Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung...
Wenn Du beim Kauf angegeben hast, dass diese Kamera mit diesem Rekorder funktionieren muss, kannst Du den Kauf rückgängig machen. Du musst das allerdings belegen können am besten schriftlich. Vorstellen kann ich mir das auch nach entsprechender Beratung beim Fachhändler (wenn der sich noch daran erinnert). Oder der Fachhändler nimmt das Gerät auf Kulanz oder im Austausch gegen ein ausprobiertes Gerät zurück.
Bei einem Kauf im Internet kannst Du innerhalb 14 Tage (?) den Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig machen.
Wenn beides nicht möglich ist, würde ich zunächst vom Händler Gewährleistung einfordern. Innerhalb 6 Monate nach Kauf musst Du noch nicht nachweisen, dass das Gerät einen Mangel von Anfang an hat. Du sagst nur: "Der DV Eingang ist vermutlich defekt, weil er mit Deiner DV Kamera nicht zusammenarbeitet. An der DV Kamera kann es nicht liegen, die funktioniert an anderen DV Geräten". Der Händler kann das ein paar Mal reparieren, das Gerät austauschen, Wertminderung anbieten oder vorschlagen den Kauf rückgängig zu machen. Wichtig: Setze schriftlich Fristen für die Ausführung der Gewährleistung. Lasse Dich hinsichtlich Verbraucherschutz beraten.
(User Above) hat geschrieben:
:
: Der Support von Pioneer beschränkt sich auf den Hinweis: "Das kann nur am Camcorder
: liegen". Der JVC-Support behauptet natürlich das Gegenteil.
Theoretisch (!) könntest Du ein Gutachten über die Einhaltung der DV Spezifikation bei beiden Geräten in Auftrag geben und den Abweichler verklagen. Dann besteht die wage Chance, dass Du ein Gerät, Kamera oder Rekorder, nach Abzug der Wertminderung durch Nutzung zurückgeben kannst. Genausogut kann es aber passieren, dass beide den DV Standard brav einhalten, beide trotzdem nicht miteinander können, weil der Standard Mist ist. Dann hast Du geloost. Wie es mit den Gutachter- und Gerichtskosten aussieht, weiss ich nicht.
Gruss
Stefan