Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Infoseite // Abmahnung. Kosten



Frage von aight8:


Mich irritiert zurzeit etwas stark.

Es geht um ein Lichtbild welches von mir in einem Blog verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein Portrait, nichts besonderes. Ich habe Ihn bereits darauf hingewiesen, jedoch keine Reaktion.

Ich habe beim Anwalt nachgefragt was sich da machen lässt, er hat gesagt, mehr als 100 Euro wird man nicht abmahnen können. Erklärt sich so: Aufwand für das Bild in Stunden * Mein Stundensatz (1 * 150)

Den Anwalt übrigens kann man sich kaum Leisten, dieser verlangt pro Stunde ja schon 250 Euro, wobei er für den Mahnbrief 2 Stunden braucht.

Ich habe im Internet nun ganz unterschiedliche Fälle gefunden. Ein Bild von einem Grill in eimen Webshop wurden z.B. 10'000 Euro Streitwert gesetzt.

Ich habe das Gefühl diese Preise werden sehr nach Lust-Und-Laune geschätzt.

Laut Recht basiert der Mahnkosten auf diese 3 Punkte:
- Schaden durch das Bild beim Rechtsinhaber
- Gewinn durch das Bild beim Rechtsverletzer
- Fiktive Lizensgebühr

Bei meinem fall, wurde wies aussieht die fiktive Lizensgebühr verwendet.

Aber wieso sollte durch das kopieren eines Grill-Bilder für den Shop ein Schaden von 10'000 Euro entstehen.

-----

Andere Frage:

Wenn Herr A auf seiner Website ein grosses Bild von der Website von Herrn B klaut. Die beiden Firmen sind in einer Brange tätig. Es handelt sich dabei um eine gestellte Szene von einem Liebespaar auf der Kautsch.

Schaden, Gewinn gibts ja hier auch keine. Weil das Bild gross ist, würde hier die Mahnkosten etwa um die 300 Euro ausfallen - oder gehts das locker über 1k?

Falls der Kläger einen Anwalt genommen hat, wird dieser die Anwaltskosten auch übernehmen müssen oder?

Beim Grill-Beispiel musste der Angeklagte die Anwaltskosten zahlen. Ohne das ein Gericht darüber Entschieden hätte.

Space


Antwort von Alf_300:

Der Anwalt nimmt 8% vom Streitwert also muss der Streitwert so hoch sein daß a; der Anwalt sein Geld kriegt und B; das die Gerichte den Fall überhaupt annehmen.

Space


Antwort von beiti:

Ich habe das Gefühl diese Preise werden sehr nach Lust-Und-Laune geschätzt. Ja, ganz bestimmt.

Mir ist ein Fall bekannt, wo es um ein Stückchen gescannte Landkarte auf einer gewerblichen Homepage ging (404 x 241 Pixel groß, Teil der Anfahrtsbeschreibung einer Firma mit ca. 10 Mitarbeitern).

Der Anwalt des Kartenverlags bezifferte den Wert der Karte auf 766,36 Euro. Als "Gegenstandswert" setzte er 6766,36 Euro fest, woraus er nebst Gebühren und Mehrwertsteuer eigene Anwaltskosten von 603,93 Euro errechnete. Der Beschuldigte sollte also 1370,29 Euro bezahlen (und natürlich die Karte von der Homepage entfernen).
Es wurde dann am Telefon gefeilscht, und das Anwaltsbüro ließ sich schließlich auf eine Gesamtzahlung von 800 Euro ein (wobei nicht näher bezeichnet war, wieviel davon die Anwälte und wieviel der geschädigte Verlag bekam).

Diese "hauptberuflichen" Abmahn-Anwälte sind eine Pest. Wenn irgend möglich, sollte man als Geschädigter denen kein Geschäft verschaffen, sondern lieber im Sinne der Fairness direkt mit dem Urheberrechts-Verletzer in Kontakt treten (z. B. ihn zur Unterlassung auffordern und ihm ggfs. eine Rechnung in angemessener Höhe schicken).
Wenn der dann uneinsichtig ist (wie im Fall des TO), kann man immer noch zu einem Anwalt gehen; das sollte dann ein seriöser Anwalt sein, d. h. nicht einer, der 95 % seines Umsatzes mit Abmahnungen erzielt. Wenn der dann keine Phantasiebeträge ansetzt, sondern realistische 100 Euro, finde ich das recht anständig. Der Urheberrechtsverletzer muss ja dann trotzdem noch die Anwaltskosten zahlen.

