kamera haben - bei einem anderen Händler eventuell mehr bezahlen?
Ich würds einschicken und gut is.



Antwort von Speterpeter:

OK. Also zur Reperaturfirma einschicken und speter die Rechnung an Die Firma in der ich eingekauft hab schicken.

Ich muss ja ein Schadensprotokoll machen und deswegen muss ich noch wissen ob es normal ist, dass die Menü-Anzeige zittert.
Kann mir das jemand, der sie Kamera besitzt bitte sagen.
Danke!



Antwort von Andreas_Kiel:

"Speterpeter" wrote:
OK. Also zur Reperaturfirma einschicken und speter die Rechnung an Die Firma in der ich eingekauft hab schicken.

NEIN!!!! Du setzt Dich mit dem Verkäufer in Verbindung, und befolgst ganz genau, was die Dir sagen. In einer seriösen Firma wird das ähnlich dem sein, was ich schon weiter oben schrieb.
Wenn Du einen Dritten mit der Reparatur beauftragst, zahlst Du selbst!
"Speterpeter" wrote:
Ich muss ja ein Schadensprotokoll machen und deswegen muss ich noch wissen ob es normal ist, dass die Menü-Anzeige zittert.

Nein, ist nicht normal. Bei keiner Kamera.
BG
Andreas



Antwort von SpeterPeter:

Guten Tag!


Leider nein, da wir selber keines auf Lager haben.


Aber die Firma XXXXX2 ist in dieser Sache relativ prompt.


Nehmen Sie doch bitte Rücksprache mit denen, sodass das Problem rasch

behoben werden kann.

Rücksendung dauert bei denen bloß 1 Tag.


Mit freundlichen Grüssen

XXXXXXXXXXXX



-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Benjamin Eibl

Gesendet: Donnerstag, 13. Dezember 2007 15:09

An: XXXXXXXXXXX

Betreff: Kamera defekt


Sehr geertes XXXXXXX-Team,


Ich habe am Freitag bei Ihnen eine Canon HV20 bestellt und gestern per
Nachnahme erhalten. Leider musste ich feststellen, dass die Kamera mit einem Defekt geliefert wurde. Den "Display"-Knopf kann man mechanisch nicht
drücken(;klemmt fest) und die Displayanzeige hat ein permanentes Zittern. Ichhabe diese Kamera speziell für einen wichtigen Anlass im Ausland, der in 10Tagen ansteht gekauft. ich habe bereits bei ihnen Angerufen und mir wurdegesagt, dass ich das Gerät zur Firma XXXXX2 in Wien senden sollte. Ich habe jedoch Zweifel, dass das Gerät in meiner 10-tägigen Frist wieder bei mir in Innsbruck eintrifft. Gibt es eine Möglichkeit das Gerät bei ihnen Auszutauschen?


Mit freundlichen Grüßen,

Eibl Benjamin



Soll ich das jetzt machen, was mir gesagt wurde?



Antwort von Andreas_Kiel:

"Andreas_Kiel" wrote:
befolgst ganz genau, was die Dir sagen.

Ja. Bewahre die Mails gut auf, verpacke die Kamera erstklassig und vor allem frankiere das "Packerl" (;sagt man bei Euch so?).
Morgen früh rufst Du Firma 2 an und klärst alles mündlich. Schreib Dir sicherheitshalber auf, mit wem Du wann gesprochen hast (;Name!).
BG
Andreas



Antwort von Jan:

Da ist wieder ein perfektes Beispiel für einen Onlinekauf. Kein direkter Ansprechpartner, keine Leihkamera, kein direkter Tausch, möglicherweise von einem zurückgegebenen Kunden eine als neu verkaufte Kamera (;Display Knopf defekt klingt sehr deutlich danach) - die Dinge kenne ich als Verkäufer.

Bei mir im Laden kostet die Kamera gerade 799 €, wieviel Hundert € hast du gespart ? Kann man sich sicher sein, das es sich um eine für Europa bestimmte Kamera handelt - ist die rot / weisse Garantiekarte dabei ?

Canon reagiert auf Garantieansprüche bei Grauimporten gnadenlos, und
lehnt nicht selten ab - das ist bei anderen Firmen auch nicht wesentlich anders....

Ok, na gut ich lass es, ich möchte euch nur mal vor Augen führen, daß sich erst 20-50 € gesparte €, später rächen können.

Du hast nicht nur die 14 Tage, sondern sogar 6 Monate Zeit die defekte Kamera zurückzugeben, Händler ignorieren das gern und stellen den Kunden für dumm da - weil die Gesetze nicht bekannt sind. Dein Anwalt wird dir Ähnliches sagen. Bei Kunden wird immer der einfachste Weg gewählt, für den Verkäufer also Reparatur zum Hersteller, der Verkäufer will natürlich keine gebrauchte Kamera haben - die er dann unter die Leute bringen muss.

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast - das der Fehler vorher schon war beim Verkäufer, er kann defintiv nicht beweissen und muss a) dir eine neue Kamera geben, b) dir dein Geld zurück erstatten. Nach dem 1 Jahr dreht sich die Beweislast, und du musst dem Verkäufer es nachweisen.

Wenn es sich um eine eindeutig von dir zerstörte Kamera handelt, könnte es aber nicht so leicht werden. Der Kunde bekommt aber oft Recht.

VG
Jan



Antwort von Jan:

Diese Dinge gelten für Deutschland (;da es sich hier wohl um Österreich handelt), hier noch mal ein Link:

Gewährleistung & Garantie

Mit österreichischen & schweizerischen Recht kenne ich mich nicht aus.

VG
Jan



Antwort von Speterpeter:

Das heisst ich kann eventuell die Camera mit in das Ausland nehmen und danach auch wegschicken, oder?(; So cirka nach 1 Monat)
Gesaprt hab ich fast nix(;ca. 40 euro). Es war nur der schnellest Händler für, da ich mir sicher sein wollte, dass ich sie rechtzeitig bekomme.



Antwort von Jan:

Es geht nur um die Rechtslage.

Ich habe keine Ahnung wie die in Österreich & der Schweiz ist.
Du wohnst doch in Österreich oder, wo stammt der Händler her ?

Also in Deutschland kann man die Kamera theorethisch in den ersten 6 Monaten nach Defekt noch zurückgeben oder in eine Neue tauschen.

Die 14 Tage nach Kaufdatum müssten aber auch für Österreich gelten.


VG
Jan



Antwort von speterpeter:

Wen es interessiert, habe ich das Stornierungs-und Garantierecht für Österreich auch gefunden. http://wko.at/einrichtungsfachhandel/Gewährleistungsrecht.htm

MFG




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