Es geht darum dass in den Handbüchern der Camcorder welche AVCHD nutzen drinsteht, dass man den Camcorder nicht gewerblich nutzen darf, bzw. dafür eine Lizenz der mpegLA braucht.
Da wird viel Blödsinn geschrieben - sowas in der Art steht auch bei der C300. Die mpeg-la gibt da im Grunde nichts vor, ist eher das Freizeichnen der Hersteller, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Nur mal als Hinweis:
- für AVCHD treibt die mpeg-la keine Gelder ein
- für interne Abläufe in Produktionsfirmen kannst du problemlos AVC-Produkte nutzen ohne etwas bezahlen zu müssen, da hat die mpeg-la nichts dagegen, selbst wenn z.B. Canon bis heute dem AVC-Lizenzabkommen nicht beigetreten ist und ihr nur Cam´s von Canon nutzt (so sehe nicht ich das, sondern das ist eine Aussage der mpeg-la)
- die mpeg-la ist immer dann an Knete interessiert, wenn du an Endkunden verkaufst und dabei AVC-Produkte oder Codec nutzt
Als Endkunden verstehen die Amis hierbei zB. nicht dich, wenn du dem ZDF einen 3 Stunden Epos von einem brennenden Kamin in bester h264 Qualität zur Verfügung stellst.
Ähnlich ist es bei Blu-ray oder DVD-Pressungen. Die mpeg-la sieht hier letztlich immer das Presswerk als Zahler. Viele Presswerke wollen aber, dass der Auftraggeber das selbst abwickelt... zuviel Aufwand, was leider stimmt. Es gab auch schon Presswerke, die Lizenzgebühren nicht zahlen wollten oder konnten, die gibt es nicht mehr.
Oder noch ein anderes Beispiel: Medion (Aldi PC´s etc) hatte auch keine Ambitionen der mpeg-la Geld zu zahlen, aber auch sie wurden als letztes Glied in der Kette zum Endkunden zur Kasse gebeten, auch wenn es bei den großen dann nochmal anders läuft. Klage ging letztes Jahr durch. Wobei nicht die mpeg-la selbst klagt, das machen dann die vor Ort sitzenden oder näher angesiedelten Lizenzgeber.
Oder noch ein phantasievolles Beispiel: Ein Röntgenarzt macht einen kompletten 3D-Scan, Film läuft am Stück über 12 Minuten, erstellt hiervon eine DVD, codiert ist das mit Hilfe von AVC. Die Kosten für die DVD wird dem Patienten in Rechnung gestellt. Der Patient ist im Sinne der mpeg-la der Endkunde. Der Arzt müsste über eine Lizenz verfügen und auch zahlen... ich kenne aber keine Facharztpraxis, die bei der mpeg-la eine Lizenz gelöst hat... soviel zur Theorie ;-)