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seits schnell!



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Kameramensch
Beiträge: 537

Re: seits schnell!

Beitrag von Kameramensch »

analogue mind hat geschrieben:"Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der Versandbestätigungs-E-Mail zustande. Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums."
Ist das jetzt auf meinen Post bezogen oder wie? Wie gesagt, es könnte doch ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, wenn Geld abgebucht wird. Ich erinnere mich dunkel an das BGH-Urteil, wo dies extra erwähnt wurde. ABER: Ich muss erst nochmal nachschauen und ich komme gerade nicht an das Urteil, weil ich zu HAuse bin und hier keinen Beck-online-Zugang etc. habe. Die Zeit kann ich mir aber auch sparen, wenn Amazon das Geld noch nicht abgebucht hat.



Bilderspiele
Beiträge: 663

Re: seits schnell!

Beitrag von Bilderspiele »

Amazon bucht in der Regel erst ab, wenn die Ware in der Verteilung ist.
Bei mir wurde noch nicht storniert ;)



Teppi
Beiträge: 310

Re: seits schnell!

Beitrag von Teppi »

bei mir ebenfalls kein storno und keine abbuchung.



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: seits schnell!

Beitrag von Blackeagle123 »

Wenn da ne Null fehlt, wären es ohne Versandkosten 800€, zzgl. 8€ Versand.

Ohne Null: 80,0€ + 8€ Versand = 88€ :-)

Bin gespannt. Immerhin ist es eine Auftragsbestätigung, diese Email. Den Auftrag zu kündigen wäre meines Wissens nicht rechtskräftig. Und immerhin gibt es hier ja einige Bestellungen. Nach meiner Bestellung war das Angebot für 88€ jedenfalls wieder weg. Bin gespannt, ob es später wieder drin steht für 88€ ;-) Es war jedenfalls ein super günstiger Knaller-Preis!

Danke für den Link, ich hoffe Du hast damit nix zu tun und Amazon nicht gehackt ;-)

Liebe Grüße!



analogue mind
Beiträge: 76

Re: seits schnell!

Beitrag von analogue mind »

Hallo Kameramensch,

mit Deiner Bestellung hast Du ein Angebot abgegeben.
Etwa so, als würdest im Supermarkt Dein Zeugs wortlos auf das Band legen.

Damit ein Vertrag zustande kommt, fehlt nun jemand, der zustimmt.
Im Supermarkt in der Regel kein Problem.
Du legst das Zeug hin. Und der Kassierer stimmt schweigend zu, in dem er
den Preis sagt und das Geld kassiert.

Amazon hat aber noch gar nicht zugestimmt.
Der Preis ist vermutlich wie ein irrtümliches Preisschild.

Du könntest im Supermarkt drauf bestehen, es zu diesem Preis kaufen zu wollen, der da auf dem Schild steht. Wenn der Verkäufer dann JA sagt, ok.
Aber es gibt keinen Zwang für ihn, das zu tun.

Zumal bei 80 Prozent Rabatt ;-)

Aber es war ein nettes Gedankenspiel...



Bilderspiele
Beiträge: 663

Re: seits schnell!

Beitrag von Bilderspiele »

Na ja,
wer kauft schon solchen Schrott ohne Autofokus ;)



didah
Beiträge: 975

Re: seits schnell!

Beitrag von didah »

lol.. ne, ich hab nix gehacked, habs ueber dealsrunner.com gefunden.. die 2 14er, die ich bestellt hab sind gleich storniert worden, die 3 24er jedoch noch nicht.. man darf weiter hoffen :)

lg
didah
mean people suck



didah
Beiträge: 975

Re: seits schnell!

Beitrag von didah »

btw - hats da nicht mal nen aehnlichen fall gegeben, bei otto/quelle/sowas in der art? die haben einen fernsehr mit einer null zu wenig drinnen gehabt und wurden dann vom gericht dazu verpflichtet, die ware zu dem von ihnen (falsch) festgesetzten preis zu versenden!

und ja - was wuerde ich tun, wenn ich im NACHHINEIN draufkomm, dass ich eine null auf einer rechnung an meinen kunden vergessen hab? den auf jeden all mal anrufen und versuchen ihm die situation zu erklaeren. aber notfalls halt in den sauren apfel beissen - was bliebe mir denn auch anderes uebrig? mein fehler, mein schaden - selber schuld, das naechste mal halt genauer schaun!

lg
mean people suck



handiro
Beiträge: 3259

Re: seits schnell!

