Dann müsste er mehr als zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben, um nicht als scheinselbständig zu gelten. Das ist übrigens der einzige Grund, warum Tankstellenpächter nicht scheinselbständig sind.
Matthias
In Deutschland ist das nicht das einzige Kriterium. In der Schweiz offensichtlich auch nicht: https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/ ... ststaendig?Pianist hat geschrieben: Sa 11 Jul, 2026 20:56 Dann müsste er mehr als zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben, um nicht als scheinselbständig zu gelten. Das ist übrigens der einzige Grund, warum Tankstellenpächter nicht scheinselbständig sind.
Nein, aber beim Tankstellenpächter sind ja alle anderen Kriterien zweifelsfrei erfüllt. Er hat null Gestaltungsspielräume bei der Führung des Unternehmens.berlin123 hat geschrieben: Sa 11 Jul, 2026 21:02 In Deutschland ist das nicht das einzige Kriterium.
Dass man über das Thema Scheinselbständigkeit leidenschaftlich diskutieren kann liegt an den schweren Folgen. Das kann unangenehmer werden als selbst der Verlust eines großen Auftraggebers. Der Auftraggeber muss ein paar Jahre rückwirkend Sozialversicherung für den Auftragnehmer nachzahlen, den Arbeitnehmeranteil für ein paar Monate kann er sich vom Auftragnehmer zurückholen.Darth Schneider hat geschrieben: Sa 11 Jul, 2026 21:04 Egal, es geht hier doch um den Film/die Firma von Matthias..

