https://t3n.de/news/ki-generierte-bilde ... e-1509175/Der Pitch überzeugt – doch es gibt einen Haken: Neben der kreativen Umsetzung müssen Neckar und sein Team herausfinden, wie es um die Urheber- und Lizenzrechte steht, wenn eine bildgenerierende KI-Anwendung im Spiel ist.
Denn: „Das Urheberrecht gilt eigentlich nur für natürliche Personen (…), und die bildgenerierenden Technologien sind noch so neu, dass es noch keine Grundsatzurteile gibt.“
In Abstimmung mit der Rechtsabteilung entsteht folgende Argumentation: In der Telekom-Kampagne werden die KI-generierten Motive nicht alleinstehend genutzt, sondern in eine auf den Kunden angepassten Gesamtkomposition eingebettet. Diese Komposition ist eine kreative Leistung von natürlichen Personen – und sollte dementsprechend urheberrechtlich sicher sein.
Was sie aber noch immer nicht davor schützen würde, dass jeder das per K.I. erzeugte Element benutzen dürfte, wenn es vom Rest getrennt wird, vermute ich. Skurrile Situation, denn wenn das so wäre, könnte ein Handygeschäft die Popularität einer erfolgreichen Kampagne der Telekom nutzen, um für andere Anbieter zu werben (weit hergeholt, ist aber nur ein Beispiel). Um das halbwegs auszuschließen, müssten das schon ihrerseits mehr oder weniger aufwendige Collagen sein - aber wie gesagt schützt das einen nicht wirklich, wie dieses Urteil zeigt:ruessel hat geschrieben: ↑Sa 18 Mär, 2023 08:56
Oben das KI Bild einer Werbeagentur, diese kommt zu einen anderen Schluss:
https://t3n.de/news/ki-generierte-bilde ... e-1509175/Der Pitch überzeugt – doch es gibt einen Haken: Neben der kreativen Umsetzung müssen Neckar und sein Team herausfinden, wie es um die Urheber- und Lizenzrechte steht, wenn eine bildgenerierende KI-Anwendung im Spiel ist.
Denn: „Das Urheberrecht gilt eigentlich nur für natürliche Personen (…), und die bildgenerierenden Technologien sind noch so neu, dass es noch keine Grundsatzurteile gibt.“
In Abstimmung mit der Rechtsabteilung entsteht folgende Argumentation: In der Telekom-Kampagne werden die KI-generierten Motive nicht alleinstehend genutzt, sondern in eine auf den Kunden angepassten Gesamtkomposition eingebettet. Diese Komposition ist eine kreative Leistung von natürlichen Personen – und sollte dementsprechend urheberrechtlich sicher sein.
Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?TheBubble hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 11:06 Die interessantere Frage ist, ob die KI interne urheberrechtlich geschütztes Material verwendet oder nicht. Beim Training "lernt" die KI, sie baut die Trainingsdaten in ihre internen Gewichtsfaktoren ein, und ggf. wirft sie gelerntes auch wieder aus. Wenn dabei Schutzrechte (bezüglich des zum Trainings verwendeten Materials) verletzt werden, dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.
Ja, aber die wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie so ein beschissenes und unprofessionelles Motiv übernehmen würden, und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.
Passt doch zur Telekom.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 13:29 und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.
Wenn die "Bilder" eine zusammengestückelte Collage aus Werken sind, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, ja dann sehe ich mögliche Probleme. Das Potential für Streit und Ärger hat eine Fototapete deutlich gemacht.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 13:04Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?TheBubble hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 11:06 Die interessantere Frage ist, ob die KI interne urheberrechtlich geschütztes Material verwendet oder nicht. Beim Training "lernt" die KI, sie baut die Trainingsdaten in ihre internen Gewichtsfaktoren ein, und ggf. wirft sie gelerntes auch wieder aus. Wenn dabei Schutzrechte (bezüglich des zum Trainings verwendeten Materials) verletzt werden, dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.
Ich MUSS also hässliche Bilder malen, die schönen gibts doch schon alle.
Ich schmeiß gleich meinen Malkasten in die Tonne.
Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.TheBubble hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 16:59
Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Und die Antwort ist...? (Ich weiß es nicht.)Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 17:01 Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.
Wo?Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 17:01Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.TheBubble hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 16:59
Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Was ich meinte, und was du wahrscheinlich nicht verstanden hast, durch Urheberrecht ist nicht der Stil eines Malers geschützt. Jeder kann also Bilder im Stil von... malen, allerdings keine direkte Kopie. Also werden begabte Maler demnächst Bilder für das Training der Datensätze malen und dann wird es keine Urheberrechtsklagen mehr geben.TheBubble hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 16:59Wenn die "Bilder" eine zusammengestückelte Collage aus Werken sind, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, ja dann sehe ich mögliche Probleme. Das Potential für Streit und Ärger hat eine Fototapete deutlich gemacht.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 13:04
Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?
Ich MUSS also hässliche Bilder malen, die schönen gibts doch schon alle.
Ich schmeiß gleich meinen Malkasten in die Tonne.