Beitrag von handiro »

yep das kam eben rein:
Der Artikel wurde von uns auf der Website irrtümlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet. Wir mussten ihn daher aus Ihrer Bestellung stornieren.
bla bla... Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums.

too good to be true.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



DV_Chris
Beiträge: 3213

Re: seits schnell!

Beitrag von DV_Chris »

handiro hat geschrieben:yep das kam eben rein:
Der Artikel wurde von uns auf der Website irrtümlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet. Wir mussten ihn daher aus Ihrer Bestellung stornieren.
bla bla... Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums.

too good to be true.
Das 24er? Meine Bestellung is tnoch drin.



Charlinsky
Beiträge: 1373

Re: seits schnell!

Beitrag von Charlinsky »

Bilderspiele hat geschrieben:Na ja,
wer kauft schon solchen Schrott ohne Autofokus ;)
Naja, das kaufen Leute, die auch ohne autofokus und vollautomatiken filmen können!
...alles was zu teuer ist - aber auch Spaß macht!



Bilderspiele
Beiträge: 663

Re: seits schnell!

Beitrag von Bilderspiele »

Und das funktioniert? :D



handiro
Beiträge: 3259

Re: seits schnell!

Beitrag von handiro »

nee das 14er :) das 24er kommt noch wirst sehen. War aber ne lutzige Aktion trotzdem.

Es gibt da so Typen, die bieten 1.-€ auf gierbay und überreden den Anbieter wg. Fehler oder Abmahnung zum Löschen, klagen dann auf Herausgabe und gewinnen.....anscheinend alles Jurastudenten....

Ich denke gegen Amazon hat man keine Chance.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: seits schnell!

Beitrag von nachtaktiv »

Bilderspiele hat geschrieben:Und das funktioniert? :D
nee, auf keinen fall. sieht man ja an den dokus im zdf. deswegen immer mit autofokus filmen.

meine bestellung is noch drin ..



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: seits schnell!

Beitrag von Kameramensch »

analogue mind hat geschrieben:Hallo Kameramensch,

mit Deiner Bestellung hast Du ein Angebot abgegeben.
Etwa so, als würdest im Supermarkt Dein Zeugs wortlos auf das Band legen.

Damit ein Vertrag zustande kommt, fehlt nun jemand, der zustimmt.
Im Supermarkt in der Regel kein Problem.
Du legst das Zeug hin. Und der Kassierer stimmt schweigend zu, in dem er
den Preis sagt und das Geld kassiert.
.
yo, thx. dreiteiliges Rechtsgeschäft halt. Zivilrecht Grundkurs 1. Semester. :/ Habe ich auch gehabt und hatte in der Klausur 8 Punkte. Alles was ich getan habe ist auf das Urteil des BGH zu verweisen mit der Ansage nochmal nachzuschauen. Aber wenn Sie kein Geld abgebucht haben ist es sowieso egal, weil dann der Strohhalm weg ist, den ich im Kopf hatte.



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: seits schnell!

Beitrag von Kameramensch »

Das Ursprungsangebot ist wieder bei 709€.



Teppi
Beiträge: 310

Re: seits schnell!

Beitrag von Teppi »

jippi...dann jetzt zuschlagen! das kriegt man wenigstens... :-D



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: seits schnell!

Beitrag von Blackeagle123 »

Also es kann doch nicht sein, dass ich ein Angebot annehme, eine Bestellbestätigung bekomme und Amazon das Angebot storniert?



jansi
Beiträge: 437

Re: seits schnell!

Beitrag von jansi »

Nein, es kann sein.

Denn wenn du auf "Kaufen" klickst machst du quasi ein Angebot an Amazon den Artikel zu dem Preis zu kaufen. Amazon steht es nun frei, das Angebot (z.B. wegen Verfügbarkeit etc) zu stornieren.