Space


Antwort von Bernd E.:

...Ich habe im Internet nun ganz unterschiedliche Fälle gefunden... Da wird dir hier kaum jemand wirklich helfen können, denn wenn ich mich recht erinnere, bist du in der Schweiz daheim und die dortige Rechtslage kann von der deutschen abweichen. Wie so etwas in Deutschland ablaufen könnte, ist unter anderem hier nachzulesen. Vielleicht sind ja ein paar nützliche Infos dabei.
Aber um die Fakten auf die Reihe zu bekommen: Dein Satz "Es geht um ein Lichtbild welches von mir in einem Blog verwendet wird" bedeutet, dass du in deinem Blog ein fremdes Foto verwendest. Im Weiteren klingt's aber so, als ob ein Anderer das von dir geschossene Foto in seinem Blog nutzt. Letzteres ist richtig, oder?
...Der Anwalt nimmt 8% vom Streitwert also muss der Streitwert so hoch sein daß a; der Anwalt sein Geld kriegt und B; das die Gerichte den Fall überhaupt annehmen... Weder kassiert der Anwalt pauschal acht Prozent des Streitwerts noch liegt es in seinem freien Ermessen, ihn verbindlich zu definieren. Der Streitwert wird nach festgelegten Vorgaben ermittelt bzw. vom Gericht festgesetzt.

Space


Antwort von Alf_300:

@Bernd E
Also mein Anwalt hält sich an die Gebührenordnung und die sagt 8%
wenn aber nicht gefällt nehmen wir die rechnung von Beiti ;-)

Space


Antwort von Bernd E.:

Das spricht für ihn, dass er sich an das Gesetz hält ;-) So in Stein gemeißelt kann dieser Wert jedoch nicht sein, denn je höher der Streitwert, desto geringer ist prozentual gesehen das Anwaltshonorar. Bei kleineren Streitwerten können die acht Prozent aber natürlich mal hinkommen, und diverse Zuschlagsmöglichkeiten gibt's ja sicher auch noch.

Space


Antwort von beiti:

wenn aber nicht gefällt nehmen wir die rechnung von Beiti ;-) Ich hab mir das nicht ausgedacht. Allerdings ging es nicht um ein Foto, sondern um eine Landkarte. Der Verlag argumentiert, die einzige Alternative zum Scannen einer (geschützten) Landkarte sei das Erstellen einer "Designer-Karte", wofür ein Grafiker mindestens 800 Euro verlange.

Space


Antwort von aight8:

@Bernd E:

Richtig, mein Profilbild wird in einem Blog abgebildet. Ausserdem ein Screenshot von einem Chatverlauf. Sehr radikal.

Ich werde einfach eine Abmahnung schicken, weil er auf meinen Hinweis sowieso nicht geantwortet hat, und falls er nicht zahlt - gehts weiter zur Betreibung etc.

Verstehe im Nachhinein ausserdem nicht wieso mich der Anwalt gefragt hat ob ich eine Rechtsschutzversicherung hätte. Urheberrechtsfälle fallen ja nicht unter die Versicherungsleistungen.

Was ist den der Vorteil wen ein Anwalt eine eingeschriebene Mahnung schreibt? Wirkt es einfach ernster, und er wird eher bereit handeln? Wirklich brauchen tut man den doch erst wen der Fall vor Gericht kommt..

Space


Antwort von Alf_300:

@aight8
Du selber wirst sicher keine Abmahnung formulieren die Bestand hat.
drum gibts Anwälte

Space



Space


Antwort von aight8:

Hm, aber eine Rechnung kann ich doch schicken, in höhe einer fiktiven Lizensanalogie. Die muss er dann bezahlen. Dies kann er dann anfächten oder er wird betrieben. Wenn er es aber anfächtet, und kein Recht bekommt, sitzt er auf den Verfahrskosten sitzen. Wenn er doch Recht hat, müsste ich zahlen. Korrekt?

