(User Above) hat geschrieben: :
: Hallo...
: ...und Danke erstaml für die Antwort.
:
: Jetzt ist da aber noch ein Problem...
: Ich habe den Ordner so benannt (bei Nero im Programm ist er wieder klein geschrieben,
: aber egal) und bin auf DVD-Rom/UDF gegangen.
: Habe den Film in Großbuchstaben benannt und wollte ihn dann (das VIDEO_TS -
: Verzeichnis) einfügen.
: Dann steht da aber: "Sie haben DVD-Video Inhalt einer Zusammenstellungsart
: hinzugefügt, deren Ergebniss eine Disk ist, die nicht DVD-Video konform ist.
: Bitte wählen sie die Zusammenstellungsart "DVD-Video", um Disks zu erzeugen,
: die in handelsüblichen DVD-Playern abspielbar sind."
:
: Das Verzeichniss ist dann zwar vollständig auf der linken Seite, aber laut diesem
: scheint es dann ja nicht zu funktionieren.
:
: Bei Google hab ich auch schon gesucht...STUNDEN!!!, aber ich finde da einfach nix, was
: mir wirklich weiterhilft.
: So langsam bin ich echt am verzweifeln.
: Allerdings möchte ich auch nicht auf blauen Dunst meine DVD´s "opfern".
:
: Das muß doch irgendwie gehen...
:
: Gruß
:
: DEMON
(User Above) hat geschrieben: : Liste mal die verschiedenen Dateien, mit jeweiliger Grössenangabe (nur bei VOB-Dateien)
: hier auf.
Das Umgehen des Kopierschutzes ist nicht strafbar. Es ist zwar illegal (rechtswidrig) aber mit keiner Sanktion belegt, d.h. es bleibt im strafrechtlichen Sinne folgenlos (wer es tut, hat nichts zu befürchten). Es handelt sich um einen reinen Abschreckungsparagraphen, der auf Drängen der Rechteverwerter zustande kam. Theoretisch behält sich der Rechteeigner die Forderung von Schadenersatz vor, diese Gefahr besteht jedoch nur auf dem Papier und ist quasi nicht existent.Peter S. hat geschrieben:Das ist eben nicht legal. Den vorhandenen Kopierschutz auszuhebeln oder zu umgehen ist strafbar. Und wenn du 100 DVDs davon gekauft hättest, dürftest du trotzdem nicht den Kopierschutz umgehen.
MFG Peter