Steht aber auch so ähnlich in der Bestellbestätigungsmail.



jansi
Beiträge: 437

Re: seits schnell!

Beitrag von jansi »

Und storniert. Schade! Trotzdem danke für den Tip!



Charlinsky
Beiträge: 1373

Re: seits schnell!

Beitrag von Charlinsky »

nee, auf keinen fall. sieht man ja an den dokus im zdf. deswegen immer mit autofokus filmen.
genau, nur mit AF, dann klappt es auch mit der Schärfenverlagerung usw. eben jeder wie er kann...
...alles was zu teuer ist - aber auch Spaß macht!



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: seits schnell!

Beitrag von Blackeagle123 »

Lasst's uns klagen! Wenn Amazon den Preis so ausweist, sind sie doch auch verpflichtet, den Artikel zu dem Preis abzugeben! :-)



Bilderspiele
Beiträge: 663

Re: seits schnell!

Beitrag von Bilderspiele »

Bei mir auch storniert :(
Jetzt muss ich wieder mit Automatik und ohne Autofokus filmen :D



ennui
Beiträge: 1212

Re: seits schnell!

Beitrag von ennui »

Kunde: "Ich hab mich schon bischen gewundert, 100 Euro für einen Industriefilm. Aber das stand da auf der Rechnung, und ich habe es gezahlt. Somit bin ich im Recht. Mehr Geld gibt es nicht, da müssen sie schon klagen. Ist mir doch egal, ob Sie da Verlust machen."

Käme hier wohl nicht so gut an...



mediadesign
Beiträge: 890

Re: seits schnell!

Beitrag von mediadesign »

Blackeagle123 hat geschrieben:Lasst's uns klagen! Wenn Amazon den Preis so ausweist, sind sie doch auch verpflichtet, den Artikel zu dem Preis abzugeben! :-)
Nein das stimmt nicht, da noch kein Kaufvertrag zustande kam.



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: seits schnell!

Beitrag von nachtaktiv »

Charlinsky hat geschrieben:
nee, auf keinen fall. sieht man ja an den dokus im zdf. deswegen immer mit autofokus filmen.
genau, nur mit AF, dann klappt es auch mit der Schärfenverlagerung usw. eben jeder wie er kann...
ganz genau.

bei mir wurd auch storniert.

/edit : ich überlege gerade, mir 10 artikel bei amazon zu bestellen, und die dann zurück zu schicken, ... "da es sich um einen fehler handelte, irrtümlich so viel geld auszugeben. sicher haben sie sich schon über so viele bestellungen gewundert" ...



didah
Beiträge: 975

Re: seits schnell!

Beitrag von didah »

nachtaktiv hat geschrieben:
/edit : ich überlege gerade, mir 10 artikel bei amazon zu bestellen, und die dann zurück zu schicken, ... "da es sich um einen fehler handelte, irrtümlich so viel geld auszugeben. sicher haben sie sich schon über so viele bestellungen gewundert" ...

hahahaha, bin dabei! :D

und wegen dem 100 euro industriefilm beispiel - doch, genau so! wer zu blöd ist den echten preis anzugeben muss "zu seinem fehler stehn"! selber schuld, wie ich weiter oben schon mal geschrieben hab.. wo kämen wir denn da hin, wenns anders wär... das nächste mal mach ich halt einen tippfehler bei einem angebot und komm im nachhinein meinem unden mit genau dem selben argument - das muss ihnen doch klar sein, das das ein fehler war, das kann ja nicht zu dem preis funktionieren! wie siehts da dann mit der rechtslage aus?
mean people suck



Benutzername
Beiträge: 2535

Re: seits schnell!

Beitrag von Benutzername »

dhl hat mir heute von amazon mein walimex 24mm für 88€ geliefter. um ca. 11 uhr heute früh waren die da. da hatte ich wohl noch glück. ne, ich mach nur spaß. ;) aber ich würde amazon verklagen, wenn ich bestellt hätte, die aber nicht liefern wollen. hat jemand per email eine bestellbestätigung bekommen? die müsste doch ausreichen, um die walimex 24mm einzuklagen.
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



Teppi
Beiträge: 310

Re: seits schnell!

Beitrag von Teppi »

konnte eigentlich jemand einen gutschein rausschlagen?



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: seits schnell!

Beitrag von Blackeagle123 »

Also ich werd morgen mal bei Amazon anrufen. Ich habe eine Bestellbestätigung bekommen, in der ein Liefertermin angegeben ist. Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen!

Natürlich kann man darüber streiten, ob der Kaufvertrag nichtig ist, weil es sich um ein Irrtum handelt. Also werde ich mal anrufen und nachhören, wie das geregelt wird!

EDIT: Also, die Bestellbestätigung ist tatsächlich keine Austragsbestätigung, sondern bestätigt nur den Eingang der Bestellung beim Verkäufer. Kulante Regelung: Ein 5€ Gutschein von Amazon ;-)



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: seits schnell!

Beitrag von Kameramensch »

Ich habe keinen 5 Euro Gutschein erhalten. Hast du noch was geschrieben oder wie bist du da rangekommen?



Jan
Beiträge: 10087

Re: seits schnell!

Beitrag von Jan »

Andere User haben es doch schon geschrieben.


Im Netz findet der Kaufvertrag erst bei Bezahlung statt. Das ist das gleiche als wenn ein Preis im Ladengeschäft falsch ausgezeichnet ist und die Kassiererin mitbekommt das etwas nicht stimmt und den Verantwortlichen holt. Wenn noch kein Geld übergeben worden ist, dann ist noch kein Kaufvertrag zu stande gekommen.


Bei der damaligen Internet Sache mit Otto (oder wer das war) hat es hingehauen, weil die User schon bezahlt haben und der Anbieter nur nicht liefern konnte.


VG
Jan



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: seits schnell!

Beitrag von Blackeagle123 »

Im Netz findet der Kaufvertrag erst bei Bezahlung statt.
Das ist so nicht richtig und hängt u.a. von der Formulierung ab. Der Kaufvertrag kann auch mit einer "Auftragsbestätigungs-Email" stattfinden, Amazon nennt die Email aber "Bestellbestätigung", was nur den Eingang der Bestellung, nicht aber den Auftrag bestätigt. Bei Amazon findet ein Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigungs-Email statt. Da die Bezahlung theoretisch auch per Nachnahme erfolgen kann, findet also der Kaufvertrag schon vor Annahme des Paketes statt und der Käufer verpflichtet sich zur Annahme (die aus dem Kaufvertrag hervor geht).

Ich hab einfach angerufen und nachgefragt, um für die Zukunft informiert zu sein. ;-) Die Frau hat's mir ganz nett erklärt und einen 5€ Gutschein gegeben. Zahlendreher und Tippfehler kommen eben immer mal wieder vor. Und wie wir Amazons Personalpolitik kennen, sind die armen Menschen die ne Null vergessen haben, jetzt eh schon entlassen.

Viele Grüße.



mediadesign
Beiträge: 890

Re: seits schnell!

Beitrag von mediadesign »

bei mir wurde alles storniert bis auf das 85er für pentax als videoversion. das kam heute an - spitze. das objektiv hat ef mount, also brauche ich noch einen adapter auf mft. trotzdem super schnäppchen.



schaukelpirat
Beiträge: 324

Re: seits schnell!

Beitrag von schaukelpirat »

Rechtlich sieht die Sache so aus:
Das "Angebot" auf Amazon/des Online-Händlers ist kein Angebot im rechtlichen Sinne. Es ist vielmehr eine so genannte Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Der Kunde, der auf "Kaufen" klickt, ist im rechtlichen Sinne derjenige, der das Angebot stellt. Er sagt damit zum Online-Händler: "Ich biete Ihnen an, den Gegenstand zu den von ihnen vorgegebenen Bedingungen zu kaufen!"

Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Händler(!) dieses (rechtliche) Kaufangebot des Kunden annimmt. Das kann er schiftlich, mündlich oder auch durch eine konkludente Handlung tun (durch Abbuchen des Kaufpreises und/oder den Versand der Ware - je nachdem, was er zuerst macht).

Ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung ist daher für das Zustandekommen des Kaufvertrages nicht nötig - der Händler wird das aber im eigenen Interesse tun.
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?



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