Vergütungen/Gagen kommen dann ins Spiel,........
Naja...egal ob Fahrnislieferung oder Dienstleistung,ein sogenannter Werksvertrag kommt immer zustande.
Zu einem Werksvertrag gehört aber eine Anmeldung im Handel & Gewerberegister,Umsatzsteuernummer.....
Ein Professor kann das doch in der Regel ja gar nicht....Die Bezeichnung "Professor" ist keine Berufsbezeichnung,nur ein Titel.
Was soll denn der "Professor" in seinem Werksvertrag auf den Briefkopf schreiben....Professor darf er sich zwar nennen,als Beruf müsste er aber Lehrer angeben.Soviel ich aber weiss darf ein Lehrer als Angestellter des Staates keine zusätzliche eigene Firma gründen.
Klar gibts da auch Ausnahmen,Ein Pfarrer zum Beispiel obwohl er sein Gehalt von der Kirche [Kasse aufgefüllt durch uns Steuerzahler] erhält,lässt trotzdem noch am Ende der Messe den Klingelbeutel in die Runde verteilen.
Ein Politiker verlangt für seine Rede vor einem Verwaltungsratgrüppchen separat noch eine 5-Stellige Summe obwohl er auch von den Steuerzahler bezahlt wird.
Aber da gelten leider andere "Gesetze" die dürfen sich auch die eigenen "Diätenerhöhungen" selber erstellen.
verkehrte Welt.