Wer in der glücklichen Lage ist, mit seinen Videos auf YouTube etwas Geld einzunehmen, mag sich über die geänderte Monetarisierungspraxis freuen, welche ab sofort bei Content-ID Einsprüchen gelten soll. Also in jenen Fällen, wenn per Content-ID andere -- vermeintliche oder tatsächliche -- Rechteinhaber Ansprüche auf das eigene Video anmelden, und man selbst wiederum Einspruch gegen diesen Anspruch erhebt. (Wie und warum so etwas passieren kann, hatten wir einmal in diesem https://www.slashcam.de/artikel/Erfahru ... rsuch.html (Artikel über Probleme mit der Hintergrundmusik) beschrieben.) Ab sofort will YouTube weiter Anzeigen in solchen Clips schalten (vorausgesetzt beide Parteien möchten das Video monetarisieren), die Erlöse bekommt dann der rechtmäßige Urheber nachdem über den Einspruch entschieden wurde.
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
YouTube: Monetarisierung jetzt auch während Content-ID Einsprüchen