Wenn es überhaupt eine Genehmigung gibt, kannst Du noch ne Null dranhängen. Und in dieser Grössenordnung sind auch die Strafen bei weltweiter unerlaubter Veröffentlichung. Bei den Musikverlagen internationaler Songs geht es nicht um Kleinigkeiten!-paleface- hat geschrieben:Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
Ich hatte mal vor drei Jahren ne Anfrage für einen alten deutschen Schlager, für einen Messefilm (also überchaubares Publikum). Angebot des Verlags: 52.000,-- €.-paleface- hat geschrieben:Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
Autsch, voll daneben. Aber die anderen haben dich ja schon aufgeklärt.-paleface- hat geschrieben:Warum? Kann doch sein dass die das bezahlen?
Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
Was wäre in dem Preis dann drin gewesen? Einfach nur die Erlaubnis, das Lied in dem betreffenden Film zu benutzen? (Ich nehme an, Gema-pflichtig wäre es trotzdem noch gewesen.)einsiedler hat geschrieben: Ich hatte mal vor drei Jahren ne Anfrage für einen alten deutschen Schlager, für einen Messefilm (also überchaubares Publikum). Angebot des Verlags: 52.000,-- €
Genau DAS sind die Bösen, gegen die man vorgehen muss, nicht die Gema!einsiedler hat geschrieben:Ich hatte mal vor drei Jahren ne Anfrage für einen alten deutschen Schlager, für einen Messefilm (also überchaubares Publikum). Angebot des Verlags: 52.000,-- €.-paleface- hat geschrieben:Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
motor-tv hat geschrieben:Vielleicht ist das interessant.
Ich kanns auch nimmer runterladen von meinem Post. Keine Ahnung, hat Slashcam das gelöscht?? Ist ein stinknormales pdf, 2 Seiten ...frm hat geschrieben:motor-tv hat geschrieben:Vielleicht ist das interessant.
Fehler Hacking attempt.??
Wieso?
Das wäre nur das Synchronisationsrecht gewesen, also die Erlaubnis, Komposition und Text für die Filmherstellung zu verwenden. Dazu kommt dann noch das Masterrecht der Tonträgerfirma und die Gema (Peanuts).beiti hat geschrieben:Was wäre in dem Preis dann drin gewesen? Einfach nur die Erlaubnis, das Lied in dem betreffenden Film zu benutzen? (Ich nehme an, Gema-pflichtig wäre es trotzdem noch gewesen.)
In der Beschreibung steht das das fertige Video an dem selben Abend noch gezeigt wird. Das sollte kein Problem sein da die meisten Hochzeiten einen DJ haben der die GEMA abdeckt. So kann man jeden Song verwenden, allerdings nur an diesem Abend.happix hat geschrieben:Hallo,
Bis heute bin ich immer davon ausgegangen, das es mir nie möglich sein würde, in meinen Videos welche ich für meine Kunden erstelle, aktuelle Chart Hits zur Untermalung zu verwenden. Dieses dann auch noch auf meine Internetseite zu stellen? - vollkommen außer Frage. Bis ich heute auf folgende Webseite gestoßen bin: www.amomentoflove.de
So wie ich es sehe, verwendet man hier in (fast) jedem Video aktuelle, bekannte Hits welche mit Sicherheit Gemapflichtig sind, oder?
Jetzt bin ich verwirrt. Hat man hier eine legale, bezahlbare Möglichkeit gefunden? Oder schert man sich einfach nicht um die Rechtslage? Oder kennt man sie womöglich gar nicht? Oder hat man einfach einen guten Anwalt? Oder was meint ihr dazu?
Danke und Gruß!
Der DJ darf die Songs zwar spielen, wenn er seinen GEMA-Beitrag entrichtet, aber er darf sie nicht in Filmen weiterverarbeiten.Darthharry hat geschrieben:In der Beschreibung steht das das fertige Video an dem selben Abend noch gezeigt wird. Das sollte kein Problem sein da die meisten Hochzeiten einen DJ haben der die GEMA abdeckt. So kann man jeden Song verwenden, allerdings nur an diesem Abend.happix hat geschrieben:Hallo,
Bis heute bin ich immer davon ausgegangen, das es mir nie möglich sein würde, in meinen Videos welche ich für meine Kunden erstelle, aktuelle Chart Hits zur Untermalung zu verwenden. Dieses dann auch noch auf meine Internetseite zu stellen? - vollkommen außer Frage. Bis ich heute auf folgende Webseite gestoßen bin: www.amomentoflove.de
So wie ich es sehe, verwendet man hier in (fast) jedem Video aktuelle, bekannte Hits welche mit Sicherheit Gemapflichtig sind, oder?
Jetzt bin ich verwirrt. Hat man hier eine legale, bezahlbare Möglichkeit gefunden? Oder schert man sich einfach nicht um die Rechtslage? Oder kennt man sie womöglich gar nicht? Oder hat man einfach einen guten Anwalt? Oder was meint ihr dazu?
Danke und Gruß!
Auf die Website stellen würde ich es allerdings nicht ;)
Genau, so ist es. Und da heist es "... öffentliche Aufführung / gewerbliche Nutzung ..."Teppi hat geschrieben:das klingt ja alles ganz nett, aber fakt ist ja wohl eines:
die gema macht die regeln!!!