Space


Antwort von Alf_300:

@Aight8
Was würdest Du sagen wenn Dir dein Nachbar eine Rechnung schickt weil Du z,B. seinen Fußabstreifer benutzt ?
wahrschein würdest Du sagen der hat einen Vogel,
- solange bis Du von seinem Anwalt was hörst und gefahr läufst dass Du vor Gericht landest und dir eine Unterlassungsklage einhandelst.

So ungefähr solltest Du Dir das vorstellen ;-)

Ansonsten hoffe ich dass Du in Deinen Blog drauf hingewiesen hast dass kopierten/verwenden der Seite/Bilder nur mit ausdrückler /schriftlicher Genehmigung erlaubt ist

Space


Antwort von aight8:

Ich habe in letzter Zeit mitbekommen, das man solche Abmahnungen durchaus schreiben kann, und er auch bezahlen muss.

Ich hab kein Blog. Er hat die Bilder von Facebook entwendet. Und das Screenshot hat er gemacht, indem er sich in das FB Konto meines Chatpartner eingehackt hat.

Das mit der Erlaubniss kann ich bis meinem jetztigem Wissenstand nicht nachvollziehen. Er kann sicher nicht einfach so Medien entwenden, wenn ich es nicht ausdrücklich erlaube.

Würde der Fall vor Gericht kommen, käme noch dazu, das er gegen meine Persönlichkeitsrechte verstossen hat, weil ich auf dem Bild klar erkentlich bin und meinen Namen mehrmals im Blog erwähnt hat. Der Chatverlauf enthält keine wirklich heikle Daten- doch er hat den Chatverlauf aus dem Kontext gerissen und mit seinem eigenem Mist untermauert.

Space


Antwort von carstenkurz:

Für 'Geld' müsstest Du erstmal einen Ansatz finden. Bloß weil da irgendein Bild verwendet wurde, kannst Du nicht unbedingt einen Schadenersatz konstruieren. Schadenersatz mag in vielen publizierten Fällen zwar willkürlich festgesetzt zu sein - aber zumindest muss das widerrechtlich genutzte Material in irgend einem Verwertungszusammenhang stehen, sonst gibt es schlicht keinen Schaden, ergo keinen Ersatz desselben.


Bei der Raffgier von Zuckerberg könnte es ohnehin so sein, dass Du selbst gar keine Rechte mehr an diesem Bild hast ;-) Hast Du die Facebook Nutzungsbedingungen mal gelesen?


Unterlassung kannst Du fordern, ja, aber beim Geld dürfte es in diesem Fall schlecht aussehen. Das Maximum was Du erwarten kannst bei einer selbst formulierten Abmahnung dürfte sein, dass der Typ eingeschüchtert das Material rausnimmt.

Wenn er sich stur stellt, stehst Du ohne Hosen da.

http://www.forum.jurathek.de/


- Carsten

Space


Antwort von Alf_300:

@Zitat
Es geht um ein Lichtbild welches von mir in einem Blog verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein Portrait, nichts besonderes. Ich habe Ihn bereits darauf hingewiesen, jedoch keine Reaktion

Wenn ich was von einem Blog geschrieben habe dann hast Du Dich wohl falsch ausgedrück wenn es nun Facebook ist.

Space


Antwort von handiro:

um solche Klagen zu gewinnen braucht man nur Geld! Stichwort "law hunting". Streitwert 100.000 und schon knickt der Gegner ein!
Gute Anwälte vermieten ihren Kopf für 500.-€/Std. mit denen gewinnt man dann auch eher....ohne selber in die Kosten zu gehen, brauchst du gar nicht erst anzufangen. Je mehr du einsetzt um so eher gewinnst Du! Hast Du ein extra Kampfkonto mit 150.000 € ? dann los. Ansonsten : selber abmahnen mit Einschreiben und dann gleich Einstw. Verfügung im Eilverfahren am Landgericht Deiner Wahl. Ich empfehle Hamburg bei Richter Buske :-)
Bei Streitgegenständen im Internet gibts den sogenannten fliegenden Gerichtsstand, Du kannst also wählen an welchem Gericht Du klagen willst.
Streitwert 10.000 ? kannst Du Dir ausrechnen lassen kostet Dich höchstens 3-4 k € für Anwalt und Gerichtskosten. Löscht er nicht? Ordnungsstrafe. Zahlt er nicht? Gibts Ordnungshaft. Dann Hauptsacheverhandlung, die gewinnst Du und Dein Gegner muss zahlen. Kann er nicht? Pech. Geld hast Du dann aber keins, nur einen Titel.
viel Spass mit der Justiz hier.....