Das Wort "Bilder" habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt, da die Ausgabe einer AI ohne jedes künstlerische oder kreative Verständnis (durch die AI) aus gelernten Stichproben existierender Werke erzeugt wird. Wenn man ein (ernsthaftes) Bild malt, dann hat das sowohl künstlerisch und von der Schöpfungshöhe her gesehen eine andere Qualität und genießt daher Schutzrechte. Ob man derartige Schutzrechte auf AI "Werke" ausdehnen sollte? Wer weiß, ich tendiere augenblicklich noch zu nein. Ich sehe zu viele mögliche Probleme.
Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Wenn für das Training gemalt und entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt werden, dann sollte das aus dieser Sicht in Ordnung sein. Natürlich dürfen weder die Maler bei den Trainingsbildern noch die AI intern und bei ihrer Ausgabe versehentlich andere gewerbliche Schutzrechte (wie das Markenrecht) verletzen. Wobei man (davon ausgehend, dass die Maler alles rechtlich korrekt machen) eine abschließende Prüfung der AI Ausgabe vielleicht auch auf den Nutzer abwälzen kann.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 17:12 Was ich meinte, und was du wahrscheinlich nicht verstanden hast, durch Urheberrecht ist nicht der Stil eines Malers geschützt. Jeder kann also Bilder im Stil von... malen, allerdings keine direkte Kopie. Also werden begabte Maler demnächst Bilder für das Training der Datensätze malen und dann wird es keine Urheberrechtsklagen mehr geben.
Dann werden künftig wohl Prüf-AI's das www durchpflügen, auf der Suche nach Übereinstimmungen von AI-Kunst mit BIO-Kunst. Und nach Festlegung der entsprechenden Regeln und Tarife (aufgrund Marktwert des Originals) gleich berechnen, bei wieviel-%iger Übereinstimmung (mit geschütztem Original) was wieviel an Plagiatsgebühr kostet.
Da:
Wobei der Unterschied zwischen opt-in und out für mich als Urheber eigentlich irrelevant ist - ich hab in beiden Fällen nichts davon.Nach der auf einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2019 beruhenden Vorschrift des § 44 b) UrhG sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining auch ohne Einwilligung des jeweiligen Urhebers zulässig.
Das Training einer KI-Anwendungen unter Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken ist dementsprechend grundsätzlich lizenzfrei zulässig. Nach Abschluss des Trainings sind die Daten allerdings zu löschen.
Rechteinhaber haben jedoch die Möglichkeit zum „Opt-Out": Sie können einen Vorbehalt gegen ein solches Data Mining erklären, der allerdings zwingend in maschinenlesbarer Form erfolgen muss.
Die Tapetennummer ist eindeutig illegal, und das Urteil nicht auf geltendes Recht sondern auf Totalversagen des Rechtssystems, wenn nicht sogar auf aktive Rechtsbeugung zurückzuführen.
Das war ja nur ein Beispiel. Abgesehen davon, da ich ja im Bereich Print arbeite schaue ich recht kritisch, auch aus Spaß auf das, was die "Kollegen" so machen. Da gibt es oft keine Scheu vor schlechtem Geschmack, es geht nur um Pragmatismus...Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 13:29Ja, aber die wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie so ein beschissenes und unprofessionelles Motiv übernehmen würden, und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.
Wir wissen doch gar nicht wie die Gerichte entschieden hätten, es hat meines Wissens nach kein Urteil gegeben, nicht einmal in der ersten Instanz.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 19:28 Die Tapetennummer ist eindeutig illegal, und das Urteil nicht auf geltendes Recht sondern auf Totalversagen des Rechtssystems, wenn nicht sogar auf aktive Rechtsbeugung zurückzuführen.
Klar gab es ein Urteil, es ist hier online zu lesen:TheBubble hat geschrieben: ↑Di 21 Mär, 2023 07:52Wir wissen doch gar nicht wie die Gerichte entschieden hätten, es hat meines Wissens nach kein Urteil gegeben, nicht einmal in der ersten Instanz.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 20 Mär, 2023 19:28 Die Tapetennummer ist eindeutig illegal, und das Urteil nicht auf geltendes Recht sondern auf Totalversagen des Rechtssystems, wenn nicht sogar auf aktive Rechtsbeugung zurückzuführen.
Gibt es schon: https://writer.com/ai-content-detector/
Macht Office 365 doch schon, und nicht mal anonymisiert da ja jemand die Rechnung zahlt.
Ich darf hier ja gar nicht sagen, wie alt meine Office-Version für Mac ist, aber sie hat den Vorteil, dass sie a) noch mit macOS 10.14 'Mojave' funktioniert und b) weder ein Microsoft-Konto noch irgendeinen Online- oder Update-Zwang von mir fordert oder mich mit ständigen Empfehlungen oder Fragen nervt (wie früher mal Microsofts legendäre Büroklammer, deren Nachfolger Microsofts 'Chat-GPT-enhanced' AI nun werden könnte).
Ich hab's zwar (nicht) geschrieben, aber die Sensor-Technik kannte ich noch nicht! ;-)