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Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung



Kommentare / Diskussionen zu aktuellen Newsmeldungen auf slashCAM
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slashCAM
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Beiträge: 11279

Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von slashCAM »

Bild

Hier geht es zur Newsmeldung mit Link und Bildern auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung



ChristianG
Beiträge: 269

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ChristianG »

Unfassbares Urteil.



yakobusan
Beiträge: 31

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von yakobusan »

Krass...



Jörg
Beiträge: 10820

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Jörg »

was ist denn daran unfassbar?

Das ist geltende Denkweise der Herrschenden seit Jahrtausenden.

Genau zu diesem Zweck werden Gesetze, auch in heutiger Zeit, einzig und allein den Bedürfnissen dieser "Herrschaften" angepasst und ausgefertigt.

Die haben nicht nur eine starke "Lobby", die beherrschen die gesamten gesellschaftlichen Lebensräume genau so kompromisslos, wie sie die Entscheidungsträger manipulieren und korrumpieren.



AndyZZ
Beiträge: 1516

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von AndyZZ »

Wenn jemand unerlaubt mein Grundstück betritt, in´meinen besitz eindringt, dann nenne ich das Hausfriedensbruch. Auch das kann strafrechtlich verfolgt werden. Vielleicht heben sie im Hintergrund darauf ab...
Gruß

Andy



Jott
Beiträge: 22489

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Jott »

Würdet ihr ohne Genehmigung heimlich auf meinem Grundstück drehen und die Aufnahmen verwerten, gäbe es auch Ärger mit mir.

Sagt ein "Herrschender"! :-)



Tobsn
Beiträge: 281

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Tobsn »

Vorbei mit Reportagen die mit versteckter Kamera gedreht werden...

T



ennui
Beiträge: 1212

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ennui »

Finde ich aber auch kritisch. Es geht ja nicht darum, dass da jemand in einen privaten Vorgarten schleicht und da heimlich filmt. Zitat Wikipedia: "Die BVG ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und Mitglied im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)." Also öffentliches Eigentum. Da sollten andere Maßstäbe gelten, wenn "wir alle" die Eigentümer sind, da kann sich nicht ein BVG-Hans einfach so aufführen, als sei das sein Grundstück, weil ihm die Doku wohl nicht passt.

Was ich aber auch nicht verstehe, ist die Argumentation mit den Standbildern. Warum sollten die dann plötzlich ok sein?

Abgesehen davon ist Graffiti ähnlich wie Punk inzwischen schon so lange nix neues mehr, dass es heute eher an Volksmusik und Trachtenvereine erinnert als an eine zeitgenössische Subkultur. Denkt euch mal was neues aus, statt irgendwelche Traditionen der 80er fortzuführen. Hätte mich jetzt also auch nicht so interessiert, die Doku, wiederholt sich doch alles sehr.



div4o
Beiträge: 638

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von div4o »

AndyZZ hat geschrieben:Wenn jemand unerlaubt mein Grundstück betritt, in´meinen besitz eindringt, dann nenne ich das Hausfriedensbruch. Auch das kann strafrechtlich verfolgt werden. Vielleicht heben sie im Hintergrund darauf ab...
die besagten Aufnahmen sind von U-Bahnhöfen eines Unternehmens, der einen öffentlichen Auftrag hat und DU euch Steuer dafür bezahlst. Das hat mit Hausfriedenbuch nix zu tun!



ChillClip
Beiträge: 230

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ChillClip »

Auf diese Weise kann man auch wunderbar unterbinden, wenn über dubiose Machenschaften, usw. berichtet werden soll.
Komischerweise werden gleichzeitig immer wieder Menschen im Fernsehen blossgestellt oder lächerlich gemacht und ich glaube nicht, dass die immer ihr Einverständnis dazu gegeben haben.
Oder wie ist das denn mit diesen "versteckte Kamera"-Filmen, bei denen zweifelhaftes oder kriminelles Verhalten von Leuten veröffentlicht wird?!



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Pianist »

ennui hat geschrieben:Also öffentliches Eigentum.
Ach, und deshalb darf man Bahnhöfe und Züge beschmieren und Scheiben zerkratzen? Leute mit dieser Geisteshaltung sind die größten Penner unseres Landes, weil sie nämlich Millionen von Fahrgästen schädigen und belästigen. Die Fahrgäste wollen auf sauberen Bahnhöfen warten und mit sauberen unbeschmierten Fahrzeugen fahren.

Aber darum ging es ja gar nicht in dem Prozeß. Das Urteil geht aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung, es ist auch nicht "krass" oder "unfassbar", wie hier einige Vorschreiber meinten, die offensichtlicht nicht zu Ende gedacht haben. Das Urteil ist ganz einfach eine Stärkung der Panoramafreiheit: Es grenzt genau ab, von welchen Positionen aus Aufnahmen erlaubt sind und ab wo eben nicht mehr. Die BVG müsste ja vollkommen bescheuert sein, wenn sie es zulässt, dass ein Film verbreitet wird, der aus Aufnahmen besteht, wo Straftäter auf das eigene Betriebsgelände vorgedrungen sind und sich dort beim Beschmieren von Zügen filmen lassen.

Wir sind, was Filmerei angeht, ein sehr liberales Land. In anderen Ländern darf man überhaupt keine Bahnhöfe oder Brücken filmen, oder den Eifelturm bei Nacht außerhalb des privaten Fotoalbums zeigen...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



ChristianG
Beiträge: 269

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ChristianG »

Nun, in Zeiten, in denen man sich außer auf Straßen eher mal so gar nicht mehr auf privatem Grund und Boden bewegt, halte ich solche Urteile für kritisch. Davon ab wurde schon geschrieben, dass Bahngelände ja wohl nur bedingt als privat eingestuft werden kann.

"Die Fahrgäste wollen auf sauberen Bahnhöfen warten und mit sauberen unbeschmierten Fahrzeugen fahren." <== Das sagt wer? Ich bin wirklich kein Freund von bemalten Zügen, durch die man nichts mehr sehen kann. Aber wenn graue Betonmauern bemalt werden, betrachte ich das im urbanen Umfeld durchaus als Mehrwert. Hat mit den Filmaufnahmen jetzt aber auch mal nix zu tun.



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von motor-tv »

Ich kann das Urteil in gewisser Weise nachvollziehen. Ich kenne den Film nur vom Hörensagen, also korrigiert mich wenn ich was falsch interpretiere. Ich denke der BVG geht es mit der Unterlassung darum, da es den Anschein erweckt, durch die Filmaufnahmen wurden zusätzliche (illegale, das ist der Punkt) Graffiti an den Wänden erzeugt, heisst zusätzlich "beschädigtes" Eigentum von wem auch immer. Der Filmproduzent wird daher zur Rechenschaft gezogen, da es den Anschein erweckt, er hätte das in Auftrag gegeben. Das kann / muss er dann vor Gericht dementieren.

Der Einwand, mit mündlicher Schilderung und Standfotos wäre es OK, ist soweitgehend, dass die Graffitis bereits bestanden hätten müssen (was nicht bewiesen werden kann), und kein zusätzlicher Schaden entstanden wäre. Es soll vielleicht nur darauf hinauslaufen, dass zusätzliche mutmassliche Sachbeschädigung aufgrund von Filmaufnahmen verhindert werden soll.

So hab ich es verstanden.

Persönlich meine ich aber, dass mir Graffitis mehrheitlich gut gefallen, die Leute sind durchaus sehr kreativ! Nur in seltenen Fällen stört es mich und würde es tatsächlich als Beschädigung ansehen. So altmodisch bin ich dann auch wieder nicht ... :-) Man kommt ja als Filmprodzent von der kreativen Seite.



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Pianist »

ChristianG hat geschrieben:Aber wenn graue Betonmauern bemalt werden, betrachte ich das im urbanen Umfeld durchaus als Mehrwert.
Das hat aber der Eigentümer der Betonwand zu entscheiden und niemand sonst.

Ich hätte total Bock, einen Spot zu drehen, wo BVG-Mitarbeiter in Unternehmenskleidung zu den Sprayern und Scratchern nach Hause gehen, ihnen in die Wohnung scheißen, gegen den Fernseher pinkeln, den Bildschirm zerkratzen und alle Wände beschmieren.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Frank B. »

Ich finde das Urteil auch o.k. so. Man kann nicht einerseits fordern, dass der Staat sich z.B. bei Lauschangriffen oder Telefonüberwachung zurückhalten soll, die nach dessen Sicht der Verbrechensaufklärung dienen sollen, mit der Begründung, dass die Privatsphäre dem überzuordnen sei und andererseits gleichzeitig fordern, Straftäter filmen zu dürfen auf dem Gelände eines anderen Eigentümers. Es geht in dem Urteil zwar nicht in erster Linie um die Privatsphäre des Eigentümers. Aber m.E. um das Recht über sein Eigentum verfügen zu können, was, wenn in Frage gestellt, auch schnell zur Beschneidung der Privatsphäre von einzelnen, unbeteiligten Personen führen kann.
Zuletzt geändert von Frank B. am Fr 15 Jun, 2012 10:44, insgesamt 1-mal geändert.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Frank B. »

Pianist hat geschrieben: Ich hätte total Bock, einen Spot zu drehen, wo BVG-Mitarbeiter in Unternehmenskleidung zu den Sprayern und Scratchern nach Hause gehen, ihnen in die Wohnung scheißen, gegen den Fernseher pinkeln, den Bildschirm zerkratzen und alle Wände beschmieren.
Das müsste dann doch glatt als Aktionskunst durchgehen.



Jörg
Beiträge: 10820

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Jörg »

Ich hätte total Bock, einen Spot zu drehen, wo BVG-Mitarbeiter in Unternehmenskleidung ....

lol
die Reaktion marschiert, wie immer...



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Pianist »

motor-tv hat geschrieben:Man kommt ja als Filmprodzent von der kreativen Seite.
Wenn man aber für Eisenbahn- und Nahverkehrsunternehmen filmt, und sich an den Grundsatz hält, keine beschmierten oder beschädigten Züge oder baulichen Anlagen zu zeigen, hat man zunehmend ein Problem, weil bestimmte Dinge dadurch nahezu unfilmbar werden.

Die Berliner S-Bahn hat derzeit ja bekanntlich ohnehin genug Probleme mit der Verfügbarkeit ihrer Züge, und wenn man nun auch noch darauf achten würde, Züge erst dann wieder auf die Strecke zu lassen, wenn alle Beschmierungen entfernt wurden, müssten die Berliner noch häufiger mit Zugausfällen leben...

Ich halte es übrigens für ein Versagen der Politik, dass solche Sprühdosen immer noch frei verkäuflich sind.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



AndyZZ
Beiträge: 1516

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von AndyZZ »

Pianist hat geschrieben:
ChristianG hat geschrieben:Aber wenn graue Betonmauern bemalt werden, betrachte ich das im urbanen Umfeld durchaus als Mehrwert.
Das hat aber der Eigentümer der Betonwand zu entscheiden und niemand sonst.

Ich hätte total Bock, einen Spot zu drehen, wo BVG-Mitarbeiter in Unternehmenskleidung zu den Sprayern und Scratchern nach Hause gehen, ihnen in die Wohnung scheißen, gegen den Fernseher pinkeln, den Bildschirm zerkratzen und alle Wände beschmieren.

Matthias
Bin ganz deiner Meinung!
Solange es um fremdes Eigentum sind, sehen die Leute das alles sehr großzügig. Wenn's ums eigene geht, wird sofort nach der Polizei geschrien!
Gruß

Andy



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von motor-tv »

@ pianist ... da hast du natürlich völlig Recht, vielleicht - da aus Österreich - bin ich mit diesem Problem nicht direkt konfrontiert. Wild beschmierte Züge, das ist natürlich Sachbeschädigung, keine Frage.



ennui
Beiträge: 1212

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ennui »

@Pianist

Ich rede ja nicht vom Beschmieren öffentlichen Eigentums, sondern vom dortigen Filmen. Ich persönlich hab zwar kein Problem damit, jeweils kurz und höflich anzufragen, wenn ich irgendwo filmen will, wo Panoramafreiheit nicht gilt, in der Regel wird es dann genehmigt. Aber ich finde trotzdem, dass bei öffentlichem Eigentum nicht der jeweils angestellte "Verwalter" (Angestellter von uns allen) mir gegenüber so auftreten kann, als handele es sich da um seinen Vorgarten, mit dem er nach eigenen Gutdünken verfahren kann wie er lustig ist, denn er ist ja eben nur unser aller Angestellter und es geht um unser aller Eigentum.

Im konkreten Fall ist schon verständlich, warum er die Aufnahmen nicht will, trotzdem fehlt mir ein grundsätzlicher Konsens darüber, wie es auf öffentlichen Grundstücken jenseits der Panoramafreiheit mit Filmen ist (etwa: sofern nicht spezielles dagegenspricht, kein Betrieb aufgehalten wird und keine Schäden verursacht werden, sollte das grundsätzlich immer genehmigt werden). Denn letztlich filmen da ja dann "wir" auf "unserem" Grund. Leider ist das Bewusstsein darum, dass "öffentliches Eigentum" letztlich unser aller Eigentum ist, etwas verloren gegangen, man denkt dann "gehört der BVG", ist aber zu kurz gedacht in meinen Augen. Übrigens natürlich auch von den Sprayern, die da meine und ihre Bahnen besprühen.



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Pianist »

Schön, dass Du noch diesen letzten Satz geschrieben hast, sonst hätte ich den jetzt nämlich ergänzt.

Die BVG (wie übrigens auch die Bahn) hat nichts dagegen, wenn Eisenbahnfans vom Bahnsteig aus die Züge filmen und das veröffentlichen. Wenn sich aber jemand außerhalb der für den Fahrgastbetrieb zugänglichen Bereiche bewegt, dann kriegt er Ärger, weil er da nichts zu suchen hat. Zumal er sich dabei ja auch in Lebensgefahr begibt. Und wenn dabei auch noch Leute gefilmt werden, die gerade Züge beschmieren, dann habe ich volles Verständnis dafür, dass die BVG dagegen aus allen Rohren schießt.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



ennui
Beiträge: 1212

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ennui »

Da habe ich in Ubahnstationen aber auch schon was anderes erlebt. Oder wenn man die öffentlichen Parks und Schlösser nimmt, sind sie da inzwischen aus anderen Gründen oft äußerst knauserig mit Genehmigungen, weil sie selbst Geld damit verdienen möchten. Da liegts dann eher am grassierenden Urheberrechtswahnsinn. Vgl. zb. http://www.freelens.com/freelens-magazi ... eiffelturm



Trust ART
Beiträge: 100

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Trust ART »

Das dass beschmieren von Zügen eine Straftat darstellt und natürlich strafrechtlich verfolgt werden muss dürft an dieser Stelle wohl unstrittig sein!
Ob aber das dokumentieren solcher Vorgänge zu untersagen ist, ist zumindest bedenkenswert.
Richtig ist sicher auch, dass niemand wünschen kann, dass das aufdecken von Straftaten durch journalistische Mittel untersagt werden darf. Auch wenn sich die Straftäter verständlicher Weise dagegen zu wehren versuchen werden. Die betrifft in erster Linie natürlich gerade Dinge wie Menschenrechtsverletzungen, organisiere Kriminalität, korrupte Statten, Rechtsradikalismus, Bankunternehmen, Rüstungsindustrie usw. … Viele Berichterstattungen über diese Sachverhalte kommen häufig nur durch Grenzüberschreitungen zu Stande. Die Form der Darstellungen darf aber dabei niemals unkritisch geschehen. Einem Betrachter muss klar werden, dass es sich bei den dokumentierten Sachverhalten um Straftaten handelt. Und daher darf die Art der Darstellung nicht dazu geeignet sein, das Dargestellte zu verherrlichen!



ChillClip
Beiträge: 230

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ChillClip »

Nochmal zurück zum Fernsehen: warum dürfen die dann alles Mögliche veröffentlichen, wo ich nicht davon ausgehe, dass sie dafür auch immer explizit eine Genehmigung haben?
Wo ist der Unterschied zwischen der BVG und bespielsweise einem Ladenbesitzer, der mittels versteckter Kamera vorgeführt wird, wie er z.B. Mitarbeiter schlecht behandelt? Hat der Ladenbesitzer die Einwilligung gegeben, dass in seinem Laden gefilmt wird? Hat er der Veröffentlichung zugestimmt? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen ...
Es gibt vieles in der Berichterstattung oder auch im "Unterhaltungsbereich" wo über Mißstände, Peinlichkeiten, Korruption, Kriminalität, usw. berichtet wird, wo ich nicht glaube, dass die Grundstückseigentümer bzw. Personen damit einverstanden sind, dass sie gefilmt wurden.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Alf_300 »



ddiethelm
Beiträge: 123

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ddiethelm »

Unfassbar dieses Urteil... was es nicht alles gibt. Mit der Menschheit geht es tatsächlich schneller Bergab als gewollt. Mein Mittarbeiter hat dies schon immer gesagt... jetzt hab ich endlich verstanden was er damit gemeint hat ;)



ddiethelm
Beiträge: 123

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von ddiethelm »

Ganz besonders gut gefällt mir "...liegt laut Urteil eine Eigentumsverletzung vor -- und zwar durch die Kamera". Dann verklagt doch die Kamera und sperrt sie weg. Mal echt, wo soll das nur hinführen?



Gabriel_Natas
Beiträge: 640

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Gabriel_Natas »

Naja, ein größeres Problem, das den gleichen Sachverhalt streift, ist doch, dass es immer weniger öffentliches Eigentum gibt, auf dem man Filmen kann und alles immer weiter privatisiert wird.

Spielplätze, Parkanlagen ect. pp. verschwinden oder werden in Privateigentum überführt und als Filmemacher (und Mensch) wird man immer weiter eingeengt.
Es gilt dann auch nicht mehr öffentliches Recht, sondern Hausrecht (Filmen untersagt oder nur gegen Bezahlung erlaubt).



gg
Beiträge: 49

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von gg »

Umwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn man für das Nutzen einer Kamera einen Führerschein bräuchte (ähnlich wie für ein Kfz), gabe es auch weniger Rechtsverletzungen *haha* Heutezutage macht jeder Honkel Bilder und Filme, ohne sich über die Rechte Dritter gedanken zu machen. Wo sollte das den bitte enden, wenn jeder machen könnte wonach ihm gerade ist?

VG



Tobsn
Beiträge: 281

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Tobsn »

gg hat geschrieben:Wo sollte das den bitte enden, wenn jeder machen könnte wonach ihm gerade ist?

VG
Dann nennt man das Ganze einfach Internetforum...

T



Hayos
Beiträge: 322

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Hayos »

Pianist hat geschrieben: Ich halte es übrigens für ein Versagen der Politik, dass solche Sprühdosen immer noch frei verkäuflich sind.
Aha. Zur Erinnerung: Wir reden hier nicht von Waffen oder harten Drogen, wo in beiden Fällen Personen gesundheitlichen Schaden nehmen können, sondern von F-a-r-b-e. Aber leider genießt ja Besitz und Eigentum in dieser Gesellschafft eine höhere Wertschätzung als das Wohlergehen der Menschen selbst.
Pianist hat geschrieben:Ach, und deshalb darf man Bahnhöfe und Züge beschmieren und Scheiben zerkratzen? Leute mit dieser Geisteshaltung sind die größten Penner unseres Landes, weil sie nämlich Millionen von Fahrgästen schädigen und belästigen. Die Fahrgäste wollen auf sauberen Bahnhöfen warten und mit sauberen unbeschmierten Fahrzeugen fahren.
Von "sauberen" Fahrzeugen und Bahnhöfen kann doch keine Rede sein. Tagtäglich brüllt mich ungefragt Werbung dort in immer neuen Formen und Ausmaßen an. Ich kann mir vorstellen, dass sich auch Millionen andere Fahrgäste dadurch belästigt fühlen, um in deinen Worten zu sprechen. Nur ist diese Form der visuellen Verschmutzung durch Gesetzte legitimiert. Das macht sie aber moralisch und qualitativ nicht besser als die "Schmiererei" aus der Dose. Nur weil etwas legal ist, bedeutet das nicht, dass es richtig und wertvoll für die Gesellschaft ist - und umgekehrt.



Christian Schmitt
Beiträge: 508

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Christian Schmitt »

Pianist hat geschrieben:
Ich hätte total Bock, einen Spot zu drehen, wo BVG-Mitarbeiter in Unternehmenskleidung zu den Sprayern und Scratchern nach Hause gehen, ihnen in die Wohnung scheißen, gegen den Fernseher pinkeln, den Bildschirm zerkratzen und alle Wände beschmieren.

Matthias
Mal ganz ehrlich: Versuchst du damit möglichst witzig oder möglichst stulle rüberzukommen?

Hier verbietet ein Unternehmen Berichterstattung, aus welchen Gründen auch immer.
Das der Filmemacher dem Thema Sprayen wohl eher positiv gegenübersteht ist auch nichts besonderes, Berichterstattung ist immer "gefärbt", ob nun bei der Bild oder der TAZ.
Persönlichkeitsrechte werden im Film (so weit ich weiß) nicht verletzt.
Meinungspluralität ist ein Kennzeichen einer funktionierenden Demokratie, es steht der Bahn also frei, einen Dokumentarfilm über den enormen gesellschaftlichen Schaden von Grafitti zu produzieren...

"Illegale Aufnahmen" sind nunmal die Grundlage eines jeden kritischen Journalismus.
Was wüssten wir über die Menschenrechtsverletzungen im "arabischen Frühling" oder andere Verbrechen in Krisenländern, wenn nicht Aufnahmen "illegal" ausser Landes geschafft worden wären?

Wäre es OK, wenn Firmen Bilder verbieten könnten, die grobe Umweltverschmutzungen dokumentieren, nur weil der Film von einer "voreingenommen" NGO wie Greenpeace veröffentlich wird und das Material ILLEGALERWEISE auf Betriebsgelände gedreht wurde...?

Mich interessiert Grafitti nicht die Bohne, aber die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit liegt mir sehr am Herzen.



PowerMac
Beiträge: 7494

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von PowerMac »

Pianist hat geschrieben: (…) Ich halte es übrigens für ein Versagen der Politik, dass solche Sprühdosen immer noch frei verkäuflich sind. (…)

Wie meinst du das? Worauf beziehst du dich und auf welcher Rechtsgrundlage würdest du gerne ein Gesetz sehen, das Sprühfarbe verbietet?



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Eigentum trumpft -- Gericht untersagt Filmverbreitung

Beitrag von Pianist »

PowerMac hat geschrieben:Wie meinst du das? Worauf beziehst du dich und auf welcher Rechtsgrundlage würdest du gerne ein Gesetz sehen, das Sprühfarbe verbietet?
Ich gehe einfach mal davon aus, dass diese Sprühdosen zu mindestens 99 Prozent zu dem Zweck erworben oder geklaut werden, um Flächen zu beschmieren, die sich nicht im Eigentum des Schmierfinken befinden. Ich selbst habe jedenfalls noch nie eine Sprühdose benötigt. Und mir ist auch nicht bekannt, dass diese z.B. in Schulen für Unterrichtszwecke benötigt werden.

Man könnte also eine Regelung schaffen, die so aussieht, dass die Abgabe nur noch in kleinen Mengen, nicht in frei zugänglichen Auslagen und nur gegen Vorlage des Personalausweises (mit zentraler Erfassung der Käuferdaten) erlaubt ist. Falls irgendein harmloser Heimwerker doch mal etwas Sprühfarbe benötigt.

Alternativ könnte man auch die Hersteller verpflichten, einen Entschädigungsfonds zu gründen, welcher dann pauschal für die Kosten der Beseitigung aufkommen muss. Wer ein Produkt herstellt, welches zum überwiegenden Teil zur Begehung von Straftaten genutzt wird, muss sich das wohl gefallen lassen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



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