Space


Antwort von Jott:

"Bei der Raffgier von Zuckerberg könnte es ohnehin so sein, dass Du selbst gar keine Rechte mehr an diesem Bild hast ;-)"

So dürfte das in der Tat sein.

Space


Antwort von aight8:

Was ist wenn man selber ein guter Anwalt ist?

Sparrt man sich ja einiges und die Leute überlegen es sich zweimal ob man gegen einem eine mögliche Rechtsverletzung begeht :D

Space


Antwort von Alf_300:

Wenn man selber ein guter Anwat ist (wäre), dann würde sich eine derartige Frage in einem Internrt-Forum erübrigen ;-)

Space



Space


Antwort von KSProduction:

Mich irritiert zurzeit etwas stark.

Es geht um ein Lichtbild welches von mir in einem Blog verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein Portrait, nichts besonderes. Ich habe Ihn bereits darauf hingewiesen, jedoch keine Reaktion.

Ich habe beim Anwalt nachgefragt was sich da machen lässt, er hat gesagt, mehr als 100 Euro wird man nicht abmahnen können. Erklärt sich so: Aufwand für das Bild in Stunden * Mein Stundensatz (1 * 150)

Den Anwalt übrigens kann man sich kaum Leisten, dieser verlangt pro Stunde ja schon 250 Euro, wobei er für den Mahnbrief 2 Stunden braucht.

Ich habe im Internet nun ganz unterschiedliche Fälle gefunden. Ein Bild von einem Grill in eimen Webshop wurden z.B. 10'000 Euro Streitwert gesetzt.

Ich habe das Gefühl diese Preise werden sehr nach Lust-Und-Laune geschätzt.

Laut Recht basiert der Mahnkosten auf diese 3 Punkte:
- Schaden durch das Bild beim Rechtsinhaber
- Gewinn durch das Bild beim Rechtsverletzer
- Fiktive Lizensgebühr

Bei meinem fall, wurde wies aussieht die fiktive Lizensgebühr verwendet.

Aber wieso sollte durch das kopieren eines Grill-Bilder für den Shop ein Schaden von 10'000 Euro entstehen.

-----

Andere Frage:

Wenn Herr A auf seiner Website ein grosses Bild von der Website von Herrn B klaut. Die beiden Firmen sind in einer Brange tätig. Es handelt sich dabei um eine gestellte Szene von einem Liebespaar auf der Kautsch.

Schaden, Gewinn gibts ja hier auch keine. Weil das Bild gross ist, würde hier die Mahnkosten etwa um die 300 Euro ausfallen - oder gehts das locker über 1k?

Falls der Kläger einen Anwalt genommen hat, wird dieser die Anwaltskosten auch übernehmen müssen oder?

Beim Grill-Beispiel musste der Angeklagte die Anwaltskosten zahlen. Ohne das ein Gericht darüber Entschieden hätte.
www.frag-einen-anwalt.de
bist du mit sicherheit in guten händen, gerade dann wenn du eine angemessene strategie suchst

Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Antworten zu ähnlichen Fragen //


RED V-Raptor XL mit internem ND-Filter und vier SDI Ports wird 39.500 Dollar kosten
Neue Plugin-Pakete für Final Cut Pro von Boris FX kosten 59 Dollar
Traffic-Kosten Video-Download
Neuer 31,5 Zoll 8K Monitor von ViewSonic: VG3281 soll ca. 2.400 Dollar kosten
Was werden KI-Videogeneratoren wie Open AI Sora im kommerziellen Einsatz kosten?
Neue DJI Googles N3 für FPV-Drohnenflug sollen nur 269 Euro kosten
Bestätigt: Neue DJI Googles N3 für FPV-Drohnenflug kosten nur 269 Euro
Pika 2.0 unterstützt "Scene Ingredients": Mehr Kontrolle, höhere Kosten
Cloud Anbieter ohne laufende Kosten mit Datei verkauf ?
AMD KI Workstation Grafikkarte Radeon AI R9700 mit 32 GB VRAM soll 1.200 Dollar kosten




slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash